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   BVerfG, 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21   

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BVerfG, 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21 (https://dejure.org/2022,1318)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21 (https://dejure.org/2022,1318)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 (https://dejure.org/2022,1318)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Statthaftigkeit isolierten Rechtsschutzes gegen eine Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung einer Beamtin

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 44 Abs 6 BBG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Statthaftigkeit isolierten Rechtsschutzes gegen eine Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung eines Beamten (Untersuchungsanordnung) - Rechtsschutzgarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG kann weite Auslegung des § 44a S 2 VwGO und damit ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Statthaftigkeit isolierten Rechtsschutzes gegen eine Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung eines Beamten (Untersuchungsanordnung) - Rechtsschutzgarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG kann weite Auslegung des § 44a S 2 VwGO und damit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 44a
    Zulässigkeit einstweiligen Rechtsschutzes gegen Untersuchungsanordnung der Deutschen Telekom AG wegen Zweifeln an Dienstfähigkeit einer Bundesbeamtin mit Schwerbehinderung

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Statthaftigkeit isolierten Rechtsschutzes gegen eine Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung eines Beamten (Untersuchungsanordnung) - Rechtsschutzgarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG kann weite Auslegung des § 44a S 2 VwGO und damit ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung einer Beamtin

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung gegenüber Beamten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 613
  • NVwZ 2022, 401
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21
    Der Senat habe sich mit Beschluss vom 13. Januar 2020 (4 S 2269/19, juris, Rn. 5 ff.) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung nicht entscheidungstragend der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, juris, Rn. 16 ff.) angeschlossen, dass eine Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten im Rahmen eines Zurruhesetzungsverfahrens nicht isoliert gerichtlich angreifbar sei.

    (1) Der Verwaltungsgerichtshof stützt sich zur Begründung seiner Auffassung, § 44a Satz 1 VwGO stehe der Zulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entgegen, maßgeblich auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, juris).

    Mit Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 - entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass eine Untersuchungsanordnung als bloße Verfahrenshandlung nicht gesondert mit Rechtsmitteln angreifbar und daher auch ein Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes unzulässig sei.

    Das "Prognoserisiko" sei nicht unzumutbar, denn die Rechtmäßigkeitsanforderungen an eine Untersuchungsanordnung seien in der (Senats-)Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019, a.a.O., Rn. 21 ff.).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht der Auffassung ist, ein vorhandenes Restrisiko sei von dem Beamten hinzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019, a.a.O., Rn. 33), ist dem nicht zu folgen.

    Entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts folgt etwas Anderes auch nicht daraus, dass bei Nichtbefolgung der Untersuchungsanordnung in der Praxis "nicht ernsthaft" eine Disziplinarmaßnahme drohen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, juris, Rn. 29).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Gutachten, wenn sich der betroffene Beamte der angeordneten Untersuchung unterzieht, auch dann verwendet werden, wenn sich die Aufforderung als solche bei der gerichtlichen Prüfung im Rahmen des Zurruhesetzungsverfahrens als rechtswidrig erweist; das Untersuchungsergebnis ist also unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung verwertbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 17.10 -, juris, Rn. 18; Beschluss vom 14. März 2019, a.a.O., Rn. 34).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21
    Gewährleistet wird nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 93, 1 ; stRspr).

    Daraus folgt, dass gerichtlicher Rechtsschutz in Eilverfahren so weit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei (endgültiger) richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 46, 166 ; 65, 1 ; 93, 1 ).

    Hieraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 93, 1 ).

  • BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zur

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21. Oktober 2020 klargestellt, dass eine Untersuchungsanordnung, mit welcher der Beamte verpflichtet wird, sich einer kompletten körperlichen Untersuchung nebst Befragung zur gesundheitlichen, persönlichen und sozialen Situation im dienstlichen und im privaten Umfeld zu unterziehen, in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG eingreift (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 -, Rn. 32).

    Zum anderen korreliert mit der Treuepflicht des Beamten die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die diesen verpflichtet, bei seinen Entscheidungen die wohlverstandenen Interessen des Beamten in gebührender Weise zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 43, 154 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Oktober 2020, a.a.O., Rn. 34).

  • VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 CE 24.250

    Untersuchungsanordnung, Krankheitszeiten während vorläufiger Dienstenthebung

    Eine solche vorsorgliche Anordnung des Dienstherrn verstößt im Lichte der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 14.1.2022 - 2 BvR 1528/21; B.v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 - jeweils juris) gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BayVGH, B.v. 28.3.2022 - 3 CE 22.508 - juris Rn. 16 ff.; HessVGH, B.v. 23.8.2021 - 1 B 2452/20 - juris Rn. 26; a.A. BVerwG, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris Rn. 58; OVG NW, B.v. 17.1.2022 - 6 B 54/22 - juris Rn. 9).

    Der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen (BA S. 17 f.) Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 14.3.2019 a.a.O. juris Rn. 58), wonach in einer vom Dienstherrn selbst bereits vorsorglich getroffenen Anordnung, dass sich die Beamtin bzw. der Beamte ggf. einer vom Amtsarzt für erforderlich gehaltenen Zusatzbegutachtung zu unterziehen hat, keine unzulässige (Vorab-)Delegation liege, vermag sich der Senat vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 14.1.2022 a.a.O. juris Rn. 25; B.v. 21.10.2020 a.a.O. juris Rn. 35) nicht anzuschließen.

    Sowohl Anlass als auch Art und Umfang der durchzuführenden Untersuchung sind - insbesondere, um dem Beamten effektiven Rechtsschutz noch vor dem Untersuchungstermin zu ermöglichen - in der Untersuchungsanordnung zu benennen (BVerfG, B.v. 21.10.2020 a.a.O. juris Rn. 35; BVerfG, B.v. 14.1.2022 a.a.O. juris Rn. 25; vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2013 a.a.O. juris Rn. 23).

    Die Rechtswidrigkeit der Gutachtensanordnung ist nach Erstellung des Gutachtens ohne Bedeutung (BVerwG, U.v. 26.4.2012 - 2 C 17.10 - juris Rn. 18 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, B.v. 14.1.2022 a.a.O. juris Rn. 18 m.w.N.).

  • BVerwG, 07.04.2022 - 3 C 9.21

    Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch

    Ob im Hinblick auf den zwischenzeitlich erreichten Stand der Rechtsprechung zum Rechtsschutz gegen in Grundrechte eingreifende behördliche Vorbereitungshandlungen (zur Untersuchungsaufforderung im Dienstrecht vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 - NVwZ 2022, 401; zur Beibringungsaufforderung im Fahrerlaubnisrecht vgl. Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 25; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 44a Rn. 13 und 52. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2014, Empfehlungen der Arbeitskreise, AK V Ziffer 8, S. XIV) daran festzuhalten ist, dass die Aufforderung, ein Fahreignungsgutachten beizubringen, nicht selbständig anfechtbar ist (BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 17), bedarf deshalb keiner Entscheidung.
  • VGH Bayern, 28.03.2022 - 3 CE 22.508

    Anforderungen an die Verpflichtung zur Durchführung einer amtsärztlichen

    Im Licht der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 14.1.2022 - 2 BvR 1528/21 (= BeckRS 2022, 1226); B.v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 - jeweils juris (= BeckRS 2020, 30114 )) verstößt eine vorsorglich getroffene Anordnung des Dienstherrn, der Beamte habe sich einer Zusatzbegutachtung auf anderen medizinischen Fachgebieten zu unterziehen, soweit dies aus amtsärztlicher Sicht erforderlich ist, gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (a.A. BVerwG, 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris Rn. 58 (= BeckRS 2019, 6003)).

    Im Licht der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 14.1.2022 - 2 BvR 1528/21; B.v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 - jeweils juris) verstößt eine vorsorglich getroffene Anordnung des Dienstherrn, der Beamte habe sich einer Zusatzbegutachtung auf anderen medizinischen Fachgebieten zu unterziehen, soweit dies aus amtsärztlicher Sicht erforderlich ist, gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (a.A. BVerwG, 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris Rn. 58).

    Der weiteren Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris Rn. 58), wonach in einer vom Dienstherrn selbst bereits vorsorglich getroffenen Anordnung, dass sich die Beamtin bzw. der Beamte ggf. einer vom Amtsarzt für erforderlich gehaltenen Zusatzbegutachtung zu unterziehen hat, keine unzulässige (Vorab-)Delegation liege, vermag sich der Senat vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 14.1.2022 - 2 BvR 1528/21 - juris Rn. 25; B.v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 - juris Rn. 35) nicht anzuschließen.

    Diesen Rechtssatz hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 14. Januar 2022 (2 BvR 1528/21 - juris Rn. 25) erneut ausdrücklich bestätigt.

    Denn auch in dieser Fallkonstellation besteht die vom Bundesverfassungsgericht erkannte Gefahr von Rechtsschutzdefiziten im Hinblick auf allein durch Verfahrenshandlungen ausgelöste Rechtsnachteile (BVerfG, B.v. 14.1.2022 - 2 BvR 1528/21 - juris Rn. 18 m.w.N).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2022 - 1 A 1314/19

    Dienstunfähigkeit; Ruhestand; Vermutung; Aufklärungsmaßnahmen;

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juni 2006- 2 BvR 1349/05 -, juris, Rn. 32, vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 -, juris, Rn. 32 bis 36, und vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 -, juris, Rn. 25.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. Oktober 2020- 2 BvR 652/20 -, juris, Rn. 32, 35 und vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 -, juris, Rn. 25.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse 21. Oktober 2020- 2 BvR 652/20 -, juris, Rn. 35, und vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 -, juris, Rn. 25.

  • VG Berlin, 15.11.2023 - 4 K 253.22

    Investitionsprüfung: Erwerb eines Medizinprodukteherstellers durch chinesisches

    § 44a VwGO ist zwar einschränkend dahingehend auszulegen, dass der Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfung nicht zu unzumutbaren Nachteilen führen darf, die in einem späteren Prozess nicht mehr vollständig zu beseitigen sind (BVerfG, Beschlüsse vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 - juris, Rn. 18, vom 24. Oktober 1990 - 1 BvR 1028/90 - juris, Rn. 27; BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - BVerwG 1 WB 4.12 - juris, Rn. 22; Stelkens/Schenk, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsrecht, Werkstand: 44. EL März 2023, § 44a Rn. 29 m.w.N).

    Denn die Eröffnung des Prüfverfahrens ist hinsichtlich der Schwere der mit ihr verbundenen Grundrechtsbetroffenheit nicht vergleichbar etwa mit der an einen Beamten ergehenden Anordnung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen (zu dieser vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 - juris, Rn. 25 f.).

    Abgesehen von der Beeinträchtigung durch die Untersuchung an sich, drohen Beamten im Fall einer Weigerung sich untersuchen zu lassen, disziplinarrechtliche Sanktionen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 - juris, Rn. 30).

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 447/18

    Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas

    Auch vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG besteht vorliegend kein Anlass, von der Grundregel in § 44a S. 1 VwGO abzuweichen (vgl. auch BVerwG, a.a.O., Rn. 25 ff.; BVerfG, Beschl. v. 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21, juris Rn. 18 ff. - jeweils m.w.N.).

    Die Beschwerdeführerin befindet sich jedoch im Streitfall in keiner (Ausnahme-)Situation, in der rechtliche, nachträglich nicht mehr zu behebende Nachteile entstehen könnten, die eine Ausnahme von § 44a S. 1 VwGO gerechtfertigt bzw. geboten erscheinen ließen; entsprechendes wird nicht aufgezeigt (bejahend für den beamtenrechtlichen Eilrechtsschutz BVerfG, Beschl. v. 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90, juris Rn. 24 ff.; Beschl. v. 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07, juris Rn. 10; Beschl. v. 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21, juris Rn. 18 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 4 S 273/22

    Zur Statthaftigkeit isolierten Rechtsschutzes gegen eine Untersuchungsanordnung

    Gegen eine Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten im Rahmen eines Zurruhesetzungsverfahrens ist isolierter Rechtsschutz nicht durch § 44a Satz 1 VwGO ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21 - Aufgabe der entgegengesetzten Senatsrechtsprechung).

    Mit Beschluss vom 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21 - hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts den Senatsbeschluss vom 20.07.2021 aufgehoben, entschieden, dass dieser die Antragstellerin in ihrem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verletze, die Sache an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen und die Verfassungsbeschwerde im Übrigen nicht zur Entscheidung angenommen.

    8 1. Aufgrund des Kammerbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21 - ist der Eilantrag der Antragstellerin nicht als unzulässig anzusehen, sondern die Untersuchungsanordnung zumindest einer summarischen Überprüfung (vgl. BVerfG, a.a.O., Rn. 28) zu unterziehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2023 - 1 B 943/23

    Elektronischer Rechtsverkehr

    Die Antragstellerin wende sich vorliegend nicht gegen einen konkreten Befehl, zur Untersuchung vorstellig zu werden, sodass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 -, juris) nicht einschlägig sei.

    Damit sei der Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 -, juris, einschlägig.

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 -, juris, Rn. 3.

  • VGH Bayern, 24.03.2022 - 6 CE 21.2753

    Isolierte Anfechtung einer Untersuchungsanordnung zur Feststellung der

    Mit Beschluss vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 - hat das Bundesverfassungsgericht in dem in der Beschwerdebegründung genannten Fall (Aufforderung einer Beamtin zur ärztlichen Untersuchung zur Überprüfung der Dienstfähigkeit) den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20. Juli 2021 - 4 S 1631.21 -, mit dem eine isolierte gerichtliche Angreifbarkeit einer Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten abgelehnt worden war, wegen einer Verletzung der dortigen Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG aufgehoben und die Sache an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurückverwiesen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 - entschieden, dass die vom Bundesverwaltungsgericht und von einigen Obergerichten vertretene Auffassung, § 44a Satz 1 VwGO stehe der Zulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten im Rahmen eines Zurruhesetzungsverfahrens entgegen, mit dem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht vereinbar ist.

    Denn jedenfalls sei § 44a VwGO verfassungskonform dahin auszulegen, dass die Vorschrift der Zulässigkeit einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Untersuchungsanordnung nicht entgegensteht, weil die angeordnete ärztliche Untersuchung zu Verletzungen materieller Rechtspositionen führen könnte, die nicht mit den durch die abschließende Sachentscheidung berührten materiellen Rechtspositionen identisch sind und die im Rechtsschutzverfahren gegen eine Zurruhesetzungsverfügung nicht vollständig beseitigt werden könnten (BVerfG, B.v. 14.1.2022 - 2 BvR 1528/21 - Rn 24).

  • VG Gelsenkirchen, 28.06.2023 - 1 L 538/23

    Einstweiliger Rechtsschutz; polizeiamtsärztliche Untersuchung; amtsärztliche

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 -, juris, Rn. 24 ff.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 -, juris, Rn. 27 ff.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 -, juris, Rn. 35, und vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 - Rn. 25.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2022 - 13 A 4149/18

    Anspruch auf Genehmigung für eigenwirtschaftlichen Verkehr innerhalb eines

  • VGH Hessen, 27.02.2023 - 2 B 2156/22

    Anfechtung einer Gutachtenanordnung zur Klärung von Fahreignungszweifeln

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2023 - 1 B 1200/22

    Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Dienstunfähigkeit als eine nicht

  • VG Augsburg, 12.12.2023 - Au 2 E 23.2011

    Einstweiliger Rechtsschutz, Anordnung einer ärztlichen Untersuchung zur Prüfung

  • VG Düsseldorf, 04.03.2024 - 35 K 5731/22
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2023 - 4 B 6.20

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit;

  • VG München, 20.02.2024 - M 5 E 23.5421

    Amtsärztliche Untersuchung, Formelle und inhaltliche Anforderungen an die

  • OVG Sachsen, 09.06.2023 - 12 A 822/20

    Disziplinarklage; Aberkennung Ruhegehalt; Verweigerung ärztliche Untersuchung;

  • OVG Saarland, 21.06.2023 - 1 B 18/23

    Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung außerhalb des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - 6 A 772/21

    Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; Kenntnis der zu der

  • VG München, 27.10.2023 - M 5 E 23.2723

    Formelle und inhaltliche Anforderungen an die Anordnung einer amtsärztlichen

  • VG Schleswig, 05.07.2022 - 12 B 23/22

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Untersuchungsanordnung

  • VGH Bayern, 20.04.2022 - 3 CE 22.604

    Verwertbarkeit des amtsärztlichen Gutachtens bei rechtswidriger

  • VG Gelsenkirchen, 12.05.2023 - 1 L 186/23

    Anordnung; amtsärztliche Untersuchung; Fehlzeiten

  • OVG Hamburg, 12.01.2023 - 3 Bs 153/22

    Zur Notwendigkeit der Einschaltung eines Amts- oder Facharztes zur Klärung von

  • VG Wiesbaden, 07.06.2022 - 3 L 240/22

    Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "nach Weisung der Behörde" in § 44 Abs. 6

  • BVerfG, 09.03.2022 - 2 BvR 431/22

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein vorläufiges

  • VG München, 11.08.2023 - M 5 E 23.3236

    Amtsärztliche Untersuchung, Allgemeine ärztliche Untersuchung, Psychiatrische

  • VG München, 08.12.2022 - M 5 E 22.5000

    Beamtenrechtliche Untersuchung: Erfolgreiche einstweilige Anordnung auf

  • VG Düsseldorf, 27.02.2024 - 26 L 3246/23

    Amtsärztliche Untersuchung, Dienstunfähigkeit

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2023 - 2 MB 13/22

    Erneute amtsärztliche Untersuchung eines Telekom-Beamten; Feststellung des

  • OVG Sachsen, 25.01.2023 - 2 B 13/23

    Untersuchungsanordnung; amtsärztliche Untersuchung; Beteiligung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2023 - 6 A 151/22

    Restleistungsvermögen; Suchpflicht; Untersuchungsanordnung

  • BSG, 24.11.2022 - B 5 R 116/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • OVG Sachsen, 07.02.2022 - 2 B 455/21

    Aufforderung/Anordnung amtsärztlicher Untersuchung; Fehlzeiten; Erledigung;

  • VG Augsburg, 07.03.2024 - Au 2 E 24.506

    Recht der Landesbeamten, Zweifel an der (Polizeivollzugs-)Dienstfähigkeit,

  • VG Düsseldorf, 10.02.2023 - 2 L 269/23

    Untersuchungsanordnung Vermutungsregel Fehlzeiten

  • VGH Bayern, 07.02.2023 - 16b DC 22.2489

    Einstweilige Anordnung betreffend die Unterbrechung eines Disziplinarverfahrens

  • VG München, 15.06.2023 - M 13L DK 20.2458

    (Landes) Disziplinarrecht, Klageabweisung, Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst

  • VG Düsseldorf, 05.04.2023 - 26 L 455/23
  • VGH Bayern, 05.07.2023 - 3 B 22.968

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Nachuntersuchung in einem Verfahren wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2023 - 6 B 1299/22

    Nachweis einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit eines Prüflings im

  • VG München, 23.02.2022 - M 5 E 21.6498

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung einer Amtstierärztin

  • VG Gelsenkirchen, 03.02.2023 - 12 L 1594/22

    Amtsärztliche Untersuchung Reaktivierungsuntersuchung isolierte Anfechtung

  • VG Ansbach, 21.03.2023 - AN 16 E 23.495

    Beamtenrecht, (rechtswidrige) Untersuchungsanordnung, formelle und materielle

  • VG Schleswig, 04.01.2023 - 12 B 58/22
  • VG Köln, 25.10.2022 - 23 L 1392/22
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