Rechtsprechung
BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83, 2 BvE 4/84 |
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
Art. 38 GG, Informationsrechte des einzelnen Abgeordneten;
Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, Fraktionen im Organstreitverfahren;
Art. 110 GG
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Zulässikeit des Organstreitverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bundestagsabgeordnete - Minderheit im Bundestag - Haushaltsplan - Öffentlichkeit - Bundesverfassungsgericht - Organstreitverfahren - Bundeshaushalt - Kontrolle - Informationsrecht - Politische Willensbildung - Fraktionen - Eigene Rechte - Gremium - Ausnahmeregelung - ...
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- BVerfG, 15.12.1983 - 2 BvE 14/83
- BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83, 2 BvE 4/84
Papierfundstellen
- BVerfGE 70, 324
- NJW 1986, 907
- DVBl 1986, 227
- DVBl 1986, 231
Wird zitiert von ... (222) Neu Zitiert selbst (24)
- BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74
Haushaltsüberschreitung
Auszug aus BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Fraktionen sind nicht nur berechtigt, im Organstreit die Verletzung oder unmittelbare Gefährdung von Rechten des gesamten Parlaments geltend zu machen (vgl. BVerfGE 45, 1 [28 f.]; 67, 100 [125]; 68, 1 [69]).b) Dem kann nicht entgegengehalten werden, in der parlamentarischen Demokratie komme es entscheidend darauf an zu gewährleisten, daß auch die einzelnen Abgeordneten ihre Vorstellungen über die Verwendungsmöglichkeiten der Haushaltsmittel darlegen und dadurch die Entscheidung über den Haushaltsplan beeinflussen können (vgl. BVerfGE 45, 1 [38]).
Er trifft mit der Entscheidung über den Haushaltsplan, der ein Wirtschaftsplan und zugleich ein staatsleitender Hoheitsakt in Gesetzesform ist, eine wirtschaftliche Grundsatzentscheidung für zentrale Bereiche der Politik während des Planungszeitraums (vgl. BVerfGE 45, 1 [32]).
Der Abgeordnete soll nach diesen Verfassungsbestimmungen seine Vorstellungen über die Verwendungsmöglichkeiten der Haushaltsmittel darlegen und dadurch die Entscheidung über den Haushaltsplan beeinflussen können (vgl. BVerfGE 45, 1 [38]).
Die Beteiligung aller Fraktionen an der geheimen Beratung der Wirtschaftspläne, wie sie bis zur 10. Legislaturperiode geübt wurde, ist daher das von der Verfassung gebotene Verfahren (vgl. auch BVerfGE 45, 1 [38]).
- BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
Flick-Untersuchungsausschuß
Auszug aus BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Fraktionen sind nicht nur berechtigt, im Organstreit die Verletzung oder unmittelbare Gefährdung von Rechten des gesamten Parlaments geltend zu machen (vgl. BVerfGE 45, 1 [28 f.]; 67, 100 [125]; 68, 1 [69]).Das Parlament hat den Bedürfnissen, die aus seiner notwendigen Beteiligung am geheimen Wissen der Regierung erwachsen, durch unterschiedliche, teils geschäftsordnungsmäßige, teils gesetzliche Regelungen Rechnung getragen (vgl. BVerfGE 67, 100 [135 f.]); sie lassen allerdings die eigene, aus der ihr anvertrauten Regierungsgewalt herrührende Verantwortung der Bundesregierung für die Wahrung der Dienstgeheimnisse unberührt (…vgl. BVerfGE a.a.O., S. 137).
Auch der Senat hat in seinem Urteil in BVerfGE 67, 100, ausgehend davon, daß das Staatswohl Regierung und Parlament gemeinsam anvertraut ist, auf die Geheimschutzordnung des Bundestages verwiesen (S. 135).
Anders als im 19. und auch noch im beginnenden 20. Jahrhundert ist wegen der verstärkten Machtteilhabe des Parlaments sein Umgang mit Geheimsachen, auch solchen von hoher Intensitätsstufe, nicht mehr eine seltene Ausnahme, sondern ein eher regelmäßig eintretender Vorgang (vgl. auch BVerfGE 67, 100 [135]).
- BVerfG, 10.05.1977 - 2 BvR 705/75
Beschlußfähigkeit
Auszug aus BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Das bedeutet, daß diejenigen Regelungsgegenstände, die herkömmlich als autonome Geschäftsordnungsangelegenheiten des Parlaments gelten, prinzipiell auch vom Grundgesetz diesem Bereich zugewiesen sind (vgl. BVerfGE 44, 308 [314]).Das Gebot, parlamentarische Minderheiten zu schützen, sowie das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung der Opposition wurzeln im demokratischen Prinzip (Art. 20 Abs. 1 und 2; vgl. BVerfGE 2, 1 [13]; 44, 308 [321]).
Dem ist grundsätzlich dadurch Rechnung zu tragen, daß die Repräsentation in die Ausschüsse vorverlagert wird, wenn dort der Sache nach die Entscheidungen fallen (vgl. BVerfGE 44, 308 [319]).
Ihre Arbeit gebe den Abgeordneten Gelegenheit, ihre repräsentative Funktion außerhalb des Plenums zu erfüllen (BVerfGE 44, 308 [318]; vgl. auch BVerfGE 56, 396 [405]).
- BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75
Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion
Auszug aus BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
a) Parlamentsfraktionen sind notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens (vgl. BVerfGE 2, 143 [160]; 20, 56 [104]; 43, 142 [147]), deren Anerkennung aus der der Parteien in Art. 21 GG folgt (vgl. BVerfGE 10, 4 [14]).Im Blick darauf hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß es zu dem verfassungsrechtlich verbürgten Recht des Abgeordneten gehört, sich mit anderen Abgeordneten zu einer Fraktion zusammenzuschließen (vgl. BVerfGE 43, 142 [149]).
Der einzelne Abgeordnete sei daher befugt, die Beeinträchtigung dieser Chance durch das Parlamentsrecht im Organstreit geltend zu machen (BVerfGE 43, 142 [149]).
- BVerfG, 24.03.1981 - 2 BvR 215/81
Agent
Auszug aus BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
"Bei der Bildung des staatlichen Willens im parlamentarischen Bereich ist das Volk nur dann angemessen repräsentiert, wenn das Parlament als Ganzes an dieser Willensbildung beteiligt ist" (BVerfGE 56, 396 [405]).Demgegenüber öffnet nach meiner Auffassung nur der Bezugspunkt "Gesamtheit des Bundestages", die nur als solche die vom Volk ausgehende Staatsgewalt ausübt (BVerfGE 56, 396 [405]), den Blick dafür, wer Minderheit ist.
Ihre Arbeit gebe den Abgeordneten Gelegenheit, ihre repräsentative Funktion außerhalb des Plenums zu erfüllen (BVerfGE 44, 308 [318]; vgl. auch BVerfGE 56, 396 [405]).
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
Auszug aus BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Fraktionen sind nicht nur berechtigt, im Organstreit die Verletzung oder unmittelbare Gefährdung von Rechten des gesamten Parlaments geltend zu machen (vgl. BVerfGE 45, 1 [28 f.]; 67, 100 [125]; 68, 1 [69]).Soweit den Ausführungen dort entnommen werden könnte, daß Fraktionen im Bundestag eigene Rechte im Verfassungsstreit nicht geltend machen können, hält der Senat daran nicht fest (vgl. bereits BVerfGE 27, 44 [51]; 68, 1 [77]).
Gerade auch weil das Parlament von seinen Kontrollbefugnissen, insbesondere von seinen Haushaltskompetenzen, Gebrauch machen kann, hat das Bundesverfassungsgericht es als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen, daß weitreichende politische Entscheidungen nach der gewaltenteilenden Kompetenzzuordnung des Grundgesetzes nicht durch das Parlament, sondern durch andere oberste Staatsorgane getroffen werden (vgl. BVerfGE 49, 89 [124 f.]; 68, 1 [89]).
- BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/58
Redezeit
Auszug aus BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
a) Parlamentsfraktionen sind notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens (vgl. BVerfGE 2, 143 [160]; 20, 56 [104]; 43, 142 [147]), deren Anerkennung aus der der Parteien in Art. 21 GG folgt (vgl. BVerfGE 10, 4 [14]).Der Status des Abgeordneten ist - soweit verfassungsrechtlich zulässig - eingebunden in die vom Parlament sowohl im Interesse seiner Arbeitsfähigkeit wie im Interesse der zur Verhandlung stehenden Gegenstände gesetzten Schranken (vgl. BVerfGE 10, 4 [13]).
Mag es auch zur Ausschußvertretung bei kleinen parlamentarischen Gruppen oder zu einer Ausschußmitgliedschaft fraktionsloser Abgeordneter nicht reichen, - eine politische Diskriminierung liegt hierin nicht, wenn nach dem Grundgesetz Fraktionen und Ausschüsse im wesentlichen die Arbeit des Bundestages bestimmen (vgl. die Ausschußbestimmungen des Grundgesetzes und BVerfGE 10, 4 [14]).
- BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51
SRP-Verbot
Auszug aus BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Das Gebot, parlamentarische Minderheiten zu schützen, sowie das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung der Opposition wurzeln im demokratischen Prinzip (Art. 20 Abs. 1 und 2; vgl. BVerfGE 2, 1 [13]; 44, 308 [321]).Das Grundgesetz hat das Monopol für Differenzierungen nach politischen Wertungen zwischen gleichberechtigten Parteien dem Bundesverfassungsgericht anvertraut (Art. 21 Abs. 2 GG ), indem es nur ihm das Recht zum Parteiverbot eingeräumt hat, das nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch den Mandatsverlust zur Folge hat (vgl. BVerfGE 2, 1 [73 f., 76]); vgl. aber auch den Vorlagebeschluß des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs, NdsStGHE 1, 34).
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
Auszug aus BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
a) Parlamentsfraktionen sind notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens (vgl. BVerfGE 2, 143 [160]; 20, 56 [104]; 43, 142 [147]), deren Anerkennung aus der der Parteien in Art. 21 GG folgt (vgl. BVerfGE 10, 4 [14]).Sie sind allerdings als "Gliederungen des Bundestages der organisierten Staatlichkeit eingefügt" (vgl. BVerfGE 20, 56 [104]), wo sie als maßgebliche Faktoren der parlamentarischen Willensbildung fungieren.
- BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52
EVG-Vertrag
Auszug aus BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
a) Parlamentsfraktionen sind notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens (vgl. BVerfGE 2, 143 [160]; 20, 56 [104]; 43, 142 [147]), deren Anerkennung aus der der Parteien in Art. 21 GG folgt (vgl. BVerfGE 10, 4 [14]).Die Ausführungen im Urteil vom 7. März 1953 (BVerfGE 2, 143 [164 ff.]) zur "Sachbefugnis von Prozeßparteien" beziehen sich in ihren tragenden Gründen auf die Prozeßführungsbefugnis der Fraktionen im Bundestag zur Geltendmachung von Rechten des Bundestages und auf die Prozeßführungsbefugnis der Mehrheit des Bundestages (…vgl. hierzu Stern in: Bonner Kommentar, Art. 93 GG, Rdnr. 157).
- BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77
Kalkar I
- BVerfG, 22.07.1969 - 2 BvK 1/67
Parlamentarisches Regierungssystem
- BVerfG, 15.12.1983 - 2 BvE 14/83
Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 1984
- BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73
Justizverwaltungsakt
- BVerfG, 27.04.1982 - 2 BvH 1/81
Unmittelbare Beteiligung an Rechtsverhältnissen und deren Verletzung im …
- BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvH 3/80
Gewährleistung des freien Mandats und Anspruch auf Fraktionszuschüsse
- BVerfG, 08.06.1982 - 2 BvE 2/82
Anfechtung einer durch den Präsidenten des Bundestages erteilten Rüge
- BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74
Abgeordnetendiäten
- BVerfG, 06.03.1952 - 2 BvE 1/51
Geschäftsordnungsautonomie
- BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69
Abhörurteil
- BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83
Bundestagsauflösung
- BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57
Sendezeit I
- BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Berufsausbildungsabgabe
- BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75
Wahlwerbesendungen
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …
Zum Status der Abgeordneten gehört deshalb das in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Recht auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 43, 142 ; 70, 324 ; 80, 188 ; 96, 264 ; 112, 118 ).Wenn die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und den Bundesrat über die Themen der Welthandelsrunden und die vom Rat festgelegten Verhandlungsrichtlinien (Art. 218 Abs. 2 AEUV) unterrichtet und ihm dadurch die Prüfung der Einhaltung des Integrationsprogramms durch die Europäische Union und die Kontrolle der Tätigkeit der Bundesregierung ermöglicht, handelt es sich nicht nur um die selbstverständliche Wahrnehmung ihrer allgemeinen Informationsaufgabe (vgl. BVerfGE 57, 1 ; 70, 324 ; 105, 279 ; 110, 199 ); sie ist hierzu angesichts der gemeinsamen Integrationsverantwortung und der gewaltenteilenden Aufgabendifferenzierung unter den Verfassungsorganen auch verfassungsrechtlich verpflichtet.
- BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15
Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig
- BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11
Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur …
Sie sind zur Geltendmachung eigener Rechte befugt, wenn diese in der Verfassung verankert sind (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 124, 161 ; 139, 194 ), und berechtigt, im Organstreit die Verletzung oder unmittelbare Gefährdung von Rechten des gesamten Parlaments geltend zu machen (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 67, 100 ; 68, 1 ; 140, 115 ).Verhandeln von Argument und Gegenargument, öffentliche Debatte und öffentliche Diskussion sind wesentliche Elemente des demokratischen Parlamentarismus (vgl. BVerfGE 70, 324 ; vgl. auch BVerfGE 130, 318 ; siehe ferner BVerfGE 84, 304 ).
Das im parlamentarischen Verfahren gewährleistete Maß an Öffentlichkeit der Auseinandersetzung und Entscheidungssuche eröffnet nicht nur Möglichkeiten eines Ausgleichs widerstreitender Interessen, die bei einem weniger transparenten Verfahren sich so nicht ergäben (vgl. BVerfGE 70, 324 unter Verweis auf BVerfGE 40, 237 ).
aa) So ist die Übernahme von Aufgaben des Plenums durch geheim tagende parlamentarische Untergremien in bestimmten Fällen möglich (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 130, 318 ), allerdings muss dies auf wenige Ausnahmen mit eng begrenztem Anwendungsbereich beschränkt bleiben und zwingend erforderlich sein (vgl. BVerfGE 130, 318 ).
Auch Belange des Geheimschutzes im Interesse verfassungsrechtlich geschützter Güter sind als zwingende Gründe des Staatswohls grundsätzlich geeignet, die Einschränkung von Statusrechten der Abgeordneten zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 130, 318 ; vgl. auch BVerfGE 131, 230 ).
Zudem hat es das Bundesverfassungsgericht gebilligt, dass über die Wirtschaftspläne der Geheimdienste des Bundes nicht das Plenum, sondern ein wesentlich kleineres, geheim verhandelndes und ausschließlich zu diesem Zwecke gebildetes Gremium berät, weil aus der Vielzahl der Informationen, die bei der Beratung bekannt werden, mosaikartig auch ein Bild von den konkreten Operationen der Geheimdienste gewonnen werden und dies darüber hinaus zur Gefährdung von Personen führen kann (BVerfGE 70, 324 ).
Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Anwendung der Geheimschutzordnung grundsätzlich als ein taugliches Instrument des Ausgleichs zwischen exekutivem Geheimhaltungsinteresse und parlamentarischem Informationsinteresse an (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 70, 324 ; 124, 78 ; 130, 318 ; 131, 152 ; 137, 185 ; 143, 101 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Juni 2017 - 2 BvE 1/15 -, juris, Rn. 97).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bundestag in der Geheimschutzordnung in detaillierter Weise die Voraussetzungen für die Wahrung von Dienstgeheimnissen bei der Aufgabenerfüllung des Bundestages festgelegt hat (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; vgl. auch BVerfGE 70, 324 ).
Diese Geheimschutzbestimmungen sind Ausdruck der Tatsache, dass das Parlament ohne eine Beteiligung am geheimen Wissen der Regierung weder das Gesetzgebungsrecht noch das Haushaltsrecht noch das parlamentarische Kontrollrecht gegenüber der Regierung auszuüben vermöchte (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 70, 324 ; 137, 185 ; 143, 101 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Juni 2017 - 2 BvE 1/15 -, juris, Rn. 97 f.).
Die Geheimschutzbestimmungen des Bundestages lassen allerdings die eigene, aus der ihr anvertrauten Regierungsgewalt herrührende Verantwortung der Bundesregierung für die Wahrung der Dienstgeheimnisse unberührt (BVerfGE 67, 100 ; 70, 324 ; 137, 185 ).
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
Osho
Diese Aufgabe, bei der es um die politische Führung, die verantwortliche Leitung des Ganzen der inneren und äußeren Politik geht und die sich die Bundesregierung mit den anderen dazu berufenen Verfassungsorganen teilt (zur Staatsleitung als Regierungsaufgabe vgl. schon BVerfGE 11, 77 ; 26, 338 ), wird nicht allein mit den Mitteln der Gesetzgebung (zur Staatsleitung durch Gesetz vgl. BVerfGE 70, 324 ) und der richtungweisenden Einwirkung auf den Gesetzesvollzug wahrgenommen. - BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92
AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr
Er ist antragsbefugt, wenn er darlegen kann, daß er und der Antragsgegener an einem Verfassungsrechtsverhältnis unmittelbar beteiligt sind und daß der Antragsgegner hieraus erwachsende eigene Rechte des Antragstellers durch die beanstandete Maßnahme oder durch ein Unterlassen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (BVerfGE 70, 324 [350]; 80, 188 [208 f.]).Das Bundesverfassungsgericht erkennt deshalb in ständiger Rechtsprechung die Befugnis der Fraktionen an, auch Rechte des Bundestages in eigenem Namen geltend zu machen (BVerfGE 2, 142 [160]; 45, 1 [28f.]; 76, 100 [125]; 68, 1 [65]; 70, 324 [351]).
- BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12
Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß
Das parlamentarische Verfahren mit der ihm eigenen Öffentlichkeitsfunktion (vgl. BVerfGE 119, 96 ) sichert so, dass die erforderlichen gesetzgeberischen Entscheidungen öffentlich verhandelt (Art. 42 Abs. 1 Satz 1 GG) und ermöglicht, dass sie in der breiteren Öffentlichkeit diskutiert werden (vgl. BVerfGE 70, 324 ;… in Abgrenzung zur Bundesversammlung BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09 -, juris, Rn. 100). - BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der …
In der Sache rügt sie, anders als mit Blick auf das ESM-Finanzierungsgesetz (vgl. BVerfGE 135, 317 ), nicht die Verletzung materieller fraktionsspezifischer Rechte, die - ebenso wie der Status der Abgeordneten - aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG abzuleiten sind (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 112, 118 ; 135, 317 ), sondern die Beeinträchtigung von Befugnissen des Antragsgegners selbst, namentlich seines Gesetzgebungsrechts aus Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG und seiner haushaltspolitischen Gesamtverantwortung, durch seine Untätigkeit gegenüber dem Beschluss vom 6. September 2012.Das im parlamentarischen Verfahren gewährleistete Maß an Öffentlichkeit der Auseinandersetzung und Entscheidungssuche eröffnet nicht nur Möglichkeiten eines Ausgleichs widerstreitender Interessen, es schafft vor allem auch die Voraussetzungen für eine Kontrolle durch die Bürger (vgl. BVerfGE 40, 237 ; 70, 324 ; 131, 152 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015, a.a.O., Rn. 92).
Insofern stellt das Budgetrecht ein zentrales Element der demokratischen Willensbildung dar (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 79, 311 ; 129, 124 ; 132, 195 ; 135, 317 ), das auch in einem System intergouvernementalen Regierens Beachtung verlangt (vgl. BVerfGE 135, 317 ).
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
cc) Missbraucht ein Abgeordneter sein Amt zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, bestehen - soweit die diesbezüglichen Voraussetzungen vorliegen - die Möglichkeiten eines Parteiverbotsverfahrens gemäß Art. 21 Abs. 2 GG (vgl. auch BVerfGE 70, 324 ) oder eines Verfahrens gemäß Art. 18 GG. - BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11
"Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"
b) Zu den Befugnissen der Abgeordneten gehören vor allem das Rederecht (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 60, 374 ; 80, 188 ), das Stimmrecht, das Initiativrecht, die Beteiligung an der Ausübung des Frage- und Informationsrechts (vgl. BVerfGE 13, 123 ; 57, 1 ; 67, 100 ; 70, 324 ), das Recht, sich an den vom Parlament vorzunehmenden Wahlen zu beteiligen und das Recht, sich mit anderen Abgeordneten zu einer Fraktion zusammenzuschließen (vgl. BVerfGE 43, 142 ; 70, 324 ).Er trifft mit der Entscheidung über den Haushaltsplan eine wirtschaftliche Grundsatzentscheidung für zentrale Bereiche der Politik (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 70, 324 ).
Es stellt ein zentrales Element der demokratischen Willensbildung dar (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 79, 311 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7. September 2011, a.a.O., S. 2946 , Rn. 122) und dient nicht nur als Instrument umfassender parlamentarischer Regierungskontrolle.
Vielmehr aktualisiert sich in dem vom Parlament beschlossenen Haushaltsplan der Grundsatz der Gleichheit der Bürger bei der Auferlegung öffentlicher Lasten als eine wesentliche Ausprägung rechtsstaatlicher Demokratie (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 79, 311 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7. September 2011, a.a.O., S. 2946 , Rn. 122).
b) Der Haushaltsplan, der nach Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG durch das Haushaltsgesetz festgestellt wird, ist nicht nur ein Wirtschaftsplan, sondern zugleich ein staatsleitender Hoheitsakt in Gesetzesform (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 70, 324 ; 79, 311 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7. September 2011, a.a.O., S. 2946 , Rn. 123).
Das im parlamentarischen Verfahren gewährleistete Maß an Öffentlichkeit der Auseinandersetzung und Entscheidungssuche eröffnet Möglichkeiten eines Ausgleichs widerstreitender Interessen und schafft die Voraussetzungen der Kontrolle durch die Bürger (vgl. BVerfGE 40, 237 ; 70, 324 ).
Vor diesem Hintergrund ergibt sich der Grundsatz der Budgetöffentlichkeit aus dem allgemeinen Öffentlichkeitsprinzip der Demokratie (vgl. BVerfGE 70, 324 ).
a) Budgetrecht und haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages werden grundsätzlich durch Verhandlung und Beschlussfassung im Plenum wahrgenommen (vgl. BVerfGE 70, 324 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7. September 2011, a.a.O., S. 2946 , Rn. 124), durch den Beschluss über das Haushaltsgesetz, durch finanzwirksame Gesetze oder durch einen sonstigen, konstitutiven Beschluss des Plenums (vgl. auch BVerfGE 90, 286 ).
Der Abgeordnete soll seine Vorstellungen über die Verwendungsmöglichkeiten der Haushaltsmittel darlegen und dadurch die Entscheidung über den Haushaltsplan beeinflussen können (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 70, 324 ).
Diesem Anliegen dient die in Art. 40 Abs. 1 Satz 2 GG garantierte Geschäftsordnungsautonomie des Deutschen Bundestages (vgl. BVerfGE 70, 324 ).
Seine Geschäftsordnungsautonomie wird durch eine gesetzliche Regelung jedenfalls dann nicht in verfassungsrechtlich relevanter Weise eingeschränkt, wenn der Bundesregierung dadurch keine ins Gewicht fallenden Einwirkungsmöglichkeiten auf das Verfahren und die Willensbildung des Bundestages eröffnet werden, wenn weder das Gesetz noch dessen Aufhebung der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, der Kern der Geschäftsordnungsautonomie unberührt bleibt und überdies gewichtige sachliche Gründe für die Wahl der Gesetzesform sprechen (vgl. BVerfGE 70, 324 ).
Wird die Repräsentation des Volkes in Ausschüsse oder andere Untergremien verlagert, weil dort die Entscheidungen des Parlaments tendenziell vorbestimmt oder gar für das Parlament als Ganzes getroffen werden (BVerfGE 70, 324 ), so müssen diese Gremien auch in ihrer politischen Prägung dem Plenum entsprechen.
bb) Der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit enthält für sich genommen keine Aussage über die zulässige Größe eines Ausschusses oder eines anderen Untergremiums (vgl. BVerfGE 70, 324 ).
Das gilt gerade im Bereich des Budgetrechts und der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung, in dem auch dem einzelnen Abgeordneten grundsätzlich weitreichende Informations- und Kontrollrechte zustehen, namentlich das Recht auf Informationen, die eine sachverständige Beurteilung des Haushaltsplans ermöglichen (BVerfGE 70, 324 ), das Recht auf eigenständige Beurteilung des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung und hierzu eingebrachter Änderungsanträge (BVerfGE 70, 324 ) und das Recht auf Kontrolle grundlegender haushaltspolitischer Entscheidungen (…BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7. September 2011, a.a.O., S. 2946 , Rn. 124).
Dadurch wird in die Rechte der im Sondergremium nicht vertretenen Abgeordneten eingriffen, über eine Angelegenheit des Deutschen Bundestages zu beraten (BVerfGE 70, 324 ) und zu ihr zu reden (BVerfGE 10, 4 ; 60, 374 ; 80, 188 ), das Frage- und Informationsrecht des Parlaments auszuüben (BVerfGE 13, 123 ; 57, 1 ; 67, 100 ; 70, 324 ; 80, 188 ) und schließlich darüber abzustimmen (BVerfGE 70, 324 ; 80, 188 ).
Ebenfalls beschränkt werden das Recht auf den Erhalt der Informationen, die eine sachverständige Beurteilung des Haushaltsplans ermöglichen (BVerfGE 70, 324 ), auf eigenständige Beurteilung des Haushaltsentwurfs und entsprechender, die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages berührender Vorlagen der Bundesregierung (BVerfGE 70, 324 ) sowie das Kontrollrecht über grundlegende haushaltspolitische Entscheidungen (…BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7. September 2011, a.a.O., S. 2946 , Rn. 124).
Dass es durch Gesetz statt durch die Geschäftsordnung institutionalisiert wird, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, da das Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, der Kernbereich der Geschäftsordnungsautonomie unberührt bleibt und die Wahl der Gesetzesform schließlich von gewichtigen Gründen - hier: dem besonderen Gesetzesvorbehalt aus Art. 115 Abs. 1 GG - nicht nur getragen, sondern gefordert wird (vgl. BVerfGE 70, 324 ).
(b) Auch Belange des Geheimschutzes im Interesse verfassungsrechtlich geschützter Güter sind zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages als zwingende Gründe des Staatswohls grundsätzlich geeignet, die Einschränkung von Statusrechten der Abgeordneten zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 70, 324 ).
Zudem hat es das Bundesverfassungsgericht gebilligt (BVerfGE 70, 324 ff.), dass über die Wirtschaftspläne der Geheimdienste des Bundes nicht das Plenum, sondern ein wesentlich kleineres, geheim verhandelndes und ausschließlich zu diesem Zwecke gebildetes Gremium berät, weil aus der Vielzahl der Informationen, die bei der Beratung bekannt werden, mosaikartig auch ein Bild von den konkreten Operationen der Geheimdienste gewonnen werden und dies darüber hinaus zur Gefährdung von Personen führen kann (vgl. BVerfGE 70, 324 ).
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
Im Organstreit kann der einzelne Abgeordnete die behauptete Verletzung oder unmittelbare Gefährdung jedes Rechts, das mit seinem Status verfassungsrechtlich verbunden ist, im eigenen Namen geltend machen (vgl. BVerfGE 62, 1 [32] m.w.N.; 70, 324 [350]).Mit ihm macht der Antragsteller geltend, er werde dadurch in seinen ihm durch das Grundgesetz, insbesondere durch Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG übertragenen Rechten verletzt, daß im einzelnen näher bezeichnete Bestimmungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ihn als fraktionslosen Abgeordneten entweder von bestimmten Bereichen der parlamentarischen Tätigkeit ganz ausschlössen (vgl. dazu BVerfGE 70, 324 [350]) oder seine Mitwirkungsrechte beschränkten.
Der Antragsteller kann wie jeder andere Bundestagsabgeordnete auf Höhe und Verwendungszweck eines Haushaltstitels durch eigene Anträge Einfluß nehmen (vgl. BVerfGE 70, 324 [356]).
Zu den sich so ergebenden Befugnissen des Abgeordneten rechnen vor allem das Rederecht (vgl. BVerfGE 10, 4 [12]; 60, 374 [379]) und das Stimmrecht, die Beteiligung an der Ausübung des Frage- und Informationsrechts des Parlaments (vgl. BVerfGE 13, 123 [125]; 57, 1 [5]; 67, 100 [129]; 70, 324 [355], das Recht, sich an den vom Parlament vorzunehmenden Wahlen zu beteiligen und parlamentarische Initiativen zu ergreifen, und schließlich das Recht, sich mit anderen Abgeordneten zu einer Fraktion zusammenzuschließen [vgl. BVerfGE 43, 142 [149]; 70, 324 [354]].
Im Zeichen der Entwicklung zur Parteiendemokratie sind sie notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung (vgl. Art. 53 a Abs. 1 Satz 2 GG; siehe auch BVerfGE 70, 324 [350 f.] m.w.N.).
Was aus den Grenzen und Bindungen dieser Regelungsmacht im einzelnen folgt, muß nach dem jeweiligen Gegenstand bestimmt werden (vgl. BVerfGE 10, 4 [12 ff.] - Rederecht und Fraktionsbindung; 70, 324 [355] - Informationsrecht des Abgeordneten).
Da der Antragsteller als fraktionsloser Abgeordneter statusrechtlich nicht den Fraktionen sondern den übrigen, einer Fraktion angehörenden Abgeordneten gleichsteht (vgl. BVerfGE 70, 324 [354]), kann er nicht verlangen, bei der Einräumung von Redezeiten wie eine Fraktion behandelt zu werden.
Die insoweit dem fraktionslosen Abgeordneten entstehenden Nachteile hat der Deutsche Bundestag im Blick auf die gleiche Rechtsstellung aller, der fraktionsangehörigen wie der fraktionslosen Abgeordneten (vgl. BVerfGE 70, 324 [354]), auszugleichen.
Da um der Ausschußarbeit willen die Einräumung des Stimmrechts an fraktionsangehörige Abgeordnete notwendig ist, wird hiernach im Ergebnis eine unmittelbar zur Parlamentsarbeit gehörende Befugnis der Abgeordneten durch die Fraktionszugehörigkeit vermittelt (vgl. aber BVerfGE 70, 324 [362 f.]).
Obzwar die Rechtsstellung der Fraktion als Zusammenschluß von Abgeordneten - wie der Status des Abgeordneten selbst - aus Art. 38 Abs. 1 GG abzuleiten ist (BVerfGE 70, 324 [362 f.]), folgt die verfassungsrechtliche Anerkennung der Fraktion als notwendige Einrichtung des Verfassungslebens aus der Anerkennung der Parteien in Art. 21 GG (BVerfGE 70, 324 [350]), und zwar offensichtlich in Ansehung der den Fraktionen diesen gegenüber zukommenden Korrelatfunktion.
Mahrenholz (Abweichende Meinung zu BVerfGE 70, 324 [374]) charakterisiert diese Funktion in bezug auf die Ausschußarbeit wohl treffend, indem er die Fraktion als das "eigentliche Scharnier" bezeichnet, das die Repräsentativfunktion des Abgeordneten mit der parteienstaatlich bestimmten sachlichen Arbeit des Bundestages verbindet.
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
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- VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.01.2018 - VGH O 17/17
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- BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvE 4/23
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- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 20.91
Rolle der Fraktionen
- VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 9/19
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- BVerfG, 06.12.2022 - 2 BvR 547/21
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- BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91
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- VerfGH Sachsen, 26.01.1996 - 15-I-95
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- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.10.1993 - VerfGH 15/92
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- BVerfG, 26.10.2022 - 2 BvE 3/15
Bundesregierung hätte den Bundestag frühzeitig über das Krisenmanagementkonzept …
- BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvE 5/18
Erfolglose Anträge gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung der …
- BVerfG, 15.01.2019 - 2 BvL 1/09
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- BVerfG, 14.12.2022 - 2 BvE 8/21
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- BVerfG, 15.12.2020 - 2 BvC 46/19
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde bezogen auf das Fehlen gesetzlicher Regelungen …
- BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 1368/16
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen die vorläufige Anwendung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2002 - 15 A 2604/99
Informationsrecht der Ratsmitglieder
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvF 1/82
Staatsverschuldung
- VerfGH Bayern, 21.02.2002 - 13-VIII-00
Mitgliederzahl des Parlamentarischen Kontrollgremiums
- BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlage II
- BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 9/20
Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion zur Wahl eines …
- BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95
Fraktions- und Gruppenstatus
- BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 2/20
Erfolgloses Organstreitverfahren zum Vorschlagsrecht bei der Wahl einer …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
- BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15
G 10-Kommission ist im Organstreitverfahren nicht parteifähig und scheitert daher …
- VerfGH Sachsen, 23.04.2008 - 87-I-06
Organstreit; Verletzung von Mitwirkungs- und Informationsrechten des Landtages
- VerfGH Baden-Württemberg, 05.02.2024 - 1 GR 21/22
Unbegründeter Antrag der AfD-Fraktion im Organstreitverfahren auf Feststellung …
- BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvE 2/18
Zum Rechtsschutzbedürfnis im Organstreitverfahren
- StGH Hessen, 09.10.2013 - P.St. 2319
1. Eine Fraktion des Hessischen Landtags ist im Verfassungsstreit antragsbefugt, …
- BVerwG, 09.12.2009 - 8 C 17.08
Gemeindevertretung; Ausschüsse; Ausschusswahl; Spiegelbildlichkeitsgrundsatz; …
- BVerfG, 30.10.2018 - 2 BvQ 90/18
Erfolgloser Eilantrag auf Untersagung von Äußerungen des Bundesinnenministers
- BVerfG, 12.05.2015 - 1 BvR 1501/13
Verfassungsbeschwerden gegen die Errichtung der BTU Cottbus-Senftenberg teilweise …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - VerfGH 12/14
Landesregierung hat Fragen von Abgeordneten zum Effizienzteam verfas-sungskonform …
- BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88
Listenwahl von Delegierten zu einem Kreisparteitag
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.08.2008 - VerfGH 7/07
Landtagsabgeordneter Priggen im Organstreitverfahren gegen die Landesregierung …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 40/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
- VerfG Brandenburg, 06.09.2023 - VfGBbg 78/21
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- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2022 - LVerfG 2/21
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- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2019 - LVerfG 2/18
Erfolglose Anträge im Organstreitverfahren bzgl des …
- StGH Niedersachsen, 15.01.2019 - StGH 1/18
Zur Reichweite des Rechts auf Chancengleichheit "in der Öffentlichkeit" (Art 19 …
- BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95
Erfolglose Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend Rechte von …
- VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19
Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 36/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.08.2002 - VGH O 3/02
Teilweise begründete Organklage: Verletzung der Mitwirkungspflicht des Landtags …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 30/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- VerfGH Bayern, 17.07.2001 - 56-IVa-00
Verfassungsstreitigkeit wegen der Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf …
- BVerwG, 28.04.2010 - 8 C 18.08
Gemeindevertretung; Wahl des Gemeindevorstands/Magistrats; …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.10.2016 - VerfGH 6/16
Landesverfassung gewährt Piraten-Fraktion keinen Anspruch auf …
- VerfG Brandenburg, 22.07.2016 - VfGBbg 70/15
Zur Rechtsstellung einer parlamentarischen Gruppe nach der Verfassung des Landes …
- BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 4/14 R
Kassen (zahnärztliche) Vereinigung - Ausschüsse der Vertreterversammlung - Frist …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 73/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.1999 - VerfGH 6/97
SPD und Bündnis 90/Die Grünen durften Entschließungsanträge der CDU-Fraktion …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 50/02 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BVerwG, 07.12.1992 - 7 B 49.92
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- VerfG Brandenburg, 16.02.2024 - VfGBbg 41/22
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Konstituierung Parlamentarischer Kontrollkommission
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Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 29/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- StGH Bremen, 10.10.1997 - St 6/96
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 28/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 9/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 13/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 4/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 12/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 39/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 38/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- VerfGH Thüringen, 19.09.2001 - VerfGH 4/01
Volksgesetzgebung; Haushaltsvorbehalt
- StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/03
Zur Verfassungsmäßigkeit der Zahlung von Funktionszulagen an stellvertretende …
- VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 12/98
Organstreitigkeit; Ältestenrat; Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz; …
- StGH Baden-Württemberg, 06.10.2011 - GR 2/11
Organstreitverfahren aus Anlass des Erwerbs von Aktien der EnBW AG
- BSG, 15.05.2019 - B 6 KA 57/17 R
Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Wahlen zu beratenden Fachausschüssen sowie zu …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 40/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- VerfGH Bayern, 31.03.2000 - 2-IX-00
Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bayern: Faire Volksrechte im Land"
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 71/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95
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- BSG, 19.10.2023 - B 1 KR 22/22 R
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Vollversammlungsmitglied der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer hat …
- BVerfG, 02.07.2019 - 2 BvE 4/19
Unzulässige Anträge im Organstreitverfahren zur Bundesverfassungsrichterwahl
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 83/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 01.04.2022 - VGH N 7/21
Corona-Sondervermögen in Rheinland-Pfalz zum Teil verfassungswidrig
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 42/03
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 122/21
Organstreitverfahren wegen der Behandlung eines in der 17. Legislaturperiode …
- VerfGh Saarland, 31.10.2002 - LV 1/02
Zuverlässigkeit der Empfehlungen der Grundschulen beim Übergang zum Gymnasium; …
- StGH Hessen, 08.11.2023 - P.St. 2879
Normenkontrollantrag: HöMS ist formell verfassungsgemäß
- VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 6/04
Parlamentsrecht; Abgeordneter; Akteneinsichtsrecht; Aktenvorlagerecht; …
- VGH Hessen, 29.03.2000 - 8 TZ 815/00
Informationsanspruch der Ratsmitglieder - Teilnahme an sog "interfraktionellen …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.01.2000 - LVG 6/99
Parlamentarisches Fragerecht als Instrument zur Erfüllung der sachlichen Aufgaben …
- BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 802/00
Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des …
- VG Wiesbaden, 24.01.2018 - 7 K 231/16
Grünen-Fraktion scheitert mit Auskunftsklage gegen Stadt Wiesbaden
- VerfG Hamburg, 21.12.2021 - HVerfG 14/20
Zur Reichweite des Neutralitätsgebots von Amtsträgern in Bezug auf Äußerungen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2004 - 15 A 4544/02
Auslegungsgrundsätze; Vertretung sämtlicher Fraktionen in Ausschüssen …
- BVerfG, 03.07.2000 - 2 BvK 3/98
'Schule in Freiheit'
- OVG Hamburg, 24.11.2023 - 3 Bf 250/21
Kein Anspruch der AfD-Bürgerschaftsfraktion auf Wahl ihrer Mitglieder in die …
- VerfGH Berlin, 06.10.2009 - VerfGH 143/08
Versagung der Zulassung des Volksbegehrens "Kitakinder + Bildung von Anfang an = …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.12.2023 - LVG 30/22
Parlamentarisches Kontrollgremium
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2010 - LVerfG 5/10
Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend die im Landtag erfolgte Wahl des …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2002 - LVerfG 5/02
Pflicht der Landesregierung zur Beantwortung von Fragen einzelner Abgeordneter
- VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92
Parteifähigkeit juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Gebilde - …
- BVerwG, 17.10.1991 - 3 C 45.90
Rechtsverordnung - Umlaufverfahren - Exportbeschränkung - Störung auswärtiger …
- StGH Niedersachsen, 22.10.2012 - StGH 1/12
Wulff-Affäre: Schlechte Antwort in Niedersachsen
- BVerwG, 18.06.2004 - 8 B 41.04
Besetzung des Jugendhilfeausschusses durch Richter
- VG Stuttgart, 10.11.2015 - 10 K 3628/15
Vorläufiger Rechtsschutz gegen vorzeitige Amtsbeendigung einer …
- VerfGH Thüringen, 04.04.2003 - VerfGH 8/02
Verletzung des parlamentarischen Fragerechts
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2021 - L 11 KA 3/18
Rechtmäßigkeit von Wahlen zum Hauptausschuss der Vertreterversammlung einer …
- VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 95-I-12
Anforderungen an die Zusammensetzung einer parlamentarischen Delegation; Recht …
- VerfGH Bayern, 26.11.2009 - 32-IVa-09
Mitgliederzahl der Landtagsausschüsse
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.10.2012 - VerfGH 12/11
Landesregierung hat parlamentarisches Budgetrecht durch verspätete Vorlage des …
- VerfG Brandenburg, 15.03.2007 - VfGBbg 42/06
Organstreitverfahren: Verletzung der Aktenvorlagepflicht eines Abgeordneten aus …
- VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 121-I-04
Organstreitverfahren auf Antrag der NPD-Fraktion wegen Nichtzulassung von …
- VerfGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 1 GR 37/21
Unzulässigkeit eines Organstreitverfahrens im Zusammenhang mit dem Zweiten …
- VerfG Brandenburg, 21.07.2017 - VfGBbg 21/16
Akteneinsichtsrecht nach Art 56 Abs 3 S 2 LV (juris: Verf BB) erstreckt sich nur …
- OVG Sachsen, 14.09.2010 - 4 B 87/10
Spiegelbildliche Besetzung der Ausschüsse bei einer geringen Ausschussgröße …
- StGH Bremen, 19.10.1996 - St 1/95
Rückzahlungsverpflichtung einer aus dem Landesparlament ausgeschiedenen …
- BVerwG, 28.03.2018 - 10 C 2.17
Anfechtungsfrist; Beirat; Demokratiegebot; Grundsatz der Spiegelbildlichkeit; …
- StGH Hessen, 12.12.2005 - P.St. 1899
Ausgaben; außerordentlicher Bedarf; außerordentlicher Haushalt; …
- OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 11 LC 290/03
Voraussetzungen für das Bestehen von Wiederholungsgefahr in …
- BVerfG, 11.01.1995 - 2 BvE 5/94
Organstreitverfahren zur Frage, ob der Deutsche Bundestag durch Fraktionsgesetz …
- VerfG Hamburg, 28.11.2013 - HVerfG 6/12
Schriftliche kleine Anfrage zu anonymen Schreiben durch den Senat nicht …
- VerfGH Sachsen, 28.08.2009 - 41-I-08
Verletzung des Budgetrechts des Sächsischen Landtages durch die Vorgänge um die …
- VerfG Brandenburg, 10.11.1994 - VfGBbg 4/94
Fraktion; Parlamentsrecht; Opposition; Homogenität
- VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 77-I-06
Organstreitverfahren auf Antrag eines Abgeordneten des Sächsischen Landtages, der …
- VerfGH Thüringen, 16.12.1998 - VerfGH 20/95
Abstrakte Normenkontrolle; PDS-Fraktion; Thüringer Abgeordnetengesetz; …
- VG Köln, 11.07.2019 - 6 K 5480/18
Bundesamt für Verfassungsschutz muss Rechtsanwaltskosten offen legen
- BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2306/96
Mangels unmittelbarer rechtlicher Betroffenheit, hinreichender Darlegung der …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - VerfGH 14/00
Beschränkung des Wählers auf eine Stimme und 5 v.H.-Sperrklausel im …
- VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 2/99
Staats- und Verfassungsrecht, abstrakte Normenkontrolle
- StGH Baden-Württemberg, 20.11.1996 - GR 2/95
Anforderungen an die Geltendmachung eigener Rechtsverletzung im …
- VerfGH Berlin, 16.05.2023 - VerfGH 59/22
Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren der AfD hinsichtlich der Wahl zum …
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 4 M 172/18
Kein Zugang der AfD-Landtagsfraktion zum "Samuel-Hahnemann-Saal" in Köthen
- VG Köln, 18.07.2013 - 13 K 5610/12
Gesetzgebungsunterlagen zum Ausstieg aus der Kernenergie müssen nicht ausnahmslos …
- VerfG Brandenburg, 28.03.2001 - VfGBbg 46/00
Zur Frage der Verletzung des Rederechts der Landtagsabgeordneten und des …
- VerfG Hamburg, 23.06.1997 - HVerfG 1/96
Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens; Prüfung der …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.05.1996 - VerfGH 5/95
Normenkontrollverfahren gegen nordrhein-westfälisches Haushaltsgesetz 1995 …
- VerfGH Berlin, 10.02.2016 - VerfGH 31/15
Begründeter Antrag im Organstreitverfahren: Verletzung des Abgeordnetenrechtes …
- VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 217/04
Organstreitverfahren: Verletzung von Art 86 Abs 3 S 2 Verf BE durch Unterlassen …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.07.2002 - VerfGH 2/01
Unzulässiger Organstreit eines Landesverbandes betreffend des …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2001 - LVerfG 2/00
Enquete-Kommission
- VerfGH Berlin, 22.11.1993 - VerfGH 18/93
Keine Verletzung des Budgetrechts des Abgeordnetenhauses aufgrund Ausweisung …
- VGH Baden-Württemberg, 04.08.2010 - 9 S 2315/09
Ordnungsgemäße Einberufung einer Sitzung eines Hochschulsenats
- VerfGH Saarland, 12.12.2005 - Lv 4/05
- VG Düsseldorf, 03.11.2015 - 27 L 888/15
Zuweisung von UKW-Frequenzen durch die Landesanstalt für Medien wegen Verstoßes …
- VG Düsseldorf, 14.12.2001 - 1 K 7978/99
Rechtmäßigkeit der Wahl der Mitglieder in den Ausschüssen eines Stadtrates; …
- VerfG Hamburg, 01.09.2023 - HVerfG 3/22
- VGH Bayern, 19.10.2022 - 4 BV 22.871
Zur Verteilung von Ausschusssitzen
- VG Düsseldorf, 19.07.2016 - 27 K 2032/15
Sitzungsöffentlichkeit bei Zuweisungsverfahren der Medienkommission
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2014 - LVerfG 5/14
Reichweite der Handlungsbefugnisse der Landtagspräsidentin im Rahmen der Ausübung …
- BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2346/96
Mangels Grundrechtsträgerschaft bzw Eröffnung des Rechtswegs zum BVerfG …
- BVerwG, 23.11.2017 - 10 B 14.17
Unmittelbarer Anspruch der Ratsmitglieder einer Kommune auf Informationserteilung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2013 - 1 S 114.12
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phönix-Insolvenz; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2013 - 1 S 113.12
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phönix-Insolvenz; …
- VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 25-I-00
Organstreitverfahren auf Antrag mehrerer Abgeordneter wegen der Verletzung von …
- VerfGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 1 GR 128/21
Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren bzgl des Dritten Nachtragshaushalts …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - 15 A 801/09
Vereinbarkeit der Bildung einer Fraktion in kreisangehörigen Städten und …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - LVG 2/07
Verfassungsbeschwerde der Stadt Schönebeck gegen die Bestimmung von Bernburg zum …
- VerfGH Saarland, 23.01.2006 - Lv 3/05
Antrag auf Zulassung des finanzwirksamen Volksbegehrens "Rettet die Grundschulen …
- VerfG Brandenburg, 28.01.1999 - VfGBbg 2/98
Fraktion; Tagesordnung; Parlamentsrecht; Rechtsschutzbedürfnis; Tagesordnung
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.1997 - LVerfG 2/97
Selbstbefassungsrecht von Landtagsausschüssen
- VG Düsseldorf, 22.08.2008 - 1 K 4682/07
Nachwahl eines Vertreters der Stadt Mönchengladbach in eine …
- StGH Bremen, 19.10.1996 - St 2/95
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2012 - LVerfG 15/11
Hauptsacheverfahren der NPD-Landtagsfraktion gegen neue Raumverteilung ebenfalls …
- VG Oldenburg, 31.08.2004 - 2 B 2197/04
Ausschuss; Ausschussbesetzung; Fraktion; Gruppe; Kräfteverhältnis; Neubesetzung; …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2002 - LVerfG 8/02
Einstweilige Anordnung bei Fraktionsausschluss
- VG Berlin, 30.09.2008 - 72 A 5.08
Wahl eines Personalrats für die Beschäftigten der SPD-Bundestagsfraktion nicht …
- VGH Hessen, 27.05.1988 - 6 UE 3410/86
Anfechtung der Wahl der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher
- VG Minden, 18.10.2016 - 2 L 1547/16
Nichtbestehender Anspruch auf Auflösung und anschließende Neubildung von …
- VG Münster, 08.12.2015 - 1 K 2591/14
-Bildung von Ausschüssen ; -Grundsatz der Spiegelbildlichkeit ; -sachlicher Grund
- VG Freiburg, 17.03.2009 - 5 K 650/07
Beanstandung einer auf einem Gemeinderatsbeschluss beruhende Besetzung von Sitzen …
- VerfGH Bayern, 30.09.1994 - 146-IVa-93
Verfassungsmäßigkeit der Erledigungserklärung des Dringlichkeitsantrags …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.05.1994 - VerfGH 10/92
Der haushaltsrechtliche Grundsatz der sachlichen Spezialität hat Verfassungsrang
- VG München, 28.10.2022 - M 30 E 22.309
Bayerisches Lobbyregistergesetz, Feststellungsbegehren, Antrag auf Erlass einer …
- VG Berlin, 14.03.2014 - 4 K 294.12
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.05.1994 - VerfGH 6/94
Neuwahl der Wahlmitglieder des VerfGH NRW
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12
Beschluss Organstreitverfahren betreffend den Gesetzbeschluss des Landtages M-V …
- VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 52-I-02
Organstreitverfahren auf Antrag der PDS-Fraktion wegen der gescheiterten Wahl …
- VerfGH Saarland, 13.03.2006 - Lv 5/05
- VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 76-I-05
Organstreitverfahren auf Antrag der NPD-Fraktion wegen der Veröffentlichung von …
- VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 58/98
Mangels Antragsbefugnis der PDS-Fraktion bzw mangels Rechtsschutzbedürfnis eines …
- VG Schwerin, 22.04.2022 - 3 B 623/21
Einstweiliger Rechtsschutz einer Fraktion zur vorläufigen Erlangung eines Sitzes …
- OLG Dresden, 14.03.2014 - 2 Ws 81/14
Parlamentsfraktion; Bundestag; Landtag; Parteien; Korrespondenz; Briefkontrolle
- VG Hannover, 21.03.1997 - 9 B 1291/97
Gemeindeordnungsrechtliche Ausgestaltung der Rechtsstellung von fraktionslosen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.1994 - 7 B 13092/94
Fraktionsmindeststärke; Geschäftsordnungsautonomie ; Vertretungskörperschaften; …
- VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 766/20
Mitgliederzahl der Ausschüsse des Kreistags Trier-Saarburg rechtmäßig