Rechtsprechung
BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Eilrechtsschutz in Strafvollzugssachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 04.11.1993 - StVK 608/93
- BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93
Daraus folgt, daß der gerichtliche Rechtsschutz soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 >153<; 65, 1 >70<; ständige Rechtsprechung).Zwar gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen nicht schlechthin (vgl. BVerfGE 65, 1 >70<), so daß der Gesetzgeber nicht von Verfassungs wegen auf die in § 80 VwGO getroffene Regelung festgelegt ist.
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
Auszug aus BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93
Jedoch muß gewährleistet sein, daß der Betroffene umgehend eine richterliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber das Interesse des Einzelnen an der Aussetzung der Vollstreckung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (vgl. BVerfGE 35, 382 >402<; 37, 150 >153<; 67, 43 >58 f.<).Daraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 >226<; 77, 275 >284<), der sich nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen darf sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen muß (vgl. BVerfGE 40, 272>275<; 61, 82 >111<; 67, 43 >58<).
- BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug
Auszug aus BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93
Daraus folgt, daß der gerichtliche Rechtsschutz soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 >153<; 65, 1 >70<; ständige Rechtsprechung).Jedoch muß gewährleistet sein, daß der Betroffene umgehend eine richterliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber das Interesse des Einzelnen an der Aussetzung der Vollstreckung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (vgl. BVerfGE 35, 382 >402<; 37, 150 >153<; 67, 43 >58 f.<).
- BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93
Der Grundrechtsschutz für den Beschwerdeführer würde sonst in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 34, 165 >180<; 41, 29 >43<; 49, 24 >51 f.<; 81, 138 >141<). - BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung des Antrags auf Erlaß einer …
Auszug aus BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93
Wird in solchen Fällen vorläufiger Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG ) durch die Gerichte verweigert, ist der Grundrechtseingriff tiefgreifend und schwerwiegend (vgl. BVerfG, StV 1993, 482 , >483<). - BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93
Daraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 >226<; 77, 275 >284<), der sich nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen darf sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen muß (vgl. BVerfGE 40, 272>275<; 61, 82 >111<; 67, 43 >58<). - BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem …
Auszug aus BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93
Daraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 >226<; 77, 275 >284<), der sich nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen darf sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen muß (vgl. BVerfGE 40, 272>275<; 61, 82 >111<; 67, 43 >58<). - BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68
Simultanschule
Auszug aus BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93
Der Grundrechtsschutz für den Beschwerdeführer würde sonst in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 34, 165 >180<; 41, 29 >43<; 49, 24 >51 f.<; 81, 138 >141<). - BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77
Kontaktsperre-Gesetz
Auszug aus BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93
Der Grundrechtsschutz für den Beschwerdeführer würde sonst in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 34, 165 >180<; 41, 29 >43<; 49, 24 >51 f.<; 81, 138 >141<). - BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78
Zwangsversteigerung III
Auszug aus BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93
Daraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 >226<; 77, 275 >284<), der sich nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen darf sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen muß (vgl. BVerfGE 40, 272>275<; 61, 82 >111<; 67, 43 >58<). - BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80
Hess-Entscheidung
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
- BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
- BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
Untersuchungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei der Verfassungsbeschwerde; faires …
Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 1023/08 -, NJW 2011, S. 137 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2006 - 2 BvR 1419/05 -, juris…, vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273, und vom 14. Februar 1994 - 2 BvR 2091/93 -, juris). - BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08
Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger …
Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne sind insbesondere (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), aber keineswegs ausschließlich Grundrechtseingriffe, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2006 - 2 BvR 1419/05 -, juris…, vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273, und vom 14. Februar 1994 - 2 BvR 2091/93 -, juris). - BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06
Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft …
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, dass in Fällen, in denen - wie hier - besonders tiefgreifende Grundrechtseingriffe in Rede stehen, ein Interesse des Betroffenen an nachträglicher gerichtlicher Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme anzuerkennen ist (vgl. BVerfGE 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 1994 - 2 BvR 2091/93 -, juris; …und vom 26. Juni 1997 - 2 BvR 126/91 -, EuGRZ 1997, S. 374;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700). - OLG Frankfurt, 05.02.2013 - 3 Ws 1112/12
Einzelfallregelungen in der Ordnungshaft
21 Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne sind insbesondere (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), aber keineswegs ausschließlich Grundrechtseingriffe, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschl. v. 15.3.2006 - 2 BvR 1419/05 - juris und v. 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93 - juris), Verletzungen besonderes hochrangiger Grundrechte, namentlich eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 2 I i.V. mit Art. 1 I GG, vgl. BVerfG, NJW 2011, 137 = juris Rn 30 mwN; Senat, NJW 2003, 2843) oder des Willkürverbots (Art. 3 I GG, vgl. Senat, NStZ-RR 2005, 282; 325) sowie gravierende Verletzung sonstiger Grundrechte (vgl. BVerfG NJW 2011, 137 = juris Rn 30).