Rechtsprechung
   BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29605
BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14 (https://dejure.org/2015,29605)
BVerfG, Entscheidung vom 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14 (https://dejure.org/2015,29605)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 (https://dejure.org/2015,29605)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,29605) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; § 33a StPO; § 464 StPO; § 464a StPO; § 467 StPO; § 47 Abs. 2 OWiG
    Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung aus Opportunitätsgründen im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Verbot objektiver Willkür; Kostentragung des Betroffenen nur bei Säumnis; Auslagenentscheidung nach Ermessen; Erfordernis einer tragfähigen Begründung); ...

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    Kostenentscheidung, Auslagenentscheidung, Ermessen

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Willkürverbots durch unvertretbare Auferlegung von Kosten und Auslagen im OWi-Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 46 Abs 1 OWiG, § 47 Abs 2 OWiG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch schlechthin unvertretbare Auferlegung von Kosten und Auslagen im OWi-Verfahren nach Verfahrenseinstellung - an sich unanfechtbare Kostenentscheidung im OWi-Verfahren kann im Anhörungsrügeverfahren (§§ ...

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Auferlegung der OWi-Verfahrenskosten nach Einstellung ist willkürlich

  • IWW

    § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG; § ... 93c Abs. 1 S. 1 BVerfGG; § 33 StPO; § 33a StPO; § 464a Abs. 1 S. 1 StPO; § 467 Abs. 1 StoPO; § 46 Abs. 1 OWiG; § 47 Abs. 2 S. 3 OWiG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG
    EBVerfGG, StPO; OWiG, GG

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Willkürverbots durch unvertretbare Auferlegung von Kosten und Auslagen im Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Verfahrenseinstellung; Verfassungsrechtliches Eingreifen gegenüber den Entscheidungen der Fachgerichte

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch schlechthin unvertretbare Auferlegung von Kosten und Auslagen im OWi-Verfahren nach Verfahrenseinstellung - an sich unanfechtbare Kostenentscheidung im OWi-Verfahren kann im Anhörungsrügeverfahren (§§ ...

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Auferlegung von Verfahrenskosten bei Einstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Willkürverbots durch unvertretbare Auferlegung von Kosten und Auslagen im Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Verfahrenseinstellung; Verfassungsrechtliches Eingreifen gegenüber den Entscheidungen der Fachgerichte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verfahrenseinstellung und Auslagenentscheidung, Ermessen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Willkürliche Kostenentscheidungen im OWi-Verfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verletzung des Willkürverbots durch Auferlegung von Kosten und Auslagen im OWi-Verfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung des Willkürverbots durch Auferlegung von Kosten und Auslagen im OWi-Verfahren

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 861
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14
    Hinzukommen muss, dass Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ), etwa wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ).

    Dabei kann von einer willkürlichen Missdeutung des Inhalts einer Norm nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ).

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68

    Augstein

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14
    Aussichtslos ist ein Rechtsbehelf nur dann, wenn er offensichtlich unstatthaft oder unzulässig ist (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 28, 1 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verpflichtet den Beschwerdeführer, von einem Rechtsmittel auch dann Gebrauch zu machen, wenn nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre zweifelhaft ist, ob es statthaft ist und in zulässiger Weise eingelegt werden kann (vgl. BVerfGE 16, 1 ; 28, 1 ; 48, 341 ; 91, 93 ; BVerfGK 20, 300 ).

  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76

    Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14
    Aussichtslos ist ein Rechtsbehelf nur dann, wenn er offensichtlich unstatthaft oder unzulässig ist (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 28, 1 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verpflichtet den Beschwerdeführer, von einem Rechtsmittel auch dann Gebrauch zu machen, wenn nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre zweifelhaft ist, ob es statthaft ist und in zulässiger Weise eingelegt werden kann (vgl. BVerfGE 16, 1 ; 28, 1 ; 48, 341 ; 91, 93 ; BVerfGK 20, 300 ).

  • FG Nürnberg, 09.05.2006 - I 43/03

    Änderung eines bestandskräftigen Körperschaftsteuerbescheids wegen

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14
    Das Gericht kann in einem solchen Fall im Verfahren nach § 33a StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG seine an sich unanfechtbare Entscheidung über die Kosten und Auslagen prüfen und ändern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Oktober 2001 - 2 BvR 1424/01 -, juris, Rn. 1; BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 1980 - 1 Ob OWi 288/80 -, juris, Rn. 4 f.; VerfGH des Landes Berlin, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 43/03 -, juris, Rn. 16; LG Flensburg, DAR 1985, 93 ; Mitsch, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 4. Aufl. 2014, § 47 Rn. 140; Bücherl, in: Beck-OK OWiG, Stand: 15.12.2014, § 47 Rn. 31; Seitz, in: Göhler, OWiG, 16. Aufl. 2012, § 47 Rn. 36).

    Anderenfalls wäre der verfassungsgerichtliche Rechtsschutz lückenhaft, denn der Betroffene hätte keine Möglichkeit, sich gegen eine selbständig in einer Kostenentscheidung enthaltene Verletzung seiner verfassungsmäßigen Rechte zur Wehr zu setzen (vgl. BVerfGE 74, 78 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. April 2006 - 1 BvR 2094/05 -, juris, Rn. 11 und vom 17. November 2009 - 1 BvR 1964/09 -, juris, Rn. 9; vgl. ferner VerfGH des Landes Berlin, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 43/03 -, juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11

    Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14
    Aussichtslos ist ein Rechtsbehelf nur dann, wenn er offensichtlich unstatthaft oder unzulässig ist (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 28, 1 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verpflichtet den Beschwerdeführer, von einem Rechtsmittel auch dann Gebrauch zu machen, wenn nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre zweifelhaft ist, ob es statthaft ist und in zulässiger Weise eingelegt werden kann (vgl. BVerfGE 16, 1 ; 28, 1 ; 48, 341 ; 91, 93 ; BVerfGK 20, 300 ).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14
    Dabei darf auf die Stärke des Tatverdachts abgestellt, aber ohne prozessordnungsgemäße Feststellung keine Schuldzuweisung vorgenommen werden (vgl. BVerfGE 82, 106 ).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14
    Dieser aus Art. 3 Abs. 1 GG gewonnene materiell-verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab verlangt mit Rücksicht auf die Bindung des Richters an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) eine Begründung auch letztinstanzlicher Entscheidungen jedenfalls dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm abgewichen werden soll und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den Beteiligten bekannten und für sie ohne Weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 71, 122 ).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14
    Das Fehlen der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung kann dazu führen, dass ein Verfassungsverstoß nicht auszuschließen und die Entscheidung deshalb aufzuheben ist, weil erhebliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. BVerfGE 55, 205 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 251/93 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 -, juris, Rn. 33).
  • OLG Stuttgart, 05.12.1973 - 3 Ws 326/73
    Auszug aus BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14
    Nach einhelliger Auffassung der Fachgerichte und der Literatur setzt dies die schuldhafte Versäumung eines Termins oder einer Frist voraus (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1974, S. 512; OLG Karlsruhe, NJW 1961, S. 1128 ; Gieg, in: Karlsruher Kommentar StPO, 7. Aufl. 2013, § 467 Rn. 4; Meier, in: Dölling/Duttge/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 3. Aufl. 2013, § 467 Rn. 4; Gürtler, in: Göhler, OWiG, a.a.O., vor § 105 Rn. 81; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 467 Rn. 24).
  • BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 194/78

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14
    Das Fehlen der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung kann dazu führen, dass ein Verfassungsverstoß nicht auszuschließen und die Entscheidung deshalb aufzuheben ist, weil erhebliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. BVerfGE 55, 205 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 251/93 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 -, juris, Rn. 33).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 27.11.1989 - 2 BvR 1333/87

    Verletzung des Willkürverbots bei strafgerichtlicher Kostenentscheidung

  • BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 251/93

    Verfassungsmäßigkeit des § 78 Abs. 5 Satz 1 AsylVfG

  • BVerfG, 16.08.2013 - 2 BvR 864/12

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG in seiner Ausprägung als Verbot willkürlicher

  • BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 2952/08

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur objektiven

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • BVerfG, 08.10.2001 - 2 BvR 1424/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

  • BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05

    Offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gem § 152a VwGO hält Frist des § 93

  • BVerfG, 18.04.2006 - 1 BvR 2094/05

    Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch nicht nachvollziehbare

  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält

  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07

    Gewährung rechtlichen Gehörs bei der gerichtlichen Überprüfung einer

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09

    Verletzung des Willkürverbots durch zivilgerichtliche, nicht nachvollziehbare

  • OLG Celle, 01.08.2012 - 1 Ws 290/12

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen einen Antrag nach § 33a StPO

  • BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess durch Übergehen

  • BayObLG, 25.06.1980 - 1 ObOWi 288/80
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • VerfGH Bayern, 08.07.2020 - 93-VI-19

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet die entscheidenden Gerichte jedoch nicht nur dazu, Gelegenheit zur Äußerung zu geben, sondern darüber hinaus, die maßgeblichen Ausführungen der Beteiligten auch zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 VerfGHE 58, 178/180; vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 15.7.2019 - Vf. 76-VI-17 - juris Rn. 42; BVerfG vom 13.10.2015 NJW 2016, 861 Rn. 16).

    b) Auch der vom Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 28. Oktober 2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 22. August 2019 in zulässiger Form erhobene Rechtsbehelf gehörte zum Rechtsweg nach Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG (vgl. VerfGH vom 12.5.2010 VerfGHE 63, 62/66; BVerfG NJW 2016, 861 Rn. 17 f.; BerlVerfGH vom 18.7.2006 - 43/03 - juris Rn. 17 ff.).

    Denn der Betroffene hätte ansonsten keine Möglichkeit, sich gegen eine allein in einer Kostenentscheidung enthaltene Verletzung seiner verfassungsmäßigen Rechte zur Wehr zu setzen (vgl. BVerfG vom 3.12.1986 NJW 1987, 2569; BVerfG NJW 2016, 861 Rn. 19).

    Mit der Aufhebung von Nr. 2 Satz 2 des Beschlusses vom 31. Juli 2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts München vom 22. August 2019, mit dem der Rechtsbehelf des Beschwerdeführers vom 9. August 2019 zurückgewiesen wurde, gegenstandslos (vgl. VerfGH vom 14.7.2014 VerfGHE 67, 175 Rn. 26; vom 16.11.2017 - Vf. 1-VI-17 - juris Rn. 26; vom 12.6.2019 - Vf. 26-VI-19 - juris Rn. 25; vgl. auch BVerfG vom 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14 - juris Rn. 35).

    Ebenfalls gegenstandslos wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 26. November 2019, mit dem der Rechtsbehelf des Beschwerdeführers vom 28. Oktober 2019 zurückgewiesen wurde (vgl. VerfGH vom 27.4.2017 BayVBl 2018, 206 Rn. 36; vgl. auch BVerfG vom 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14 - juris Rn. 35).

  • VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 130/20

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Auslagenentscheidung

    Dies ist etwa der Fall, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (BVerfG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 - juris Rn. 21; vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 - juris Rn. 29).

    Dieser materiell-verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab verlangt mit Rücksicht auf die Bindung des Richters an Recht und Gesetz eine Begründung auch letztinstanzlicher Entscheidungen jedenfalls dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm abgewichen wird und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Beteiligten bekannten und für sie ohne Weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt (BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2015, a. a. O., Rn. 22).

    Anders als in Fällen, in denen eine Begründung vorhanden ist und auf ihre Vertretbarkeit geprüft werden kann, kann Willkür im Falle des Fehlens einer Begründung schon dann vorliegen, wenn eine andere Entscheidung - hier gerichtet auf die Erstattung notwendiger Auslagen als dem gesetzlichen Regelfall - nahegelegen hätte und eine nachvollziehbare Begründung für das Abweichen hiervon fehlt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015, a. a. O., Rn. 33; vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 251/93 - juris Rn. 4; vgl. zur Frage der Berufungszulassung Beschluss vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 - juris Rn. 33).

  • BVerfG, 03.02.2022 - 2 BvR 1910/21

    Recht auf rechtliches Gehör bei Verfahrenseinstellung (Verpflichtung zur Anhörung

    Der Beschwerdeführer setzt sich in seiner etwa einseitigen rechtlichen Begründung der Verfassungsbeschwerde weder mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben zur Begründungspflicht für letztinstanzliche Entscheidungen (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ; 118, 212 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2001 - 2 BvR 1551/01 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Januar 2002 - 2 BvR 1965/01 -, Rn. 3) noch mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben zu Kosten- und Auslagenentscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, Rn. 22 ff.) auseinander.

    Dazu gehört im Grundsatz die Gelegenheit, sich vor einer belastenden Entscheidung zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2018 - 2 BvR 745/18 -, Rn. 57 m.w.N.).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 VB 72/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl strafgerichtlicher Entscheidungen wegen

    Dabei kann von einer willkürlichen Missdeutung des Inhalts einer Norm nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14 -, Juris Rn. 22).
  • BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 821/16

    Erstattung von Schreibauslagen im strafvollzugsrechtlichen Verfahren (allgemeiner

    Dabei kann von einer willkürlichen Missdeutung des Inhalts einer Norm nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, juris, Rn. 22).

    d) Das Fehlen der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung kann dazu führen, dass ein Verfassungsverstoß nicht auszuschließen und die Entscheidung deshalb aufzuheben ist, weil erhebliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. BVerfGE 55, 205 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 251/93 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 -, juris, Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, juris, Rn. 33).

  • BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16

    Willkürliche Versagung wirksamen Eilrechtsschutzes im Strafvollzug (Antrag auf

    Das Fehlen der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung kann deshalb dazu führen, dass ein Verfassungsverstoß nicht auszuschließen und die Entscheidung aufzuheben ist, weil erhebliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. BVerfGE 55, 205 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, NJW 2016, S. 861 ).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.11.2021 - LVG 23/21

    Verstoß gegen das Willkürverbot im Rahmen der Kostengrundentscheidung

    Soweit das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde trotzdem in Fällen als nicht von vornherein aussichtslos bezeichnet hat, in denen das Gericht eine sachliche Prüfung aus formellen Gründen abgelehnt oder sich ihr sonst verschlossen hat (BVerfG, Beschl. vom 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14 - m. w. N.), ging es dabei um eine Klärung der Voraussetzungen und der Reichweite einer Anhörungsrüge.

    Das zur Entscheidung berufene Gericht darf seine Entscheidung daher nicht nach freiem Belieben treffen, sondern muss das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausüben (BVerfG, Beschl. v. 26.5.2017 - 2 BvR 1821/16 -, Rn. 22; Beschl. v. 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14 -, Rn. 22; jeweils m. w. N.; VerfGH Berlin, Beschl. v. 14.04.2021 - 62/20 -, Rn. 14; vgl. allgemein zur Anwendung des Willkürverbots auf Kostenentscheidungen auch BVerfG, Beschl. v. 05.05.2020 - 1 BvR 1468/18 - Beschl. v. 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14 -, Rn. 21-33; Beschl. v. 28.08.2014 - 1 BvR 2048/13 -, Rn. 9 f.; Beschl. v. 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09 -, Rn. 12 f.; Beschl. v. 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07 -, Rn. 26 f.; VerfGH NRW, Beschl. v. 27.04.2021 - VerfGH 1/21.VB ; Beschl. v. 16.03.2021 - VerfGH 114/20.VB ; SächsVerfGH, Beschl. v. 18.01.2019 - Vf. 88-IV ).

  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 39/16

    Finanzgerichtliche Kostenentscheidung; rechtliches Gehör;

    Dies gilt unabhängig davon, ob die beanstandete Kostenentscheidung - wie bei Rücknahme einer Klage, Erledigung der Hauptsache oder Vergleich - isoliert oder ob sie in Zusammenhang mit einer Sachentscheidung ergangen ist (vgl. Beschluss vom 17. April 2015 - VfGBbg 56/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 74, 78, 89 f; BVerfGK 5, 10, 12; BVerfG NJW 2010, 1349, 1350; NJW 2016, 861, 862).
  • VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 216-IV-20
    Der Beschwerdeführer rügt unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14) einen Verstoß gegen das Willkürverbot, weil das Amtsgericht davon abgesehen habe, die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers der Staatskasse aufzuerlegen und der angefochtene Beschluss keine Ausführungen zu den maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkten für eine vom Grundsatz des § 467 Abs. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG abweichende Auslagenentscheidung enthalte.

    Allein der Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 2015 (2 BvR 2436/14), der ein Sachverhalt zugrunde lag, in dem - anders als im hiesigen Verfahren - sowohl die Kosten des Verfahrens als auch die notwendigen Auslagen dem Beschwerdeführer ohne vorherige Anhörung und ohne nähere Begründung auferlegt wurden, genügt insoweit ersichtlich nicht; der Verweis auf eine einfachrechtlich vermeintlich besonders begründungsbedürftige Kostenentscheidung nach § 467 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG geht schon deswegen fehl, weil das Ordnungswidrigkeitenverfahren hier nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt worden ist und das Gericht nach § 467 Abs. 4 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG dann davon absehen kann, die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse aufzuerlegen; die Nichtbegründung einer solchen, gerade nicht von einem eindeutigen Gesetzeswortlaut abweichenden Entscheidung war nicht isoliert Gegenstand der verfassungsgerichtlichen Entscheidung.

  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 48/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde; Prozesskostenhilfe; Rechtsschutzgleichheit;

    Dies gilt unabhängig davon, ob die beanstandete PKH-Entscheidung isoliert oder in Zusammenhang mit einer Sachentscheidung ergangen ist (vgl. Beschluss vom 17. April 2015 - VfGBbg 56/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 74, 78, 89 f; BVerfGK 5, 10, 12; BVerfG NJW 2010, 1349, 1350; NJW 2016, 861, 862).
  • VerfGH Berlin, 18.05.2022 - VerfGH 91/21

    Begründete Verfassungsbeschwerde betreffend die Erstattungsfähigkeit einer

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 8/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Kostenentscheidung; selbstständiger

  • AG Maulbronn, 12.03.2024 - 4 OWi 15/24

    Auslagenentscheidung bei Rücknahme des Bußgeldbescheids durch die

  • VerfGH Bayern, 30.10.2019 - 52-VI-18

    Aufhebung eines in einer Wohnungseigentumssache ergangenen Urteils - Verletzung

  • VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 106/20

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Auslagenentscheidung

  • VerfG Brandenburg, 12.04.2019 - VfGBbg 18/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl einer Kostenentscheidung gem § 467 Abs 4

  • OLG München, 15.11.2021 - 2 Ws 864/21

    Beschwerde, Vollstreckung, Einstellung, Verletzung, Rechtsmittel, Stundung,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht