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BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, §§ 1601 ff BGB, § 1601 BGB
Ablehnung des Erlasses einer eA: Anwaltszwang im Unterhaltsverfahren (§ 114 Abs 1 FamFG) und Versäumnisbeschluss gegen Antragsgegner ohne Entscheidung über dessen Verfahrenskostenhilfeantrag - Folgenabwägung: kein schwerer, irreversibler Nachteil infolge Vollstreckung des ... - rewis.io
Ablehnung des Erlasses einer eA: Anwaltszwang im Unterhaltsverfahren (§ 114 Abs 1 FamFG) und Versäumnisbeschluss gegen Antragsgegner ohne Entscheidung über dessen Verfahrenskostenhilfeantrag - Folgenabwägung: kein schwerer, irreversibler Nachteil infolge Vollstreckung des ...
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Ablehnung des Erlasses einer eA: Anwaltszwang im Unterhaltsverfahren (§ 114 Abs 1 FamFG) und Versäumnisbeschluss gegen Antragsgegner ohne Entscheidung über dessen Verfahrenskostenhilfeantrag - Folgenabwägung: kein schwerer, irreversibler Nachteil infolge Vollstreckung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen-Steele, 30.08.2017 - 13 F 150/17
- BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17
- BVerfG, 20.06.2018 - 1 BvR 1998/17
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 1945
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
Einstweilige Anordnung in Sachen "Euro-Rettungsschirm": Vorläufig keine …
Auszug aus BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17
Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Auszug aus BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17
Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10
Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für …
Auszug aus BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17
Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
- BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des …
Auszug aus BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17
Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr). - OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01
Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren bei gleichzeitiger …
Auszug aus BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17
Das Gericht hat den vom Antragsteller persönlich gestellten Verfahrenskostenhilfeantrag trotz des im Unterhaltsverfahren geltenden Anwaltszwangs nicht zum Anlass genommen, den Versäumnisbeschluss bis zur Entscheidung über den Antrag zurückzustellen (vgl. hierzu aber OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2001 - 11 W 15/01 -, juris, Rn. 13;… Greger in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 276 Rn. 10;… Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 38. Aufl. 2017, § 276 Rn. 5). - BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …
- BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
Auszug aus BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ). - BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07
Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt
Auszug aus BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiesen sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr). - BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft
Auszug aus BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ). - BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr …
Auszug aus BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiesen sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr). - BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93
Somalia
- BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02
Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des …
- BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern
- BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
Napster
- BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlageverlangen
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren