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   BVerfG, 13.07.2020 - 1 BvR 631/19   

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BVerfG, 13.07.2020 - 1 BvR 631/19 (https://dejure.org/2020,20962)
BVerfG, Entscheidung vom 13.07.2020 - 1 BvR 631/19 (https://dejure.org/2020,20962)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juli 2020 - 1 BvR 631/19 (https://dejure.org/2020,20962)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe für ein Sorgerechtsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1626a Abs 1 Nr 3 BGB, § 1626a Abs 2 BGB
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein auf eine Sorgerechtsregelung nach § 1626a Abs 1 S 3, Abs 2 BGB gerichtetes Verfahren - Überspannte Anforderungen der Fachgerichte an ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein auf eine Sorgerechtsregelung nach § 1626a Abs 1 S 3, Abs 2 BGB gerichtetes Verfahren - Überspannte Anforderungen der Fachgerichte an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde bzgl. Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein Kindschaftsverfahren (hier: Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge für den Sohn); Gebot der Rechtsschutzgleichheit

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein auf eine Sorgerechtsregelung nach § 1626a Abs 1 S 3, Abs 2 BGB gerichtetes Verfahren - Überspannte Anforderungen der Fachgerichte an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die ablehnte Verfahrenskostenhilfe für ein Sorgerechtsverfahren - und der Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine gemeinsame elterliche Sorge bei Abträglichkeit gegenüber Kindeswohl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 1559
  • FamRZ 2021, 279
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2020 - 1 BvR 631/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hierfür maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    a) Die Gewährleistung der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Menschen mit mehr und Menschen mit weniger finanziellen Mitteln bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 ; 92, 122 ; 117, 163 ; 122, 39 ).

    Diese kann allerdings davon abhängig gemacht werden, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    So sieht § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Gewährung von Verfahrens- und Prozesskostenhilfe bereits dann vor, wenn hinreichende Erfolgsaussichten für den beabsichtigten Rechtsstreit bestehen, ohne dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der durch das Grundgesetz verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 56, 139 ; 81, 347 ).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (BVerfGE 81, 347 ).

    Die Gewährleistung der Rechtsschutzgleichheit durch Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz des Art. 20 Abs. 3 GG gebietet lediglich, dem unbemittelten Rechtssuchenden einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 63, 380 ; 81, 347 ).

  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15

    Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2020 - 1 BvR 631/19
    Der Bundesgerichtshof zieht für die maßgebliche Prüfung, ob eine gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht, die in seiner Rechtsprechung zu § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB entwickelten Grundsätze heran (vgl. BGHZ 211, 22 ).

    Danach setzt die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung ein gewisses Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge zwischen den Eltern voraus (vgl. BGHZ 211, 22 m.w.N.).

    Maßgeblich ist, welche Auswirkungen die mangelnde Einigungsfähigkeit der Eltern bei einer Gesamtbeurteilung der Verhältnisse auf die Entwicklung und das Wohl des Kindes haben wird (vgl. BGHZ 211, 22 m.w.N.).

    Liegt eine solche schwerwiegende Störung nicht vor, dann spricht das Bestehen eines Elternkonflikts als solcher oder eine die gemeinsame Sorge ablehnende Haltung der Mutter für sich genommen nicht gegen die Anordnung eines gemeinschaftlichen Sorgerechts (vgl. BTDrucks 17/11048 S. 17 rechte Spalte; BGHZ 211, 22 ).

    Dass Eltern in Einzelfragen verschiedener Meinung sind und ihre Meinungsverschiedenheiten im Einzelfall streitig ausgetragen haben, genügt ebenfalls nicht, um die gemeinsame elterliche Sorge abzulehnen (BGHZ 211, 22 m.w.N.).

    Dieser materiell-rechtlichen Vorgabe entspricht verfahrensrechtlich § 155a Abs. 3 FamFG (vgl. BGHZ 211, 22 ), der anordnet, dass das Familiengericht in den Fällen des § 1626a Abs. 2 Satz 2 FamFG im schriftlichen Verfahren ohne Anhörung des Jugendamts und ohne persönliche Anhörung der Eltern entscheiden soll.

    Mit den beiden vorgenannten Regelungen wollte der Gesetzgeber den ansonsten in Kindschaftssachen geltenden Amtsermittlungsgrundsatz einschränken (vgl. BTDrucks 17/11048 S. 18 linke Spalte; BGHZ 211, 22 m.w.N.).

  • OLG Bremen, 11.06.2015 - 5 WF 20/15

    Anwaltsgebühren bei getrennter Einleitung von dasselbe Kind betreffenden Umgangs-

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2020 - 1 BvR 631/19
    Es kann jedoch hierfür im Einzelfall durchaus sachliche Gründe geben (vgl. Viefhues, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 76 Rn. 82; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10. August 2016 - 9 WF 208/16 -, juris, Rn. 3 f.; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 5 WF 20/15 -, juris, Rn. 10; OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 7 WF 355/14 -, juris, Rn. 26; OLG Hamm, Beschluss vom 22. August 2013 - II-6 WF 210/13 -, juris, Rn. 16).

    Damit erscheint eine getrennte Beantragung aufgrund unterschiedlicher Verfahrensgrundsätze in den hiesigen Ausgangsverfahren nicht ohne weiteres mutwillig (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10. August 2016 - 9 WF 208/16 -, juris, Rn. 3 ff.; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 5 WF 20/15 -, juris, Rn. 10).

  • OLG Brandenburg, 10.08.2016 - 9 WF 208/16

    Getrenntes Anhängigmachen von Sorgerechts- und Umgangsantrag nicht unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2020 - 1 BvR 631/19
    Es kann jedoch hierfür im Einzelfall durchaus sachliche Gründe geben (vgl. Viefhues, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 76 Rn. 82; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10. August 2016 - 9 WF 208/16 -, juris, Rn. 3 f.; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 5 WF 20/15 -, juris, Rn. 10; OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 7 WF 355/14 -, juris, Rn. 26; OLG Hamm, Beschluss vom 22. August 2013 - II-6 WF 210/13 -, juris, Rn. 16).

    Damit erscheint eine getrennte Beantragung aufgrund unterschiedlicher Verfahrensgrundsätze in den hiesigen Ausgangsverfahren nicht ohne weiteres mutwillig (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10. August 2016 - 9 WF 208/16 -, juris, Rn. 3 ff.; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 5 WF 20/15 -, juris, Rn. 10).

  • OLG Frankfurt, 27.03.2017 - 2 WF 163/16

    Mutwilligkeit bei Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2020 - 1 BvR 631/19
    Vor diesem Hintergrund kann dem Beschwerdeführer in der vorliegenden Konstellation ohne unverhältnismäßige Erschwerung der Rechtsverfolgung auch nicht deshalb eine mutwillige Antragstellung vorgeworfen werden, weil er nicht darüber hinaus das Jugendamt zur Vermittlung angerufen hat (vgl. Weber, in: BeckOK FamFG, Stand: Apr. 2020, § 76 Rn. 101a; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. März 2017 - 2 WF 163/16 -, juris, Rn. 21 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Januar 2012 - 11 WF 28/12 -, juris, Rn. 1; OLG Celle, Beschluss vom 27. April 2012 - 10 WF 323/11 -, juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 2392/19

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2020 - 1 BvR 631/19
    Es trifft damit im Regelfall selbst eine abschließende Sachentscheidung (vgl. Viefhues a.a.O. Rn. 228), was die prozessuale Überholung der vorangegangenen Entscheidungen bewirkt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2020 - 1 BvR 2392/19 -, Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.08.2013 - 6 WF 210/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten getrennter Verfahren zur Regelung der elterlichen

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2020 - 1 BvR 631/19
    Es kann jedoch hierfür im Einzelfall durchaus sachliche Gründe geben (vgl. Viefhues, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 76 Rn. 82; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10. August 2016 - 9 WF 208/16 -, juris, Rn. 3 f.; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 5 WF 20/15 -, juris, Rn. 10; OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 7 WF 355/14 -, juris, Rn. 26; OLG Hamm, Beschluss vom 22. August 2013 - II-6 WF 210/13 -, juris, Rn. 16).
  • OLG Celle, 27.04.2012 - 10 WF 323/11

    Verpflichtung von Kindeseltern zu einer vorherigen Einschaltung des Jugendamtes

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2020 - 1 BvR 631/19
    Vor diesem Hintergrund kann dem Beschwerdeführer in der vorliegenden Konstellation ohne unverhältnismäßige Erschwerung der Rechtsverfolgung auch nicht deshalb eine mutwillige Antragstellung vorgeworfen werden, weil er nicht darüber hinaus das Jugendamt zur Vermittlung angerufen hat (vgl. Weber, in: BeckOK FamFG, Stand: Apr. 2020, § 76 Rn. 101a; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. März 2017 - 2 WF 163/16 -, juris, Rn. 21 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Januar 2012 - 11 WF 28/12 -, juris, Rn. 1; OLG Celle, Beschluss vom 27. April 2012 - 10 WF 323/11 -, juris, Rn. 8).
  • BGH, 31.08.2017 - III ZB 37/17

    Prozesskostenhilfebewilligung im Mahnverfahren: Mutwilligkeit der beabsichtigten

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2020 - 1 BvR 631/19
    (1) Mutwilligkeit liegt nach der Auslegung von § 114 Abs. 2 ZPO durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere vor, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei bei sachgerechter und vernünftiger Einschätzung der Prozesslage ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2017 - III ZB 37/17 -, Rn. 8 m.w.N).
  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2020 - 1 BvR 631/19
    Demnach haben die Gerichte in ihrer späteren Abweisung dieses Gesuchs eine unzulässige ex-post-Betrachtung zugrunde gelegt und verkannt, dass der Antrag des Beschwerdeführers bereits vor der Umgangsregelung im Parallelverfahren bewilligungsreif war (zur Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Bewilligungsreife vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 2257/17 -, Rn. 15; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. April 2019 - 1 BvR 2111/17 -, Rn. 25 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

  • BVerfG, 16.04.2019 - 1 BvR 2111/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung von

  • OLG Stuttgart, 26.01.2012 - 11 WF 28/12

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung wegen Anrufung des

  • OLG Koblenz, 17.07.2014 - 7 WF 355/14

    Verfahrenskostenhilfe: Umfang der Bewilligung; Einwand der unnötigen

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

  • BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1419/13

    Zu den engen Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 11.03.2020 - 1 BvR 2434/19

    Begründete Verfassungsbeschwerde wegen unzulässiger Beweisantizipation im

  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

  • BVerfG, 28.01.1991 - 1 BvR 650/80

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

  • BVerfG, 29.11.2019 - 1 BvR 2666/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf

  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2024 - 4 E 578/23

    Blätter in der E-Akte haben keine Rückseite

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.7.2020 - 1 BvR 631/19 -, juris, Rn. 28, m. w. N.; BGH, Beschluss vom 11.1.2018 - III ZB 87/17 -, juris, Rn. 7.
  • OLG Celle, 12.10.2020 - 21 WF 87/20

    Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Vaterschaft zu einem

    Vielmehr erfordert das Gebot der Rechtsschutzgleichheit, dass ein Rechtsschutzbegehren schon dann hinreichende Erfolgsaussicht haben kann, wenn die Entscheidung von der Beantwortung einer schwierigen und noch nicht (abschließend) geklärten oder in einem hohen Maß streitigen Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG NJW 1991, 413 ff., FamRZ 2007, 1876; 2020, 1559, 1560 [zu § 1626a Abs. 2 BGB]; Zöller/Schultzky, ZPO, 31. Aufl., § 114 Rn. 25; Prütting/Gehrlein/Zempel/Völker, ZPO, 9. Aufl., § 114 Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2024 - 4 E 607/23
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.7.2020 - 1 BvR 631/19 -, juris, Rn. 28, m. w. N.; BGH, Beschluss vom 11.1.2018 - III ZB 87/17 -, juris, Rn. 7.
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