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   BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2480/13   

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https://dejure.org/2015,22617
BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2480/13 (https://dejure.org/2015,22617)
BVerfG, Entscheidung vom 13.07.2015 - 1 BvR 2480/13 (https://dejure.org/2015,22617)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juli 2015 - 1 BvR 2480/13 (https://dejure.org/2015,22617)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 19 Abs. 3 GG; § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO; § 97 Abs. 5 StPO; § 102 StPO; § 105 StPO; § 353b Abs. 3a StGB; § 334 StGB
    Durchsuchung und Beschlagnahme in Redaktionsräumen eines Presseorgans (Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Geheimnisverrats eines Polizeibeamten gegenüber einem Journalisten; Grundrecht der Pressefreiheit; Schutzbereich; Recht auf Geheimhaltung der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Durchsuchung bei Medienorganen darf nicht vorrangig der Aufklärung möglicher Straftaten von Informanten dienen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 5 Abs 2 GG, § 53 Abs 1 Nr 5 StPO, § 97 Abs 2 S 3 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Die strafprozessuale Durchsuchung von Redaktionsräumen und Wohnungen von Journalisten sowie die Beschlagnahme der dort gefundenen Beweismittel verletzen Art 5 Abs 1 und 2 GG jedenfalls dann, wenn es den es den Strafverfolgungsbehörden ...

  • Telemedicus

    Verletzung des Presserechts bei Durchsuchungen, die auf Tatverdacht von Informanten gestützt werden

  • Telemedicus

    Verletzung des Presserechts bei Durchsuchungen, die auf Tatverdacht von Informanten gestützt werden

  • Wolters Kluwer

    Durchsuchung der Privatwohnung eines Journalisten und Beschlagnahme von Datenträgern mit redaktionellen Inhalten

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Die strafprozessuale Durchsuchung von Redaktionsräumen und Wohnungen von Journalisten sowie die Beschlagnahme der dort gefundenen Beweismittel verletzen Art 5 Abs 1 und 2 GG jedenfalls dann, wenn es den es den Strafverfolgungsbehörden ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verfahrensrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; GG Art. 5 Abs. 2
    Durchsuchung der Privatwohnung eines Journalisten und Beschlagnahme von Datenträgern mit redaktionellen Inhalten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Durchsuchung bei Medienorganen darf nicht vorrangig der Aufklärung möglicher Straftaten von Informanten dienen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Durchsuchung bei einem Journalisten nicht mal nur so….

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Zu schnell durchsucht

  • zeit.de (Pressemeldung, 28.08.2015)

    Pressefreiheit: Schutz von Informanten gestärkt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Pressefreiheit gestärkt - Durchsuchung bei Berliner Morgenpost war verfassungswidrig

  • bayrvr.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung bei Medienorganen darf nicht vorrangig der Aufklärung möglicher Straftaten von Informanten dienen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Durchsuchung der Berliner Morgenpost verfassungswidrig

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Durchsuchung von Redaktionsräumen der Berliner Morgenpost verfassungswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Informantenschutz der Presse gestärkt

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung bei Medienorganen darf nicht vorrangig der Aufklärung möglicher Straftaten von Informanten dienen

Besprechungen u.ä.

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Berliner Morgenpost-Fall

    § 97 Abs. 5 StPO, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG
    Pressefreiheit, Beschlagnahmeverbot, Tatverdacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 65
  • DÖV 2015, 975
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2480/13
    Die maßgebenden verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutz der Presse bei Durchsuchungen von Redaktionsräumen durch die Strafverfolgungsbehörden sind geklärt (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 77, 65 ; 117, 244 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, NJW 2011, S. 1859 ).

    Die Freiheit der Medien ist konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. BVerfGE 7 198 ; 77, 65 ; 117, 244 ; stRspr).

    Dieser Schutz ist unentbehrlich, weil die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen kann (BVerfGE 117, 244 ).

    Dies greift in besonderem Maße in die vom Grundrecht der Pressefreiheit umfasste Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit ein, aber auch in ein etwaiges Vertrauensverhältnis zu Informanten (vgl. BVerfGE 117, 244 m.w.N.).

    Die Bestimmungen der StPO mit ihrer prinzipiellen Verpflichtung für jeden Staatsbürger, zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren beizutragen und die im Gesetz vorgesehenen Ermittlungsmaßnahmen zu dulden, sind als allgemeine Gesetze anerkannt; sie müssen allerdings ihrerseits im Lichte dieser Grundrechtsverbürgung gesehen werden (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; 117, 244 ).

    Auch dann, wenn der in § 97 Abs. 5 Satz 1 StPO normierte strafprozessuale Beschlagnahmeschutz für Mitarbeiter von Presse und Rundfunk nicht anwendbar ist, weil ein als Journalist an sich Zeugnisverweigerungsberechtigter selbst Beschuldigter oder Mitbeschuldigter der Straftat ist, um deren Aufklärung es geht, bleibt Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG für die Auslegung und Anwendung der strafprozessualen Normen über Durchsuchungen und Beschlagnahmen, die in Redaktionen oder bei Journalisten durchgeführt werden, von Bedeutung (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 117, 244 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, NJW 2011, S. 1859 ).

    Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind danach verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 117, 244 ).

    Erforderlich sind insoweit zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine den Beschlagnahmeschutz gemäß § 97 Abs. 5 Satz 1 StPO entfallen lassende Straftat (vgl. BVerfGE 117, 244 ).

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2480/13
    Die maßgebenden verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutz der Presse bei Durchsuchungen von Redaktionsräumen durch die Strafverfolgungsbehörden sind geklärt (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 77, 65 ; 117, 244 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, NJW 2011, S. 1859 ).

    Die Freiheit der Medien ist konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. BVerfGE 7 198 ; 77, 65 ; 117, 244 ; stRspr).

    Eine freie Presse ist daher von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 50, 234 ; 77, 65 ).

    Die Bestimmungen der StPO mit ihrer prinzipiellen Verpflichtung für jeden Staatsbürger, zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren beizutragen und die im Gesetz vorgesehenen Ermittlungsmaßnahmen zu dulden, sind als allgemeine Gesetze anerkannt; sie müssen allerdings ihrerseits im Lichte dieser Grundrechtsverbürgung gesehen werden (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; 117, 244 ).

    Es bedarf einer Zuordnung der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleisteten Freiheit und des durch die einschränkenden Vorschriften geschützten Rechtsgutes, die in erster Linie dem Gesetzgeber obliegt (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ).

    Die Normen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings keine abschließenden Regelungen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 64, 108 ; 77, 65 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, NJW 2011, S. 1859 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2480/13
    Die maßgebenden verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutz der Presse bei Durchsuchungen von Redaktionsräumen durch die Strafverfolgungsbehörden sind geklärt (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 77, 65 ; 117, 244 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, NJW 2011, S. 1859 ).

    Eine freie Presse ist daher von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 50, 234 ; 77, 65 ).

    Die Normen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings keine abschließenden Regelungen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 64, 108 ; 77, 65 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, NJW 2011, S. 1859 ).

    Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind danach verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 117, 244 ).

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2480/13
    Die Bestimmungen der StPO mit ihrer prinzipiellen Verpflichtung für jeden Staatsbürger, zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren beizutragen und die im Gesetz vorgesehenen Ermittlungsmaßnahmen zu dulden, sind als allgemeine Gesetze anerkannt; sie müssen allerdings ihrerseits im Lichte dieser Grundrechtsverbürgung gesehen werden (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; 117, 244 ).

    Es bedarf einer Zuordnung der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleisteten Freiheit und des durch die einschränkenden Vorschriften geschützten Rechtsgutes, die in erster Linie dem Gesetzgeber obliegt (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ).

    Auch dann, wenn der in § 97 Abs. 5 Satz 1 StPO normierte strafprozessuale Beschlagnahmeschutz für Mitarbeiter von Presse und Rundfunk nicht anwendbar ist, weil ein als Journalist an sich Zeugnisverweigerungsberechtigter selbst Beschuldigter oder Mitbeschuldigter der Straftat ist, um deren Aufklärung es geht, bleibt Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG für die Auslegung und Anwendung der strafprozessualen Normen über Durchsuchungen und Beschlagnahmen, die in Redaktionen oder bei Journalisten durchgeführt werden, von Bedeutung (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 117, 244 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, NJW 2011, S. 1859 ).

  • BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1739/04

    Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume eines Rundfunksenders (richterliche

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2480/13
    Die maßgebenden verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutz der Presse bei Durchsuchungen von Redaktionsräumen durch die Strafverfolgungsbehörden sind geklärt (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 77, 65 ; 117, 244 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, NJW 2011, S. 1859 ).

    Die Normen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings keine abschließenden Regelungen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 64, 108 ; 77, 65 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, NJW 2011, S. 1859 ).

    Auch dann, wenn der in § 97 Abs. 5 Satz 1 StPO normierte strafprozessuale Beschlagnahmeschutz für Mitarbeiter von Presse und Rundfunk nicht anwendbar ist, weil ein als Journalist an sich Zeugnisverweigerungsberechtigter selbst Beschuldigter oder Mitbeschuldigter der Straftat ist, um deren Aufklärung es geht, bleibt Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG für die Auslegung und Anwendung der strafprozessualen Normen über Durchsuchungen und Beschlagnahmen, die in Redaktionen oder bei Journalisten durchgeführt werden, von Bedeutung (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 117, 244 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, NJW 2011, S. 1859 ).

  • BVerfG, 15.08.2014 - 2 BvR 969/14

    Verfassungsbeschwerde und Eilrechtsschutzantrag des ehemaligen

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2480/13
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht finden lassen (vgl. BVerfGE 59, 95 ; zuletzt BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 -, NJW 2014, S. 3085 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2480/13
    Die Freiheit der Medien ist konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. BVerfGE 7 198 ; 77, 65 ; 117, 244 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2480/13
    Dieser Anfangsverdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ).
  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2480/13
    Die Pressefreiheit schützt alle im Pressewesen tätigen Personen, wobei der Schutz von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und der Meinung reicht (vgl. BVerfGE 77, 346 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2480/13
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82

    Chiffreanzeigen

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60

    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der

  • OLG Karlsruhe, 13.02.2019 - 6 U 105/18

    Zulässigkeit der Presseberichterstattung über private rechtsextreme Chat-Beiträge

    Zu weitergehenden Angaben zu seiner Quelle oder sonst zur Art der Informationsbeschaffung war der Beklagte aus Gründen des Informantenschutzes nicht gehalten (vgl. BVerfGE 117, 244, 259; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 13. Juli 2015 - 1 BvR 2480/13, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07, juris Rn. 24).
  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 261/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    (2) Freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Medien sind konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und deshalb von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat (vgl. BVerfG 13. Juli 2015 - 1 BvR 2480/13 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 256/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    (2) Freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Medien sind konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und deshalb von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat (vgl. BVerfG 13. Juli 2015 - 1 BvR 2480/13 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 257/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    (2) Freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Medien sind konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und deshalb von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat (vgl. BVerfG 13. Juli 2015 - 1 BvR 2480/13 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 277/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    (2) Freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Medien sind konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und deshalb von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat (vgl. BVerfG 13. Juli 2015 - 1 BvR 2480/13 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 258/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    (2) Freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Medien sind konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und deshalb von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat (vgl. BVerfG 13. Juli 2015 - 1 BvR 2480/13 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 259/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    (2) Freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Medien sind konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und deshalb von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat (vgl. BVerfG 13. Juli 2015 - 1 BvR 2480/13 - Rn. 16 mwN) .
  • LG Hamburg, 21.09.2016 - 308 O 244/16

    Anspruch eines Presseunternehmens gegen umfassenden Ad-Blocker

    Eine freie Presse ist von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat (BVerfG, ZUM-RD 2016, 153, Rn. 21).
  • VG Köln, 01.12.2016 - 13 K 4127/14

    Gewährung von Informationszugang zum Notenarchiv des Westdeutschen Rundfunks

    Die Pressefreiheit umfasst den Schutz vor dem Eindringen des Staates in die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit sowie in die Vertrauenssphäre zwischen den Medien und ihren Informanten, Bundesverfassungsgericht (BVerfG), 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 BvR 2480/13 -, juris Rn. 16.
  • KG, 29.03.2017 - 4 Ws 45/17

    121 AR 58/17 - "Polizeiwarnung?"

    Für die Tat und Schuld des Angeklagten spreche auch, dass dieser die für seine Tätigkeit mit Datum vom 8. Mai 2011 ausgestellte Rechnung an die B. XXX mit dem Zusatz versehen habe: "Wegen der Konspirativität in dieser Sache bitte ich um Barauszahlung, wobei mir Herr B. behilflich sein wird." Die Beschlüsse, aufgrund deren dieses Beweismittel bei dem Verlag erlangt worden ist, sind mittlerweile durch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom13. Juli 2015 (1 BvR 2480/13 und 1 BvR 1089, 1090/13), die auf Verfassungsbeschwerden des Zeugen B. und der XXX GmbH ergangen sind, als grundrechtsverletzend aufgehoben worden.
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