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   BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07   

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BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07 (https://dejure.org/2007,3420)
BVerfG, Entscheidung vom 13.11.2007 - 2 BvR 939/07 (https://dejure.org/2007,3420)
BVerfG, Entscheidung vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07 (https://dejure.org/2007,3420)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 3 EMRK; § 119 StPO
    Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende vor dem Fenster); Verletzung der Menschenwürde (grundsätzliches Infragestellen; Berücksichtigung wirtschaftlicher Verhältnisse; indizielle Bedeutung der europäischen Strafvollzugsgrundsätze ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung der Menschenwürde durch Unterbringung eines Untersuchungsgefangenen in einem Einzelhaftraum mit Sichtblende und räumlich nicht abgetrennter Toilette

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1; EMRK Art. 3 Abs. 1
    Anforderungen an die Unterbringung eines Strafgefangenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Unterbringungsbedingungen im Straf- und Maßregelvollzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 422
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07
    Durch das Sozialstaatsprinzip bekräftigt, schließt die Verpflichtung des Staates zum Schutz der Menschenwürde die Pflicht zu aktiver Gewährleistung der materiellen Mindestvoraussetzungen menschenwürdiger Existenz ein (vgl. BVerfGE 40, 121 ; 82, 60 ; 91, 93 ; 110, 412 ; 113, 88 ).

    Die Frage nach den Standards, deren Unterschreitung eine Missachtung bedeuten und die Menschenwürde der Betroffenen verletzen würde, kann dabei, soweit es um die Sicherung eines Minimums an materiellen Voraussetzungen menschenwürdiger Existenz geht, hier wie sonst nicht ohne Berücksichtigung der allgemeinen - auch wirtschaftlichen - Verhältnisse beantwortet werden (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 91, 93 ).

  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07
    Soweit der Beschwerdeführer im Rahmen der Verfassungsbeschwerde erstmals vorgetragen hat, die Unterbringungsbedingungen verursachten bei ihm psychische und physische Probleme, kann er hiermit im Verfassungsbeschwerdeverfahren aus Gründen der Subsidiarität nicht gehört werden (vgl. BVerfGE 66, 337 ).
  • OLG Koblenz, 04.10.1984 - 2 VAs 28/84
    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07
    In Übereinstimmung mit den internationalen Standards ist allerdings in Rechtsprechung und Schrifttum verschiedentlich darauf hingewiesen worden, dass die Anbringung einer Sichtblende vor dem Fenster nur in Betracht kommt, wenn dem Insassen der Blick ins Freie nicht völlig genommen wird, der Haftraum tagsüber nicht künstlich beleuchtet werden muss, eine ausreichende Belüftung des Haftraumes sichergestellt ist und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Oktober 1984 - 2 VAs 28/84 -, ZfStrVo 1985, S. 62 ; Arloth, a.a.O., § 144 Rn. 3; Böhm, a.a.O., § 144 Rn. 3; grundsätzlich ablehnend Calliess/Müller-Dietz, a.a.O., § 144 Rn. 1; Huchting/Lehmann, a.a.O., § 144 Rn. 6).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07
    Der öffentlichen Gewalt ist danach jede Behandlung verboten, die die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen zukommt (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvR 1808/92

    Effektivität des Rechtsschutzes Eilantrag gegen den Vollzug einer

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07
    Die Kammer weist allerdings darauf hin, dass die Justizvollzugsanstalt und der mit der Briefkontrolle befasste Haftrichter verpflichtet sind, eine auch im Falle fristgebundener Schriftsätze an Gerichte für erforderlich gehaltene Briefkontrolle so zügig wie möglich durchzuführen und die mit der Kontrolle verbundenen Verzögerungen möglichst - etwa durch eine Übermittlung des Schreibens per Telefax - gering zu halten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92 -, NStZ 1993, S. 507 , und vom 23. Juni 1993 - 2 BvR 1808/92 -, NJW 1994, S. 3089; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. September 1989 - 3 Ws 608/89 -, NStZ 1990, S. 149 f.).
  • BVerfG, 16.03.1993 - 2 BvR 202/93

    Effektivität des Rechtsschutzes im Strafvollzug durch eine Eilentscheidung -

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07
    Kann aufgrund der besonderen Verhältnisse in einer bestimmten Anstalt den Anforderungen, die sich aus der Pflicht zum Schutz der Menschenwürde ergeben, einem Gefangenen gegenüber nicht entsprochen werden, so ist dieser in eine andere Anstalt zu verlegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 1993 - 2 BvR 202/93 -, NStZ 1993, S. 404 ).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07
    Die Frage nach den Standards, deren Unterschreitung eine Missachtung bedeuten und die Menschenwürde der Betroffenen verletzen würde, kann dabei, soweit es um die Sicherung eines Minimums an materiellen Voraussetzungen menschenwürdiger Existenz geht, hier wie sonst nicht ohne Berücksichtigung der allgemeinen - auch wirtschaftlichen - Verhältnisse beantwortet werden (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 91, 93 ).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07
    Die Kammer weist allerdings darauf hin, dass die Justizvollzugsanstalt und der mit der Briefkontrolle befasste Haftrichter verpflichtet sind, eine auch im Falle fristgebundener Schriftsätze an Gerichte für erforderlich gehaltene Briefkontrolle so zügig wie möglich durchzuführen und die mit der Kontrolle verbundenen Verzögerungen möglichst - etwa durch eine Übermittlung des Schreibens per Telefax - gering zu halten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92 -, NStZ 1993, S. 507 , und vom 23. Juni 1993 - 2 BvR 1808/92 -, NJW 1994, S. 3089; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. September 1989 - 3 Ws 608/89 -, NStZ 1990, S. 149 f.).
  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03

    Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes;

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07
    Anders als in den Fällen, in denen zwei oder mehr Gefangene gemeinsam in einem Haftraum untergebracht sind und weder eine hinreichende, einen ausreichenden Sicht-, Geruchs- und Geräuschschutz gewährleistende räumliche Abtrennung der Toilette noch die Möglichkeit gegeben ist, außerhalb der Zelle gelegene sanitäre Anlagen zu nutzen (vgl. zur Beurteilung bei Gemeinschaftsunterbringung OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Januar 2005 - 1 Vollz 147/04 -, ZfStrVo 2005, S. 301 ff.; LG Halle, Beschluss vom 8. November 2004 - 27 StVK 462/04 -, StV 2005, S. 342; Kretschmer, NStZ 2005, S. 251 ; Theile, StV 2002, S. 670 ; zu Art. 3 EMRK EGMR, Urteil vom 15. Juli 2002 - 47095/99 Rn. 99 - Kalashnikov/Russland, in NVwZ 2005, S. 303 Rn. 98), besteht bei einer Zuweisung zur Einzelnutzung grundsätzlich die Möglichkeit, körperliche Bedürfnisse unter Wahrung der eigenen Intimsphäre zu verrichten; der Gefangene ist auch nicht gezwungen, sich den Verrichtungen anderer Gefangener ungewollt auszusetzen.
  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07
    Durch das Sozialstaatsprinzip bekräftigt, schließt die Verpflichtung des Staates zum Schutz der Menschenwürde die Pflicht zu aktiver Gewährleistung der materiellen Mindestvoraussetzungen menschenwürdiger Existenz ein (vgl. BVerfGE 40, 121 ; 82, 60 ; 91, 93 ; 110, 412 ; 113, 88 ).
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 04.07.2006 - 2 BvR 460/01

    Persönlichkeitsrecht des Strafgefangenen - Anklopfen vor dem Betreten von

  • BVerfG, 23.11.2005 - 2 BvR 1514/03

    Rechtsweggarantie (Effektivität der gerichtlichen Kontrolle; fortbestehendes

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • LG Halle, 08.11.2004 - 27 StVK 462/04
  • BVerfG, 30.05.1996 - 2 BvR 727/94

    Betreten von Hafträumen ohne vorheriges Anklopfen

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

  • BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung des Antrags auf Erlaß einer

  • EGMR, 15.07.2002 - 47095/99

    Russland, Haftbedingungen, EMRK, Europäische Menschenrechtskonvention,

  • OLG Zweibrücken, 17.02.1982 - 1 Vollz (Ws) 78/81
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2021 - 1 S 803/19

    Auflösung einer Blockadeversammlung anlässlich eines AfD-Parteitags;

    Die Garantie der Menschenwürde in Art. 1 Abs. 1 GG begründet Schutzpflichten des Staates, die Person in Polizeigewahrsam menschenwürdig zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.11.2007 - 2 BvR 939/07 -, juris Rn. 12 ff. zur Verpflichtung des Staates, einem Gefangenen in der Haft ein menschenwürdiges Dasein zu gewähren; s.a. Antoni, in: Hömig/Wolff/GG, 12. Aufl. 2018, Art. 1 Rn. 8).Zu den Mindeststandards gehören hygienische Haft- oder Gewahrsamsbedingungen einschließlich des Zugangs zu sanitären Einrichtungen und der Möglichkeit, körperliche Bedürfnisse unter Wahrung der eigenen Intimsphäre zu verrichten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.11.2007 - 2 BvR 939/07 -, juris Rn. 19; s.a. Antoni, in: Hömig/Wolff/GG, 12. Aufl. 2018, Art. 1 Rn. 7).
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 166/16

    Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Vergütung von Gefangenenarbeit in

    d) Auf eine den grundrechtlichen Anforderungen nicht genügende Berücksichtigung vorhandener Erkenntnisse oder auf eine diesen Anforderungen nicht entsprechende Gewichtung der Belange der Gefangenen kann es hindeuten, wenn völkerrechtliche Vorgaben oder internationale Standards mit Menschenrechtsbezug, wie sie in den im Rahmen der Vereinten Nationen oder von Organen des Europarates beschlossenen einschlägigen Richtlinien und Empfehlungen enthalten sind, nicht beachtet beziehungsweise unterschritten werden (vgl. BVerfGE 116, 69 ; BVerfGK 12, 422 ; 20, 93 ).
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 342/12

    Amtshaftung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen und/oder

    Der im Bereich des Justizvollzugs tätige Hoheitsträger verletzt Amtspflichten im Sinne von § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn er die rechtmäßig verhängte Strafhaft unter Bedingungen vollzieht, die einen Eingriff in das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG - oder auch, wie hier, nach Art. 6 der Verfassung von Berlin - darstellen (vgl. nur BVerfG, EuGRZ 2008, 83; NJW-RR 2011, 1043 Rn. 29; Senat, Urteil vom 1. Oktober 2009 - III ZR 18/09, BGHZ 182, 301 Rn. 11).

    aa) Das Berufungsgericht hat zu Recht maßgeblich darauf abgestellt, dass die bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ergangenen ober- und höchstrichterlichen Entscheidungen nahezu ausschließlich Haftsituationen betrafen, in denen zwei oder mehr Gefangene in einer Zelle untergebracht waren; soweit ein Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG angenommen wurde, war nicht bereits die Zellengröße für sich, sondern vor allem der Umstand maßgeblich, dass in der Zelle kein abgetrennter Toilettenbereich existierte (vgl. die Nachweise bei BVerfG, Beschluss vom 13. November 2007 - 2 BvR 2201/05, juris Rn. 17; EuGRZ 2008, 83, 84; NJW-RR 2011, 1043 Rn. 31).

    Bei der Zuweisung eines Haftraums an einen einzelnen Gefangenen verletzt die fehlende Abtrennung der Toilette vom übrigen Raum aber nicht den Anspruch des Häftlings auf Achtung seiner Menschenwürde (vgl. BVerfG, EuGRZ 2008, 83, 84).

    Zwar muss - wie der Senat in seinem Urteil vom 11. März 2010 (III ZR 124/09, NJW-RR 2010, 1465 Rn. 15) entschieden hat - dann, wenn die Haftbedingungen in einer Zelle menschenunwürdig sind und die Vollzugsanstalt auch unter Berücksichtigung aller ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (einschließlich der Verlegung in eine andere Haftanstalt, gegebenenfalls auch in einem anderen Bundesland; vgl. zur Verlegung auch BVerfG, Beschluss vom 13. November 2007 - 2 BvR 2201/05, juris Rn. 13; EuGRZ 2008, 83) die Haftsituation nicht ändern kann, notfalls die Strafvollstreckung unterbrochen werden.

  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt

    Für den Strafvollzug bedeutet dies, dass die Voraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins dem Gefangenen auch in der Haft erhalten bleiben müssen und der Staat zu den dafür erforderlichen Leistungen verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 45, 187 ; BVerfGK 12, 422 ).

    Bei der Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von Haftbedingungen ist auch die Indizwirkung internationaler Standards mit Menschenrechtsbezug zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 116, 69 ; BVerfGK 12, 422 ; 20, 93 ).

  • VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07

    Menschenwürde; Haftraumgröße; JVA Berlin-Tegel; Einweisungsabteilung;

    Für den Strafvollzug bedeutet dies, dass die Voraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins dem Gefangenen auch in der Haft erhalten bleiben müssen und der Staat zu den dafür erforderlichen Leistungen verpflichtet ist (zum Bundesrecht: BVerfGE 45, 187 ; BVerfG, EuGRZ 2008, 83).

    Die Frage nach den Standards, deren Unterschreitung eine Missachtung bedeutet und die Menschenwürde der Betroffenen verletzt, kann dabei, soweit es um die Sicherung eines Minimums an materiellen Voraussetzungen menschenwürdiger Existenz geht, hier wie sonst nicht ohne Berücksichtigung der allgemeinen - auch wirtschaftlichen - Verhältnisse beantwortet werden (zum Bundesrecht: BVerfG, EuGRZ 2008, 83).

    Zwar verstößt im Fall der Unterbringung in einem Einzelhaftraum allein die fehlende Abtrennung der Toilette vom übrigen Raum nicht den Anspruch des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde, weil anders als im Fall der Mehrfachbelegung eines Raumes mit offener Toilette nicht in die Intimsphäre der Strafgefangenen eingegriffen wird (BVerfG, EuGRZ 2008, 83 ).

  • BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 455/08

    Entkleidung und Anusinspektion bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt (kein

    Der Gefangene hat insoweit Anspruch auf besondere Rücksichtnahme (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07 -, EuGRZ 2008, S. 83 ).
  • KG, 07.03.2019 - 5 Ws 81/18

    Gerichtliche Überprüfung der Unterbringung eines Gefangenen in einem

    (1) Auf eine den grundrechtlichen Anforderungen nicht genügende Ausgestaltung des Vollzuges kann es hindeuten, wenn internationale Standards mit Menschenrechtsbezug, wie sie in den im Rahmen der Vereinten Nationen oder von Organen des Europarates beschlossenen einschlägigen Richtlinien und Empfehlungen enthalten sind, nicht beachtet oder unterschritten werden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07 - juris Rdn. 15 ff.; VerfGH Berlin a.a.O. - juris Rdn. 26).

    Im Einzelfall können weitere Umstände von Bedeutung sein, etwa die Lage und Größe des Fensters, die Ausstattung und Belüftung des Haftraums und die hygienischen Verhältnisse (zum Ganzen vgl. VerfGH Berlin a.a.O. - juris Rdn. 26, 28 ff.; OLG Stuttgart a.a.O.), aber auch die klimatischen Verhältnisse, die Heizung, die Luftmenge und die Beleuchtung (vgl. [unter Hinweis auf die Europäischen Strafvollzugsgrundsätze] BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13. November 2007, a.a.O. - juris Rdn. 15 ff.; VerfGH Berlin a.a.O. - juris Rdn. 26).

    Allerdings verletzt bei der Zuweisung eines Haftraums an einen einzelnen Gefangenen die fehlende Abtrennung der Toilette vom übrigen Raum für sich genommen nicht den Anspruch des Häftlings auf Achtung seiner Menschenwürde (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 14. Juli 2015, a.a.O. - juris Rdn. 12; VerfGH Berlin a.a.O. - juris Rdn. 29; KG, Beschluss vom 16. Dezember 2013 - 2 Ws 571/13 Vollz -); eine räumliche Abtrennung und gesonderte Entlüftung des Sanitärbereichs ist im Falle der Einzelunterbringung zur Wahrung der Menschenwürde nicht zwingend geboten (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13. November 2007, a.a.O. - juris Rdn. 19 ff.; Koop/Grote in SBJL, a.a.O., § 144 Rdn. 1).

    Lochblech]; Nichtannahmebeschluss vom 13. November 2007, a.a.O. - juris Rdn. 24 ff. [Sichtblende]) und in die Gesamtschau einzustellen.

  • BVerfG, 10.07.2013 - 2 BvR 2815/11

    Körperliche Durchsuchung im Strafvollzug (allgemeines Persönlichkeitsrecht;

    Wegen des besonderen Gewichts von Eingriffen, die den Intimbereich und das Schamgefühl des Inhaftierten berühren, hat dieser Anspruch auf besondere Rücksichtnahme (vgl. BVerfGK 12, 422 ; 17, 9 , m.w.N.).
  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1127/14

    Geldentschädigung wegen Unterbringung in zu kleiner Einzelzelle

    Bei der Zuweisung eines Haftraums an einen einzelnen Gefangenen verletzt die fehlende Abtrennung der Toilette vom übrigen Raum den Anspruch des Häftlings auf Achtung seiner Menschenwürde jedoch nicht (vgl. BVerfGK 12, 422 ).
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 338/12

    Entschädigung eines Strafgefangenen wegen Vollzugs der Strafhaft in einem

    Der im Bereich des Justizvollzugs tätige Hoheitsträger verletzt Amtspflichten im Sinne von § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn er die rechtmäßig verhängte Strafhaft unter Bedingungen vollzieht, die einen Eingriff in das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG - oder auch, wie hier, nach Art. 6 der Verfassung von Berlin - darstellen (vgl. nur BVerfG, EuGRZ 2008, 83; NJW-RR 2011, 1043 Rn. 29; Senat, Urteil vom 1. Oktober 2009 - III ZR 18/09, BGHZ 182, 301 Rn. 11).

    aa) Das Berufungsgericht hat zu Recht maßgeblich darauf abgestellt, dass die bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ergangenen ober- und höchstrichterlichen Entscheidungen nahezu ausschließlich Haftsituationen betrafen, in denen zwei oder mehr Gefangene in einer Zelle untergebracht waren; soweit ein Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG angenommen wurde, war nicht bereits die Zellengröße für sich, sondern vor allem der Umstand maßgeblich, dass in der Zelle kein abgetrennter Toilettenbereich existierte (vgl. die Nachweise bei BVerfG, Beschluss vom 13. November 2007 - 2 BvR 2201/05, juris Rn. 17; EuGRZ 2008, 83, 84; NJW-RR 2011, 1043 Rn. 31).

    Bei der Zuweisung eines Haftraums an einen einzelnen Gefangenen verletzt die fehlende Abtrennung der Toilette vom übrigen Raum aber nicht den Anspruch des Häftlings auf Achtung seiner Menschenwürde (vgl. BVerfG, EuGRZ 2008, 83, 84).

    Zwar muss - wie der Senat in seinem Urteil vom 11. März 2010 (III ZR 124/09, NJW-RR 2010, 1465 Rn. 15) entschieden hat - dann, wenn die Haftbedingungen in einer Zelle menschenunwürdig sind und die Vollzugsanstalt auch unter Berücksichtigung aller ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (einschließlich der Verlegung in eine andere Haftanstalt, gegebenenfalls auch in einem anderen Bundesland; vgl. zur Verlegung auch BVerfG, Beschluss vom 13. November 2007 - 2 BvR 2201/05, juris Rn. 13; EuGRZ 2008, 83) die Haftsituation nicht ändern kann, notfalls die Strafvollstreckung unterbrochen werden.

  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08

    Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger

  • KG, 27.01.2015 - 9 U 232/12

    Amtshaftung im berliner Strafvollzug: Schuldhafte Amtspflichtverletzung bei

  • VG Stuttgart, 12.05.2022 - 5 K 1433/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Umfeld eines

  • BayObLG, 19.07.2022 - 203 StObWs 249/22

    Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung im Justizvollzug

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 1 S 1724/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines in Polizeigewahrsam nicht ermöglichten

  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 2144/07

    Verletzung der Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG und 19 Abs 4 GG

  • BVerfG, 19.01.2023 - 2 BvR 1719/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Sicherungsverwahrten gegen die

  • OLG Stuttgart, 07.07.2015 - 4 Ws 38/15

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Pflicht zur kostenfreien Stellung von

  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06

    Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit

  • OLG Hamm, 03.07.2014 - 3 Ws 213/14

    Inhaftierte sind allein aufgrund medizinischer Erwägungen ärztlich zu behandeln

  • BayObLG, 15.02.2023 - 204 StObWs 490/22

    Strafvollstreckungskammer, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens,

  • KG, 17.02.2015 - 9 U 129/13

    Amtshaftung im Strafvollzug: Rechtmäßigkeit eines Hafteinschlusses von täglich 23

  • BayObLG, 03.11.2023 - 204 StObWs 221/23

    Anforderungen an die Haftbedingungen, insbesondere an den Sichtschutz von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2018 - 9 E 129/18

    Unterbringungsanspruch eines Obdachlosen in eine barrierefreie

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 339/12

    Entschädigungsanspruch eines Gefangenen wegen Unterbringung in einem

  • BVerfG, 12.01.2023 - 2 BvQ 1/23

    Erfolgloser Antrag eines Sicherungsverwahrten auf Erlass einer einstweiligen

  • BVerfG, 18.03.2020 - 2 BvR 1273/19

    Strafvollzugsrecht (kein Recht von Gefangenen auf Installation eines

  • KG, 14.08.2012 - 9 U 121/11

    Keine Haftentschädigung wegen menschenrechtswidriger Bedingungen in der JVA Tegel

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - L 30 P 99/12

    Private Pflegeversicherung - keine Kostenerstattung für die Anschaffung eines

  • BVerfG, 17.12.2007 - 2 BvR 1987/07

    Gemeinschaftsunterbringung von Strafgefangenen - § 201 StVollzG als

  • OLG Hamm, 27.01.2015 - 1 Vollz (Ws) 664/14

    Ausführung der Sicherungsmaßnahme der Beobachtung eines Gefangenen durch

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1332/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • OLG Frankfurt, 10.02.2015 - 3 Ws 1038/14

    Ausreichende Größe des Haftraums

  • BVerfG, 17.02.2016 - 2 BvR 3051/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2010 - L 9 KR 294/09

    Einstweiliger Rechtsschutz; Hilfsmittel; Toilettenlifter; Menschenwürde;

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1567/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1751/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1406/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12

    Verletzung des Diskriminierungsverbots bei Ablehnung der Überstellung eines auf

  • VG Augsburg, 10.12.2021 - Au 8 K 20.1952

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Art und Weise des Vollzugs einer

  • KG, 02.12.2014 - 9 U 182/13

    Amtspflichtverletzung im berliner U-Haftvollzug: Tägliche Einschlusszeiten von

  • BayObLG, 02.11.2021 - 204 StObWs 279/21

    Weiterleitung von Gefangenenpost an die Strafvollstreckungskammer

  • KG, 09.05.2014 - 9 U 326/12

    Amtshaftung im berliner Strafvollzug: Menschenunwürdige Unterbringung eines

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