Rechtsprechung
   BVerfG, 13.06.2017 - 1 BvR 1370/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,24254
BVerfG, 13.06.2017 - 1 BvR 1370/16 (https://dejure.org/2017,24254)
BVerfG, Entscheidung vom 13.06.2017 - 1 BvR 1370/16 (https://dejure.org/2017,24254)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juni 2017 - 1 BvR 1370/16 (https://dejure.org/2017,24254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,24254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 164 BRAO, § 164 ff BRAO
    Nichtannahmebeschluss: Auswahlverfahren für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beim BGH - Rüge einer Verletzung der Berufsfreiheit unzureichend substantiiert

  • Wolters Kluwer

    Auswahlverfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH); Begründung des behaupteten Grundrechtsverstoßes in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entwickelten Maßstäben; Überprüfung der Vereinbarkeit der Beurteilung der ...

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 164 BRAO
    BVerfG rührt nicht am Wahlverfahren zur BGH-Anwaltschaft

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 164 BRAO
    BVerfG rührt nicht am Wahlverfahren zur BGH-Anwaltschaft

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Auswahlverfahren für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beim BGH - Rüge einer Verletzung der Berufsfreiheit unzureichend substantiiert

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Auswahlverfahren für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beim BGH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswahlverfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH); Begründung des behaupteten Grundrechtsverstoßes in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entwickelten Maßstäben; Überprüfung der Vereinbarkeit der Beurteilung der ...

  • rechtsportal.de

    Auswahlverfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH); Begründung des behaupteten Grundrechtsverstoßes in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entwickelten Maßstäben; Überprüfung der Vereinbarkeit der Beurteilung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Auswahlverfahren für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beim BGH - Rüge einer Verletzung der Berufsfreiheit unzureichend substantiiert

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wahlverfahren in §§ 164 ff. BRAO ist nicht verfassungswidrig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Auswahlverfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof erfolglos

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde mangels Zulässigkeit erfolglos

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zulassungsverfahren als Rechtsanwalt: Keine Grundrechtsverletzung ersichtlich

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde auf Bereitstellung von Akten im Gewahrsam Privater mangels Rechtswegerschöpfung erfolglos

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 12 GG, § 164 BRAO
    BVerfG rührt nicht am Wahlverfahren zur BGH-Anwaltschaft

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 12 GG, § 164 BRAO
    BVerfG rührt nicht am Wahlverfahren zur BGH-Anwaltschaft

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 13.06.2017 - 1 BvR 1370/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Auswahlverfahren für die Zulassung als

    BGH, 21.04.2016 - AnwZ 1/14

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit im Zusammenhang mit

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Volker Römermann

Sonstiges (3)

  • rechtsanwalt-hembach.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Römermann bringt Wahl der BGH-Anwälte nicht zum EGMR

  • roemermann.com PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Verfassungsbeschwerde vom 16.06.2016

  • roemermann.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wahl der BGH-Anwälte 2013

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2670
  • MDR 2017, 1088
  • AnwBl 2017, 1000
  • AnwBl Online 2017, 456
  • AnwBl Online 2017, 568
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 24.03.1982 - 1 BvR 278/75
    Auszug aus BVerfG, 13.06.2017 - 1 BvR 1370/16
    Das Wahlverfahren ist bereits mehrfach vom Bundesverfassungsgericht überprüft worden, zuletzt im Jahr 2008 (vgl. BVerfG, Beschluss des nach § 93a Abs. 2 BVerfGG a.F. berufenen Ausschusses des Ersten Senats vom 24. März 1982 - 1 BvR 278/75, 1 BvR 913/78 und 1 BvR 897/80 -, BeckRS 2007, 21620; BVerfGE 106, 216; BVerfGK 13, 354).

    Gelangt das zuständige Gericht - hier der Bundesgerichtshof - zu einer Bestätigung der Wahl, hat das Bundesverfassungsgericht neben der verfassungsrechtlichen Prüfung der für die Wahl maßgeblichen Vorschriften lediglich nachzuprüfen, ob die Beurteilung der gerügten Wahlfehler durch das zuständige Gericht mit spezifischem Verfassungsrecht vereinbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss des nach § 93a Abs. 2 BVerfGG a.F. berufenen Ausschusses des Ersten Senats vom 24. März 1982, a.a.O.).

    bb) Soweit bei der Auswahlentscheidung ein Mitglied des Wahlausschusses über seinen damaligen Mitarbeiter mitabgestimmt hat, verhält sich der Beschwerdeführer schon nicht zu den Gründen des angegriffenen Urteils und der darin in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss des nach § 93a Abs. 2 BVerfGG a.F. berufenen Ausschusses des Ersten Senats vom 24. März 1982, a.a.O., S. 8), wonach bei Wahlen der vorliegenden Art die Kausalität eines etwaigen Wahlfehlers erforderlich ist.

    (2) Soweit der Beschwerdeführer ausführlich bemängelt, dass ihm trotz bester Qualifikation zu Unrecht weniger geeignete Bewerber vorgezogen worden seien, lässt er außer Acht, dass es nicht Aufgabe des Wahlprüfungsgerichts sein kann, die sachliche Richtigkeit der Stimmabgabe zu beurteilen und die Entscheidung des verantwortlichen Wahlgremiums durch seine eigene zu ersetzen (vgl. BVerfG, Beschluss des nach § 93a Abs. 2 BVerfGG a.F. berufenen Ausschusses des Ersten Senats vom 24. März 1982, a.a.O.).

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 1295/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzliche Auswahlverfahren für die

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2017 - 1 BvR 1370/16
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind bereits entschieden (vgl. dazu BVerfGK 13, 354 m.w.N.).

    Das Wahlverfahren ist bereits mehrfach vom Bundesverfassungsgericht überprüft worden, zuletzt im Jahr 2008 (vgl. BVerfG, Beschluss des nach § 93a Abs. 2 BVerfGG a.F. berufenen Ausschusses des Ersten Senats vom 24. März 1982 - 1 BvR 278/75, 1 BvR 913/78 und 1 BvR 897/80 -, BeckRS 2007, 21620; BVerfGE 106, 216; BVerfGK 13, 354).

    Verfassungsrechtlich relevante Fehler bei der Bedarfsanalyse sind auch im Übrigen nicht aufgezeigt; insbesondere mit dem Aspekt der Unterstützung der Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof durch wissenschaftliche Mitarbeiter hat sich der Bundesgerichtshof ausdrücklich auseinandergesetzt (vgl. BVerfGK 13, 354 ).

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2017 - 1 BvR 1370/16
    Danach ist das Ergebnis der Entscheidung eines Wahlausschusses in der Regel nicht zu begründen (vgl. BVerfGE 24, 268 und zur Bundesrichterwahl inzwischen auch BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. September 2016 - 2 BvR 2453/15 -, juris, Rn. 34 ff.).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2017 - 1 BvR 1370/16
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vor, der die angegriffenen Entscheidungen folgen, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 123, 186 ; 130, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2017 - 1 BvR 1370/16
    Dem Bundesgerichtshof als Wahlprüfungsgericht ist es aber mit Rücksicht auf den ausschließlich dem Wahlausschuss zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum grundsätzlich nicht möglich, eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen und einen besser geeigneten Bewerber zu bestimmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris, Rn. 13 ff.).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2017 - 1 BvR 1370/16
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vor, der die angegriffenen Entscheidungen folgen, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 123, 186 ; 130, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvR 819/02

    Singularzulassung zum BGH

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2017 - 1 BvR 1370/16
    Das Wahlverfahren ist bereits mehrfach vom Bundesverfassungsgericht überprüft worden, zuletzt im Jahr 2008 (vgl. BVerfG, Beschluss des nach § 93a Abs. 2 BVerfGG a.F. berufenen Ausschusses des Ersten Senats vom 24. März 1982 - 1 BvR 278/75, 1 BvR 913/78 und 1 BvR 897/80 -, BeckRS 2007, 21620; BVerfGE 106, 216; BVerfGK 13, 354).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2017 - 1 BvR 1370/16
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vor, der die angegriffenen Entscheidungen folgen, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 123, 186 ; 130, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.10.1968 - 2 BvL 16/67

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2017 - 1 BvR 1370/16
    Danach ist das Ergebnis der Entscheidung eines Wahlausschusses in der Regel nicht zu begründen (vgl. BVerfGE 24, 268 und zur Bundesrichterwahl inzwischen auch BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. September 2016 - 2 BvR 2453/15 -, juris, Rn. 34 ff.).
  • BGH, 23.07.2020 - I ZR 73/20

    Fachanwaltschaft sticht nicht Singularzulassung

    a) Die Voraussetzungen für eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 GG liegen bereits deswegen nicht vor, weil die Verfassungsmäßigkeit der Singularzulassung der Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof (vgl. §§ 164 ff. BRAO), deren prozessuale Kehrseite die Regelung in § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO darstellt, vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1982 (BVerfG, Beschluss vom 24. März 1982 - 1 BvR 278/75, juris), im Jahr 2002 (BVerfGE 106, 216), im Jahr 2008 (BVerfGK 13, 354) und im Jahr 2017 (BVerfG, NJW 2017, 2670 Rn. 12) mit Blick auf Art. 12 Abs. 1 GG bestätigt worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht