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BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen ein in Kraft getretenes Gesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56
- BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56
Papierfundstellen
- BVerfGE 7, 175
- NJW 1958, 337
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs
Auszug aus BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56
Soll eine Rechtsnorm vorläufig außer Vollzug gesetzt werden, so zwingen die meist weittragenden Folgen einer solchen Maßnahme das Bundesverfassungsgericht zur größten Zurückhaltung (BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (55); 3, 267 (285); 6, 1 (3 f.); vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2,103 f.).Wirtschaftliche Nachteile, die einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, werden im allgemeinen die Aussetzung zum gemeinen Wohl nicht begründen können (vgl. BVerfGE 3, 34 (37); 6, 1 (4)).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bleiben bei dieser Prüfung die Gründe außer Betracht, aus denen die Antragsteller die Nichtigkeit der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Bestimmung herleiten (BVerfGE 3, 34 (37); 6, 1 (4)).
Die Anwendung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BefStG 1955 könnte somit nur dann bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ausgesetzt werden, wenn dies zum gemeinen Wohl dringend geboten wäre, insbesondere wenn die Aufrechterhaltung der Steuererhöhung nachhaltige Schäden für die Volkswirtschaft zur Folge hätte (vgl. BVerfGE 6, 1 (4)).
f) Die wirtschaftlichen Nachteile, die den Unternehmen einiger Antragsteller nach ihren ausführlichen Darlegungen erwachsen sind und die auch anderen Unternehmen, die Werkfernverkehr betreiben, durch die erhöhte Beförderungsteuer entstanden sein mögen, rechtfertigen nicht, den Vollzug des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BefStG 1955 in dem beantragten Umfange auszusetzen (vgl. BVerfGE 6, 1 (6)).
- BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52
Aussetzung des Gesetzesvollzugs
Auszug aus BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56
Wirtschaftliche Nachteile, die einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, werden im allgemeinen die Aussetzung zum gemeinen Wohl nicht begründen können (vgl. BVerfGE 3, 34 (37); 6, 1 (4)).Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bleiben bei dieser Prüfung die Gründe außer Betracht, aus denen die Antragsteller die Nichtigkeit der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Bestimmung herleiten (BVerfGE 3, 34 (37); 6, 1 (4)).
- BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53
Amtszeitverkürzung
Auszug aus BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56
Soll eine Rechtsnorm vorläufig außer Vollzug gesetzt werden, so zwingen die meist weittragenden Folgen einer solchen Maßnahme das Bundesverfassungsgericht zur größten Zurückhaltung (BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (55); 3, 267 (285); 6, 1 (3 f.); vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2,103 f.).
- BVerfG, 27.11.1951 - 1 BvF 2/51
Möglichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren
Auszug aus BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56
Soll eine Rechtsnorm vorläufig außer Vollzug gesetzt werden, so zwingen die meist weittragenden Folgen einer solchen Maßnahme das Bundesverfassungsgericht zur größten Zurückhaltung (BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (55); 3, 267 (285); 6, 1 (3 f.); vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2,103 f.). - BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54
Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach …
Auszug aus BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56
Soll eine Rechtsnorm vorläufig außer Vollzug gesetzt werden, so zwingen die meist weittragenden Folgen einer solchen Maßnahme das Bundesverfassungsgericht zur größten Zurückhaltung (BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (55); 3, 267 (285); 6, 1 (3 f.); vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2,103 f.). - BVerfG, 10.12.1953 - 2 BvQ 1/53
Weihnachtsgeld
Auszug aus BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56
Soll eine Rechtsnorm vorläufig außer Vollzug gesetzt werden, so zwingen die meist weittragenden Folgen einer solchen Maßnahme das Bundesverfassungsgericht zur größten Zurückhaltung (BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (55); 3, 267 (285); 6, 1 (3 f.); vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2,103 f.). - BVerfG, 14.01.1953 - 1 BvQ 11/52
Keine einstweilige Anordnung zur Außervollzugsetzung des …
Auszug aus BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56
Soll eine Rechtsnorm vorläufig außer Vollzug gesetzt werden, so zwingen die meist weittragenden Folgen einer solchen Maßnahme das Bundesverfassungsgericht zur größten Zurückhaltung (BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (55); 3, 267 (285); 6, 1 (3 f.); vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2,103 f.).
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft
(4) Die wirtschaftlichen Nachteile für die Ausbildungsträger erreichen zwar für sich genommen noch nicht den erforderlichen Schweregrad eines im Rahmen von § 32 BVerfGG berücksichtigungsfähigen Nachteils (vgl. BVerfGE 7, 175 ). - BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne …
(2) Im Hinblick auf die eigene Situation der Beschwerdeführerin ist im Ausgangspunkt zu berücksichtigen, dass wirtschaftliche Nachteile, die lediglich Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, im Allgemeinen nicht geeignet sind, die Aussetzung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; BVerfGK 7, 188 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, NJW 2015, S. 1815 ). - BVerfG, 18.10.2023 - 1 BvR 1796/23
Erfolgloser Eilantrag gegen die gesetzliche Altersgrenze für Notare
dd) Darüber hinaus verbleibende wirtschaftliche Nachteile, die dem Beschwerdeführer durch den Vollzug des Gesetzes entstehen, sind grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung der Normen über die Altersgrenze zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; 20, 363f.; 160, 164 ; dazu auch BVerfGK 7, 188 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 972/20 -, Rn. 18).
- BFH, 13.03.2012 - I B 111/11
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alternative 3 KStG …
Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache können jedoch zur Bejahung wesentlicher Nachteile führen, wenn die Rechtslage klar und eindeutig für die begehrte Regelung spricht und eine abweichende Beurteilung in einem etwa durchzuführenden Hauptsacheverfahren zweifelsfrei auszuschließen ist (BFH-Beschluss in BFHE 204, 39, BStBl II 2004, 367) oder wenn bei Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit einer Norm die Dringlichkeit, ihren Vollzug einstweilen auszusetzen, besonders deutlich wird (vgl. BVerfG-Entscheidung vom 13. November 1957 1 BvR 78/56, BVerfGE 7, 175; BVerfG-Beschluss vom 17. November 1966 1 BvR 52/66, BVerfGE 20, 363, 364). - BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 1803/22
Erfolglose Eilanträge zweier Telekommunikationsunternehmen gegen das …
Unabhängig davon gilt in rechtlicher Hinsicht, dass allein wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, im Allgemeinen nicht geeignet sind, die Aussetzung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; 160, 164 ). - BVerfG, 13.05.2015 - 1 BvQ 9/15
Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des "Bestellerprinzips" bei …
(2) Im Hinblick auf die eigene Situation der Antragsteller zu 1) und 2) ist im Ausgangspunkt zu berücksichtigen, dass wirtschaftliche Nachteile, die lediglich Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, im Allgemeinen nicht geeignet sind, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 154; BVerfGK 7, 188 ). - BVerfG, 24.01.2022 - 1 BvR 2380/21
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Verbot der Anwendung von …
Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, sind daneben grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; 20, 363 f.; dazu auch BVerfGK 7, 188 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 972/20 -, Rn. 18). - BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 2058/22
Erfolglose Eilanträge zweier Telekommunikationsunternehmen gegen das …
Unabhängig davon gilt in rechtlicher Hinsicht, dass allein wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, im Allgemeinen nicht geeignet sind, die Aussetzung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; 160, 164 ). - BFH, 17.12.1973 - III R 141/68
Rüge - Mangelnde Sachaufklärung - Bestimmtes Beweisangebot - Bezugnahme - …
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) halte zwar, so führt das FG aus, in der Entscheidung vom 22. Mai 1963 1 BvR 78/56 (BVerfGE 16, 147ff. (177)) die Anwendung der Härteklausel des § 131 AO in Ausnahmefällen für geboten, insbesondere dann, wenn Unternehmen wegen ihrer Eigenart oder geographischen Lage auf andere Verkehrsträger nicht ausweichen könnten.Das FG unterstelle auch zu Unrecht, daß sich die Klage auf das Urteil des BVerfG 1 BvR 78/56 stützen wolle.
Von diesen Richtlinien ausgehend, die nach Ansicht des FG mit den Gründen des BVerfG-Urteils 1 BvR 78/56 in Einklang stehen, hat es die Auffassung vertreten, ein Erlaß der Beförderungsteuer nach § 131 AO wegen ausschließlich sachlicher Unbilligkeit unabhängig von den Wirtschaftsverhältnissen des Steuerpflichtigen, lasse sich auch bei Unentbehrlichkeit des Werkfernverkehrs aus den Gründen des BVerfG-Urteils nicht herleiten.
b) Die in den Richtlinien vertretene Auffassung ließe sich jedoch, wenn man sie so versteht wie das FG, nicht mit den Gründen des BVerfG-Urteils 1 BvR 78/56 vereinbaren.
In diesem Sinne ist nach Ansicht des Senats auch das erwähnte Urteil des BVerfG 1 BvR 78/56 zu verstehen, wie sich aus den dieses Urteil tragenden Erwägungen und insbesondere aus den Ausführungen ergibt, die mit dem Hinweis des BVerfG auf die Erlaßmöglichkeit des § 131 AO in engerem Zusammenhang stehen.
- BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 972/20
Eilantrag bezogen auf das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin …
Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, sind aber im Allgemeinen nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; BVerfGK 7, 188 ).Tatsächliche Auswirkungen wirtschaftlicher Art können regelmäßig nicht als von ganz besonderem Gewicht bewertet werden, wenn sie nicht existenzbedrohende Ausmaße annehmen (vgl. BVerfGE 3, 34 ; 7, 175 ; 14, 153; 20, 363).
- BFH, 22.12.2003 - IX B 177/02
Aufhebung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken
- BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58
Volksbefragung
- BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03
Kein Erlass einer eA in Auslieferungssache wegen Unzulässigkeit der …
- VerfGH Sachsen, 11.02.2021 - 14-II-21
Erfolgloser Eilantrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die …
- BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 347/00
Vorläufige Aussetzung des Vollzugs einer Abschiebung - Erteilung einer Auflage …
- BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvR 52/66
Keine einstweilige Anordnung gegen das Gesetz über Mindestvorräte an …
- BFH, 10.02.1984 - III B 40/83
Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz
- FG Niedersachsen, 22.09.2015 - 7 V 89/14
Aussetzung der Vollziehung eines Bescheids über die Festsetzung des …
- BVerfG, 12.09.2023 - 1 BvR 1507/23
Mangels Darlegung einer drohenden Existenzgefährdung erfolgloser Eilantrag …
- FG Hamburg, 25.07.2011 - 6 V 50/11
Eingetragene Lebenspartnerschaft: Keine einstweilige Anordnung wegen …
- BVerfG, 10.01.2006 - 1 BvR 939/05
Verfassungskonformität des Lotteriestaatsvertrages
- VerfGH Berlin, 11.07.2008 - VerfGH 93 A/08
Erlass einer eA, durch die das Berliner Nichtraucherschutzgesetz vorläufig bis …
- BVerfG, 15.09.1994 - 1 BvR 1651/94
Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten von Vorschriften des …
- BVerfG, 11.05.1964 - 2 BvR 230/64
Keine einstweilige Anordnung auf Verschiebung von Kommunalwahlen
- BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvQ 1/60
Keine einstweilige Anordnung gegen die Durchführung der Kommunalwahlen 1960 im …
- BVerfG, 10.07.1968 - 2 BvR 687/67
Keine einstweilige Anordnung gegen die Frachtverteilungsverordnung im Recht der …
- VerfGH Sachsen, 03.05.2019 - 30-II-19
Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten bei den …
- BVerfG, 10.06.2002 - 2 BvQ 17/02
Keine einstweilige Anordnung, wenn die in Aussicht genommenen …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 3/08
Keine Aussetzung des Rauchverbots in Diskotheken und sog. Einraum-Gaststätten in …
- BVerfG, 03.02.2000 - 2 BvQ 2/00
Unsubstantiierter Vortrag des Antragstellers
- BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 2162/93
Folgeabwägungen bei der Frage nach dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung
- BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 422/94
Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung …
- BVerfG, 14.06.2011 - 2 BvQ 21/11
Unzulässigkeit eines eA-Antrags bei mangelnder Absicht, in der Hauptsache ein …
- VerfGH Berlin, 11.06.2008 - VerfGH 27 A/08
Ablehnung des Erlasses einer eA wegen bloß pauschaler Angaben zur Umsatzeinbuße - …
- LSG Berlin, 30.01.2002 - L 9 KR 982/01
Pharma-Unternehmen scheitert mit Eil-Antrag gegen Arzneimittel-Festbeträge
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 28.03.2006 - LVG 2/06
Keine vorläufige Fortsetzung der Vermittlung von Sportwetten durch privates …
- BVerfG, 19.06.1962 - 1 BvR 371/61
Einstweilige Anordnung gegen § 36 AMG 1961
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 4/08
Keine Aussetzung des Rauchverbots in Diskotheken und sog. Einraum-Gaststätten in …
- VerfGH Sachsen, 24.11.2021 - 104-II-21
- VerfG Brandenburg, 20.03.1997 - VfGBbg 4/97
Rechtsschutzbedürfnis
- StGH Hessen, 02.08.1972 - P.St. 697
Einstweilige Verfügung; Gebietsänderung; Gebietsänderungsakt; Gemeinde; …
- VerfGH Berlin, 11.06.2008 - VerfGH 65 A/08
Wegen fehlender Darlegung schwerer wirtschaftlicher Nachteile Ablehnung des …
- VerfGH Berlin, 11.06.2008 - VerfGH 67 A/08
Wegen mangelnder Darlegung einer Existenzgefährdung Ablehnung einer einstweiligen …
- VerfGH Sachsen, 18.04.2002 - 16-I-02
Organstreitverfahren auf Antrag mehrerer Abgeordneter wegen Verfahrensgrundsätzen …
- OLG Schleswig, 29.08.1995 - 3 W 52/94
Einfache Beschwerde mit dem Ziel die Einziehung eines Hoffolgezeugnisses zu …
- VGH Bayern, 26.07.1989 - 14 NE 89.1946