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   BVerfG, 13.11.2009 - 2 BvR 1398/09   

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BVerfG, 13.11.2009 - 2 BvR 1398/09 (https://dejure.org/2009,3965)
BVerfG, Entscheidung vom 13.11.2009 - 2 BvR 1398/09 (https://dejure.org/2009,3965)
BVerfG, Entscheidung vom 13. November 2009 - 2 BvR 1398/09 (https://dejure.org/2009,3965)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 23 BVerfGG; § 34 Abs. 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 93a BVerfGG; Art. 103 Abs. 1 BVerfGG
    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr im Verfassungsbeschwerdeverfahren (fehlende Auseinandersetzung mit Inhalt und Grundlagen der angegriffenen Entscheidungen; falsche Angaben)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Offensichtliche Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund unzureichender Substantiierung - Gravierender Missbrauch des Verfassungsbeschwerderechts bei Falschangaben über entscheidungserhebliche Umstände

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines schlüssigen Vortrags über eine Nichtberücksichtigung oder Ablehnung eines Beweisantrags während eines Strafverfahrens i.R.e. Antrags einer Verfassungsbeschwerde; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • Judicialis

    BVerfGG § 34 Abs. 2; ; BVerfGG § ... 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 93a Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Alt. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit eines schlüssigen Vortrags über eine Nichtberücksichtigung oder Ablehnung eines Beweisantrags während eines Strafverfahrens i.R.e. Antrags einer Verfassungsbeschwerde; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 34 Abs. 2 BVerfGG
    Verfassungsbeschwerde auch mit nur fahrlässig falschen Angaben oder verkürztem Sachvortrag zieht eine Missbrauchsgebühr für den Rechtsanwalt nach sich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2009 - 2 BvR 1398/09
    Ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 5. Dezember 1984 - 2 BvR 568/84 -, NVwZ 1985, S. 335; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Januar 2006 - 1 BvR 1904/05 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 2007 - 2 BvR 308/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 2187/08 -, juris).

    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn ihm die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 2007 - 2 BvR 308/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 2187/08 -, juris).

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2009 - 2 BvR 1398/09
    Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ).

    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn ihm die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 2007 - 2 BvR 308/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 2187/08 -, juris).

  • BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 308/06

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen des Vortrages unrichtiger Tatsachen

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2009 - 2 BvR 1398/09
    Ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 5. Dezember 1984 - 2 BvR 568/84 -, NVwZ 1985, S. 335; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Januar 2006 - 1 BvR 1904/05 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 2007 - 2 BvR 308/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 2187/08 -, juris).

    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn ihm die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 2007 - 2 BvR 308/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 2187/08 -, juris).

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2009 - 2 BvR 1398/09
    Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ).

    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn ihm die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 2007 - 2 BvR 308/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 2187/08 -, juris).

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2009 - 2 BvR 1398/09
    Die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ist deutlich zu machen (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2009 - 2 BvR 1350/08 -, juris).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2009 - 2 BvR 1398/09
    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn ihm die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 2007 - 2 BvR 308/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 2187/08 -, juris).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2009 - 2 BvR 1398/09
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs käme nur dann in Betracht, wenn ein entscheidungserheblicher Beweisantrag unberücksichtigt geblieben oder abgelehnt worden wäre und dies im Prozessrecht keine Stütze mehr fände (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 69, 141 ; 79, 51 ; 105, 279 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 1992 - 2 BvR 700/91 -, NJW 1992, S. 2811; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Mai 1996 - 2 BvR 2847/95 -, NJW 1996, S. 2785 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 2001 - 2 BvR 1098/01 -, NStZ 2002, S. 43 ).
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1350/08

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Gewerbsmäßigkeit;

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2009 - 2 BvR 1398/09
    Die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ist deutlich zu machen (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2009 - 2 BvR 1350/08 -, juris).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2009 - 2 BvR 1398/09
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs käme nur dann in Betracht, wenn ein entscheidungserheblicher Beweisantrag unberücksichtigt geblieben oder abgelehnt worden wäre und dies im Prozessrecht keine Stütze mehr fände (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 69, 141 ; 79, 51 ; 105, 279 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 1992 - 2 BvR 700/91 -, NJW 1992, S. 2811; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Mai 1996 - 2 BvR 2847/95 -, NJW 1996, S. 2785 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 2001 - 2 BvR 1098/01 -, NStZ 2002, S. 43 ).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2009 - 2 BvR 1398/09
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gewährt grundsätzlich keinen Schutz dagegen, dass das Gericht das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unbeachtet lässt (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 60, 1 ; 69, 145 ).
  • BVerfG, 19.01.2006 - 1 BvR 1904/05

    Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung - Missbräuchlichkeit der

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 05.12.1984 - 2 BvR 568/84

    Bundesverfassungsgericht - Mißbrauchsgebühr - Verspätete Verfassungsbeschwerde -

  • BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2847/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zurückweisung einer Berufung in

  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1098/01

    Berücksichtigung neuer, im Rahmen der Berufungsbegründung angekündigter

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

  • BVerfG, 11.07.2018 - 2 BvR 1548/14

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr (unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Hieran fehlt es, wenn ein Beschwerdeführer zur Begründung seiner Verfassungsbeschwerde bewusst oder leichtfertig unrichtige Behauptungen aufstellt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2009 - 2 BvR 1398/09 -, juris, Rn. 11; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 -, juris, Rn. 1, 4).

    Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten erfolgt, ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (stRspr; vgl. nur BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2009 - 2 BvR 1398/09 -, juris, Rn. 10 m.w.N.).

  • BVerfG, 06.12.2011 - 1 BvR 2336/11

    Nichtannahmebeschluss - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr sowohl dem

    Die offensichtliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wird hier verschleiert durch falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände, die unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten gemacht wurden; ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist für die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2009 - 2 BvR 1398/09 -, juris).
  • BVerfG, 25.05.2010 - 1 BvR 1602/08

    Zur Auslagenerstattung bei Erledigung einer Verfassungsbeschwerde nach Änderung

    Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten erfolgt; ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2009 - 2 BvR 1398/09 -, juris m.w.N.).
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