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   BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2516/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20156
BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2516/13 (https://dejure.org/2015,20156)
BVerfG, Entscheidung vom 13.07.2015 - 1 BvR 2516/13 (https://dejure.org/2015,20156)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juli 2015 - 1 BvR 2516/13 (https://dejure.org/2015,20156)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unterbleibt bei Anordnung der vorläufigen Betreuung wegen Gefahr im Verzug die unverzügliche Nachholung der Anhörung, kann dieser Verfahrensverstoß nicht mehr rückwirkend geheilt werden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 44 FamFG, § 301 Abs 1 S 2 FamFG
    Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Anordnung der vorläufigen Betreuung ohne persönliche Anhörung der Betroffenen - jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung (hier: Unterlassen der Anhörungsrüge ...

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer wegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs eingelegten Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlender Rechtswegerschöpfung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorläufige Betreuung, Fehlende Anhörung, Anspruch auf rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Anordnung der vorläufigen Betreuung ohne persönliche Anhörung der Betroffenen - jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung (hier: Unterlassen der Anhörungsrüge ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1; FamFG § 44
    Unzulässigkeit einer wegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs eingelegten Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlender Rechtswegerschöpfung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorläufige Betreuung - und die nicht nachgeholte Anhörung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 688
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2516/13
    Die Beschwerdeführerin hat gegen den - in Bezug auf die Anordnung der vorläufigen Betreuung - letztinstanzlichen Beschluss des Landgerichts vom 22. Januar 2013 nicht die Anhörungsrüge des § 44 FamFG erhoben; diese gehört zum Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 122, 190 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1565/11 -, juris).
  • BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2539/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassene Anhörung der Betroffenen im

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2516/13
    In einem Betreuungsverfahren kommt dem Recht des Betroffenen, auf die Sachverhaltsermittlung und Entscheidungsfindung des Betreuungsgerichts durch Anhörungen und Stellungnahmen einwirken zu können, besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2011 - 1 BvR 2539/10 -, NJW 2011, S. 1275 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2010 - 1 BvR 2579/08 -, NJW 2010, S. 3360 ).
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1565/11

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität sowie mangels

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2516/13
    Die Beschwerdeführerin hat gegen den - in Bezug auf die Anordnung der vorläufigen Betreuung - letztinstanzlichen Beschluss des Landgerichts vom 22. Januar 2013 nicht die Anhörungsrüge des § 44 FamFG erhoben; diese gehört zum Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 122, 190 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1565/11 -, juris).
  • BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Materiell und formell fehlerhafte

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2516/13
    In einem Betreuungsverfahren kommt dem Recht des Betroffenen, auf die Sachverhaltsermittlung und Entscheidungsfindung des Betreuungsgerichts durch Anhörungen und Stellungnahmen einwirken zu können, besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2011 - 1 BvR 2539/10 -, NJW 2011, S. 1275 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2010 - 1 BvR 2579/08 -, NJW 2010, S. 3360 ).
  • BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 184/13

    Der Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen

    Durch eine spätere Anhörung kommt eine Heilung damit nicht rückwirkend, sondern nur in Blick auf die Zukunft in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2015 - 1 BvR 2516/13 -, juris, Rn. 2).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.02.2017 - VGH B 26/16

    Beratungshilfe

    zu Art. 103 Abs. 1 GG BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Januar 2015 - 2 BvR 2592/14 -, juris Rn. 3 ff.; Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1218/10 -, juris Rn. 5, jeweils m.w.N.; vgl. auch Kammerbeschluss vom 13. Juli 2015 - 1 BvR 2516/13 -, juris Rn. 2;).
  • DG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2020 - DG 1/20
    Durch eine spätere Anhörung kommt eine Heilung damit nicht rückwirkend, sondern nur mit Blick auf die Zukunft in Betracht (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.03.2016, Aktenzeichen 1BvR 184/13, Randnummer 15; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.07.2015, Aktenzeichen 1 BvR 2516/13, Randnummer 2).

    Entsprechend wird die Betreuungsanordnung nachträglich rechtswidrig (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.07.2015, Aktenzeichen 1 BvR 2516/13, Randnummer 2).

    Unterbleibt die Anhörung, kann eine spätere Anhörung als Grundlage der fortdauernden Betreuung den Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG in der Zukunft heilen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.07.2015, Aktenzeichen 1 BvR 2516/13, Randnummer 2).

  • VGH Bayern, 01.06.2017 - 20 B 16.2241

    Kostenbescheid für Quarantäne von Hunden und Katzen im Tierheim eines privaten

    Denn die Nachholung der Anhörung kann eine Heilung einer hoheitlichen Maßnahme nur für die Zukunft bewirken (vgl. BVerfG, B.v. 13.7.2015 - 1 BvR 2516/13 - juris Rn. 2).
  • VG Ansbach, 13.08.2020 - AN 3 S 20.01473

    Anhörungspflicht vor baurechtlicher Nutzungsuntersagung und Beseitigungsanordnung

    Denn die Nachholung der Anhörung kann eine Heilung einer hoheitlichen Maßnahme nur für die Zukunft bewirken (vgl. BVerfG, B.v. 13.7.2015 - 1 BvR 2516/13 - juris Rn. 2).".
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