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   BVerfG, 13.04.2022 - 2 BvR 447/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,8691
BVerfG, 13.04.2022 - 2 BvR 447/22 (https://dejure.org/2022,8691)
BVerfG, Entscheidung vom 13.04.2022 - 2 BvR 447/22 (https://dejure.org/2022,8691)
BVerfG, Entscheidung vom 13. April 2022 - 2 BvR 447/22 (https://dejure.org/2022,8691)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreicher Eilantrag eines psychisch erkrankten Räumungsschuldners gegen eine Räumungsvollstreckung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 765a Abs 1 S 1 ZPO, § 775 Nr 2 ZPO, § 885 Abs 1 S 1 ZPO
    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Vorläufige Einstellung einer Räumungsvollstreckung - drohende Gesundheitsgefahr für 78-jährigen, psychisch erkrankten Räumungsschuldner - Folgenabwägung

  • IWW

    § 32 Abs. 1 BVerfGG; Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG
    BVerfGG, GG

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Einstellung einer Räumungsvollstreckung i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Vorläufige Einstellung einer Räumungsvollstreckung - drohende Gesundheitsgefahr für 78-jährigen, psychisch erkrankten Räumungsschuldner - Folgenabwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1
    Vorläufige Einstellung einer Räumungsvollstreckung i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Vorläufige Einstellung einer Räumungsvollstreckung - drohende Gesundheitsgefahr für 78-jährigen, psychisch erkrankten Räumungsschuldner - Folgenabwägung

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erfolgreicher Eilantrag eines psychisch erkrankten Räumungsschuldners gegen eine Räumungsvollstreckung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Vorerst keine Wohnungsräumung bei psychisch erkranktem Mieter - bis das Bundesverfassungsgericht endgültig entscheidet

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorläufige Einstellung einer Räumungsvollstreckung bei drohender Gesundheitsgefahr ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2022, 925
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2022 - 2 BvR 447/22
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ; 99, 57 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2022 - 2 BvR 447/22
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ; 99, 57 ; stRspr).
  • BVerfG, 01.08.2022 - 1 BvQ 50/22

    Einstweilige Anordnung, mit der Vollstreckung einer fachgerichtlichen

    Nach § 32 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG wurde wegen der besonderen Dringlichkeit, die sich aus der jederzeit möglichen Vollstreckung der Herausgabepflicht und dem bereits unternommenen Vollstreckungsversuch ergibt, darauf verzichtet, dem Vater als Beteiligtem des Ausgangsverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu geben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 2022 - 2 BvR 447/22 -, Rn. 10).
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