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   BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03   

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https://dejure.org/2005,654
BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03 (https://dejure.org/2005,654)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03 (https://dejure.org/2005,654)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1975/03 (https://dejure.org/2005,654)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 GG; Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 102 StPO; § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Unverletzlichkeit der Wohnung; Freiheit der Berufsausübung; strafprozessuale Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt (Verdacht der Geldwäsche durch Annahme von Verteidigerhonorar); verfassungskonforme Reduktion (Institution der Wahlverteidigung; Verhältnismäßigkeit; kein ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 u 2 sowie Art 12 Abs 1 durch Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses für die Kanzleiräume eines Rechtsanwalts wegen Verdachts der Geldwäsche durch Annahme von Verteidigerhonorar

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafprozessuale Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt wegen des Verdachts der Geldwäsche durch Annahme von Verteidigerhonorar; Anforderungen an die Annahme eines konkreten Tatverdachtes bei einer Durchsuchung; Hinreichender Eingriffsanlass für Zwangsmaßnahmen im ...

  • Anwaltsblatt

    § 261 StGB

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; GG Art. 13 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Durchsuchung der Kanzleiräume von Strafverteidigern wegen Verdachts der Geldwäsche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1, 2; StGB § 261
    Durchsuchung einer Anwaltskanzlei bei Geldwäscheverdacht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwaltskanzlei durchsucht - Verdacht auf Geldwäsche, weil er einen Zuhälter verteidigte

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Geldwäsche durch Strafverteidiger

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Geldwäsche: Honorare von Verwandten unbedenklich

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 25
  • NJW 2005, 1707
  • NStZ 2005, 443
  • StV 2005, 195
  • WM 2005, 478
  • AnwBl 2005, 285
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 42, 212 ff.; 103, 142 ff.) sowie Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 2004 - 2 BvR 1520/01, 1521/01 -, NJW 2004, S. 1305 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.

    Das Risiko, sich durch die Entgegennahme eines Honorars oder Honorarvorschusses im Rahmen eines Wahlmandats wegen Geldwäsche strafbar zu machen, gefährdet das Recht des Strafverteidigers, seine berufliche Leistung in angemessenem Umfang wirtschaftlich zu verwerten (vgl. Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 2004 - 2 BvR 1520/01, 1521/01 -, NJW 2004, S. 1305 ).

    Der durch die Strafnorm des § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB bewirkte Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Strafverteidiger - und in die Institution der Wahlverteidigung - bedarf im Hinblick auf den ansonsten verletzten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einer verfassungskonformen Reduktion und ist deshalb verfassungsrechtlich nur dann gerechtfertigt, wenn der Strafverteidiger im Zeitpunkt der Entgegennahme des Honorars - oder des Honorarvorschusses - sicher weiß, dass dieses aus einer Katalogtat herrührt (vgl. Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 2004 - 2 BvR 1520/01, 1521/01 -, NJW 2004, S. 1305 ).

    Indikatoren für die subjektive Tatseite können beispielsweise in der außergewöhnlichen Höhe des Honorars oder in der Art und Weise der Erfüllung der Honorarforderung gefunden werden (vgl. Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 2004 - 2 BvR 1520/01, 1521/01 -, NJW 2004, S. 1305 ).

    Sie sind von Verfassungs wegen verpflichtet, der Ausstrahlungswirkung der Berufsausübungsfreiheit des Strafverteidigers angemessen Rechnung zu tragen (vgl. Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 2004 - 2 BvR 1520/01, 1521/01 -, NJW 2004, S. 1305 ).

    Berührt eine gerichtliche Entscheidung - wie hier - die Freiheit der Berufsausübung, so steht sie mit Art. 12 Abs. 1 GG aber nur dann in Einklang, wenn die Norm, auf der die Entscheidung beruht, verfassungsgemäß ist und wenn die angegriffene Entscheidung auch im Übrigen erkennen lässt, dass sie auf die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte Bedacht genommen und die materiellen und prozessualen Normen im Lichte der betroffenen Grundrechte ausgelegt und angewendet hat (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 213 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 2004 - 2 BvR 1520/01, 1521/01 -, NJW 2004, S. 1305 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 42, 212 ff.; 103, 142 ff.) sowie Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 2004 - 2 BvR 1520/01, 1521/01 -, NJW 2004, S. 1305 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.

    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Wird die Durchsuchung, wie regelmäßig, ohne vorherige Anhörung des Betroffenen angeordnet, so soll die Einschaltung des Richters auch dafür sorgen, dass die Interessen des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Die richterliche Durchsuchungsanordnung ist keine bloße Formsache (vgl. BVerfGE 57, 346 ).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Der Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 42, 212 ff.; 103, 142 ff.) sowie Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 2004 - 2 BvR 1520/01, 1521/01 -, NJW 2004, S. 1305 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.

    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03
    Der Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03
    Die Prüfung des Bundesverfassungsgerichts ist insoweit regelmäßig auf die Frage beschränkt, ob die angegriffenen Entscheidungen Fehler enthalten, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen oder einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot erkennen lassen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03
    Berührt eine gerichtliche Entscheidung - wie hier - die Freiheit der Berufsausübung, so steht sie mit Art. 12 Abs. 1 GG aber nur dann in Einklang, wenn die Norm, auf der die Entscheidung beruht, verfassungsgemäß ist und wenn die angegriffene Entscheidung auch im Übrigen erkennen lässt, dass sie auf die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte Bedacht genommen und die materiellen und prozessualen Normen im Lichte der betroffenen Grundrechte ausgelegt und angewendet hat (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 213 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 2004 - 2 BvR 1520/01, 1521/01 -, NJW 2004, S. 1305 ).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

  • BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19

    Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger

    Sein Eingreifen ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 25 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Januar 2015 - 2 BvR 2419/13 -, Rn. 17).
  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2129/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die vorläufige Entziehung der

    Sein Eingreifen ist nur dann geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 25 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Januar 2015 - 2 BvR 2419/13 -, juris, Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.07.2020 - 2 BvR 2132/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung

    Sein Eingreifen ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 25 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19 -, juris, Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 1746/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts

    Sein Eingreifen ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 25 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1188/18 -, Rn. 43).
  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 728/05

    Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet

    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende, plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen, so dass ihr Ergebnis bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 59, 95 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94 -, NJW 1994, S. 2079; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 2004 - 2 BvR 27/04 -, NJW 2004, S. 1517 = BVerfGK 3, 55 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1975/03 -, NJW 2005, S. 1707).
  • BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05

    Keine Telekommunikationsüberwachung des Telefonanschlusses eines

    Es hat dabei auch den besonderen Anforderungen an die Annahme eines Geldwäscheverdachts gegen einen Strafverteidiger durch Entgegennahme von Verteidigerhonorar Rechnung getragen (vgl. BVerfGK 5, 25 ).
  • BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05

    Abfrage von Verbindungsdaten; Fernmeldegeheimnis (geringerer Schutz beim

    (b) Soweit der Beschwerdeführer zu 1. im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Geldwäsche durch Annahme von Verteidigerhonorar darauf abstellt, es hätte der Darlegung greifbarer Anhaltspunkte dafür bedurft, dass der Beschwerdeführer beabsichtigt habe, seinen Mandanten einer Strafverfolgung zu entziehen (vgl. zur qualifizierten Beweiswürdigung wegen der Gefahrenlage für die Berufsausübung eines Strafverteidigers BVerfGE 110, 226 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1975/03 -, StV 2005, S. 195 ), setzt er sich nicht damit auseinander, dass nach der in Bezug genommenen Rechtsprechung die qualifizierte richterliche Beweiswürdigung der äußeren Indikatoren wegen der besonderen Umstände der behandelten Fallgestaltung gefordert war.
  • BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts

    Sein Eingreifen ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 25 ).
  • BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 1844/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung

    Es sind diesbezüglich keine Fehler erkennbar, die auf objektive Willkür oder auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung des Grundrechts des Beschwerdeführers schließen lassen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 25 ).
  • BVerfG, 21.07.2022 - 2 BvR 1483/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts

    Sein Eingreifen ist allerdings geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 25 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1188/18 -, juris, Rn. 43).
  • BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung

  • KG, 14.05.2020 - 1 VA 17/17

    Anforderungen an das Auswahlverfahren für eine Bestellung zum Insolvenzverwalter

  • BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2069/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Verletzung des Rechts auf die

  • LG Mönchengladbach, 23.04.2014 - 24 Qs 310 Js 3065/13

    Anordnung der Durchsuchung einer Wohnung bei Vorliegen des Verdachts der Begehung

  • OLG München, 14.11.2018 - 34 Wx 42/18

    Wohnungsdurchsuchung für Zwecke der Gefahrenabwehr

  • VGH Bayern, 19.10.2009 - 16b DC 09.2188

    Disziplinarrecht; Durchsuchungsanordnung (Wohn- und Geschäftsräume);

  • BGH, 28.11.2005 - NotSt (B) 3/05

    Voraussetzungen einer vorläufigen Amtsenthebung

  • BVerwG, 09.05.2023 - 2 AV 2.23

    Antrag auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung und Beschlagnahmeanordnung i.R.e.

  • VGH Bayern, 08.08.2005 - 16a CD 05.1692

    Disziplinarrecht, Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung durch den

  • VG Potsdam, 24.07.2023 - 18 I 7/23
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