Rechtsprechung
BVerfG, 13.08.2019 - 2 BvR 900/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 243 Abs. 4 StPO
Einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht über eine Verfahrensverständigung (Recht auf ein faires Verfahren) - openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 243 Abs 4 StPO
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bei Möglichkeit der Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - Folgenabwägung
- rewis.io
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bei Möglichkeit der Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - Folgenabwägung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren; Anforderungen an die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe; Möglichkeit der Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren
- datenbank.nwb.de
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bei Möglichkeit der Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - Folgenabwägung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87
Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses …
Auszug aus BVerfG, 13.08.2019 - 2 BvR 900/19
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ; BVerfGE 99, 57 ; stRspr). - BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66
Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen - …
Auszug aus BVerfG, 13.08.2019 - 2 BvR 900/19
Dies wäre ein erheblicher, irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ). - BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98
Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein
Auszug aus BVerfG, 13.08.2019 - 2 BvR 900/19
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ; BVerfGE 99, 57 ; stRspr). - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BVerfG, 13.08.2019 - 2 BvR 900/19
Dies wäre ein erheblicher, irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ).