Rechtsprechung
   BVerfG, 13.09.2020 - 2 BvR 2082/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28780
BVerfG, 13.09.2020 - 2 BvR 2082/18 (https://dejure.org/2020,28780)
BVerfG, Entscheidung vom 13.09.2020 - 2 BvR 2082/18 (https://dejure.org/2020,28780)
BVerfG, Entscheidung vom 13. September 2020 - 2 BvR 2082/18 (https://dejure.org/2020,28780)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,28780) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung hinsichtlich einer Schutzgewährung durch einen Drittstaat im Asylverfahren verletzt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1 Abs 1 Nr 2 AsylVfG 1992, § 29 Abs 1 Nr 2 AsylVfG 1992, § 35 AsylVfG 1992
    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung hinsichtlich einer Schutzgewährung durch einen Drittstaat im Asylverfahren (§ 29 Abs 1 Nr 2 AsylG ) verletzt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung hinsichtlich einer Schutzgewährung durch einen Drittstaat im Asylverfahren (§ 29 Abs 1 Nr 2 AsylG ) verletzt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung hinsichtlich einer Schutzgewährung durch einen Drittstaat im Asylverfahren (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ) verletzt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG ) - Gegenstandswertfestsetzung

  • rechtsportal.de

    Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes; Sachaufklärungspflicht im Asylverfahren in Bezug auf die Frage der Zuerkennung subsidiären Schutzes in Italien

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung hinsichtlich einer Schutzgewährung durch einen Drittstaat im Asylverfahren (§ 29 Abs 1 Nr 2 AsylG ) verletzt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2018 - A 4 S 544/18

    Unzulässigkeit des Asylantrags eines in Deutschland geborenen Kindes von im

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2020 - 2 BvR 2082/18
    Sollte sich herausstellen, dass der in Deutschland gestellte Asylantrag der Beschwerdeführer zu 1. bis 3. wegen einer bereits in Italien erfolgten Schutzgewährung gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG unzulässig ist, kann dies weiter zur Folge haben, dass auch der Asylantrag des Beschwerdeführers zu 4. als unzulässig abgelehnt wird (so z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 2018 - A 4 S 544/18 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22. November 2019 - 2 A 322/19 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 10 LA 218/18 -, juris); dementsprechend verletzt das angegriffene Urteil auch den Beschwerdeführer zu 4. in seinem Recht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG.
  • BVerfG, 31.07.2018 - 2 BvR 714/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2020 - 2 BvR 2082/18
    Der einfachrechtlichen Sachaufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) kann - bezogen auf Asylverfahren - besonders dann verfassungsrechtliches Gewicht zukommen, wenn hinreichend substantiierte Behauptungen von Schutzsuchenden oder andere ins Verfahren eingeflossene Erkenntnisse auf Umstände zielen, die, ihr Vorliegen unterstellt, für die Verwirklichung hochrangiger grundrechtlicher Gewährleistungen von ausschlaggebender Bedeutung sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2018 - 2 BvR 714/18 -, Rn. 19 m.w.N., und vom 10. Oktober 2019 - 2 BvR 1380/19 -, Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2019 - 10 LA 218/18

    Antragsteller; Asylantrag; Dublin-Raum; Eltern; minderjährige Familienangehörige;

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2020 - 2 BvR 2082/18
    Sollte sich herausstellen, dass der in Deutschland gestellte Asylantrag der Beschwerdeführer zu 1. bis 3. wegen einer bereits in Italien erfolgten Schutzgewährung gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG unzulässig ist, kann dies weiter zur Folge haben, dass auch der Asylantrag des Beschwerdeführers zu 4. als unzulässig abgelehnt wird (so z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 2018 - A 4 S 544/18 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22. November 2019 - 2 A 322/19 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 10 LA 218/18 -, juris); dementsprechend verletzt das angegriffene Urteil auch den Beschwerdeführer zu 4. in seinem Recht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2020 - 2 BvR 2082/18
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder potenziell rechtsverletzende Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einer richterlichen Prüfung unterstellt werden kann; vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Rechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; 84, 34 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2020 - 2 BvR 2082/18
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2020 - 2 BvR 2082/18
    Diese unterliegen dabei jedoch einer Kontrolle, ob das Willkürverbot verletzt ist oder Fehler erkennbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 C 39.16

    Pflicht zur Aufklärung der Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2020 - 2 BvR 2082/18
    Das Bundesverwaltungsgericht habe mit Urteil vom 21. November 2017 (1 C 39.16; juris) festgestellt, dass, wenn in einem Asylverfahren zweifelhaft sei, ob dem Schutzsuchenden bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat internationaler Schutz gewährt worden sei, das Gericht diesen Sachverhalt aufklären müsse, soweit die Zulässigkeit eines erneuten Schutzantrags von dieser Frage abhänge; dies gelte auch dann, wenn ein an den anderen EU-Mitgliedstaat gerichtetes Aufnahmeersuchen nach den Dublin-Vorschriften unbeantwortet geblieben sei.
  • BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2020 - 2 BvR 2082/18
    § 29 und § 35 AsylG gewähren dem Bundesamt kein Wahlrecht in Bezug auf die Unzulässigkeitsentscheidung: Liegen die Voraussetzungen des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG vor, hat das Bundesamt den Asylantrag des Ausländers als unzulässig abzulehnen und diesem die Abschiebung in den Staat, der ihm internationalen Schutz gewährt hat, anzudrohen (so auch BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 10 C 7.13 -, juris, Rn. 30).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2020 - 2 BvR 2082/18
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder potenziell rechtsverletzende Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einer richterlichen Prüfung unterstellt werden kann; vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Rechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; 84, 34 ; stRspr).
  • BVerwG, 18.02.2015 - 1 B 2.15

    Sachgerechte Handhabung des Amtsermittlungsgrundsatzes

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2020 - 2 BvR 2082/18
    Ein Tatsachengericht verletze seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung, wenn sich ihm auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung eine weitere Sachaufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 1 B 2.15 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unzureichende fachgerichtliche

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

  • OVG Saarland, 22.11.2019 - 2 A 322/19

    Unzulässigkeit von Asylanträgen sog. "nachgeborener Kinder" (Drittstaatenfälle)

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerwG, 07.09.2022 - 1 C 26.21

    EuGH soll Folgen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen anderen

    Eine andere Rechtslage ergibt sich entgegen der Auffassung der Revision auch nicht aus dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 2020 - 2 BvR 2082/18 [ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200913.2bvr208218] - (BeckRS 2020, 25171 Rn. 28), nach dem eine Abschiebung in den Herkunftsstaat im Falle einer bereits erfolgten Schutzgewährung durch einen anderen Mitgliedstaat untersagt ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2024 - 19 A 1737/23
    Der Kläger macht eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der "Feststellung des Bundesverfassungsgerichts" im Beschluss vom 13. September 2020 - 2 BvR 2082/18 - geltend, wonach "eine Abschiebung in den Herkunftsstaat im Falle einer bereits erfolgten Schutzgewährung durch einen anderen Mitgliedstaat untersagt ist".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2021 - 19 A 592/21

    Zulassung der Berufung wegen der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der

    Die Ausführungen der Klägerinnen erschöpfen sich in der Rüge, das Verwaltungsgericht habe entgegen der Maßgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 2020 - 2 BvR 2082/18 - den Sachverhalt im Zusammenhang mit einem der Klägerin zu 1. in Italien möglicherweise zuerkannten subsidiären Schutzstatus nicht hinreichend aufgeklärt.

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. September 2020 - 2 BvR 2082/18 -, Asylmagazin 2021, 42, juris, Rn. 30; BVerwG, Urteil vom 21. November 2017 - 1 C 39.16 -, BVerwGE 161, 1, juris, Rn. 17 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 13. November 2020 - 19 A 450/20.A -, juris, Rn. 11.

  • BVerfG, 02.08.2023 - 2 BvR 593/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend eine Abschiebungsanordnung nach

    Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2020 - 2 BvR 2082/18 -, Rn. 25 und vom 3. November 2021 - 2 BvR 828/21 -, Rn. 29); deshalb gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich die vollständige Nachprüfung des Verwaltungsakts in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 35, 263 ; 101, 106 ).
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2023 - 13 ME 143/23

    Abschiebungsandrohung; Ausweisung; Beschwerde; anderer Mitgliedstaat; subsidiärer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entfaltet die Zuerkennung subsidiären Schutzes durch einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union auch keine umfassende Bindungswirkung, sondern führt lediglich zu einem Verbot der Abschiebung in den Herkunftsstaat (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.6.2014 - BVerwG 10 C 7.13 -, juris Rn. 28 ff.; so auch BVerfG, Kammerbeschl. v. 13.9.2020 - 2 BvR 2082/18 -, juris Rn. 28 m.w.N.; vgl. zur näheren Begründung bei der Zuerkennung subsidiären Schutzes: VG München, Urt. v. 9.7.2021 - M 11 K 18.31931 -, juris Rn. 48; a.A. offenbar VG Düsseldorf, Urt. v. 4.8.2021 - 16 K 1148/21.A -, juris Rn. 101).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entfaltet die Zuerkennung subsidiären Schutzes durch einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zwar keine umfassende Bindungswirkung, führt aber zu einem Verbot der Abschiebung in den Herkunftsstaat (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.6.2014 - BVerwG 10 C 7.13 -, juris Rn. 28 ff.; so auch BVerfG, Beschl. v. 13.9.2020 - 2 BvR 2082/18 -, juris Rn. 28 m.w.N.; vgl. zur näheren Begründung bei der Zuerkennung subsidiären Schutzes: VG München, Urt. v. 9.7.2021 - M 11 K 18.31931 -, juris Rn. 48; a.A. offenbar VG Düsseldorf, Urt. v. 4.8.2021 - 16 K 1148/21.A -, juris Rn. 101), hier den Libanon, das arg.

  • BVerfG, 09.03.2022 - 2 BvR 890/20

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2020 - 2 BvR 2082/18 -, Rn. 34).
  • VG Göttingen, 02.11.2022 - 3 A 115/20

    Abschiebungsandrohung; Subsidiärer Schutz

    Die Statusgewährung (Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz) durch einen Mitgliedstaat schließt nach nationalem Recht eine Abschiebung in den Herkunftsstaat des Ausländers aus (vgl. BVerfG Kammerbeschluss v. 13.9.2020 - 2 BvR 2082/18 - juris Rn. 28; Marx, AsylG, 10. Aufl. 2019, § 29 Rn. 102).
  • VG München, 09.07.2021 - M 11 K 18.31931

    Abschiebung in Heimatstaat nach Gewährung subsidiären Schutzes in Italien

    Die Statusgewährung (Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz) durch einen Mitgliedstaat schließt nach nationalem Recht eine Abschiebung in den Herkunftsstaat des Ausländers aus (vgl. BVerfG Kammerbeschluss v. 13.9.2020 - 2 BvR 2082/18 - juris Rn. 28; Marx, AsylG, 10. Aufl. 2019, § 29 Rn. 102).
  • VG Frankfurt/Main, 19.04.2021 - 3 K 9660/17

    Flüchtlingsrecht

    Nachfolgend zu Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2082/18.
  • VG Frankfurt/Oder, 25.02.2021 - 2 L 17/21
    In einer solchen Situation kann die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. September 2020 - 2 BvR 2082/18 -, juris Rn. 25).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht