Rechtsprechung
BVerfG, 14.02.2008 - 2 BvR 153/04, 2 BvR 233/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von Art 13 Abs 1, Abs 2 GG durch unzureichend begründeten Durchsuchungsbeschluss - Zudem mangelnde Verhältnismäßigkeitsprüfung
- Wolters Kluwer
Ausübung bzw. Beauftragung mit handwerklichen Tätigkeiten ohne Eintragung in die Handwerksrolle als Verstoß gegen die Handwerksordnung; Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsmaßnahme
- Judicialis
GG Art. 1; ; GG Art. 12; ; GG Art. 13; ; GG Art. 19; ; GG Art. 20; ; GG Art. 103
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 13 Abs. 1; StPO § 102
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses; Zulässigkeit der Durchsuchung wegen Verstößen gegen handwerksrechtliche Vorschriften - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Kreuznach, 07.11.2003 - 4 Gs 1436/03
- LG Bad Kreuznach, 18.12.2003 - 2 Qs 112/03
- LG Bad Kreuznach, 18.12.2003 - 2 Qs 113/03
- BVerfG, 14.02.2008 - 2 BvR 153/04, 2 BvR 233/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 14.02.2008 - 2 BvR 153/04
Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).
Der Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen im Rahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, darf nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 42, 212 ).
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus BVerfG, 14.02.2008 - 2 BvR 153/04
Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).
Die Zwangsmaßnahme muss zudem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus BVerfG, 14.02.2008 - 2 BvR 153/04
Die Zwangsmaßnahme muss zudem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).Der Richter darf die Durchsuchung nur anordnen, wenn er sich aufgrund eigenverantwortlicher Prüfung der Ermittlungen überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 96, 44 ).
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 14.02.2008 - 2 BvR 153/04
Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
- BVerfG, 26.03.2007 - 2 BvR 1006/01
Verletzung von Art 13 Abs 1, Abs 1 GG durch vorschnelle und auf unzureichender …
Auszug aus BVerfG, 14.02.2008 - 2 BvR 153/04
Eine Differenzierung zwischen den verschiedenen Tatbeständen von Handwerksordnung, Gewerbeordnung und dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, die sich in ihren Anforderungen und dem Schweregrad unterscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. März 2007 - 2 BvR 1006/01 -, NVwZ 2007, S. 1047 ), findet nicht statt. - BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
Auszug aus BVerfG, 14.02.2008 - 2 BvR 153/04
Die Zwangsmaßnahme muss zudem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).