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   BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 3236/08   

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https://dejure.org/2013,16416
BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 3236/08 (https://dejure.org/2013,16416)
BVerfG, Entscheidung vom 13.06.2013 - 1 BvR 3236/08 (https://dejure.org/2013,16416)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 1 BvR 3236/08 (https://dejure.org/2013,16416)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 113 Abs 2 S 3 BRAGebO, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur objektiven Bedeutung eines Verfahrens - hier: Minderung des subjektiven Wertes wegen geringerer objektiver Bedeutung um die Hälfte - ua keine Bedeutung für Parallelverfahren

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Werts des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren betreffend eine zivilrechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem finanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung zu Steuersparzwecken

  • rewis.io

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur objektiven Bedeutung eines Verfahrens - hier: Minderung des subjektiven Wertes wegen geringerer objektiver Bedeutung um die Hälfte - ua keine Bedeutung für Parallelverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Werts des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren betreffend eine zivilrechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem finanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung zu Steuersparzwecken

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 3236/08
    Ausgangspunkt der Bewertung ist die Bedeutung der Angelegenheit (vgl. BVerfGE 79, 365 , dort noch zu § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO a.F.).

    b) Die objektive Bedeutung der Sache, die neben der subjektiven Seite bei der Wertfestsetzung einbezogen werden muss (vgl. BVerfGE 79, 357 ; 79, 365 ), führt vorliegend zu einer Verringerung des Einsatzwertes.

    Dass der Sache kein über die subjektive Bedeutung für die Beschwerdeführer hinausgehendes Gewicht zukommt, findet schließlich darin seinen Ausdruck, dass über sie die Kammer entschieden hat, weil die zugrunde zu legenden verfassungsrechtlichen Maßstäbe geklärt waren (§ 93c Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 93a Abs. 2 BVerfGG; vgl. BVerfGE 79, 365 ).

    c) Hat, wie hier, die objektive Bedeutung neben dem subjektiven Interesse des Verfassungsbeschwerdeführers keinen eigenen Stellenwert, führt der hinzu tretende Umstand, dass das Ausgangsverfahren mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht endgültig beigelegt war, sondern im fachrechtlichen Instanzenzug erneut über die Nichtzulassungsbeschwerde befunden werden muss, zu einer Verringerung des Einsatzwertes für die subjektive Bedeutung (vgl. BVerfGE 79, 365 ).

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08

    "Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 3236/08
    Zudem fehlt es an einer weitergehenden Bedeutung der von den Beschwerdeführern erstrebten Entscheidung, weil zuvor der Bundesgerichtshof im Rahmen eines Grundsatzurteils dasselbe Formular verbindlich ausgelegt und seine vormals vertretene Rechtsauffassung im Sinne der Beschwerdeführer selbst geändert hatte (vgl. BGHZ 186, 96 Rn. 28 ff.).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1046/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 3236/08
    b) Die objektive Bedeutung der Sache, die neben der subjektiven Seite bei der Wertfestsetzung einbezogen werden muss (vgl. BVerfGE 79, 357 ; 79, 365 ), führt vorliegend zu einer Verringerung des Einsatzwertes.
  • BVerfG, 18.06.2012 - 1 BvR 774/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte des

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 3236/08
    Die durch das Bundesverfassungsgericht im 79. Band seiner Entscheidungssammlung für die Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfahren der Verfassungsbeschwerde entwickelten Maßstäbe gelten fort (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. August 2010 - 1 BvR 2192/05 -, juris; Beschluss des Ersten Senats vom 10. November 2011 - 1 BvR 611/07 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juni 2012 - 1 BvR 774/10 -, juris, Rn. 27, insofern in NJW 2012, S. 2420 ff. nicht abgedruckt).
  • BVerfG, 28.06.2012 - 1 BvR 2952/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 3236/08
    Dabei ist auch berücksichtigt, dass sich auf Grundlage der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erfolgsaussicht der Revision geradezu aufdrängt (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juni 2012 - 1 BvR 2952/08 -, WM 2013, S. 15 ), obgleich eine erfolgreiche Revision grundsätzlich keine Gewähr für eine abschließende Entscheidung durch den Bundesgerichtshof bietet, sondern auch eine Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht in Betracht kommt.
  • BVerfG, 14.11.2012 - 1 BvR 3236/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 3236/08
    Nach Zustellung der Verfassungsbeschwerde gab die 3. Kammer des Ersten Senats der Verfassungsbeschwerde statt, soweit sie sich gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs richtete, stellte eine Verletzung des Justizgewährungsanspruchs fest, hob den Beschluss des Bundesgerichtshofs auf, verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an den Bundesgerichtshof zurück und ordnete die Erstattung der notwendigen Auslagen der Beschwerdeführer durch die Bundesrepublik Deutschland an (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. November 2012 - 1 BvR 3236/08, 1 BvR 3241/08, 1 BvR 83/09, 1 BvR 423/09 -, juris).
  • BVerfG, 19.08.2010 - 1 BvR 2192/05

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 3236/08
    Die durch das Bundesverfassungsgericht im 79. Band seiner Entscheidungssammlung für die Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfahren der Verfassungsbeschwerde entwickelten Maßstäbe gelten fort (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. August 2010 - 1 BvR 2192/05 -, juris; Beschluss des Ersten Senats vom 10. November 2011 - 1 BvR 611/07 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juni 2012 - 1 BvR 774/10 -, juris, Rn. 27, insofern in NJW 2012, S. 2420 ff. nicht abgedruckt).
  • BVerfG, 10.11.2011 - 1 BvR 611/07

    Gegenstandswertfeststellung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur der

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 3236/08
    Die durch das Bundesverfassungsgericht im 79. Band seiner Entscheidungssammlung für die Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfahren der Verfassungsbeschwerde entwickelten Maßstäbe gelten fort (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. August 2010 - 1 BvR 2192/05 -, juris; Beschluss des Ersten Senats vom 10. November 2011 - 1 BvR 611/07 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juni 2012 - 1 BvR 774/10 -, juris, Rn. 27, insofern in NJW 2012, S. 2420 ff. nicht abgedruckt).
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