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   BVerfG, 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09   

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BVerfG, 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09 (https://dejure.org/2010,1980)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09 (https://dejure.org/2010,1980)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 1 BvR 1627/09 (https://dejure.org/2010,1980)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 1 S 2 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 6 Abs 1 Nr 1 BImSchG
    Nichtannahmebeschluss: Grenzen des Bestandsschutzes einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Legehennenanlage - hier: Anpassungspflichten bzgl Altanlagen aufgrund der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (juris: TierSchNutztV) - Sowie zur Verfassungsmäßigkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Bestandsschutz einer immissionsschutzrechtlich genehmigten und in Betrieb genommenen Legehennenanlage; Umrüstung der Legeeinrichtungen (Käfige) entsprechend EG-Norm auf neue Käfiggrößen einschließlich Wedeleinrichtung zur Kotabtrocknung und automatischer Eiersammlung; ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Grenzen des Bestandsschutzes einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Legehennenanlage - hier: Anpassungspflichten bzgl Altanlagen aufgrund der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (juris: TierSchNutztV) - Sowie zur Verfassungsmäßigkeit der ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Grenzen des Bestandsschutzes einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Legehennenanlage - hier: Anpassungspflichten bzgl Altanlagen aufgrund der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (juris: TierSchNutztV) - Sowie zur Verfassungsmäßigkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestandsschutz einer immissionsschutzrechtlich genehmigten und in Betrieb genommenen Legehennenanlage; Umrüstung der Legeeinrichtungen (Käfige) entsprechend EG-Norm auf neue Käfiggrößen einschließlich Wedeleinrichtung zur Kotabtrocknung und automatische Eiersammlung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 473
  • NVwZ 2010, 771
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09
    Mit Urteil vom 6. Juli 1999 (BVerfGE 101, 1) erklärte das Bundesverfassungsgericht die Hennenhaltungsverordnung für nichtig.

    Dies gilt insbesondere mit Blick auf den Gewährleistungsgehalt des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. beispielsweise BVerfGE 49, 382 ; 58, 300 ; 104, 1 ) und den Umfang der Verordnungsermächtigung des § 2a TierSchG (vgl. BVerfGE 101, 1 ).

    Denn wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 6. Juli 1999 (BVerfGE 101, 1 ) festgestellt hat, verstießen die einschlägigen Vorschriften der Hennenhaltungsverordnung (unter anderem) gegen § 2a Abs. 1 TierSchG und waren folglich (von Beginn an) nichtig.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 6. Juli 1999 im Hinblick auf den Parlamentsvorbehalt ausgeführt, die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs, insbesondere der ungesicherte Erkenntnisstand im Bereich des ethologischen Tierschutzes, lege es nahe, von einer detaillierten gesetzlichen Regelung abzusehen und die nähere Ausgestaltung dem Verordnungsgeber zu überlassen, der die Regelungen rascher und einfacher dem neuesten Stand der Erkenntnisse im ethologischen Bereich anpassen könne (vgl. BVerfGE 101, 1 ).

    ee) Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 6. Juli 1999 (BVerfGE 101, 1 ) zu dem Bestandsschutz bereits vorhandener Käfiganlagen gebieten keine andere Beurteilung.

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09
    Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung steht mit der verfassungsrechtlichen Vorstellung eines sozialgebundenen Privateigentums nicht in Einklang (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ; stRspr).

    Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie ist auch der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes zu berücksichtigen, der in Art. 14 Abs. 1 GG für vermögenswerte Güter eine eigene Ausprägung erfahren hat (vgl. BVerfGE 36, 281 ; 72, 9 ; 75, 78 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 117, 272 ).

    (bb) Das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot enthält für verschiedene Fallgruppen unterschiedliche Anforderungen (vgl. hierzu etwa BVerfGE 101, 239 ).

    Schließlich muss der Vertrauensschutz zurücktreten, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung erfordern (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 101, 239 ; stRspr).

  • BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70

    Patentanmeldungen

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09
    Bei der Beantwortung dieser Frage muss auf den Zweck und die Funktion der Eigentumsgarantie unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung im Gesamtgefüge der Verfassung zurückgegriffen werden (vgl. BVerfGE 36, 281 ).

    Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie ist auch der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes zu berücksichtigen, der in Art. 14 Abs. 1 GG für vermögenswerte Güter eine eigene Ausprägung erfahren hat (vgl. BVerfGE 36, 281 ; 72, 9 ; 75, 78 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 117, 272 ).

    Die Eingriffe müssen zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet und erforderlich sein, insbesondere dürfen sie den Betroffenen nicht übermäßig belasten und für ihn deswegen unzumutbar sein (vgl. BVerfGE 21, 150 ; 31, 275 ; 36, 281 ; 58, 137 ; 72, 9 ; 117, 272 ; stRspr).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auch wenn die Genehmigungen nach § 7 Abs. 1, 1a AtG erst nach erheblichen Investitionen des Anlagenbetreibers in Grundstück und Anlage erteilt werden oder die Erteilung Voraussetzung für solche Investitionen ist, werden sie dadurch nicht zum Eigentum in der Hand des Genehmigungsinhabers (offen hingegen noch BVerfGK 16, 473 und BVerfGK 17, 88 ; vgl. auch BVerfGE 17, 232 ).
  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14.1.2010 - 1 BvR 1627/09 -, Juris Rn. 27 f.) sowie Wasserrechte, auf deren Grundlage eine Wasserkraftanlage betrieben wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24.2.2010 - 1 BvR 27/09 - , Juris Rn. 62), als von der Eigentumsgarantie zumindest insoweit für erfasst gehalten, als diese die Grundlage für einen Betrieb darstellen, der mit erheblichen Eigenleistungen errichtet wurde.
  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07

    Legehennenhaltung

    2006 gerichtete - Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde mit Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2010 (- 1 BvR 1627/09 -, NVwZ 2010, S. 771 ff.) nicht zur Entscheidung angenommen.

    Rechtsstreitigkeiten, für die es auf die Vereinbarkeit dieser Norm mit dem Grundgesetz auch noch nach Ablauf der darin vorgesehenen Übergangsfristen ankommt, sind nicht von vornherein auszuschließen (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Januar 2010 - 1 BvR 1627/09 -, NVwZ 2010, S. 771 ff.).

    Als Belang von Verfassungsrangist der Tierschutz, nicht anders als der in Art. 20a GG schon früher zum Staatsziel erhobene Umweltschutz, im Rahmen von Abwägungsentscheidungen zu berücksichtigen und kann geeignet sein, ein Zurücksetzen anderer Belange von verfassungsrechtlichem Gewicht - wie etwa die Einschränkung von Grundrechten - zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 117, 126 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Januar 2010 - 1 BvR 1627/09 -, NVwZ 2010, S. 771 ff.); er setzt sich aber andererseits gegen konkurrierende Belange von verfassungsrechtlichem Gewicht nicht notwendigerweise durch (vgl. BVerfGE 110, 141 ; BVerwGE 127, 183 ).

  • BVerwG, 19.12.2023 - 7 C 4.22

    Zulässigkeit nachträglicher artenschutzrechtlicher Beschränkungen des Betriebs

    Im Immissionsschutzrecht gibt es keinen allgemeinen Grundsatz, wonach dem Anlagenbetreiber eingeräumte Rechtspositionen trotz wesentlicher Änderungen der Sach- oder Rechtslage zu belassen seien und nur gegen Entschädigung entzogen werden dürften (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Oktober 2008 - 7 C 48.07 -âEURŒ BVerwGE 132, 224 Rn. 27 und vom 30. April 2009 - 7 C 14.08 - NVwZ 2009, 1441 Rn. 22; bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Januar 2010 âEURŒ- 1 BvR 1627/09 - NVwZ 2010, 771 Rn. 35 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13

    Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für

    Staatliche Genehmigungen sind insoweit mangels eigener Leistung grundsätzlich nicht geschützt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 198/08 -, NVwZ 2009, 1426 [1428]; Ausnahme: Wasserrechte, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 1 BvR 27/09 -, juris Rn. 62; offen: immissionsschutzrechtliche Genehmigung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 BvR 1627/09 -, NVwZ 2010, 771 [772, Rn. 29]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 LB 24/12

    Berufung einer Nerzfarmbetreiberin stattgegeben: Berufswahlbeschränkende

    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes an einen - in der Regelung zur Berufsausübung, ggf. mit berufswahleinschränkenden Auswirkungen, liegenden - Eingriff in die Berufsfreiheit der Farmbetreiber können durch eine angemessene Übergangsfrist gewahrt werden, die vorliegend in § 45 Abs. 31 TierSchNutztV auch für bestehende Betriebe mit fünf Jahren nicht ersichtlich zu kurz gestaltet worden ist (vgl. zur verfassungsrechtlichen Bedeutung von Übergangsfristen BVerfG, Beschl. v. 30.11.2010 - 1 BvL 3/07 -, Juris Rn. 49, 61; Beschl. v. 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09 -, NVwZ 2010, 771, Juris Rn. 71 ff. zu § 40 Abs. 4 der damaligen TierSchNutztV - Legehennenhaltung).

    Die nachträgliche Änderung der Haltungsanforderungen könnte sich nur dann als unverhältnismäßg erweisen, wenn der Betreiber von Verfassungs wegen auf den Fortbestand einer zuvor geltenden Regelung vertrauen durfte (vgl. für die Haltungsanforderungen für Legehennen BVerfG, Beschl. v. 14.01.2010, a.a.O., Juris Rn. 72 ff.).

    Auch insoweit kommt der Einräumung einer angemessenen Übergangsfrist maßgebliche Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.01.2010, a.a.O., Juris Rn. 70 f. - Anforderungen an Legehennenbatterien nach der TierSchNutztV).

  • BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 12.10

    Wiederaufbau eines abgebrannten Putenmaststalles; kapazitätsbeschränkende

    Durch sie wird sichergestellt, dass der materielle Standard des Immissionsschutzrechts gewahrt bleibt (Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 7 C 14.08 - NVwZ 2009, 1441 Rn. 24 sowie dazu BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 BvR 1627/09 - NVwZ 2010, 771 Rn. 43).

    Die Verpflichtung, eine Anlage an nachträgliche Änderungen anzupassen, beurteilt sich vielmehr nach dem jeweils einschlägigen Fachrecht (Urteil vom 30. April 2009 a.a.O. Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2010 a.a.O. Rn. 44).

    Ergibt sich hierbei, dass der Eigentümer eine bestimmte Befugnis nicht hat, so gehört diese nicht zu seinem Eigentumsrecht (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2010 a.a.O. Rn. 26).

  • OLG München, 17.09.2015 - 1 U 1041/14

    Entschädigung wegen rechtswidrigen Widerrufs einer erteilten Sendelizenz

    Bislang nicht abschließend geklärt ist in der Rechtsprechung, inwieweit behördliche Genehmigungen oder Lizenzen unter Art. 14 GG fallen (vgl. BVerfG vom 10.06.2009, 1 BvR 198, 08, Rn. 17 [zitiert nach juris] zur Teilentziehung einer Straße; BVerfG vom 04.10.2010, 1 BvR 1627/09, Rn. 29 [zitiert nach juris] zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung; BVerfG vom 24.02.2010, 1 BvR 27, 09, Rn. 81 [zitiert nach juris] zu einem alten Wasserrecht).

    So hatte der Anlagenbetreiber im Fall des BVerfG vom 14.01.2010, 1 BvR 1627/09 ("Legehennenanlage") ebenfalls keine Leistung im engeren Sinne erbracht, um die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu "verdienen".

    Die Fallgestaltung entspricht damit derjenigen in den Entscheidungen des BVerfG vom 14.01.2010, 1 BvR 1627/09 und vom 24.02.2010, 1 BvR 27/09, in denen vom Gericht eine eigentumsrechtlich geschützte Position bejaht wurde.

  • OVG Thüringen, 10.02.2015 - 1 EO 356/14

    Nachträgliche Verschärfung von Nebenbestimmungen einer

    lich genehmigten Anlage an nachträgliche Änderungen oder auch neue Erkenntnisse nach dem jeweiligen Fachrecht (vgl. Jarass, a. a. O.; zum Verweis auf das einschlägige Fachrecht vgl. auch den dort zitierten Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09 -, NVwZ 2010, 771 = juris Rdn. 44 f.).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2013 - 12 LA 72/13

    Bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung als Schutz gegen

    Die genannten, den Bestandsschutz im Immissionsschutzrecht regelnden und begrenzenden Vorschriften stellen verfassungsgemäße Inhalts- und Schrankenbestimmungen gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar (BVerwG, Urt. v. 23.10.2008 - 7 C 48.07 -, BVerwGE 132, 224, m. Anm. Neumann, jurisPR-BVerwG 1/2009 Anm. 5; Urt. v. 23.10.2008 - 7 C 4.08 -, NVwZ 2009, 647, vorgehend Nds. OVG, Urt. v. 18.12.2007 - 11 LC 139/06 -, AUR 2008, 209; BVerwG, Urt. v. 30.4.2009 - 7 C 14.08 -, NVwZ 2009, 1441, dazu nachgehend BVerfG, 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss v. 14.1.2010 - 1 BvR 1627/09 -, NVwZ 2010, 771).

    Sie kann sich vielmehr nur auf die im Zeitpunkt des Genehmigungsbescheids geltenden Vorschriften beziehen (vgl. dazu auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss. v. 14.1.2010, a. a. O., juris Rn. 38).

    Im Übrigen kommt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Regelungswirkung nur in Bezug auf den Genehmigungsvorbehalt des § 4 BImSchG und im Hinblick auf die gemäß § 13 BImSchG eingeschlossenen Genehmigungen zu, nicht aber insoweit, als andere behördliche Zulassungen erforderlich bleiben oder - wie hier - das einschlägige Fachrecht nur materielle Anforderungen an die Anlagen stellt, ohne einen eigenständigen Genehmigungsvorbehalt vorzusehen (vgl. dazu ebenfalls BVerfG, Nichtannahmebeschluss. v. 14.1.2010, a. a. O., Rn. 41 und vorgehend BVerwG, Urt. v. 30.4.2009 - 7 C 14.08 -, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2017 - 13 A 1035/15

    Verbot von rechtsgeschäftlichen Übertragungen rettungsdienstrechtlicher

  • OVG Hamburg, 07.02.2018 - 4 Bf 217/17

    Hamburgische Regelungen über Modalitäten der konkreten Aufstellung von

  • OVG Saarland, 10.02.2014 - 1 B 476/13

    Neue glücksspielrechtliche Anforderungen an Spielhallen - Abstandsgebot -

  • OVG Saarland, 03.02.2014 - 1 B 479/13

    Neue glücksspielrechte Anforderungen an Spielhallen; Vereinbarkeit des

  • OVG Hamburg, 19.05.2015 - 4 Bs 14/15

    Verfassungswidrigkeit der Spielgerätereduzierungspflicht gegenüber

  • OVG Saarland, 14.03.2014 - 1 B 102/14

    Neue glücksspielrechtliche Anforderungen an Spielhallen: Verbot von

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2012 - 3 S 231/11

    Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit iSd WHG durch einen Badesteg am

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2012 - 8 D 47/11

    Widerruf einer Verzichtserklärung für ein sog. Altkraftwerk nach § 20 Abs. 3 S. 1

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2014 - 7 A 1844/12

    Bauamt durfte Schließung der Abfallschächte eines Hochhauses anordnen

  • OVG Saarland, 10.02.2014 - 1 B 470/13

    Glücksspielrechtliche Anforderungen an Spielhallen; Zulässigkeit des

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2022 - 12 LA 56/22

    Klage einer Kommune gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens sowie die

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2010 - 1 LC 338/07

    Anwendbarkeit des § 16 Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2012 - 8 D 48/11

    Widerruf einer Verzichtserklärung für ein sog. Altkraftwerk nach § 20 Abs. 3 S. 1

  • BVerwG, 07.10.2014 - 4 B 22.14

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - 20 B 90/13

    Eilantrag des Kreises Borken zur Ermöglichung der Vollstreckung einer

  • OVG Saarland, 13.12.2022 - 2 A 54/22

    Durchsetzung von artenschutzrechtlichen Auflagen zum Betrieb von Windkraftanlagen

  • OLG Stuttgart, 07.08.2014 - 2 U 176/13

    Einspeisevergütung für Strom aus einer Biomasseanlage: Anspruch des Betreibers

  • VG Saarlouis, 27.11.2013 - 1 L 976/13

    Einstweiliges Anordnungsverfahren auf Feststellung der Vereinbarkeit einer

  • VG Stade, 10.12.2014 - 6 A 2797/13

    Notwendigkeit einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle

  • VG Saarlouis, 27.11.2013 - 1 L 1266/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Schließung einer Spielhalle:

  • VG Magdeburg, 13.12.2012 - 9 A 251/11

    Erlass von Anschlussbeiträgen

  • VG Freiburg, 25.04.2013 - 5 K 212/13

    Zusätzliche Erlaubnis für bestehende Spielhalle - zur Übergangsregelung in § 51

  • VG Saarlouis, 19.11.2013 - 1 L 833/13

    Einstweiliges Anordnungsverfahren auf Feststellung der Vereinbarkeit von

  • VG Ansbach, 09.08.2013 - AN 4 E 13.01186

    (Kein) Anspruch auf einstweilige Anordnung, die Schließung von Spielhallen

  • VG Ansbach, 19.08.2013 - AN 4 E 13.01180

    (Kein) Anspruch auf einstweilige Anordnung, die Rechtmäßigkeit des Betriebs von

  • VG Ansbach, 29.04.2014 - AN 4 K 13.01263

    Verbot von Mehrfachkonzessionen; unechte Rückwirkung; Übergangsfrist; Stichtag;

  • VG Ansbach, 29.04.2014 - AN 4 K 13.01265

    Verbot von Mehrfachkonzessionen; unechte Rückwirkung; Übergangsfrist; Stichtag;

  • VG Ansbach, 29.04.2014 - AN 4 K 13.01154

    Verbot von Mehrfachkonzessionen; unechte Rückwirkung; Übergangsfrist; Stichtag;

  • VG Saarlouis, 27.11.2013 - 1 L 1292/13

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis nach dem Übergangsrecht;

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