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   BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvQ 26/16   

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https://dejure.org/2016,21915
BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvQ 26/16 (https://dejure.org/2016,21915)
BVerfG, Entscheidung vom 13.07.2016 - 2 BvQ 26/16 (https://dejure.org/2016,21915)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - 2 BvQ 26/16 (https://dejure.org/2016,21915)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 21 Abs 1 GG, Art 21 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 1 PartG
    Ablehnung des Erlasses einer eA: Parteienprivileg und Anspruch auf Rückübertragung einer zur Besicherung einer Abschlagszahlung im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung abgetretenen Grundschuld (§ 20 Abs 1 S 4 PartG) - kein schwerer Nachteil dargelegt - kein ...

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliges Anordnungsbegehren betreffend die Rückübertragung einer zuvor als Sicherheitsleistung abgetretenen Grundschuld durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages; Gewährung der Auszahlung der ersten Abschlagszahlung auf die Mittel aus der staatlichen ...

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Parteienprivileg und Anspruch auf Rückübertragung einer zur Besicherung einer Abschlagszahlung im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung abgetretenen Grundschuld (§ 20 Abs 1 S 4 PartG) - kein schwerer Nachteil dargelegt - kein ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilantrag der NPD auf Rückübertragung einer als Sicherheitsleistung abgetretenen Grundschuld erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die NPD und die Grundschuld

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eilantrag der NPD auf Rückübertragung einer als Sicherheitsleistung abgetretenen Grundschuld erfolglos

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvR 1573/13

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Verhinderung von unerlaubter Rechtsberatung

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvQ 26/16
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2013 - 2 BvR 2541/13 - und vom 23. Juli 2013 - 2 BvR 1573/13 -, jeweils juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 1999 - 2 BvR 2039/99 -, NJW 2000, S. 1399 ).

    Insbesondere sind, wenn eine einstweilige Anordnung zur Abwendung eines geltend gemachten schweren Nachteils erstrebt wird, erheblich strengere Anforderungen an die Schwere des Nachteils zu stellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2013 - 2 BvR 2541/13 -, vom 23. Juli 2013 - 2 BvR 1573/13 -, vom 23. August 2010 - 2 BvQ 56/10 - und vom 23. Februar 2009 - 2 BvQ 7/09 -, jeweils juris).

  • BVerfG, 09.12.2013 - 2 BvR 2541/13

    Ablehnung der Besuchsüberstellung eines Strafgefangenen - kein schwerer Nachteil

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvQ 26/16
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2013 - 2 BvR 2541/13 - und vom 23. Juli 2013 - 2 BvR 1573/13 -, jeweils juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 1999 - 2 BvR 2039/99 -, NJW 2000, S. 1399 ).

    Insbesondere sind, wenn eine einstweilige Anordnung zur Abwendung eines geltend gemachten schweren Nachteils erstrebt wird, erheblich strengere Anforderungen an die Schwere des Nachteils zu stellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2013 - 2 BvR 2541/13 -, vom 23. Juli 2013 - 2 BvR 1573/13 -, vom 23. August 2010 - 2 BvQ 56/10 - und vom 23. Februar 2009 - 2 BvQ 7/09 -, jeweils juris).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvQ 26/16
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2013 - 2 BvR 2541/13 - und vom 23. Juli 2013 - 2 BvR 1573/13 -, jeweils juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 1999 - 2 BvR 2039/99 -, NJW 2000, S. 1399 ).
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvQ 26/16
    Dies gilt nicht nur im Hinblick darauf, dass einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts weittragende Folgen haben können (vgl. BVerfGE 3, 41 ; stRspr), sondern auch im Hinblick auf die besondere Funktion und Organisation des Bundesverfassungsgerichts.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 3 S 23.16

    Partei; staatliche Teilfinanzierung; Abschlagszahlung; Nebenbestimmung;

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvQ 26/16
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Beschluss vom 25. Mai 2016 - OVG 3 S 23.16 - zudem darauf hingewiesen, dass bei der (künftigen) Auszahlung der staatlichen Teilfinanzierung eine Sicherheitsleistung nur verlangt werden könne, wenn die Partei in der Lage sei, die ihr gemäß Art. 21 Abs. 1 GG, § 1 PartG obliegenden Aufgaben zu erfüllen.
  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvQ 26/16
    Für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 93, 181 ).
  • BVerfG, 23.02.2009 - 2 BvQ 7/09

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA zur vorläufigen Regelung von

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvQ 26/16
    Insbesondere sind, wenn eine einstweilige Anordnung zur Abwendung eines geltend gemachten schweren Nachteils erstrebt wird, erheblich strengere Anforderungen an die Schwere des Nachteils zu stellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2013 - 2 BvR 2541/13 -, vom 23. Juli 2013 - 2 BvR 1573/13 -, vom 23. August 2010 - 2 BvQ 56/10 - und vom 23. Februar 2009 - 2 BvQ 7/09 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 23.08.2010 - 2 BvQ 56/10

    Beschränkung der Einkaufsmöglichkeit eines Gefangenen auf Nutzung eines

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvQ 26/16
    Insbesondere sind, wenn eine einstweilige Anordnung zur Abwendung eines geltend gemachten schweren Nachteils erstrebt wird, erheblich strengere Anforderungen an die Schwere des Nachteils zu stellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2013 - 2 BvR 2541/13 -, vom 23. Juli 2013 - 2 BvR 1573/13 -, vom 23. August 2010 - 2 BvQ 56/10 - und vom 23. Februar 2009 - 2 BvQ 7/09 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen die Nichtgestattung des Tragens

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvQ 26/16
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2013 - 2 BvR 2541/13 - und vom 23. Juli 2013 - 2 BvR 1573/13 -, jeweils juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 1999 - 2 BvR 2039/99 -, NJW 2000, S. 1399 ).
  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des Erlasses einer eA im Parteiverbotsverfahren sowie Ablehnung der

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvQ 26/16
    Soweit sich die Antragstellerin zu einer sachgerechten Rechtsverteidigung außerstande sieht, ist dem im Wege der Prozesskostenhilfe oder durch entsprechende Anwendung der Regelungen über die notwendige Verteidigung (§§ 140 ff. StPO) zu begegnen (BVerfGE 135, 234 ).
  • BVerfG, 12.12.2016 - 2 BvR 2377/16

    Ordnungsgeld gegen den Betreiber eines E-Mail-Dienstes (erfolgloser Antrag auf

    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2013 - 2 BvR 2541/13 -, juris, Rn. 5, und vom 13. Juli 2016 - 2 BvQ 26/16 -, juris, Rn. 5; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvQ 38/16 -, juris, Rn. 5, vom 22. September 2016 - 2 BvQ 52/16 -, juris Rn. 4, jeweils m.w.N.).

    Insbesondere sind, wenn eine einstweilige Anordnung zur Abwendung eines geltend gemachten schweren Nachteils erstrebt wird, erheblich strengere Anforderungen an die Schwere des Nachteils zu stellen (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2013 - 2 BvR 2541/13 -, juris, Rn. 5, und vom 13. Juli 2016 - 2 BvQ 26/16 -, juris, Rn. 5, jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 07.05.2020 - 2 BvR 554/20

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag: Aussetzung der Vollstreckung einer Geldstrafe

    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2013 - 2 BvR 2541/13 -, Rn. 5; vom 13. Juli 2016 - 2 BvQ 26/16 -, Rn. 5; vom 12. Dezember 2016 - 2 BvR 2377/16 -, Rn. 13; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvQ 38/16 -, Rn. 5; vom 22. September 2016 - 2 BvQ 52/16 -, Rn. 4; jeweils m.w.N.).
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