Rechtsprechung
BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 482/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Aufhebung des Monopols der Technischen Überwachungsvereine zur Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen verletzt nicht die Eigentumsgarantie
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - Eigentumsrecht - TÜV - Faktisches Monopol - Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen
- Judicialis
GG Art. 14 Abs. 1; ; GSG § 19 Abs. 4; ; GSG § 19 Abs. 5; ; GSG § 19 Abs. 6; ; GSG § 19 Abs. 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GSG § 14; GG Art. 14 Abs. 1
Verlust des Monopols hinsichtlich der Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen durch den Technischen Überwachungsverein - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 2002, 1232
- DVBl 2002, 1291 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
Auszug aus BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 482/02
a) Eigentumsrechtlich gesehen ist ein Unternehmen die tatsächliche - nicht aber rechtliche - Zusammenfassung der zu seinem Vermögen gehörenden Sachen und Rechte, die an sich schon vor verfassungswidrigen Eingriffen geschützt sind, weshalb fraglich ist, ob der Gewerbebetrieb als solcher Eigentum im Sinne des Art. 14 GG ist (BVerfGE 51, 193 ; 68, 193 ).Die Eigentumsgarantie schützt nämlich nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht dagegen in der Zukunft liegende (Umsatz- und Gewinn-)Chancen und Verdienstmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 28, 119 ; 68, 193 ; 102, 197 ).
- BVerfG, 03.12.1980 - 1 BvR 409/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verleihung von Hochschulgraden an …
Auszug aus BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 482/02
Auch vermag Art. 14 Abs. 1 GG nicht gegen eine mögliche Konkurrenz zu schützen (vgl. BVerfGE 11, 192 ; 34, 252 ; 55, 261 ). - BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65
Spielbank
- BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75
Schloßberg
Auszug aus BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 482/02
a) Eigentumsrechtlich gesehen ist ein Unternehmen die tatsächliche - nicht aber rechtliche - Zusammenfassung der zu seinem Vermögen gehörenden Sachen und Rechte, die an sich schon vor verfassungswidrigen Eingriffen geschützt sind, weshalb fraglich ist, ob der Gewerbebetrieb als solcher Eigentum im Sinne des Art. 14 GG ist (BVerfGE 51, 193 ; 68, 193 ). - BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvR 580/53
Beurkundungswesen
- BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Auszug aus BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 482/02
Die Eigentumsgarantie schützt nämlich nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht dagegen in der Zukunft liegende (Umsatz- und Gewinn-)Chancen und Verdienstmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 28, 119 ; 68, 193 ; 102, 197 ). - BVerwG, 20.09.1985 - 1 C 22.82
Gewerberecht - Technische Überwachung
Auszug aus BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 482/02
bb) Allerdings entsprach es einer langen historischen Entwicklung, die hier relevanten Überwachungsaufgaben bei den Technischen Überwachungsvereinen zu konzentrieren (BVerwG, DVBl 1985, S. 1382). - BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 2337/00
Zur Verfassungsmäßigkeit des Ausscheidens der gewerblichen Brennereien aus dem …
Auszug aus BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 482/02
Trifft die Rechtsordnung Regelungen, durch die wirtschaftliche Lagen und Verhaltensweisen verrechtlicht werden, die ohne eine rechtliche Regelung der getroffenen Art innerhalb der allgemeinen Rechtsordnung bloße Erwerbschancen darstellen, kann die Einbeziehung dadurch begründeter öffentlich-rechtlicher Rechtsstellungen in den Schutzbereich der Eigentumsgarantie allenfalls dann in Betracht kommen, wenn schon bislang in den Schutzbereich des Art. 14 GG fallende Rechtsstellungen inhaltlich umgestaltet werden oder wenn eine durch die Neuregelung geschaffene Rechtsstellung sich speziell als Ausgleich für eine zugleich auferlegte, neuartige vermögenswerte Verpflichtung oder Belastung darstellt (vgl. BVerfGE 45, 142 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2002, S. 197). - BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74
Rückwirkende Verordnungen
Auszug aus BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 482/02
Trifft die Rechtsordnung Regelungen, durch die wirtschaftliche Lagen und Verhaltensweisen verrechtlicht werden, die ohne eine rechtliche Regelung der getroffenen Art innerhalb der allgemeinen Rechtsordnung bloße Erwerbschancen darstellen, kann die Einbeziehung dadurch begründeter öffentlich-rechtlicher Rechtsstellungen in den Schutzbereich der Eigentumsgarantie allenfalls dann in Betracht kommen, wenn schon bislang in den Schutzbereich des Art. 14 GG fallende Rechtsstellungen inhaltlich umgestaltet werden oder wenn eine durch die Neuregelung geschaffene Rechtsstellung sich speziell als Ausgleich für eine zugleich auferlegte, neuartige vermögenswerte Verpflichtung oder Belastung darstellt (vgl. BVerfGE 45, 142 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2002, S. 197). - BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72
Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes
Auszug aus BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 482/02
Auch vermag Art. 14 Abs. 1 GG nicht gegen eine mögliche Konkurrenz zu schützen (vgl. BVerfGE 11, 192 ; 34, 252 ; 55, 261 ).
- BVerwG, 30.08.2012 - 3 C 17.11
Krankenhausfinanzierung; Plankrankenhäuser; Krankenhausträger; Förderung der …
Sie schützt nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen; sie schützt nicht in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13. Juni 2002 - 1 BvR 482/02 - NVwZ 2002, 1232 m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 9/10
Vertragsarztangelegenheiten
Sie unterfällt mangels "Äquivalent eigener Leistung" nicht dem Eigentum des Art. 14 GG (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27.02.2007 - 1 BvL 10/00 -, 13.06.2002 - 1 BvR 482/02 -, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 -, Urteil vom 16.05.1985 - 1 BvL 5/80 - NJW 1986, 39 ff.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 95/10
Vertragsarztangelegenheiten
Die dem Beigeladenen zu 8) erteilte Zulassung unterfällt mangels "Äquivalent eigener Leistung" nicht dem Eigentum des Art. 14 GG (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27.02.2007 - 1 BvL 10/00 -, 13.06.2002 - 1 BvR 482/02 -, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 -, Urteil vom 16.05.1985 - 1 BvL 5/80 - NJW 1986, 39 ff.; Senat, Beschluss vom 12.05.2010 - L 11 KA 9/10 B ER -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - L 11 KA 82/16
Unterlassungsanspruch von Informationen durch Hinweiserteilung der Nichtzahlung …
Die Vergleichbarkeit soll insbesondere dann gegeben sein, wenn die fragliche Position das Äquivalent eigener Leistung ist (BVerfG, Beschluss vom 27.02.2007 - 1 BvL 10/00 - Beschluss vom 13.06.2002 - 1 BvR 482/02 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - L 11 KA 2/11
Vertragsarztangelegenheiten
Die Zulassung unterfällt mangels "Äquivalent eigener Leistung" nicht dem Eigentum des Art. 14 GG (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27.02.2007 - 1 BvL 10/00 -, 13.06.2002 - 1 BvR 482/02 -, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 -, Urteil vom 16.05.1985 - 1 BvL 5/80 - Senat, Beschluss vom 12.05.2010 - L 11 KA 9/10 B ER -). - BVerwG, 30.08.2012 - 3 C 18.11
Wirksamkeit eines Verzichts auf Rechtsbehelfe gegen die Ablehnung der …
Sie schützt nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen; sie schützt nicht in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13. Juni 2002 - 1 BvR 482/02 - NVwZ 2002, 1232 m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2018 - L 11 KR 68/18
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes durch eine …
Die Vergleichbarkeit soll insbesondere dann gegeben sein, wenn die fragliche Position das Äquivalent eigener Leistung ist (BVerfG, Beschluss vom 27.02.2007 - 1 BvL 10/00 - Beschluss vom 13.06.2002 - 1 BvR 482/02 -).