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   BVerfG, 13.04.2016 - 2 BvR 1155/15   

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BVerfG, 13.04.2016 - 2 BvR 1155/15 (https://dejure.org/2016,8665)
BVerfG, Entscheidung vom 13.04.2016 - 2 BvR 1155/15 (https://dejure.org/2016,8665)
BVerfG, Entscheidung vom 13. April 2016 - 2 BvR 1155/15 (https://dejure.org/2016,8665)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 170 Abs. 2 StPO; § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 222 StGB
    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines Todesfalls nach einer unterbliebenen Operation; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Umfang der Darlegungsanforderungen im Antrag auf gerichtliche Entscheidung; keine Wiedergabe irrelevanter ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung (§ 172 StPO) erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 172 Abs 2 S 1 StPO, § 172 Abs 3 S 1 StPO
    Nichtannahmebeschluss: Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren (§ 172 StPO) und Rechtsschutzanspruch (Art 19 Abs 4 GG) - Soweit zur Sachverhaltsdarlegung herangezogene Beweismittel entlastende Umstände enthalten, muss Antrag gem § 172 Abs 3 S 1 StPO hierauf ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtlicher Maßstab der Voraussetzungen für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 Abs. 3 S. 1 StPO

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren (§ 172 StPO) und Rechtsschutzanspruch (Art 19 Abs 4 GG) - Soweit zur Sachverhaltsdarlegung herangezogene Beweismittel entlastende Umstände enthalten, muss Antrag gem § 172 Abs 3 S 1 StPO hierauf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; StPO § 172 Abs. 3 S. 1
    Verfassungsrechtlicher Maßstab der Voraussetzungen für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 Abs. 3 S. 1 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageerzwingungsverfahren - und die Darlegungsanforderungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 646
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 987/11

    Einstellung der Ermittlungen gegen Oberst und Hauptfeldwebel der Bundeswehr nach

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2016 - 2 BvR 1155/15
    Dazu besteht in der Regel nur dann Veranlassung, wenn der jeweilige Antragsteller mit dem Akteninhalt argumentiert (vgl. BVerfGK 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1999 - 2 BvR 1339/98 -, NJW 2000, S. 1027; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, juris, Rn. 34).

    Soweit der jeweilige Antragsteller durch diese Anforderung verpflichtet wird, gegebenenfalls auch Umstände vorzutragen, die den Beschuldigten entlasten könnten, ist dies hinzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, juris, Rn. 34).

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 967/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) sowie des aus Art 3 Abs 1

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2016 - 2 BvR 1155/15
    Dazu besteht in der Regel nur dann Veranlassung, wenn der jeweilige Antragsteller mit dem Akteninhalt argumentiert (vgl. BVerfGK 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1999 - 2 BvR 1339/98 -, NJW 2000, S. 1027; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, juris, Rn. 34).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn diese Norm dahingehend ausgelegt wird, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine aus sich selbst heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts enthalten muss, der bei Unterstellung des hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigt, und dass die Sachdarstellung in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide und die Gründe für ihre Unrichtigkeit wiederzugeben hat, wodurch das Oberlandesgericht in die Lage versetzt werden soll, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1999 - 2 BvR 1339/98 -, NJW 2000, S. 1027; stRspr).

  • BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 S 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überdehnung

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2016 - 2 BvR 1155/15
    Dazu besteht in der Regel nur dann Veranlassung, wenn der jeweilige Antragsteller mit dem Akteninhalt argumentiert (vgl. BVerfGK 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1999 - 2 BvR 1339/98 -, NJW 2000, S. 1027; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, juris, Rn. 34).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn diese Norm dahingehend ausgelegt wird, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine aus sich selbst heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts enthalten muss, der bei Unterstellung des hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigt, und dass die Sachdarstellung in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide und die Gründe für ihre Unrichtigkeit wiederzugeben hat, wodurch das Oberlandesgericht in die Lage versetzt werden soll, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1999 - 2 BvR 1339/98 -, NJW 2000, S. 1027; stRspr).

  • BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89

    Verfassungsrechtlich Prüfung der inhaltlichen Anforderungen an einen

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2016 - 2 BvR 1155/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn diese Norm dahingehend ausgelegt wird, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine aus sich selbst heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts enthalten muss, der bei Unterstellung des hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigt, und dass die Sachdarstellung in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide und die Gründe für ihre Unrichtigkeit wiederzugeben hat, wodurch das Oberlandesgericht in die Lage versetzt werden soll, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1999 - 2 BvR 1339/98 -, NJW 2000, S. 1027; stRspr).
  • BVerfG, 30.01.2017 - 2 BvR 225/16

    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn diese Norm dahingehend ausgelegt wird, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine aus sich selbst heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts enthalten muss, der bei Unterstellung des hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigt, und dass die Sachdarstellung in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide und die Gründe für ihre Unrichtigkeit wiederzugeben hat, wodurch das Oberlandesgericht in die Lage versetzt werden soll, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 2016 - 2 BvR 1155/15 -, juris, Rn. 4; stRspr).
  • BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Leiterin einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es verfassungsrechtlich jedoch unbedenklich, wenn diese Norm dahingehend ausgelegt wird, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine aus sich selbst heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts enthalten muss, der bei Unterstellung des hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigt, und dass die Sachdarstellung in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide und die Gründe für ihre Unrichtigkeit wiederzugeben hat, wodurch das Oberlandesgericht in die Lage versetzt werden soll, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 2016 - 2 BvR 1155/15 -, Rn. 4; stRspr).
  • BVerfG, 26.11.2020 - 2 BvR 1510/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es verfassungsrechtlich jedoch unbedenklich, wenn diese Norm dahingehend ausgelegt wird, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine aus sich selbst heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts enthalten muss, der bei Unterstellung des hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigt, und dass die Sachdarstellung in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide und die Gründe für ihre Unrichtigkeit wiederzugeben hat, wodurch das Oberlandesgericht in die Lage versetzt werden soll, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 2016 - 2 BvR 1155/15 -, Rn. 4; stRspr).
  • OLG München, 13.10.2020 - 4 Ws 148/20

    Zu den Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag und einen zugehörigen

    Das Antragsvorbringen lässt jeweils eine vollständige, aus sich heraus verständliche, in Einzelheiten reichende und prüfbare Sachverhaltsdarstellung (BVerfG, Beschluss vom 13.04.2016 - 2 BvR 1155/15 [BeckRS 2016, 45393]; NJW 2016, 44 [23]) vermissen, die sämtliche in den als verletzt behaupteten Strafvorschriften bestimmten Tatbestandsmerkmale in objektiver und subjektiver Hinsicht durch tatsächliche Lebensvorgänge ausfüllt (Moldenhauer in Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Aufl. 2019, § 172 Rn. 34, § 174 Rn. 1).

    Zuletzt enthält die Antragsschrift keine sachgerechte und vollständige Auseinandersetzung mit dem Gang des Ermittlungsverfahrens, dem Inhalt der angegriffenen Bescheide und den tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, die für deren Unrichtigkeit sprechen könnten (BVerfG, Beschluss vom 13.04.2016 - 2 BvR 1155/15 [BeckRS 2016, 45393]).

  • OLG München, 08.04.2020 - 4 Ws 2/20

    Anforderungen an Sachdarstellung beim Antrag auf gerichtliche Entscheidung im

    Der Antragsteller bietet keine vollständige, aus sich heraus verständliche, in Einzelheiten reichende und prüfbare Sachverhaltsdarstellung (BVerfG, Beschluss vom 13.04.2016 - 2 BvR 1155/15 [BeckRS 2016, 45393]; Beschluss vom 21.10.2015 - 2 BvR 912/15, NJW 2016, 44 [23]), die sämtliche in der als verletzt behaupteten Strafvorschrift bestimmten Tatbestandsmerkmale in objektiver und subjektiver Hinsicht durch tatsächliche Lebensvorgänge ausfüllt.
  • OLG München, 20.07.2020 - 4 Ws 81/20

    Anforderungen an die Antragsschrift im Klageerzwingungsverfahren -

    Die Antragsteller bieten keine vollständige, aus sich heraus verständliche, in Einzelheiten reichende und prüfbare Sachverhaltsdarstellung (BVerfG, Beschluss vom 13.04.2016 - 2 BvR 1155/15 [BeckRS 2016, 45393]; Beschluss vom 21.10.2015 - 2 BvR 912/15, NJW 2016, 44 [23]), die sämtliche in der als verletzt behaupteten Strafvorschrift bestimmten Tatbestandsmerkmale in objektiver und subjektiver Hinsicht durch tatsächliche Lebensvorgänge ausfüllt.
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2019 - 1 Ws 16/19

    Formulierung eines Klageerzwingungsantrags bei möglichem strafbefreiendem

    Nach der einhelligen Auslegung, die die Formvorschrift des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1993, 382; 2000, 1027; 2004, 1585 sowie zuletzt BVerfG, Beschl. v. 13.04.2016 - 2 BvR 1155/15 - in juris) - durch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte erfahren hat, muss bereits das Vorbringen in der Antragsschrift s e l b s t den Senat in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft und /oder sonstige - der Antragsschrift ggf. als Anlagen beigefügte und/oder in dieser in Bezug genommene - externe Schriftstücke und Unterlagen eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Antrags in formeller und materieller Hinsicht vorzunehmen (ständ. Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt u.a. Beschl. v. 24.05.2018 - 1 Ws 85/18 -, v. 16.01.2017 - 1 Ws 268/16 - , v. 17.10.2016 - 1 Ws 178/16 - und v. 12.01.2016 - 1 Ws 201/15 - Meyer-Goßner/Schmitt StPO 61. Aufl. § 172 Rdnrn. 27, 27a; Moldenhauer a.a.O. § 172 Rdnr. 34 - jew. m.w.N.).
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