Rechtsprechung
   BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1825/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8998
BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1825/03 (https://dejure.org/2005,8998)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.2005 - 2 BvR 1825/03 (https://dejure.org/2005,8998)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1825/03 (https://dejure.org/2005,8998)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung einer durch innerstaatliche Behörden veranlasste Auslieferungshaft in den USA auf die Haftzeit in Deutschland; Anrechnung einer Auslieferungshaft bei Stellung eines Asylantrags in den USA; Abschiebehaft in den USA bei Hafterwartung in Deutschland; ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § ... 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c; ; StPO § 450a; ; StPO § 450a Abs. 1; ; StPO § 458 Abs. 1; ; StPO § 462a Abs. 1; ; StGB § 51; ; StGB § 51 Abs. 1; ; StGB § 51 Abs. 3; ; StGB § 60; ; JGG § 52a; ; JGG § 85 Abs. 6; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 450a Abs. 1
    Anrechnungen im Ausland erlittener Abschiebungshaft auf eine Freiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 17
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 28.09.1998 - 2 BvR 2232/94

    Fehlende Anrechnung sog verfahrensfremder Untersuchungshaft auf in anderer Sache

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1825/03
    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gebietet notfalls auch eine verfahrensübergreifende Anrechnung erlittener Freiheitsentziehungen (vgl. grundlegend BVerfGE 29, 312 zur Anrechnung von im Ausland erlittener Auslieferungshaft; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1998 - 2 BvR 2232/94 -, NStZ 1999, S. 24 f., zur Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 1999 - 2 BvR 1368/98 -, NStZ 1999, S. 570 f., zur Frage der Anrechnung einer Freiheitsentziehung nach dem Unterbringungsgesetz auf Jugendstrafe).

    Eine solche liege stets vor, wenn ein "irgendwie gearteter sachlicher Bezug" zwischen der die Haft auslösenden Tat und der Tat, die der Verurteilung zugrunde liege, vorhanden gewesen sei (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1998 - 2 BvR 2232/94 -, a.a.O.; BGHSt 43, 112 ff. mit ausführlichen Hinweisen auf die Gesetzgebungsgeschichte).

    Die fachgerichtlichen Erwägungen berufen sich im Wesentlichen nur auf den Wortlaut der Vorschrift und die überwiegende Ansicht in der obergerichtlichen Rechtsprechung, ohne die der Rechtsvorschrift zugrunde liegende Wertung aus der gesetzgeberischen Vorgeschichte und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1998 - 2 BvR 2232/94 -, a.a.O.).

    Auch im Rahmen von § 450a StPO kann in diesen Grenzfällen eine Nichtanrechnung nicht allein mit dem Wortlaut und überwiegender Ansicht von Kommentaren oder Rechtsprechung begründet werden, wenn dabei die zu Grunde liegende Wertung und die gesetzgeberische Vorgeschichte nicht beachtet werden (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1998 - 2 BvR 2232/94 -, a.a.O.).

    Denn gerade Zweck und Entstehungsgeschichte sind bei § 450a StPO (ebenso wie bei § 51 StGB) Gesichtspunkte, die dem Freiheitsrecht zu besonderer Wirkung verhelfen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1998 - 2 BvR 2232/94 -, a.a.O.).

  • BGH, 10.04.1997 - 5 StR 674/96

    Tatprovokation und Täuschung durch agent provokateur als Verfahrenshindernis -

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1825/03
    a) Es ist die einhellige Auffassung von Rechtsprechung und Literatur, dass bei der Anrechnung von Untersuchungshaft oder vergleichbarer Freiheitsentziehung vor Rechtskraft des Urteils gemäß § 51 StGB bzw. § 52a JGG ein großzügiger Maßstab zu wählen ist, der auch Abschiebehaft mit einschließt, die der Angeklagte aus Anlass der Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist, erlitten hat (BGH, Beschluss vom 10. April 1997 - 5 StR 674/96 -, NStZ 1997, S. 385; OLG Celle, Beschluss vom 22. April 2002 - 2 StE 6/01 -, NStZ 2004, S. 85, zu in Deutschland verbüßter Abschiebehaft; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., 2004, § 51 Rn. 5).

    Für den speziellen Fall der Abschiebehaft hat der Bundesgerichtshof im Jahr 1997 festgestellt, dass sie dann anzurechnen ist, wenn sie aus Anlass der Tat infolge der internationalen Fahndung durch die deutschen Behörden erfolgt ist (BGH, Beschluss vom 10. April 1997 - 5 StR 674/96 -, a.a.O.).

    Der Bundesgerichtshof hat hingegen in einem ähnlichen Fall, allerdings bei ausländischer Haft vor Rechtskraft des Urteils, wegen des Sinns und Zwecks von § 51 Abs. 1 StGB ausdrücklich die Möglichkeit offen gelassen, wie die Haft zu qualifizieren sei (BGH, NStZ 1997, S. 385).

  • BVerfG, 04.07.1999 - 2 BvR 1368/98

    Zur Frage der Anrechnung einer Freiheitsentziehung auf Jugendstrafe gem JGG § 52a

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1825/03
    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gebietet notfalls auch eine verfahrensübergreifende Anrechnung erlittener Freiheitsentziehungen (vgl. grundlegend BVerfGE 29, 312 zur Anrechnung von im Ausland erlittener Auslieferungshaft; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1998 - 2 BvR 2232/94 -, NStZ 1999, S. 24 f., zur Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 1999 - 2 BvR 1368/98 -, NStZ 1999, S. 570 f., zur Frage der Anrechnung einer Freiheitsentziehung nach dem Unterbringungsgesetz auf Jugendstrafe).

    Dass der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht in Verbindung mit dem Freiheitsgrundrecht und der im Rechtsstaatsgedanken enthaltenen Idee der Gerechtigkeit in besonderem Maße eine Anrechnung aller Freiheitseinbußen erfordert, die im Laufe des Verfahrens erlitten wurden, selbst wenn es sich um den angeordneten Aufenthalt in einem Zentralinstitut für seelische Gesundheit handelte, hat das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1999 hervorgehoben (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 1999 - 2 BvR 1368/98 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68

    Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1825/03
    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gebietet notfalls auch eine verfahrensübergreifende Anrechnung erlittener Freiheitsentziehungen (vgl. grundlegend BVerfGE 29, 312 zur Anrechnung von im Ausland erlittener Auslieferungshaft; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1998 - 2 BvR 2232/94 -, NStZ 1999, S. 24 f., zur Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 1999 - 2 BvR 1368/98 -, NStZ 1999, S. 570 f., zur Frage der Anrechnung einer Freiheitsentziehung nach dem Unterbringungsgesetz auf Jugendstrafe).

    § 450a StPO wurde in das Gesetz aufgenommen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1970 (vgl. BVerfGE 29, 312 ff.) die bis dahin herrschende Praxis für verfassungswidrig erklärt hatte, nach Rechtskraft erlittene Auslieferungshaft überhaupt nicht auf die Strafzeit anzurechnen, obwohl der Gesetzgeber im Erkenntnisverfahren im damaligen § 60 (heute: § 51) StGB ausdrücklich eine solche Anrechnung vorgesehen hatte.

  • OLG Frankfurt, 22.08.1979 - 3 Ws 699/79
    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1825/03
    Diese Argumentationslinie verfolgen auch die Oberlandesgerichte Hamm und Frankfurt, allerdings jeweils zu in Deutschland vollzogener Abschiebehaft (OLG Hamm, Beschluss vom 21. April 1987 - 1 Ws 90/87 -, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. August 1979 - 3 Ws 699/79 -, NJW 1980, S. 537 f.).
  • OLG Hamm, 21.04.1987 - 1 Ws 90/87
    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1825/03
    Diese Argumentationslinie verfolgen auch die Oberlandesgerichte Hamm und Frankfurt, allerdings jeweils zu in Deutschland vollzogener Abschiebehaft (OLG Hamm, Beschluss vom 21. April 1987 - 1 Ws 90/87 -, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. August 1979 - 3 Ws 699/79 -, NJW 1980, S. 537 f.).
  • BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03

    Strafaussetzung zur Bewährung (Prognosezeitpunkt bei nachträglicher

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1825/03
    a) Es ist die einhellige Auffassung von Rechtsprechung und Literatur, dass bei der Anrechnung von Untersuchungshaft oder vergleichbarer Freiheitsentziehung vor Rechtskraft des Urteils gemäß § 51 StGB bzw. § 52a JGG ein großzügiger Maßstab zu wählen ist, der auch Abschiebehaft mit einschließt, die der Angeklagte aus Anlass der Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist, erlitten hat (BGH, Beschluss vom 10. April 1997 - 5 StR 674/96 -, NStZ 1997, S. 385; OLG Celle, Beschluss vom 22. April 2002 - 2 StE 6/01 -, NStZ 2004, S. 85, zu in Deutschland verbüßter Abschiebehaft; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., 2004, § 51 Rn. 5).
  • BGH, 26.06.1997 - StB 30/96

    Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft bei funktionaler

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1825/03
    Eine solche liege stets vor, wenn ein "irgendwie gearteter sachlicher Bezug" zwischen der die Haft auslösenden Tat und der Tat, die der Verurteilung zugrunde liege, vorhanden gewesen sei (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1998 - 2 BvR 2232/94 -, a.a.O.; BGHSt 43, 112 ff. mit ausführlichen Hinweisen auf die Gesetzgebungsgeschichte).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1825/03
    Das Bundesverfassungsgericht greift jedoch ein, wenn die Gerichte von einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung über die Bedeutung eines Grundrechts ausgehen (vgl. BVerfGE 18, 85 ) oder Erwägungen anstellen, die der Bedeutung der Grundrechte insgesamt nicht genügen.
  • OLG Celle, 22.04.2002 - 2 StE 6/01

    Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung - PKK

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1825/03
    a) Es ist die einhellige Auffassung von Rechtsprechung und Literatur, dass bei der Anrechnung von Untersuchungshaft oder vergleichbarer Freiheitsentziehung vor Rechtskraft des Urteils gemäß § 51 StGB bzw. § 52a JGG ein großzügiger Maßstab zu wählen ist, der auch Abschiebehaft mit einschließt, die der Angeklagte aus Anlass der Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist, erlitten hat (BGH, Beschluss vom 10. April 1997 - 5 StR 674/96 -, NStZ 1997, S. 385; OLG Celle, Beschluss vom 22. April 2002 - 2 StE 6/01 -, NStZ 2004, S. 85, zu in Deutschland verbüßter Abschiebehaft; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., 2004, § 51 Rn. 5).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

  • LG Mühlhausen, 09.02.1994 - 280 Js 52177/93

    Mordfall von Sondershausen

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Daher greifen nicht nur die von der Staatsanwaltschaft Hanau vorgenommene Strafzeitberechnung und die damit verbundene ausdrückliche Ablehnung, die im Maßregelvollzug verbrachte Zeit auch auf die noch zu vollstreckenden Freiheitsstrafen aus den Urteilen des Landgerichts Hanau und des Amtsgerichts Offenbach am Main sowie aus dem Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main anzurechnen, unmittelbar in das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ein (vgl. BVerfGE 29, 312 ; BVerfGK 5, 17 ), sondern mittelbar auch § 67 Abs. 4 StGB.
  • BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1019/01

    Freiheit der Person (Vollstreckungsreihenfolge; Unterbringung in einer

    Dieses Freiheitsrecht beeinflusst als objektive, für alle Bereiche des Rechts geltende Wertentscheidung (vgl. BVerfGE 10, 302 ) auch die Auslegung und Anwendung von Vorschriften, die auf die rechtstechnische Umsetzung und die Kontrolle freiheitsentziehender Maßnahmen gerichtet sind (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1825/03 -, juris, zur Veröffentlichung in BVerfGK vorgesehen).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 473/20

    Urteil gegen IS-Heimkehrerin im Ausspruch über die Anrechnung ausländischer

    Sie ist dann anrechenbar, wenn sich eine sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung des Verurteilten, der sich in Abschiebehaft befunden hat, gegenüber solchen ergibt, die Auslieferungshaft durchlebt haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1825/03, BVerfGK 5, 17, 24).

    Die Anrechnung ist dann Ausfluss des Freiheitsrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1825/03, BVerfGK 5, 17, 23 f.).

    Insoweit ist eine Differenzierung zwischen Auslieferungs- und Abschiebehaft sachlich gerechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1825/03, BVerfGK 5, 17, 24).

  • BGH, 05.08.2020 - 3 StR 231/20

    Anrechnung von im Ausland erlittener Abschiebehaft (Grundsatz der

    Sie ist dann anrechenbar, wenn sich eine sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung des Verurteilten, der sich in Abschiebehaft befand, gegenüber solchen ergibt, die Auslieferungshaft durchlebt haben (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1825/03, BVerfGK 5, 17, 24).

    Die Anrechnung ist dann Ausfluss des Freiheitsrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1825/03, BVerfGK 5, 17, 23 f.).

  • VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 26-IV-17
    24 f.; Beschluss vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1825/03 - juris).

    b) Als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts unterliegt die Annahme des Oberlandesgerichts, eine Anrechnung der auf "Bail" gesetzten Zeitspanne auf die Strafhaft scheide aus, weil sich die Beschwerdeführerin in dieser Zeit - wie bei einem nach § 116 StPO außer Vollzug gesetzten Untersuchungshaftbefehl - gegen Meldeauflage auf freiem Fuß befand, nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - Vf. 12-IV-17 [HS]/ Vf. 13-IV-17 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1825/03 - juris).

  • OLG Koblenz, 11.09.2015 - 2 Ws 389/15

    Strafvollstreckung: Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft in Portugal

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Festnahme des Verurteilten im Ausland aufgrund eines internationalen Haftbefehls erfolgte, der aus Anlass der Verurteilung erging, die nunmehr vollstreckt werden soll (vgl. BVerfG, 2 BvR 1825/03 v. 14.01.2005 - BVerfGK 5, 17
  • OLG Bamberg, 07.11.2022 - 1 Ws 629/22

    Rechtmäßigkeit der Organisationshaft - Anspruch auf zeitnahe Unterbringung im

    Dieses Freiheitsrecht beeinflusst als objektive, für alle Bereiche des Rechts geltende Wertentscheidung (vgl. BVerfGE 10, 302, 322) auch die Auslegung und Anwendung von Vorschriften, die auf die rechtstechnische Umsetzung und die Kontrolle freiheitsentziehender Maßnahmen gerichtet sind (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1825/03 -, juris, zur Veröffentlichung in BVerfGK vorgesehen).
  • OLG Jena, 17.12.2012 - 1 Ws 454/12

    Strafvollstreckung: Anrechnung im Ausland erlittener Abschiebehaft auf eine

    Im Hinblick auf das Freiheitsgrundrecht nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ist über den engen Wortlaut des § 450a Abs. 1 Satz 1 StPO hinaus im Einzelfall zu prüfen, ob eine Benachteiligung eines Verurteilten, der sich - wie hier - nach Rechtskraft des zu vollstreckenden Urteils in ausländischer Abschiebehaft befunden hat, gegenüber anderen Verurteilten, die Auslieferungshaft erlitten haben, aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist oder ob eine sog. funktionale Verfahrenseinheit zwischen dem inländischen Strafvollstreckungsverfahren und der ausländischen Abschiebehaft deren Anrechnung gebietet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.01.2005, 2 BvR 1825/03, bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht