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   BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62   

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BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62 (https://dejure.org/1968,37)
BVerfG, Entscheidung vom 14.02.1968 - 2 BvR 557/62 (https://dejure.org/1968,37)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Februar 1968 - 2 BvR 557/62 (https://dejure.org/1968,37)
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Ausbürgerung von deutschen Juden

Art. 3, 20 GG, Nicht-Anerkennung von nationalsozialistischem Recht wegen Verstoßes gegen fundamentale Prinzipien der Gerechtigkeit;

zur Bedeutung des Art. 116 Abs. 2 GG

Volltextveröffentlichungen (6)

  • opinioiuris.de

    Ausbürgerung von deutschen Juden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Abs. 3 Art. 116 Abs. 2 S. 1
    Begriff des "nationalsozialistischen Rechts"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 41 (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gustav Radbruch: Ein Mann, geprägt vom "unerträglichen Widerspruch zur Gerechtigkeit"

  • netzwerkkrista.de (Entscheidungsbesprechung)

    Recht und Gerechtigkeit stehen nicht zur Disposition des Gesetzgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 23, 98
  • NJW 1968, 1036 (Ls.)
  • MDR 1968, 558
  • DVBl 1968, 791
  • DÖV 1968, 317
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvR 532/56

    Wohnsitz im Sinne des Art. 116 II 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62
    d) Ist es der Sinn des Art. 116 Abs. 2 GG, den politisch, rassisch und religiös Verfolgten die deutsche Staatsangehörigkeit nicht gegen ihren Willen aufzudrängen, so ist es folgerichtig, daß die deutschen Staatsangehörigen, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge - sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben - als Deutsche behandelt werden, die ihre Staatsangehörigkeit niemals verloren haben (BVerfGE 8, 81 [87]).
  • BGH, 28.02.1955 - GSZ 4/54

    Wertpapierdepot. Rückerstattung

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62
    In ihr hat der Widerspruch zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß sie von Anfang an als nichtig erachtet werden muß (vgl. BGH, RzW 1962, 563; BGHZ 9, 34 [44]; 10, 340 [342]; 16, 350 [354]; 26, 91 [93]).
  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet insbesondere, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich oder wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (BVerfGE 4, 144 [155]; 15, 167 [201]; 18, 38 [46]; 22, 254 [263]).
  • BGH, 08.10.1953 - IV ZR 30/53

    Rückerstattung

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62
    In ihr hat der Widerspruch zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß sie von Anfang an als nichtig erachtet werden muß (vgl. BGH, RzW 1962, 563; BGHZ 9, 34 [44]; 10, 340 [342]; 16, 350 [354]; 26, 91 [93]).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet insbesondere, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich oder wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (BVerfGE 4, 144 [155]; 15, 167 [201]; 18, 38 [46]; 22, 254 [263]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62
    Daher hat das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit bejaht, nationalsozialistischen "Rechts"-Vorschriften die Geltung als Recht abzuerkennen, weil sie fundamentalen Prinzipien der Gerechtigkeit so evident widersprechen, daß der Richter, der sie anwenden oder ihre Rechtsfolgen anerkennen wollte, Unrecht statt Recht sprechen würde (BVerfGE 3, 58 [119]; 6, 132 [198]).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet insbesondere, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich oder wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (BVerfGE 4, 144 [155]; 15, 167 [201]; 18, 38 [46]; 22, 254 [263]).
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62
    Gerade die Zeit des nationalsozialistischen Regimes in Deutschland hat gelehrt, daß auch der Gesetzgeber Unrecht setzen kann" (BVerfGE 3, 225 [232]).
  • BGH, 25.11.1957 - VII ZR 201/56

    Sittenwidrige Enteignung und Schuldübernahme

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62
    In ihr hat der Widerspruch zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß sie von Anfang an als nichtig erachtet werden muß (vgl. BGH, RzW 1962, 563; BGHZ 9, 34 [44]; 10, 340 [342]; 16, 350 [354]; 26, 91 [93]).
  • BGH, 11.02.1953 - II ZR 51/52

    Vermögenseinziehung und Lebensversicherung

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62
    In ihr hat der Widerspruch zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß sie von Anfang an als nichtig erachtet werden muß (vgl. BGH, RzW 1962, 563; BGHZ 9, 34 [44]; 10, 340 [342]; 16, 350 [354]; 26, 91 [93]).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51

    Entlassung von Nationalsozialisten

  • BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60

    Ruhegehalt nach Entnazifizierung

  • BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62

    Vordienstzeiten

  • LG München II, 12.05.2011 - 1 Ks 115 Js 12496/08

    NS-Kriegsverbrechen: Demjanjuk zu fünf Jahren Haft verurteilt

    275 BVerfG v. 14.02.1968 - 2 BvR 557/62 - BVerfGE 23, 98 ff.; BVerfG v. 15.04.1980 - 2 BvR 842/77, BVerfGE 54, 53 (68).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Indessen habe gerade die Zeit nationalsozialistischer Herrschaft gezeigt, daß der Gesetzgeber schweres "Unrecht" setzen könne (vgl. BVerfGE 3, 225 ; 23, 98 ) und deshalb einer Norm wegen unerträglichen Widerspruchs zur Gerechtigkeit von Anfang an der Gehorsam zu versagen sei (vgl. BVerfGE 23, 98 ; 54, 53 ).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

    Die Ausbürgerung des Beschwerdeführers sei unter Anlegung der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 14. Februar 1968 (BVerfGE 23, 98) entwickelten Maßstäbe als von Anfang an nichtig zu erachten, weil sie allein auf Grund der jüdischen Abstammung erfolgt sei und daher gegen das für alle Bereiche des Rechts geltende Willkürverbot verstoßen habe.

    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, daß Geltungsanordnungen des nationalsozialistischen Regimes der Gültigkeit als Recht entbehren, wenn sie fundamentalen Erfordernissen der Gerechtigkeit so offensichtlich widersprachen, daß der Richter, der sie als Rechtens beachten wollte, Unrecht statt Recht spräche (vgl. BVerfGE 3, 58 [119]; 6, 132 [198]; 23, 98 [106]).

    So hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß die Elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 (RGBl. I S 722), mit der im Ausland lebenden Juden die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde, in krassem Widerspruch zu fundamentalen Prinzipien der Gerechtigkeit stand (BVerfGE 23, 98 [105 ff.]).

    b) Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 14. Februar 1968 (BVerfGE 23, 98 [106]) aus der Erkenntnis, daß Geltungsanordnungen des nationalsozialistischen Regimes der Gültigkeit als Recht entbehren können, für die dort in Rede stehende Verordnung die Folgerung gezogen, daß sie als von Anfang an nichtig zu erachten sei.

    Auch sie ist im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Rassengesetzgebung und dem politischen Ziel des damaligen Regimes zu sehen, das deutsche und europäische Judentum zu verfolgen (BVerfGE 23, 98 [105 ff.]).

    Die Diskriminierung, die in der willkürlichen Ausbürgerung jüdischer Mitbürger lag, sollte indes nicht dadurch wiedergutgemacht werden, daß sich der deutsche Staat neuerlich über den Willen der Betroffenen hinwegsetzte, sondern allein dadurch, daß er ihren Willen nunmehr respektierte (vgl. BVerfGE 23, 98 [107]).

    Es ist der Sinn des Art. 116 Abs. 2 GG, die politisch, rassisch und religiös Verfolgten nicht gegen ihren Willen an der deutschen Staatsangehörigkeit festzuhalten (vgl. BVerfGE 23, 98 [108 ff.]).

    Für diejenigen Verfolgten, die eine fremde Staatsangehörigkeit nicht erworben haben, liegt die Bedeutung des Art. 116 Abs. 2 GG darin, daß die Bundesrepublik Deutschland sie nicht als Deutsche betrachtet, solange sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Wohnsitzbegründung oder Antragstellung geltend machen (BVerfGE 23, 98 [108]).

    g) Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß Art. 116 Abs. 2 GG nur in den Fällen anzuwenden ist, in denen der Verfolgte nach dem 8. Mai 1945 die Möglichkeit hat oder hatte, seinen Willen zu bekunden und damit den einen oder den anderen der in Art. 116 Abs. 2 GG genannten Tatbestände zu erfüllen (BVerfGE 23, 98 [111 f.]).

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