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   BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 2622/05   

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https://dejure.org/2006,8317
BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 2622/05 (https://dejure.org/2006,8317)
BVerfG, Entscheidung vom 13.06.2006 - 1 BvR 2622/05 (https://dejure.org/2006,8317)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 2622/05 (https://dejure.org/2006,8317)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Verfügungsklage auf Unterlassung einer Wort- und Bildberichterstattung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Fürst Albert II unterliegt BUNTE

  • Wolters Kluwer

    Abweisung einer Verfügungsklage auf Unterlassung einer Wortberichterstattung und Bildberichterstattung; Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Grundsatz der materiellen Subsidiarität; Erfordernis der Rechtswegerschöpfung in der Hauptsache; Zumutbarkeit ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschöpfung des Rechtswegs gegen Entscheidungen im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 2622/05
    Daher ist auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten, wenn dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit besteht, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ).

    Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn - wie vorliegend - mit der Verfassungsbeschwerde Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 86, 15 ; 104, 65 ).

    Beruht eine im Eilverfahren ergangene fachgerichtliche Entscheidung auf der Beurteilung schwieriger rechtlicher Fragen, die in der fachgerichtlichen Rechtsprechung noch nicht höchstrichterlich entschieden sind, und bietet das Hauptsacheverfahren Möglichkeiten weiterer Klärung, so steht es der Zumutbarkeit einer Verweisung auf den Rechtsschutz in der Hauptsache nicht entgegen, dass bereits im Eilverfahren eine mehr als nur summarische Prüfung der für die Beurteilung maßgeblichen Rechtsfragen erfolgt ist (vgl. BVerfGE 104, 65 ).

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 2622/05
    Daher ist auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten, wenn dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit besteht, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ).

    Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn - wie vorliegend - mit der Verfassungsbeschwerde Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 86, 15 ; 104, 65 ).

    Ein Beschwerdeführer darf bei der Rüge von Grundrechtsverletzungen, die sich auf die Hauptsache beziehen, dann nicht auf das Hauptsacheverfahren verwiesen werden, wenn dies für ihn unzumutbar ist, etwa weil die Durchführung des Verfahrens von vornherein und offensichtlich aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 86, 15 ), oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen und rechtlichen Klärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen das Bundesverfassungsgericht gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG sofort entscheiden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ).

  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 244/85

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch ungenehmigte Veröffentlichung von

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 2622/05
    Eine solche Berichterstattung habe bereits der Bundesgerichtshof in einer von dem Beschwerdeführer auch in das Ausgangsverfahren eingeführten Entscheidung (BGH, VI ZR 244/85 vom 10. März 1987, veröffentlicht in NJW 1987, S. 2667) missbilligt.

    aa) Der Beschwerdeführer rügt insbesondere, dass sich die Gerichte mit der von ihnen vorgenommenen Abwägung in Divergenz zu einer von ihm angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 1987, S. 2667) gesetzt hätten.

  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 2622/05
    Daher ist auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten, wenn dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit besteht, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ).

    Ein Beschwerdeführer darf bei der Rüge von Grundrechtsverletzungen, die sich auf die Hauptsache beziehen, dann nicht auf das Hauptsacheverfahren verwiesen werden, wenn dies für ihn unzumutbar ist, etwa weil die Durchführung des Verfahrens von vornherein und offensichtlich aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 86, 15 ), oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen und rechtlichen Klärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen das Bundesverfassungsgericht gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG sofort entscheiden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ).

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 2622/05
    Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 24. Juni 2004 zu Beschwerde-Nr. 59320/00 (von Hannover gegen Bundesrepublik Deutschland, NJW 2004, S. 2647) führe zu keiner abweichenden Beurteilung.

    Die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens gäbe den Fachgerichten hier Gelegenheit, die Rechtsprechung des EGMR auch über die schon herangezogene Entscheidung vom 24. Juni 2004 (Beschwerde-Nr. 59320/00, von Hannover gegen Bundesrepublik Deutschland) hinaus zu berücksichtigen.

  • OLG Karlsruhe, 18.11.2005 - 14 U 169/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse: Unterlassungsanspruch bei Wort-

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 2622/05
    a) das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe - Zivilsenate in Freiburg - vom 18. November 2005 - 14 U 169/05 -,.

    Das Oberlandesgericht hat in seinem Berufungsurteil (abgedruckt in NJW 2006, S. 617 ff.) allein die Veröffentlichung des Lichtbilds untersagt, welches den Beschwerdeführer zusammen mit seiner Partnerin zeigt.

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 2622/05
    Ein Beschwerdeführer darf bei der Rüge von Grundrechtsverletzungen, die sich auf die Hauptsache beziehen, dann nicht auf das Hauptsacheverfahren verwiesen werden, wenn dies für ihn unzumutbar ist, etwa weil die Durchführung des Verfahrens von vornherein und offensichtlich aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 86, 15 ), oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen und rechtlichen Klärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen das Bundesverfassungsgericht gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG sofort entscheiden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ).
  • LG Freiburg, 19.07.2005 - 14 O 199/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Bildberichterstattung in einer Illustrierten:

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 2622/05
    b) das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 19. Juli 2005 - 14 O 199/05 -.
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 2622/05
    Es ist zuvorderst Sache der Fachgerichte, als Bestandteil des Bundesrechts die Gewährleistungen der EMRK sowie eine für ihre Auslegung bedeutsame Rechtsprechung des EGMR zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 111, 307 ).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv

    Auch nach dem verfassungsprozessualen Grundsatz der (materiellen) Subsidiarität kann von einem Beschwerdeführer jedoch kein aussichtsloses oder sonst unzumutbares Verhalten erwartet werden, um einen möglichen Gehörsverstoß vor den Fachgerichten zu korrigieren (vgl. etwa BVerfGE 74, 220 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 2622/05 -, www.bundesverfassungsgericht.de).
  • BVerfG, 06.12.2007 - 1 BvR 3041/07

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen ein Versammlungsverbot nach

    Soweit die Beschwerdeführerin die Rechtswidrigkeit des Versammlungsverbots geltend macht, ist sie zudem auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen, so dass der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde auch der Grundsatz der Subsidiarität entgegensteht (vgl. BVerfGE 86, 15 ; 104, 65 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 2622/05 -).
  • VerfGH Saarland, 08.01.2015 - Lv 2/14
    v. 08.10.2007 - 2 BvR 1387/07 - juris - DVBl. 2007, 1440; Beschl. v. 13.06.2006 - 1 BvR 2622/05 - juris; Beschl. v. 02.07.2004 - 1 BvR 1335/04 -, juris BVerfG, Beschl. v. 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91 - BVerfGE 86, 15; Beschl. v. 18.07.1991 - 2 BvR 813/90 - NVwZ 1992, 51).
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