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   BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64   

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BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64 (https://dejure.org/1967,60)
BVerfG, Entscheidung vom 13.12.1967 - 1 BvR 679/64 (https://dejure.org/1967,60)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Dezember 1967 - 1 BvR 679/64 (https://dejure.org/1967,60)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdeführer - Verletzung eines Grundrechts - Gewährung von Kinderfreibeträgen - Besteuerungszeitraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu den Kinderfreibeträgen im Einkommensteuerrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 23, 1
  • NJW 1968, 291
  • DB 1968, 20
  • DÖV 1968, 664
  • BStBl II 1968, 70
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtaufnahme bestimmter Personen in das

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
    Es erscheint weder verfassungsrechtlich geboten, den Gleichheitsverstoß gerade auf diese bestimmte Weise zu beseitigen, noch kann mit Sicherheit angenommen werden, daß der Gesetzgeber die Regelung des Veranlagungsverfahrens der des Lohnsteuerverfahrens angepaßt haben würde, wenn er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt hätte (vgl. BVerfGE 8, 28 [37]; 13, 248 [261]; 14, 308 [311 f.]; 15, 46 [76]; 17, 148 [152]; 18, 288 [302]).

    Die Chance, an der gesetzlichen Neuregelung im Sinne einer steuerlichen Entlastung teilzuhaben, kann den Beschwerdeführern daher nur durch Aufhebung des sie belastenden Urteils erhalten werden (vgl. BVerfGE 15, 46 [76]).

    Das FG wird allerdings seine neue Entscheidung erst treffen können, wenn der Gesetzgeber die steuerliche Gleichheit in der ihm geeignet erscheinenden Weise hergestellt hat (vgl. BVerfGE 15, 46 [76, 77]).

  • BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62

    Wiedergutmachung

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
    Es erscheint weder verfassungsrechtlich geboten, den Gleichheitsverstoß gerade auf diese bestimmte Weise zu beseitigen, noch kann mit Sicherheit angenommen werden, daß der Gesetzgeber die Regelung des Veranlagungsverfahrens der des Lohnsteuerverfahrens angepaßt haben würde, wenn er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt hätte (vgl. BVerfGE 8, 28 [37]; 13, 248 [261]; 14, 308 [311 f.]; 15, 46 [76]; 17, 148 [152]; 18, 288 [302]).

    Bei dieser Rechtslage muß sich das Bundesverfassungsgericht auf die Feststellung beschränken, daß die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG dadurch verletzt sind, daß das EStG die Gewährung von Freibeträgen für Kinder, die im Besteuerungszeitraum ihr 18. Lebensjahr vollenden, bei Veranlagten und Lohnsteuerpflichtigen verschieden geregelt hat (vgl. BVerfGE 18, 288 [301]).

  • BVerfG, 29.10.1963 - 1 BvL 15/58

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Ansprüche nach dem BVersG im Hinblick auf

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
    Es erscheint weder verfassungsrechtlich geboten, den Gleichheitsverstoß gerade auf diese bestimmte Weise zu beseitigen, noch kann mit Sicherheit angenommen werden, daß der Gesetzgeber die Regelung des Veranlagungsverfahrens der des Lohnsteuerverfahrens angepaßt haben würde, wenn er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt hätte (vgl. BVerfGE 8, 28 [37]; 13, 248 [261]; 14, 308 [311 f.]; 15, 46 [76]; 17, 148 [152]; 18, 288 [302]).
  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 5 EStG 1957

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
    Bei einer Bestätigung des Urteils durch das Bundesverfassungsgericht bestünde die Gefahr, daß den Beschwerdeführern die Rechtsbeständigkeit der Entscheidung auch dann entgegengehalten werden könnte, wenn der Gesetzgeber die gegenwärtige Gesetzeslage zugunsten der veranlagten Einkommensteuerpflichtigen mit rückwirkender Kraft ändern würde, da die Verfassung es dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht verwehrt, eine neue verfassungsmäßige Regelung auf die noch nicht rechtskräftigen Fälle zu beschränken (BVerfGE 7, 194 [197]; 15, 313 [320]; 20, 230 [235]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
    Es erscheint weder verfassungsrechtlich geboten, den Gleichheitsverstoß gerade auf diese bestimmte Weise zu beseitigen, noch kann mit Sicherheit angenommen werden, daß der Gesetzgeber die Regelung des Veranlagungsverfahrens der des Lohnsteuerverfahrens angepaßt haben würde, wenn er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt hätte (vgl. BVerfGE 8, 28 [37]; 13, 248 [261]; 14, 308 [311 f.]; 15, 46 [76]; 17, 148 [152]; 18, 288 [302]).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
    Dies kann sogar zu einer Verminderung der Gesamtsteuerbelastung von Ehegatten führen (Blümich-Falk, Komm. zum EStG, 9. Aufl., § 32a Anm. 3b; vgl. auch BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [76]).
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
    Bei einer Bestätigung des Urteils durch das Bundesverfassungsgericht bestünde die Gefahr, daß den Beschwerdeführern die Rechtsbeständigkeit der Entscheidung auch dann entgegengehalten werden könnte, wenn der Gesetzgeber die gegenwärtige Gesetzeslage zugunsten der veranlagten Einkommensteuerpflichtigen mit rückwirkender Kraft ändern würde, da die Verfassung es dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht verwehrt, eine neue verfassungsmäßige Regelung auf die noch nicht rechtskräftigen Fälle zu beschränken (BVerfGE 7, 194 [197]; 15, 313 [320]; 20, 230 [235]).
  • BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Gleichbehandlungsgrundsatz im

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
    Es erscheint weder verfassungsrechtlich geboten, den Gleichheitsverstoß gerade auf diese bestimmte Weise zu beseitigen, noch kann mit Sicherheit angenommen werden, daß der Gesetzgeber die Regelung des Veranlagungsverfahrens der des Lohnsteuerverfahrens angepaßt haben würde, wenn er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt hätte (vgl. BVerfGE 8, 28 [37]; 13, 248 [261]; 14, 308 [311 f.]; 15, 46 [76]; 17, 148 [152]; 18, 288 [302]).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 14/61

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
    Es erscheint weder verfassungsrechtlich geboten, den Gleichheitsverstoß gerade auf diese bestimmte Weise zu beseitigen, noch kann mit Sicherheit angenommen werden, daß der Gesetzgeber die Regelung des Veranlagungsverfahrens der des Lohnsteuerverfahrens angepaßt haben würde, wenn er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt hätte (vgl. BVerfGE 8, 28 [37]; 13, 248 [261]; 14, 308 [311 f.]; 15, 46 [76]; 17, 148 [152]; 18, 288 [302]).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
    Bei einer Bestätigung des Urteils durch das Bundesverfassungsgericht bestünde die Gefahr, daß den Beschwerdeführern die Rechtsbeständigkeit der Entscheidung auch dann entgegengehalten werden könnte, wenn der Gesetzgeber die gegenwärtige Gesetzeslage zugunsten der veranlagten Einkommensteuerpflichtigen mit rückwirkender Kraft ändern würde, da die Verfassung es dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht verwehrt, eine neue verfassungsmäßige Regelung auf die noch nicht rechtskräftigen Fälle zu beschränken (BVerfGE 7, 194 [197]; 15, 313 [320]; 20, 230 [235]).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Dies ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn mit Sicherheit angenommen werden kann, der Gesetzgeber würde - hätte er den Verfassungsverstoß erkannt - die Regelung auf alle zu berücksichtigenden Gruppen erstreckt haben, oder wenn es verfassungsrechtlich geboten ist, den Verstoß gerade auf diese Weise zu beseitigen (vgl. BVerfGE 18, 288 (301 f.); 22, 349 (360 ff.); 23, 1 (10) jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 22.05.2006 - VI R 49/04

    Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG

    Die verschiedene Behandlung von Einkommensteuerzahlern und Lohnsteuerzahlern muss sich zur Wahrung der Gleichheit vor dem Steuergesetz auf die Punkte beschränken, in denen eine abweichende Regelung durch die Besonderheiten des Veranlagungsverfahrens oder des Lohnsteuerabzugsverfahrens hinreichend sachlich gerechtfertigt ist (BVerfG-Beschlüsse vom 26. Januar 1977 1 BvL 7/76, BVerfGE 43, 231; vom 25. April 1972 1 BvL 38/69, 25/70 und 20/71, BVerfGE 33, 90, und vom 13. Dezember 1967 1 BvR 679/64, BVerfGE 23, 1).

    Über die Veranlagung wird die Gleichheit zwischen allen Steuerpflichtigen hergestellt (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 23, 1).

    Ziel auch der nach § 46 Abs. 2 EStG durchzuführenden Veranlagung ist die Herstellung steuerlicher Gleichheit zwischen allen Steuerpflichtigen durch Festsetzung der materiell richtigen Einkommensteuer (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 23, 1).

  • BFH, 22.05.2006 - VI R 46/05

    Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG

    Die verschiedene Behandlung von Einkommensteuerzahlern und Lohnsteuerzahlern muss sich zur Wahrung der Gleichheit vor dem Steuergesetz auf die Punkte beschränken, in denen eine abweichende Regelung durch die Besonderheiten des Veranlagungsverfahrens oder des Lohnsteuerabzugsverfahrens hinreichend sachlich gerechtfertigt ist (BVerfG-Beschlüsse vom 26. Januar 1977 1 BvL 7/76, BVerfGE 43, 231; vom 25. April 1972 1 BvL 38/69, 25/70 und 20/71, BVerfGE 33, 90, und vom 13. Dezember 1967 1 BvR 679/64, BVerfGE 23, 1).

    Über die Veranlagung wird die Gleichheit zwischen allen Steuerpflichtigen hergestellt (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 23, 1).

    Ziel auch der nach § 46 Abs. 2 EStG durchzuführenden Veranlagung ist die Herstellung steuerlicher Gleichheit zwischen allen Steuerpflichtigen durch Festsetzung der materiell richtigen Einkommensteuer (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 23, 1).

  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 30/70

    Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Regelung von Kinderfreibeträgen im

    »Es war mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar, daß das EStG 1967 die Gewährung von Freibeträgen für Kinder, die innerhalb der ersten vier Monate des Besteuerungszeitraums das 27. Lebensjahr vollendet haben, für Lohnsteuerpflichtige und veranlagte Einkommensteuerpflichtige verschieden regelte (Ergänzung zu BVerfGE 23, 1 ).«.

    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 1967 (BVerfGE 23, 1 ) habe dem Gesetzgeber für die Anpassung an die neue Rechtslage auch eine gewisse Zeit zugestanden werden müssen.

    Nachdem der Gesetzgeber die zwischen dem Lohnsteuerverfahren und dem Veranlagungsverfahren bestehenden Divergenzen im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 23, 1 ) durch das Steueränderungsgesetz 1968 mit Wirkung vom Jahre 1970 ab beseitigt habe, müsse bis dahin die verschiedene Behandlung zwischen Lohnsteuerpflichtigen und Einkommensteuerpflichtigen in Kauf genommen werden.

    Die steuerlichen Auswirkungen werden oft gleich hoch sein wie in dem bereits vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall (BVerfGE 23, 1 ), in dem das Kind innerhalb der ersten vier Monate des Besteuerungszeitraums das 18. Lebensjahr vollendet hatte.

    Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht in dem vergleichbaren Fall entschieden, daß das Kind im Veranlagungszeitraum das 18. Lebensjahr erreicht (BVerfGE 23, 1 ff.).

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

    Eine Entscheidung des Gerichts darüber, daß das als Leibesfrucht geschädigte Kind durch Aufnahme in die Bestimmung des § 539 Abs. 1 RVO oder im Leistungskatalog der §§ 547 ff. RVO zu berücksichtigen ist, wäre nur möglich, wenn es verfassungsrechtlich geboten wäre, den Verfassungsverstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG gerade auf diese Weise zu beseitigen, oder wenn jedenfalls mit Sicherheit angenommen werden könnte, daß der Gesetzgeber - hätte er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt - ihm in dieser Weise begegnet wäre (vgl. BVerfGE 18, 288 [301]; 21, 329 [337]; 23, 1 [10]; 27, 391 [399]).
  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

    Das Bundesverfassungsgericht ist in den Entscheidungen, die sich mit den früher gewährten Kinderfreibeträgen befaßten, von der Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Höhe nach ausgegangen, obwohl die Freibeträge den Unterhaltsbedarf nicht deckten (vgl. BVerfGE 18, 97 [109]; 23, 1; 33, 90 [103]; 36, 126).
  • BFH, 14.11.2013 - VI R 49/12

    Sonderzahlungen des Arbeitgebers anlässlich seines Ausscheidens aus der

    Die Lohnsteuer ist --ebenso wie die Kapitalertragsteuer-- keine selbständige Steuerart, sondern nur eine Erhebung der Einkommensteuer an der Quelle (BVerfG-Beschlüsse vom 13. Dezember 1967  1 BvR 679/64, BVerfGE 23, 1 , BStBl II 1968, 70; vom 25. April 1972  1 BvL 38/69, 1 BvL 25/70, 1 BvL 20/71, BVerfGE 33, 90 ; vom 26. Januar 1977  1 BvL 7/76, BVerfGE 43, 231 , BStBl II 1977, 297; vom 8. Oktober 1991  1 BvL 50/86, BVerfGE 84, 348 ; vom 10. April 1997  2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1 , BStBl II 1997, 518; Senatsbeschluss vom 29. April 1992 VI B 152/91, BFHE 167, 152, BStBl II 1992, 752, unter 3.b der Gründe; allg. Auffassung, z.B. Heuermann, Systematik und Struktur der Leistungspflichten im Lohnsteuerabzugsverfahren, 13 f.; Pflüger in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 38 EStG Rz 5).
  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74

    Wahlkampfkostenpauschale

    Das Bundesverwaltungsgericht kann seine neue Entscheidung erst nach Ergänzung der Regelung der Wahlkampfkostenerstattung treffen (vgl. BVerfGE 23, 1 (11 f.)).
  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 38/69

    Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Regelung von Kinderfreibeträgen im

    »Es war mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar, daß das EStG 1965 und 1967 die Gewährung von Freibeträgen für Kinder, die innerhalb der letzten vier Monate des Besteuerungszeitraums geboren worden sind, für Lohnsteuerpflichtige und veranlagte Einkommensteuerpflichtige verschieden regelte (Ergänzung zu BVerfGE 23, 1 ).«.

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 13. Dezember 1967 - 1 BvR 679/64 - (BVerfGE 23, 1 ) die Verfassungswidrigkeit der verschiedenen Regelungen über Kinderfreibeträge für Kinder festgestellt hatte, die in den ersten vier Monaten des Kalenderjahrs das 18. Lebensjahr vollendeten, hat der Gesetzgeber für diesen Fall durch das Steueränderungsgesetz 1968 auch im Einkommensteuerrecht das zuvor nur im Lohnsteuerrecht gültige Stichtagsprinzip mit Rückwirkung für die nicht erledigten Fälle und in gewissem Umfang für erledigte Veranlagungen eingeführt.

    Davon ist auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 23, 1 ff.) bei der Auslegung des § 39 Abs. 2 Satz 1 EStG ausgegangen, der ebenfalls nur eine Bestimmung über Eintragungen in Lohnsteuerkarten enthält.

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits ausgeführt hat (BVerfGE 23, 1 (7)), ist die Lohnsteuer keine selbständige Steuer, sondern lediglich eine Erhebungsform der Einkommensteuer.

  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

    Dem Gesetzgeber stehen nämlich mehrere Wege offen, die von der Verfassung geforderte Gleichheit herzustellen (vgl. BVerfGE 22, 349 [361 ff.]; 23, 1 [10 f.]; 25, 101 [110 ff.]).

    Der Ausgang des Rechtsstreits ist solange ungewiß, als der Gesetzgeber nicht entschieden hat, in welcher Weise er dem Gleichheitsgebot Rechnung tragen will (vgl. BVerfGE 22, 349 [361 ff.]; 23, 1 [11]; 25, 101 [111 f.]).

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

  • BFH, 21.09.2006 - VI R 80/04

    Wählt ein zur Einkommensteuer zu veranlagender Ehegatte die getrennte

  • BVerfG, 26.01.1977 - 1 BvL 7/76

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Eintragungsfähigkeit von Verlusten aus

  • BFH, 14.11.2013 - VI R 50/12

    Sonderzahlungen des Arbeitgebers anlässlich seines Ausscheidens aus der

  • BFH, 21.09.2006 - VI R 47/05

    Durchführung einer Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG, wenn die positive

  • BVerfG, 10.02.1976 - 1 BvL 8/73

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Bewertung zugewendeter Grundstücke bis

  • BVerfG, 11.05.1970 - 1 BvL 17/67

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 1 S. 5 EStG in Bezug auf die Veräußerung oder

  • BFH, 23.01.1981 - VI R 214/77

    Eheschließung - Veranlagung - Veranlagungszeitraum - Ehegatte

  • BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69

    Eheverbot der Geschlechtsgemeinschaft

  • BFH, 21.06.1994 - VIII R 54/92

    Für den zeitlichen Umfang einer Außenprüfung ist die Einordnung des zu prüfenden

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65

    Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Zuschlägen beim

  • BFH, 21.09.2006 - VI R 52/04

    Durchführung einer Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG, wenn die positive

  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 14/71

    Keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Regelung von

  • BFH, 26.03.2013 - VI R 22/11

    Antragsveranlagung; Ermittlung der Einkünfte - Einheitliche Auslegung der

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

  • FG Köln, 28.11.2007 - 10 K 6227/04

    Verfassungsmäßigkeit des § 52 Abs. 55j Einkommensteuergesetz (EStG) i.d.F. des

  • BFH, 22.05.2006 - VI R 15/05

    Nach Erlass eines Einkommensteuerbescheids ist für die (weitere) Durchführung des

  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 10.97

    Lastenausgleich - Rückforderung des Zinszuschlags wegen Rückübertragung des

  • FG Köln, 03.12.2008 - 11 K 4917/07

    Berechnung der Festsetzungsfrist für Einkommenssteuererklärungen

  • FG Köln, 23.01.2008 - 10 K 6227/04

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigterklärung einer Klage auf

  • BFH, 22.05.2006 - VI R 50/04

    Ermittlung der Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte in § 46 Abs. 2 Nr.

  • BGH, 24.05.1985 - V ZR 11/84

    "Noch bestehendes" Kleingartenpachtverhältnis - Gesetzliche Verlängerung

  • LG Karlsruhe, 17.11.2005 - 5 O 10/02

    Architektenhonorar: Fälligkeit bzw. Fälligwerden der Honorarforderung des

  • FG Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 10 K 3092/08

    Anlaufhemmung bei der Antragsveranlagung zur Einkommensteuer -

  • BFH, 15.01.1969 - VII R 13/67

    Nichtigkeit der nationalen Vorschrift über den Ausgleichsteuersatz bei deren

  • BFH, 22.12.1969 - V B 115/69

    Rechtmäßigkeit einer Steuerbefreiung von der Umsatzsteuer - Anordnung einer

  • BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 935/90

    Zulassung eines privaten entgegen dem Landesrundfunkgesetz nicht im gesamten

  • FG Köln, 01.10.2010 - 5 K 1853/07

    Ziel der nach dem EStG durchzuführenden Veranlagung ist die Herstellung

  • LAG Niedersachsen, 20.01.1995 - 3 Sa 2067/94

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz der Verfassung durch Rückausnahme für die

  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67

    Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Renten- und Versorgungsrecht

  • BFH, 27.02.1970 - VI R 314/67

    Verweigerung des Rechts auf rechtliches Gehör bei fehlender Einsichtnahme in die

  • FG Niedersachsen, 25.04.2007 - 7 K 102/05

    Voraussetzungen für eine Veranlagung von Amts wegen in Fällen der

  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 26.96

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen - Hauptentschädigungen -

  • FG Sachsen, 23.03.2010 - 6 K 2168/08

    Beginn der Festsetzungsfrist im Falle einer Antragsveranlagung

  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 19.97

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen - Hauptentschädigungen -

  • BFH, 26.01.1973 - VI R 136/69

    Arbeitnehmer - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Berichtigung der

  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 20.97

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen - Hauptentschädigungen -

  • BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 16/80

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Arbeitslosengeld - Revision

  • BVerwG, 05.02.1971 - VII B 45.69

    Gleichbehandlung der Geschlechter bezüglich Ansprüche gegen eine

  • BFH, 22.09.1978 - VI R 221/75

    Rückzahlung des Konjunkturzuschlags - Konjunkturzuschlag - Vorlage einer

  • BFH, 26.10.1973 - VI R 10/73

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Verlust - Inanspruchnahme erhöhter

  • BFH, 23.10.1970 - VI R 286/67

    Pauschbesteuerung - Förderung der Vermögensbildung - Rücknahme eines Bescheids -

  • BFH, 10.11.1972 - VI R 40/71
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