Rechtsprechung
   BVerfG, 13.06.1958 - 1 BvR 346/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,257
BVerfG, 13.06.1958 - 1 BvR 346/57 (https://dejure.org/1958,257)
BVerfG, Entscheidung vom 13.06.1958 - 1 BvR 346/57 (https://dejure.org/1958,257)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juni 1958 - 1 BvR 346/57 (https://dejure.org/1958,257)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,257) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswegerschöpfung in Entschädigungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 8, 38
  • DVBl 1959, 295
  • DÖV 1958, 779
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1958 - 1 BvR 346/57
    Soweit nicht der Zweck des Gesetzes oder der Gesetzeswortlaut entgegenstehen, haben die Gerichte derjenigen Auslegung den Vorzug zu geben, die im Einklang mit dem Grundgesetz steht (vgl. BVerfGE 2, 266 (282); 4, 7 (22)).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1958 - 1 BvR 346/57
    Soweit nicht der Zweck des Gesetzes oder der Gesetzeswortlaut entgegenstehen, haben die Gerichte derjenigen Auslegung den Vorzug zu geben, die im Einklang mit dem Grundgesetz steht (vgl. BVerfGE 2, 266 (282); 4, 7 (22)).
  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Denn das Gebot verfassungskonformer Gesetzesauslegung verlangt, von mehreren möglichen Normdeutungen, die teils zu einem verfassungswidrigen, teils zu einem verfassungsmäßigen Ergebnis führen, diejenige vorzuziehen, die mit dem Grundgesetz in Einklang steht (BVerfGE 2, 266 [282]; 7, 120 [126]; 8, 38 [41]; 19, 1 [5]; 30, 129 [148]).
  • OLG Schleswig, 02.06.2005 - 5 U 162/01

    Finanzierter Beitritt zu einem Immobilienfonds: Reichweite des

    Gerade auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müßte aber selbst eine verfassungskonforme Auslegung "ihre Grenze dort" finden, "wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde" (BVerfGE 2, 380, 398; 8, 28, 34; 8, 38, 41; 8, 210, 220 f. 9, 194, 200; 22, 52, 69; 35, 253, 280; 67, 283, 390; 71, 81, 105; 93, 37, 39).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84

    Verfassungswidrigkeit der Pflicht zur Errichtung von Berufsbildungsausschüssen im

    Das Gebot solcher Auslegung legitimiert nicht dazu, Wortlaut und Sinn des Gesetzes beiseite zu schieben oder zu verändern (vgl. BVerfGE 8, 28 (34); 8, 38 (41); 18, 97 (111)).
  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

    Jede verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenze dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (BVerfGE 8, 28 [34]; 8, 38 [41]).
  • BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3250/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden betreffend jagdrechtliche

    Stets ist zu bedenken, dass eine Vorabentscheidung nur ausnahmsweise ergehen soll und in der Regel dann nicht in Betracht kommt, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen noch nicht aufgeklärt sind (vgl. BVerfGE 8, 38 ; 56, 54 ; 86, 382 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2005 - 1 BvR 1781/05 -, www.bverfg.de, Rn. 14).
  • BAG, 07.11.1975 - 1 AZR 282/74

    Verfassungsrechtliche Grenzen für die Regelung des Verhältnisses zwischen dem

    Bei der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen ist demnach, soweit nicht der Gesetzeswortlaut entgegensteht, derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben, die im Einklang mit dem Grundgesetz steht (BVerfGE 8, 38 [41], 210 [221]).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

    Diese Auslegung ist mit dem Wortlaut vereinbar und beläßt der Bestimmung einen vernünftigen, dem erkennbaren Gesetzeszweck jedenfalls nicht zuwiderlaufenden Sinn (vgl. BVerfGE 8, 38 [41]); denn sie beseitigt die "Zweigleisigkeit" wenigstens bei der Anfechtung des ursprünglichen Verwaltungsakts und verhindert so Rechtsunklarheit und nutzlose Doppelarbeit.
  • OVG Thüringen, 12.12.2006 - 2 KO 379/06

    Recht der Landesbeamten; Unzulässigkeit der ("unfreiwilligen")

    Der Entstehungsgeschichte der Norm kommt demgegenüber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 21. Mai 1952 - 2 BvH 2/52 -, Juris = BVerfGE 1, 299 ff.; Urteil vom 10. Mai 1957 - 1 BvR 550/52 -, Juris = BVerfGE 6, 389, 431; Beschluss vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 550/52 -, Juris = BVerfGE 8, 28 ff.; Urteil vom 13. Juni 1958 - 1 BvR 346/57 -, Juris = BVerfGE 8, 38 ff.; Urteil vom 10. Februar 1976 - 2 BvR 61/74 -, Juris = BVerfGE 41, 291 ff.; Beschluss vom 16. Dezember 1997 - 1 BvL 3/99 -, Juris = BVerfGE 97, 111) für die verfassungskonforme Auslegung nur eine untergeordnete Bedeutung im Verhältnis zu den anderen Auslegungsmethoden zu.
  • FG Münster, 17.01.1989 - X 8251/86

    Verfassungskonformität von Art. 17 § 2 Steuerreformgesetz 1990 ; Anforderungen

    Eine solche verfassungskonforme Auslegung findet aber ihre Grenze dort, wo sie in Widerspruch zu dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers treten würde (BVerfG Beschluß vom 13.06.1958 1 BvR 346/57, BVerfGE 8, 38, 41).

    Es reicht nach Auffassung des Senats aus, wenn sich mit den herkömmlichen Auslegungsmethoden im Rahmen des Wortsinns eine eindeutige gesetzgeberische Zielrichtung erschließen läßt (vgl. BVerfG vom 13.06.1958, a.a.O.: "kein Entgegenstehen von Wortlaut oder Gesetzeszweck").

  • BVerfG, 14.10.1987 - 2 BvR 64/87

    Öffentlichkeitsarbeit einer Landesregierung und unzulässige Wahlbeeinflussung

    Dies wäre unter Berücksichtigung der Dringlichkeit anderer Verfahren oder länger anhängiger Verfassungsbeschwerden nur gerechtfertigt, wenn es offensichtlich geboten wäre (BVerfGE 8, 38 >40<).
  • BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3251/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden betreffend jagdrechtliche

  • BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 107/74

    Tendenzbetriebe: Arten - Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Bildung von

  • VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 115/00

    Zur Subsidiarität von Verfassungsbeschwerden gegen im Verfahren des einstweiligen

  • BVerwG, 20.10.1966 - VI C 62.64

    Vermögensrechtliche Ansprüche der Berufssoldaten - Aufrechterhaltung des

  • StGH Hessen, 21.09.1966 - P.St. 387

    Normenkontrollverfahren - OrtsBRBerG HE rechtswirksam

  • VG Hannover, 24.04.2001 - 13 A 4224/00
  • BGH, 07.11.1974 - III ZR 107/72

    Durch Bergbau verursachter Personenschaden

  • BVerwG, 18.12.1968 - C 62.64

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvR 701/57

    Voraussetzungen für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer bereits

  • BFH, 24.07.1970 - III R 4/68

    Familienermäßigung - Vermögensabgabe - Vereinbarkeit mit GG

  • VG Gera, 26.01.1995 - 4 K 16/94

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Feuerschutzabgabe ; Auslegung des Thüringer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht