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   BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvL 3/05   

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BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvL 3/05 (https://dejure.org/2009,1021)
BVerfG, Entscheidung vom 13.10.2009 - 2 BvL 3/05 (https://dejure.org/2009,1021)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - 2 BvL 3/05 (https://dejure.org/2009,1021)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    § 1612b BGB; Artt. 1, 20, 6, 3 GG; §§ 31, 36, 32 EStG

  • Bundesverfassungsgericht

    Hinzurechnung des Kindergeldes zur Steuerschuld gemäß § 31 S 5 und § 36 Abs 2 S 1 EStG auch bei Nichtanrechnung auf den Unterhalt mit dem aus Art 1 Abs 1 iVm Art 20 Abs 1, Art 3 Abs 1 und Art 6 Abs 1 GG abzuleitenden Gebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 31 S. 5 und 36 Abs. 2 S. 1 Einkommenssteuergesetz (EStG) bei einer Hinzurechnung des Kindergeldanteils auf die Einkommensteuer eines Steuerpflichtigen auch in den Mangelfällen; Ausgestaltung des Unterhaltsrechts eines minderjährigen Kindes gegen ...

  • Judicialis

    GG Art. 100 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. ... 6; ; GG Art. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; EStG § 31 Satz 5; ; EStG § 36 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 31 Satz 4; ; EStG § 32 Abs. 6; ; BGB § 1612b Abs. 5

  • fr-blog.com

    Anrechnung des Kindergeldes in der Einkommensteuer bei Mangelfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnung des Kindergeldanteils auf die Einkommenssteuer auch in Mangelfällen

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnung des Kindergeldes zur Einkommensteuerschuld bei unterhaltsrechtlich unterbliebener voller Anrechnung des hälftigen Kindergeldes (sog. Mangelfälle)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Hinzurechnung des Kindergeldes zur Steuerschuld gemäß § 31 Satz 5 und § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG auch bei Nichtanrechnung auf den Unterhalt mit dem Grundgesetz vereinbar

  • IWW (Kurzinformation)

    Anrechnung des Kindergelds auf Steuerschuld ist auch in Mangelfällen nicht verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Steuerpflicht auch bei Zahlung des Mindestkindesunterhalts

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Hinzurechnung zur Steuerschuld in sog. Mangelfällen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Karlsruhe hält an Steuerpflicht bei Unterhalt fest

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: Hinzurechnung zur Steuerschuld in sog. Mangelfällen

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erhöhung der tariflichen Einkommensteuer um das halbe Kindergeld ist verfassungsgemäß, auch wenn nur weniger als die Hälfte auf den Kindesunterhalt angerechnet worden ist

In Nachschlagewerken

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 124, 282
  • NJW 2010, 431
  • FamRZ 2009, 2065
  • DVBl 2009, 1574
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvL 3/05
    Die mit dem Unterhalt und der Betreuung von Kindern verbundenen Belastungen der Eltern werden durch steuerliche Freibeträge und durch die Zahlung von Kindergeld ausgeglichen (zur Rechtsentwicklung vgl.BVerfGE 108, 52 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss des Ersten Senats vom 9. April 2003 - 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01 - (BVerfGE 108, 52) die Vereinbarkeit von § 1612b Abs. 5 BGB mit dem Grundgesetz bestätigt.

    Der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 108, 52 ) formulierte Einwand, ein Steuerpflichtiger bedürfe keiner steuerlichen Entlastung, soweit er den existenznotwendigen Bedarf des Kindes mit seinen Unterhaltszahlungen nicht abdecke, greife nicht durch.

    Die durch diese Vorschrift bewirkten finanziellen Einschränkungen Betroffener sind Konsequenz ihrer geringeren Leistungsfähigkeit (vgl.BVerfGE 108, 52 ).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvL 3/05
    Danach hat der Staat das Einkommen des Bürgers insoweit steuerfrei zu stellen, als dieser es zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins für sich und seine Familie benötigt (vgl.BVerfGE 107, 27 ; 120, 125 ; siehe auch BVerfGE 99, 216 ; stRspr).

    a) Die verfassungsrechtlich gebotene Verschonung des kindbedingten Existenzminimums (vgl. dazu BVerfGE 99, 216 ) wird in - hier allein zu betrachtenden - Fällen wie dem des Ausgangsverfahrens dadurch bewirkt, dass das Einkommen des Steuerpflichtigen um die Freibeträge gemäß § 32 Abs. 6 EStG vermindert wird.

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvL 3/05
    Danach hat der Staat das Einkommen des Bürgers insoweit steuerfrei zu stellen, als dieser es zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins für sich und seine Familie benötigt (vgl.BVerfGE 107, 27 ; 120, 125 ; siehe auch BVerfGE 99, 216 ; stRspr).

    Im Bereich der Steuerfreiheit des Existenzminimums hat er dabei allerdings Sorge zu tragen, dass typisierende Regelungen in möglichst allen Fällen den entsprechenden Bedarf abdecken (vgl.BVerfGE 87, 153 ; 120, 125 ; stRspr).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvL 3/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 99, 246 ) fordere das Grundgesetz, dass existenznotwendiger Aufwand in angemessener, realitätsgerechter Höhe von der Einkommensteuer freigestellt werde.

    Der Gesetzgeber hat sich damit im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen für eine generalisierende Regelung entschieden, mit der die existenznotwendigen Mindestaufwendungen für Kindesunterhalt bei allen Steuerpflichtigen in gleicher Weise in der steuerlichen Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden (vgl.BVerfGE 99, 246 ).

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 51/03

    Familienlastenausgleich bei unterhaltsrechtlich unterbliebener voller Anrechnung

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvL 3/05
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2004 - VIII R 51/03, nunmehr III R 94/03 -.

    Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs hat das Verfahren über die vom Finanzamt eingelegte Revision ausgesetzt und die Sache gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung über die Vereinbarkeit von § 31 Satz 5 und § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Art. 6 GG, mit dem Grundsatz der Steuerfreiheit des Existenzminimums aus Art. 1 in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG sowie mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vorgelegt (Beschluss vom 30. November 2004 - VIII R 51/03 -, BStBl II 2008, S. 795 = BFHE 207, 471).

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvL 3/05
    Im Bereich der Steuerfreiheit des Existenzminimums hat er dabei allerdings Sorge zu tragen, dass typisierende Regelungen in möglichst allen Fällen den entsprechenden Bedarf abdecken (vgl.BVerfGE 87, 153 ; 120, 125 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvL 3/05
    Bei der Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands muss die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne der Belastungsgleichheit umgesetzt werden; Ausnahmen bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (zum Ganzen vgl.BVerfGE 116, 164 ; BVerfG, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07, 2/07, 1/08, 2/08 -, NJW 2009, S. 48 ; stRspr).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvL 3/05
    Danach hat der Staat das Einkommen des Bürgers insoweit steuerfrei zu stellen, als dieser es zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins für sich und seine Familie benötigt (vgl.BVerfGE 107, 27 ; 120, 125 ; siehe auch BVerfGE 99, 216 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 10/80

    Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvL 3/05
    Die von Verfassungs wegen zu berücksichtigenden Aufwendungen zur Sicherung des Existenzminimums sind vom Steuergesetzgeber nach dem tatsächlichen Bedarf realitätsgerecht zu bemessen (vgl.BVerfGE 66, 214 ; 112, 268 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvL 3/05
    Die von Verfassungs wegen zu berücksichtigenden Aufwendungen zur Sicherung des Existenzminimums sind vom Steuergesetzgeber nach dem tatsächlichen Bedarf realitätsgerecht zu bemessen (vgl.BVerfGE 66, 214 ; 112, 268 ; stRspr).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

  • FG Münster, 21.05.2003 - 10 K 38/03

    Verrechnung von Kindergeld in Fällen des § 1612b Abs. 5 BGB n.F.

  • BFH - III R 94/03
  • FG Niedersachsen, 02.12.2016 - 7 K 83/16

    BVerfG-Vorlage: Sind die Kinderfreibeträge in verfassungswidriger Weise zu

    Der Beschluss des BVerfG vom 13.10.2009 ( 2 BvL 3/05, BVerfGE 124, 282, BFH/NV 2010, 148) betrifft die Hinzurechnung des Kindergeldes nach der Günstigerberechnung gemäß § 31 EStG und die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Verschonung des Existenzminimums der Steuerpflichtigen und ihrer unterhaltsberechtigten Familie.

    Auch in seinen Entscheidung vom 13. Februar 2008 (2 BvL 1/06, BVerfGE 120, 125, BFH/NV 2008, Beilage 3, 228, DStR 2008, 604) und vom 13. Oktober 2009 (2 BvL 3/05, BVerfGE 124, 282, BFH/NV 2010, 148) führt das BVerfG unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 29. Mai 1990 (1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BVerfGE 82, 60, BStBl. II 1990, 653), vom 25. September 1992 (2 BvL 5/91, 2 BvL 8/91, 2 BvL 14/91, BVerfGE 87, 153 ) und vom 13. Februar 2008 (2 BvL 1/06, BVerfGE 120, 125 13. Februar 2008 (2 BvL 1/06, BVerfGE 120, 125, BFH/NV 2008, Beilage 3, 228, DStR 2008, 604), BFH/NV 2008, Beilage 3, 228, DStR 2008, 604) aus, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG der Gesetzgeber bei einer typisierenden Regelung Sorge zu tragen habe, dass typisierende Regelungen in möglichst allen Fällen den entsprechenden Bedarf abdecken.

  • BFH, 13.09.2012 - V R 59/10

    Zur Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 EStG - Verfassungsmäßigkeit des § 31 Satz 4

    bb) Außerdem hat das BVerfG im Beschluss vom 13. Oktober 2009  2 BvL 3/05 (BVerfGE 124, 282, BGBl I 2009, 3785) zum Veranlagungszeitraum 2001 entschieden, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die generalisierende Regelung in § 31 EStG a.F. bestehen, mit der die existenznotwendigen Mindestaufwendungen für Kindesunterhalt bei allen Steuerpflichtigen in gleicher Weise in der steuerlichen Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden und bei der eine individuelle Würdigung der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen und ihrer Minderung durch die zur Befriedigung der Bedürfnisse des Kindes zwangsläufig einzusetzenden Mittel nicht stattfindet, wobei das dem Steuerpflichtigen zugeflossene Kindergeld zur Vermeidung doppelter Berücksichtigung des Kindesexistenzminimums zurückzugewähren sei (B.II.1.a).
  • BFH, 30.12.2010 - III B 172/09

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Familienleistungsausgleichs

    NV: Durch den Beschluss des BVerfG vom 13. Oktober 2009 2 BvL 3/05 (BVerfGE 124, 282) ist geklärt, dass es mit dem verfassungsrechtlichen Gebot, existenznotwendigen Aufwand des Steuerpflichtigen und seiner Familie von der Einkommensteuer freizustellen, vereinbar ist, wenn die Regelungen des § 1612b Abs. 5 BGB und des § 31 Satz 4 EStG (jeweils in der für 2004 geltenden Fassung) dazu führen, dass sich weder die Unterhaltszahlungen eines Steuerpflichtigen für seine Kinder steuermindernd auswirken, noch er seinen Anspruch auf Kindergeld in vollem Umfang mit seiner Barunterhaltspflicht verrechnen kann.

    Die Rechtssache hat nach Ergehen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 13. Oktober 2009  2 BvL 3/05 (BVerfGE 124, 282) insbesondere keine grundsätzliche Bedeutung mehr (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).

    Der Beschluss des BVerfG in BVerfGE 124, 282 habe die Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage nicht entfallen lassen.

    c) Die vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage ist durch den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 124, 282 geklärt.

    Die Entscheidung des Steuergesetzgebers, die den Barunterhaltspflichtigen gemäß § 1612b Abs. 5 BGB treffende Last nicht gesondert zu erfassen, könne als Nachvollzug der familienrechtlichen Entscheidung verstanden werden, im Interesse der Existenzsicherung des Kindes dem Barunterhaltspflichtigen in Mangelfällen aufzugeben, den dem halben Kindergeld entsprechenden Betrag zur Aufstockung des Unterhalts einzusetzen (BVerfG in BVerfGE 124, 282).

    Nicht ersichtlich ist, inwiefern daraus eine Verpflichtung des Gesetzgebers folgen könnte, für diesen Personenkreis zur Wahrung des Gleichheitssatzes besondere, von den allgemeinen Bestimmungen des Familienleistungsausgleichs abweichende Regelungen zu schaffen (BVerfG in BVerfGE 124, 282).

  • BFH, 26.05.2021 - III R 50/19

    Berücksichtigung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG a.F. beim

    Danach wird dem einkommensteuerrechtlichen Prinzip der Besteuerung nach individueller Leistungsfähigkeit durch § 31 Satz 5, § 36 Abs. 2 EStG a.F. hinreichend Rechnung getragen, wenn gezahltes Kindergeld der Einkommensteuer nur dann hinzugerechnet wird, wenn es dem Steuerpflichtigen zugeflossen ist, wobei ein Zufluss im Wege eines zivilrechtlichen Ausgleichsanspruchs ausreicht (BVerfG-Beschluss vom 13.10.2009 - 2 BvL 3/05, BVerfGE 124, 282, BGBl I 2009, 3785, unter B.II.1.a).
  • BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 10.10

    Einkommen; Einkommensberechnung; Geschwisterkindergeld; Herabstufung;

    Die Leistung des Kindergeldes ist damit nicht zweckneutral; vielmehr wird schon ausweislich des Wortlauts der vorbezeichneten Regelungen unmissverständlich klar gestellt, dass das Kindergeld bei einkommensteuerpflichtigen Eltern (wie dem Kläger) in erster Linie dazu bestimmt ist, die Familie zu entlasten und das Existenzminimum des Kindes einschließlich des Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsaufwands (steuerlich) zu verschonen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20/84 u.a. - BVerfGE 82, 60 und vom 13. Oktober 2009 - 2 BvL 3/05 - BVerfGE 124, 282 ).
  • BFH, 27.07.2017 - III R 1/09

    Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags, Kinderfreibetrags,

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat insoweit Bezug auf die BVerfG-Beschlüsse vom 6. Mai 2004  2 BvR 1375/03 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2004, 692), zu § 31 Satz 4 EStG, und vom 13. Oktober 2009  2 BvL 3/05 (BVerfGE 124, 282), zu § 31 Satz 5 EStG i.V.m. § 32 Abs. 6 EStG, sowie die BFH-Urteile vom 13. September 2012 V R 59/10 (BFHE 239, 59, BStBl II 2013, 228, Rz 18 ff., m.w.N.), und vom 20. Dezember 2012 III R 29/12 (BFH/NV 2013, 723, Rz 16 ff., m.w.N.), jeweils zu § 31 Satz 4 EStG.
  • BFH, 17.06.2010 - III R 35/09

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern - Keine

    In der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen sind daher auch die existenziellen Mindestaufwendungen für Kinderunterhalt (BVerfG-Beschluss vom 13. Oktober 2009  2 BvL 3/05, BVerfGE 124, 282, BGBl I 2009, 3785, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 12.12.2018 - 7 K 128/15

    Streit um die Berücksichtigung weiterer Betriebsausgaben bei der Ermittlung des

  • BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09

    Unterschiedliche Verfahrensregelungen für Kindergeld nach dem EStG einerseits und

  • BFH, 19.01.2023 - III R 44/20

    Zur Aufteilung der während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallenden

  • BFH, 23.12.2013 - III B 98/13

    Familienleistungsausgleich; Günstigerprüfung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme des

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 10 K 2352/10

    Verfassungsmäßigkeit des Nichtabzugs der Kosten für Besuchsfahrten eines beim

  • FG Sachsen-Anhalt, 25.06.2013 - 5 K 1082/09

    Hinzurechnung des Kindergeldanspruchs nach § 31 Satz 4 EStG ab dem

  • BFH, 17.12.2010 - III B 145/09

    Ansatz des Kindergeldes im Rahmen der Günstigerprüfung bei Übertragung des

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.08.2008 - 15 K 10511/06

    Bei Freistellung des Existenzminimums der Kinder durch das Kindergeld kein

  • BFH, 17.06.2010 - III R 17/09

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern - Keine

  • FG Thüringen, 23.11.2021 - 3 K 799/18

    Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten nur durch den Träger der

  • FG München, 03.11.2014 - 7 K 1464/13

    Hinzurechnung des Kindergeldanspruchs nach § 31 Satz 4 EStG

  • FG Hamburg, 04.04.2012 - 2 K 9/12

    Anrechnung von Kindergeld gem. § 31 Satz 4 EStG auch bei Auszahlung an den

  • VG Köln, 08.11.2006 - 3 K 5324/05

    Vereinbarkeit der Regelung des § 40 Abs. 5 BBesG mit höherrangigem Recht

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