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   BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1304/14   

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https://dejure.org/2016,21844
BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1304/14 (https://dejure.org/2016,21844)
BVerfG, Entscheidung vom 13.07.2016 - 2 BvR 1304/14 (https://dejure.org/2016,21844)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 (https://dejure.org/2016,21844)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 3 BVerfGG, § 93b S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 2 BVerfGG, § 35 Abs 2 S 2 StPO
    Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen einen Nichtannahmebeschluss: Beginn der Verfassungsbeschwerdefrist (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei formloser Mitteilung der angegriffenen Entscheidung bereits mit deren Zugang

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Gegenvorstellung nach Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens

  • rewis.io

    Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen einen Nichtannahmebeschluss: Beginn der Verfassungsbeschwerdefrist (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei formloser Mitteilung der angegriffenen Entscheidung bereits mit deren Zugang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung der Gegenvorstellung nach Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 2
    Verwerfung der Gegenvorstellung nach Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtannahmeentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - und die Gegenvorstellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristberechnung - oder: wenn der Anwalt Sonntags arbeitet...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3230
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.2014 - IV ZB 13/14

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Zeitpunkt der Zustellung mit

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1304/14
    Soweit die Bevollmächtigte des Beschwerdeführers geltend macht, es dürfe ihrem Mandanten nicht zum Nachteil gereichen, wenn sie ausnahmsweise sonntags im Büro gewesen sei und demzufolge den Beschluss bereits an diesem Tag und nicht erst montags mit dem Kanzleidatumsstempel versehen habe, verkennt sie, dass - anders als im Fall der Zustellung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - IV ZB 13/14 -, juris, Rn. 9) - bei formloser Mitteilung der Entscheidung die Verfassungsbeschwerdefrist gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 und 3 BVerfGG mit dem Zugang der Entscheidung beginnt.
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 256/08

    Gegenvorstellung gegen einen Kammerbeschluss (grundsätzliche Unzulässigkeit;

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1304/14
    Ob ausnahmsweise eine Abänderungskompetenz der Kammer besteht, wenn unter Außerachtlassung von entscheidungserheblichem, dem Bundesverfassungsgericht vorliegendem Prozessstoff und damit unter Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG entschieden wurde (vgl. Graßhof, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Juni 2001, § 93b Rn. 19), kann offen bleiben, da ein solcher Verstoß im vorliegenden Fall nicht gegeben ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 -, juris).
  • BVerfG, 09.04.2008 - 2 BvR 454/08

    Monatsfrist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde (Zeitpunkt des Zugangs

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1304/14
    Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 -, Rn. 2, juris).
  • BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2674/10

    Unverletzlichkeit der Wohnung und Durchsuchung (Verhältnismäßigkeit); Tatverdacht

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1304/14
    Der nach Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens gestellte Wiedereinsetzungsantrag der Bevollmächtigten des Beschwerdeführers vom 3. Mai 2016, der als Gegenvorstellung zu werten ist (vgl. BVerfGK 19, 148 ; Hammer, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 93 Rn. 56), ist zu verwerfen.
  • BVerfG, 19.01.2022 - 2 BvR 1872/21

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen Nichtannahmeentscheidungen des BVerfG

    Es kann dahinstehen, ob ausnahmsweise eine Abänderungskompetenz der Kammer besteht, wenn bei der Entscheidung entscheidungserheblicher, dem Bundesverfassungsgericht vorliegender Prozessstoff in einer Art. 103 Abs. 1 GG verletzenden Weise außer Acht geblieben ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 - vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 - vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2148/16 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juni 2020 - 1 BvR 1586/14 -).
  • BVerfG, 01.02.2017 - 2 BvR 2148/16

    Erfolglose Gegenvorstellung

    Der nach Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens gestellte Antrag des Bevollmächtigten des Beschwerdeführers vom 4. November 2016 auf nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs, der als Gegenvorstellung zu werten ist (vgl. BVerfGK 19, 148 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 -, juris, Rn. 1), ist zu verwerfen.

    Ob ausnahmsweise eine Abänderungskompetenz der Kammer besteht, wenn bei der Entscheidung entscheidungserheblicher, dem Bundesverfassungsgericht vorliegender Prozessstoff in einer Art. 103 Abs. 1 GG verletzenden Weise außer Acht geblieben ist, kann dahingestellt bleiben, da ein solcher Fall hier nicht gegeben ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 -, juris, Rn. 1 und vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 -, juris, Rn. 2).

  • BVerfG, 04.07.2019 - 2 BvR 2255/17

    Verwerfung einer Gegenvorstellung und eines Antrags auf Festsetzung des

    Der nach Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens gestellte Antrag des Beschwerdeführers auf nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs, der als Gegenvorstellung zu werten ist (vgl. BVerfGK 19, 148 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 -, Rn. 1 und vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2148/16 -, Rn. 1), ist zu verwerfen.

    Ob ausnahmsweise eine Abänderungskompetenz der Kammer besteht, wenn bei der Entscheidung entscheidungserheblicher, dem Bundesverfassungsgericht vorliegender Prozessstoff in einer Art. 103 Abs. 1 GG verletzenden Weise außer Acht geblieben ist, kann dahingestellt bleiben, da ein solcher Fall hier nicht gegeben ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 -, Rn. 1, vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 -, Rn. 2 und vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2148/16 -, Rn. 2).

  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 5-IV-21
    13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 - juris Rn. 4; Beschluss vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 - juris Rn. 2 zu § 93 BVerfGG).

    Auf die tatsächliche Kenntnisnahme des Anwalts kommt es bei der formlosen Mitteilung - anders als dies im Fall der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis sein mag - nicht an (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 9-IV-20; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 - juris Rn. 4; Beschluss vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 - juris Rn. 2; VerfGH NRW, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 34/19.VB-2 - juris Rn. 2).

  • BVerfG, 19.11.2020 - 1 BvR 856/20

    Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen die Nichtannahme einer

    Ein solcher Fall ist hier nicht gegeben (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 - vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 - vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2148/16 - und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juni 2020 - 1 BvR 1586/14 -).
  • BVerfG, 19.06.2020 - 1 BvR 1586/14

    Verwerfung einer Gegenvorstellung zu einem Nichtannahmebeschluss (1 BvR 1586/14)

    Ein solcher Fall ist hier nicht gegeben (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 - vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 - vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2148/16 -, und vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17 -).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 25.06.2018 - 1 VB 4/18

    A-limine-Abweisung einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde

    Mitgeteilt ist eine Entscheidung mit ihrem Zugang (vgl. zu § 93 BVerfGG BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 13.7.2016 - 2 BvR 1304/14 -, Juris Rn. 4).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 117/20

    Gegenvorstellung gegen eine Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    a) Das in der Eingabe vom 20. Oktober 2020 enthaltene Vorbringen des Beschwerdeführers und der damit verbundene Wiedereinsetzungsantrag sind als Gegenvorstellung gegen den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 13. Oktober 2020 auszulegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14, NJW 2016, 3230 = juris, Rn. 1, m. w. N.), weshalb es einer gesonderten Bescheidung des Wiedereinsetzungsantrages nicht bedarf.
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 9-IV-20
    Auf die tatsächliche Kenntnisnahme des Anwalts kommt es dabei nicht an (BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 - juris Rn. 4; Beschluss vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 - juris Rn. 2 zu § 93 BVerfGG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 7 B 11395/17

    Abschiebung, Absehbarkeit, Antrag, Antragstellung, Aufenthalt,

    Soweit mit der Beschwerde auch eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt wird, kann es dahinstehen, ob eine entsprechende Verletzung überhaupt vorliegt, nachdem das Verwaltungsgericht mit gerichtlichem Schreiben vom 12. Juli 2017 nochmals an die Vorlage der angekündigten Antragsbegründung erinnerte (Bl. 32 der Gerichtsakte), das Schreiben per Fax vom selben Tag mittags an die Prozessbevollmächtigte übersandt wurde (Bl. 33 der Gerichtsakte) - wobei es mangels Zustellung nicht auf die tatsächliche Kenntnis der Prozessbevollmächtigten in Empfangsbereitschaft ankommt, sondern Zugang vorliegt, wenn die Entscheidung in einer Weise in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist, dass von deren Kenntnisnahme ausgegangen werden kann (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 - juris, Rn. 4; dort in Abgrenzung zur Zustellung) -, die Kammer nach einer Woche des Zuwartens, also am 19. Juli 2017, entschieden hat und die am gleichen Tag eingehende Ankündigung, die Antragsbegründung erfolge bis zum 31. Juli 2017 (Bl. 34 der Gerichtsakte), zwar zur Kenntnis, "angesichts der eindeutigen Aktenlage, der Laufzeit des Verfahrens und der mehrmaligen erfolglosen Aufforderung zur Vorlage einer Antragsbegründung" nicht jedoch zum Anlass genommen hat, mit einer Entscheidung weiter zuzuwarten (vgl. Vermerk Bl. 40R der Gerichtsakte).
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