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   BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03, 1 BvR 2357/04, 1 BvR 603/05   

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https://dejure.org/2007,23
BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03, 1 BvR 2357/04, 1 BvR 603/05 (https://dejure.org/2007,23)
BVerfG, Entscheidung vom 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03, 1 BvR 2357/04, 1 BvR 603/05 (https://dejure.org/2007,23)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03, 1 BvR 2357/04, 1 BvR 603/05 (https://dejure.org/2007,23)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2. Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 12 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 24 c KWG; § 93 Abs. 7 und 8 AO
    Abfrage von Kontostammdaten; Informationelle Selbstbestimmung (Eingriff; Schwere; Zweckbindung; Anwendbarkeit bei juristischen Personen); Bestimmtheitsgebot (Benennung berechtigter Stellen; Zweckbestimmung; unbestimmte Rechtsbegriffe); Verhältnismäßigkeit (gewichtige ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Abruf von Kontostammdaten

  • Bundesverfassungsgericht
  • Simons & Moll-Simons

    GG Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 12, Art. 19; KWG § 24c; AO § 85, § 88, § 93, § 93b, § 154; GwG § 8; BDSG § 4b, § 9, § 19

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur automatisierten Abfrage von Kontostammdaten; Verstoß der Vorschrift des § 93 Abs. 8 Abgabenordnung (AO) gegen das Gebot der Normenklarheit mangels hinreichender Bestimmung der zum Abruf von Kontostammdaten ermächtigten Behörden und ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Verfassungsmäßigkeit des automatisierten Abrufs von Kontostammdaten

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Kein Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht beim automatisierten Kontenabruf; Verstoß des § 93 Abs. 8 AO gegen das Gebot der Normenklarheit

  • info-it-recht.de
  • Judicialis

    AO § 93 Abs. 7; ; AO § 93 Abs. 8; ; KWG § 24 c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • aufrecht.de

    Bundesverfassungsgericht erlaubt Zugriff auf Kontodaten

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 93 Abs. 5, 8; KWG § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
    Verfassungsmäßigkeit der automatisierte Abfrage von so genannten Kontostammdaten

  • rechtsportal.de

    AO § 93 Abs. 5, 8 ; KWG § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
    Verfassungsmäßigkeit der automatisierte Abfrage von so genannten Kontostammdaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Vorschriften zum automatischen Kontenabruf verstoßen teilweise gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Automatischer Kontenabruf teilweise verfassungswidrig

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Der Kontenabruf ist verfassungsgemäß

  • IWW (Kurzinformation)

    Kontenabruf ist verfassungsgemäß

  • IWW (Kurzinformation)

    Kontenabruf ist verfassungsgemäß

  • heise.de (Pressebericht, 12.07.2007)

    Bundesverfassungsgericht hält Kontenabfrage größtenteils für rechtmäßig

  • heise.de (Pressebericht, 12.07.2007)

    Kontenabfrage größtenteils rechtmäßig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Automatischer Kontenabruf teilweise verfassungswidrig

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AO § 93 Abs. 8, 7, § 93b; KWG § 24c; GG Art. 19 Abs. 4, Art. 12 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1
    Zur Verfassungsmäßigkeit des automatisierten Abrufs von Kontostammdaten

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Automatischer Kontenabruf nur teilweise verfassungswidrig

  • heuking.de PDF, S. 13 (Kurzinformation)

    Elektronischer Kontenzugriff der Finanzbehörden

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Automatisierter Abruf so genannter Kontostammdaten mit dem Grundgesetz vereinbar

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vorschriften zum Abruf der Konten-Stammdaten von Bankkunden sind teilweise verfassungswidrig

  • shgt.de PDF, S. 17 (Kurzinformation)

    Kontenabruf bestätigt

  • beck.de (Kurzinformation)

    Automatisierte Kontenabrufe verstoßen teilweise gegen verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Automatischer Kontenabruf verstößt teilweise gegen Bestimmtheitsgrundsatz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Automatischer Kontenabruf verstößt teilweise gegen Bestimmtheitsgrundsatz

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    "Big brother is watching you" - Der Kontenabruf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (RA Dr. Christian-Alexander Neuling)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    KWG § 24c Abs. 3; AO § 93 Abs. 7 und 8
    Verfassungsmäßigkeit des automatisierten Abrufs von Kontostammdaten

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Automatisierter Abruf von Kontoinformationen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 118, 168
  • NJW 2007, 2464
  • ZIP 2007, 1356
  • NVwZ 2008, 547 (Ls.)
  • WM 2007, 1360
  • DVBl 2007, 1023
  • BStBl II 2007, 896
 
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Wird zitiert von ... (274)

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt als "unbenanntes' Freiheitsrecht Elemente der Persönlichkeit, die nicht Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sind, diesen aber in ihrer konstituierenden Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen (stRspr, vgl. BVerfGE 99, 185 ; 101, 361 ; 106, 28 ; 118, 168 ; 120, 274 ; 147, 1 ).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Diese Norm hatte das BVerfG jedoch durch Urteil vom 13. Juni 2007 (BVerfGE 118, 168) wegen mangelnder Bestimmtheit der Eingriffsgrundlage für verfassungswidrig erklärt.

    Hierbei sind insbesondere die Intensität des Eingriffs und das mit dem Eingriff vom Gesetzgeber bezweckte Ziel abzuwägen (vgl insbesondere BVerfGE 118, 168, 195 ff).

    In seiner Entscheidung vom 13. Juni 2007 (BVerfGE 118, 168 ff) lässt das BVerfG hingegen keinen Zweifel daran, dass gerade bei Empfängern von Sozialleistungen Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 GG hinzunehmen sind.

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Inwieweit das Grundgesetz eine Benachrichtigung des von einer heimlichen informationellen Maßnahme des Staates Betroffenen verlangt, hängt unter anderem maßgeblich davon ab, ob und mit welcher Intensität diese Maßnahme in Grundrechte des Betroffenen eingreift (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Einer solchen lückenschließenden Gewährleistung bedarf es insbesondere, um neuartigen Gefährdungen zu begegnen, zu denen es im Zuge des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und gewandelter Lebensverhältnisse kommen kann (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 65, 1 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Auch der Umgang mit personenbezogenen Daten, die für sich genommen nur geringen Informationsgehalt haben, kann, je nach dem Ziel des Zugriffs und den bestehenden Verarbeitungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten, grundrechtserhebliche Auswirkungen auf die Privatheit und Verhaltensfreiheit des Betroffenen haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Vor allem mittels elektronischer Datenverarbeitung können aus solchen Informationen weitere Informationen erzeugt und so Schlüsse gezogen werden, die sowohl die grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen beeinträchtigen als auch Eingriffe in seine Verhaltensfreiheit mit sich bringen können (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 320 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Der Gesetzgeber hat Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs hinreichend bereichsspezifisch, präzise und normenklar festzulegen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ; 113, 348 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Die Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes richten sich auch nach diesen Regelungsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 110, 33 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Bedient sich der Gesetzgeber unbestimmter Rechtsbegriffe, dürfen verbleibende Ungewissheiten nicht so weit gehen, dass die Vorhersehbarkeit und Justitiabilität des Handelns der durch die Normen ermächtigten staatlichen Stellen gefährdet sind (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 31, 255 ; 83, 130 ; 102, 254 ; 110, 33 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Dieser verlangt, dass ein Grundrechtseingriff einem legitimen Zweck dient und als Mittel zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und angemessen ist (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 115, 320 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ; stRspr).

    Die Prüfung an diesem Maßstab kann dazu führen, dass ein Mittel nicht zur Durchsetzung von Allgemeininteressen angewandt werden darf, weil die davon ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen schwerer wiegen als die durchzusetzenden Belange (vgl. BVerfGE 115, 320 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    In einem Rechtsstaat ist Heimlichkeit staatlicher Eingriffsmaßnahmen die Ausnahme und bedarf besonderer Rechtfertigung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Sieht eine Norm heimliche Ermittlungstätigkeiten des Staates vor, die - wie hier - besonders geschützte Zonen der Privatheit berühren oder eine besonders hohe Eingriffsintensität aufweisen, ist dem Gewicht des Grundrechtseingriffs durch geeignete Verfahrensvorkehrungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 , m.w.N.).

    Manche Konteninhaltsdaten, etwa die Höhe von Zahlungen im Rahmen verbrauchsabhängiger Dauerschuldverhältnisse, können auch weitere Rückschlüsse auf das Verhalten des Betroffenen ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Die Erhebung solcher Informationen hat daher in der Regel ein erhöhtes grundrechtliches Gewicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Schließlich können dem Betroffenen Nachteile daraus entstehen, dass das kontoführende Kreditinstitut selbst zwangsläufig von der Datenerhebung erfährt und daraus ungünstige Schlüsse über den Betroffenen ziehen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

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