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   BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 2721/05   

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BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 2721/05 (https://dejure.org/2007,8917)
BVerfG, Entscheidung vom 14.02.2007 - 1 BvR 2721/05 (https://dejure.org/2007,8917)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 1 BvR 2721/05 (https://dejure.org/2007,8917)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften des Zollfahndungsdienstgesetzes über die präventive Überwachung durch das Erste Gesetz zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes - Unzureichende Darlegung der ...

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung der Befugnisse des Zollkriminalamts zur präventiven Telekommunikationsüberwachung und Postüberwachung nach dem Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG); Notwendigkeit einer hinreichenden Darlegung der eigenen Betroffenheit in Grundrechten für die Annahme einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 10; ; GG Art. 19 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung von Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der Befugnisse des Zollkriminalamts zur präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung nach dem ZFdG mangels Betroffenheit der Beschwerdeführer in eigenen Grundrechten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 283
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 2721/05
    Mit seiner Entscheidung vom 27. Juli 2005 (BVerfGE 113, 348 ff.) habe das Bundesverfassungsgericht die Anforderungen an den Kernbereichsschutz bestimmt.

    Eine gegen ein Gesetz gerichtete Verfassungsbeschwerde kann dann ausnahmsweise zulässig sein, wenn der Betroffene von dem Vollzugsakt keine Kenntnis erlangen kann (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 67, 157 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 113, 348 ).

    Die Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde sind unter diesen Voraussetzungen erfüllt, wenn der Beschwerdeführer substantiiert darlegt, dass er mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die auf den angegriffenen Rechtsnormen beruhenden Maßnahmen in seinen Grundrechten berührt wird (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 113, 348 ; 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 BvR 1104/92 u.a. -, NVwZ 2001, S. 1261 ).

    Dabei übersehen sie jedoch gewichtige Unterschiede zwischen dem Zollfahndungsdienstgesetz und den Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes, die das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 27. Juli 2005 für nichtig erklärt hat (vgl. BVerfGE 113, 348 ff.).

    Für die Beschwerdebefugnis ist es bedeutsam, ob die Norm zu Maßnahmen gegen einen tatbestandlich eng umgrenzten Personenkreis ermächtigt oder zu Maßnahmen mit einer großen Streubreite, die Dritte auch zufällig erfassen kann (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 2721/05
    Eine gegen ein Gesetz gerichtete Verfassungsbeschwerde kann dann ausnahmsweise zulässig sein, wenn der Betroffene von dem Vollzugsakt keine Kenntnis erlangen kann (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 67, 157 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 113, 348 ).

    Die Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde sind unter diesen Voraussetzungen erfüllt, wenn der Beschwerdeführer substantiiert darlegt, dass er mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die auf den angegriffenen Rechtsnormen beruhenden Maßnahmen in seinen Grundrechten berührt wird (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 113, 348 ; 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 BvR 1104/92 u.a. -, NVwZ 2001, S. 1261 ).

    Für die Beschwerdebefugnis ist es bedeutsam, ob die Norm zu Maßnahmen gegen einen tatbestandlich eng umgrenzten Personenkreis ermächtigt oder zu Maßnahmen mit einer großen Streubreite, die Dritte auch zufällig erfassen kann (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 2721/05
    Eine gegen ein Gesetz gerichtete Verfassungsbeschwerde kann dann ausnahmsweise zulässig sein, wenn der Betroffene von dem Vollzugsakt keine Kenntnis erlangen kann (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 67, 157 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 113, 348 ).

    Die Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde sind unter diesen Voraussetzungen erfüllt, wenn der Beschwerdeführer substantiiert darlegt, dass er mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die auf den angegriffenen Rechtsnormen beruhenden Maßnahmen in seinen Grundrechten berührt wird (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 113, 348 ; 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 BvR 1104/92 u.a. -, NVwZ 2001, S. 1261 ).

  • BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Anfechtung der Regelung zur

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 2721/05
    Der Beschwerdeführer muss nicht nur eine nach § 92 BVerfGG substantiierte Behauptung aufstellen, durch die Rechtsnorm überhaupt beschwert zu sein, sondern die von ihm angegriffene Rechtsnorm muss nach Struktur und Inhalt geeignet sein, in Grundrechte des Beschwerdeführers einzugreifen, das heißt unmittelbar eine grundrechtlich geschützte Rechtsposition zu seinem Nachteil zu verändern (vgl. BVerfGE 40, 141 ; 64, 301 ; BVerfGK 4, 317 ).
  • BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92

    Benachrichtigung von observierten "Begleitpersonen"

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 2721/05
    Die Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde sind unter diesen Voraussetzungen erfüllt, wenn der Beschwerdeführer substantiiert darlegt, dass er mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die auf den angegriffenen Rechtsnormen beruhenden Maßnahmen in seinen Grundrechten berührt wird (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 113, 348 ; 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 BvR 1104/92 u.a. -, NVwZ 2001, S. 1261 ).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 2 BvR 2197/04

    Verfassungsbeschwerde gegen AltEinkG wegen mangelnder Substantiierung und

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 2721/05
    Der Beschwerdeführer muss nicht nur eine nach § 92 BVerfGG substantiierte Behauptung aufstellen, durch die Rechtsnorm überhaupt beschwert zu sein, sondern die von ihm angegriffene Rechtsnorm muss nach Struktur und Inhalt geeignet sein, in Grundrechte des Beschwerdeführers einzugreifen, das heißt unmittelbar eine grundrechtlich geschützte Rechtsposition zu seinem Nachteil zu verändern (vgl. BVerfGE 40, 141 ; 64, 301 ; BVerfGK 4, 317 ).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 2721/05
    Eine gegen ein Gesetz gerichtete Verfassungsbeschwerde kann dann ausnahmsweise zulässig sein, wenn der Betroffene von dem Vollzugsakt keine Kenntnis erlangen kann (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 67, 157 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 113, 348 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 2721/05
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 3. März 2004 die Unvereinbarkeit der damaligen §§ 39 bis 41 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) mit Art. 10 GG festgestellt und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung bis zum 31. Dezember 2004 aufgefordert hatte (vgl. BVerfGE 110, 33), trat am 28. Dezember 2004 das Gesetz zur Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt vom 21. Dezember 2004 (BGBl I S. 2603) in Kraft.
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 2721/05
    Eine gegen ein Gesetz gerichtete Verfassungsbeschwerde kann dann ausnahmsweise zulässig sein, wenn der Betroffene von dem Vollzugsakt keine Kenntnis erlangen kann (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 67, 157 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 113, 348 ).
  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 2721/05
    Vorausgesetzt wird die Darlegung einer eigenen, unmittelbaren und gegenwärtigen Beschwer (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 18, 1 ; 91, 294 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    c) Da die Beschwerdeführer schon die mögliche eigene Betroffenheit in Art. 11 Abs. 1 GG nicht haben darlegen können, bedarf die Frage einer etwaigen Verletzung des Zitiergebots aus Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG keiner Erörterung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Februar 2007 - 1 BvR 2721/05 -, JURIS, Rn. 20).
  • BVerfG, 15.06.2016 - 1 BvR 2544/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Bayerisches Polizeiaufgabengesetz und

    Es fehlt insoweit an einer sachhaltigen Auseinandersetzung mit diesen Vorschriften (vgl. hierzu BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 20. April 2016 - 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09 -, juris, Rn. 7, 84; BVerfGK 10, 283 ).

    Im Übrigen fehlt es an einer Darlegung, weshalb gerade die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Kernbereich privater Lebensgestaltung betroffen sein könnten (vgl. BVerfGK 10, 283 ).

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