Rechtsprechung
   BVerfG, 14.02.2016 - 1 BvR 3514/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2752
BVerfG, 14.02.2016 - 1 BvR 3514/14 (https://dejure.org/2016,2752)
BVerfG, Entscheidung vom 14.02.2016 - 1 BvR 3514/14 (https://dejure.org/2016,2752)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Februar 2016 - 1 BvR 3514/14 (https://dejure.org/2016,2752)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,2752) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verweisung eines Eilantrags an ein anderes Fachgericht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 3 S 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 17a Abs 4 S 4 GVG, § 17a Abs 4 S 5 GVG
    Nichtannahmebeschluss: Rechtsweg für Klage auf Eingliederungshilfe zugunsten eines an einer seelischen Behinderung leidenden Minderjährigen - Verweisung der Sache vom SG an das VG verletzt Betroffenen nicht in Grundrechten - keine Verletzung des Diskriminierungsverbots ...

  • Wolters Kluwer

    Verweisung eines Eilantrags durch das Sozialgericht an das Verwaltungsgericht; Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs aufgrund des Vorrangs kinder- und jugendhilferechtlicher Eingliederungshilfe bei seelischen Behinderungen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsweg für Klage auf Eingliederungshilfe zugunsten eines an einer seelischen Behinderung leidenden Minderjährigen - Verweisung der Sache vom SG an das VG verletzt Betroffenen nicht in Grundrechten - keine Verletzung des Diskriminierungsverbots ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweisung eines Eilantrags durch das Sozialgericht an das Verwaltungsgericht; Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs aufgrund des Vorrangs kinder- und jugendhilferechtlicher Eingliederungshilfe bei seelischen Behinderungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 361
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.01.2008 - B 3 SF 1/08 R

    Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2016 - 1 BvR 3514/14
    Die Voraussetzungen für die Zulassung der weiteren Beschwerde an das Bundessozialgericht lägen nicht vor, denn in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren sei eine weitere Beschwerde nach § 17a Abs. 4 GVG nicht zulässig (Hinweis auf BSG, Beschluss vom 24. Januar 2008 - B 3 SF 1/08 R -, juris; BVerwG, Beschluss vom 8. August 2006 - BVerwG 6 B 65.06 -, juris).

    Das orientiert sich am gesetzgeberischen Regelungswillen, denn das Landessozialgericht verweist auf einen Beschluss des Bundessozialgerichts, in dem dieses wiederum auf die Entstehungsgeschichte der Norm zurückgreift (vgl. BSG, Beschluss vom 24. Januar 2008 - B 3 SF 1/08 R -, juris).

  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2016 - 1 BvR 3514/14
    Es setzt sich insbesondere nicht über den erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinweg (vgl. BVerfGE 132, 99 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2012 - 12 B 438/12

    Zuständigkeit eines Schulträgers oder eines Sozialleistungsträgers zur Erfüllung

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2016 - 1 BvR 3514/14
    Diese Regelung erzwingt in Streitigkeiten über Eingliederungshilfeleistungen eine Prüfung sowohl des § 35a SGB VIII als auch der §§ 53, 54 SGB XII (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. August 2006 - 4 OB 171/06 -, SRa 2007, S. 184 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Mai 2012 - 12 B 438/12 -, juris, Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2006 - 4 OB 171/06

    Zulässigkeit einer Verweisung an das Sozialgericht nach § 17a Abs. 2 S. 1

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2016 - 1 BvR 3514/14
    Diese Regelung erzwingt in Streitigkeiten über Eingliederungshilfeleistungen eine Prüfung sowohl des § 35a SGB VIII als auch der §§ 53, 54 SGB XII (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. August 2006 - 4 OB 171/06 -, SRa 2007, S. 184 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Mai 2012 - 12 B 438/12 -, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2016 - 1 BvR 3514/14
    In der Verweisung auf den Verwaltungsrechtsweg ist jedenfalls keine Benachteiligung zu erkennen (vgl. BVerfGE 96, 288 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2020 - 2 S 623/20

    Der Verwaltungsrechtsweg ist nicht eröffnet, wenn die Unterlassung der

    Die Beschwerdemöglichkeit bei Rechtswegstreitigkeiten nach § 17a Abs. 4 Satz 4 bis 6 GVG in Verbindung mit § 173 VwGO soll nach der Begründung des Regierungsentwurfs (BT-Drs. 11/7030, S. 37 f.) die durch § 17a Abs. 5 GVG ausgeschlossene revisionsgerichtliche Kontrolle der Rechtswegfrage in der Hauptsache ersetzen; im einstweiligen Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann dieser Zweck jedoch von vornherein nicht eintreten, weil Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutz durch das Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO ohnehin nicht überprüft werden können (vgl. zu der vergleichbaren Situation im sozialgerichtlichen Verfahren BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14.02.2016 - 1 BvR 3514/14 - juris Rn. 9; zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.12.2019, aaO juris Rn. 58 ff.).
  • BSG, 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Zwischenstreit zur

    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung für den im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - wie hier - entstandenen Zwischenstreit über den Rechtsweg nach § 17a GVG die Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde an das BSG zur Klärung des Rechtswegs ausgeschlossen und hält an dieser Rechtsprechung fest (vgl BSG Beschluss vom 24.1.2008 - B 3 SF 1/08 R - SozR 4-1720 § 17a Nr. 4; vgl auch BVerwG Beschluss vom 8.8.2006 - 6 B 65/06 - DVBl 2006, 1249; diese Rspr bestätigend BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 14.2.2016 - 1 BvR 3514/14 - Juris; aA wohl noch BVerwG Beschluss vom 15.11.2000 - 3 B 10/00 - Juris; zur Rechtsbeschwerde nach §§ 574 ff ZPO vgl BGH Beschluss vom 9.11.2006 - I ZB 28/06 - NJW 2007, 1819; ähnlich BAG Beschluss vom 26.9.2002 - 5 AZB 15/02 - NJW 2002, 3725) .

    Den Beteiligten sollte für den in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren angefallenen Zwischenstreit über den Rechtsweg kein weitergehender Instanzenzug eröffnet werden als in dem zugrunde liegenden Verfahren selbst (so BSG Beschluss vom 24.1.2008 - B 3 SF 1/08 R - SozR 4-1720 § 17a Nr. 4 RdNr 11, 12; dieser Argumentation folgend BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 14.2.2016 - 1 BvR 3514/14 - Juris RdNr 9).

  • BFH, 24.05.2023 - XI R 45/20

    Abrechnungsbescheid; Aufrechnung in sogenannten Bauträger-Fällen; keine Pflicht

    d) Der Anspruch der Klägerin auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes) wird durch die Entscheidung des FG über die rechtswegfremden Vorfragen nicht verfassungswidrig eingeschränkt (vgl. allgemein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 14.02.2016 - 1 BvR 3514/14, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 2016, 361, Rz 7); denn gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG entscheidet das Gericht des zulässigen Rechtsweges den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten.
  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZB 93/20

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Anspruch auf Fortsetzung abgebrochenes

    Ähnliches gilt für die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, das maßgeblich auf die sozialgerichtliche Vorschrift des § 177 SGG abstellt (vgl. BSG 6. März 2019 - B 3 SF 1/18 R - Rn. 13; zu verfassungsrechtlichen Implikationen siehe BVerfG 14. Februar 2016 - 1 BvR 3514/14 - Rn. 9) .
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2019 - 2 S 3145/19

    Entfernung eines Beschlusses aus dem Internetauftritt des Bundesgerichtshofs;

    Die Beschwerdemöglichkeit bei Rechtswegstreitigkeiten nach § 17a Abs. 4 Satz 4 bis 6 GVG in Verbindung mit § 173 VwGO soll nach der Begründung des Regierungsentwurfs (BT-Drs. 11/7030, S. 37 f.) die nun durch § 17a Abs. 5 GVG ausgeschlossene revisionsgerichtliche Kontrolle der Rechtswegfrage in der Hauptsache ersetzen; im einstweiligen Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann dieser Zweck jedoch von vornherein nicht eintreten, weil Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutz durch das Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO ohnehin nicht überprüft werden können (vgl. zu der vergleichbaren Situation im sozialgerichtlichen Verfahren BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14.02.2016 - 1 BvR 3514/14 - juris Rn. 9).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2018 - L 11 KR 2731/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - analoge Anwendung

    Der Rechtsschutz im Zwischenstreit um den zulässigen Rechtsweg reicht nicht weiter als der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in dem nach § 177 SGG eine Beschwerde an das BSG ausscheidet ( Flint in jurisPK-SGG § 51 Rn 333; vgl auch BVerfG 14.02.2016, 1 BvR 3514/14, juris).
  • LSG Sachsen, 14.05.2020 - L 3 AL 77/19
    Denn der Rechtsschutz im Zwischenstreit um den zulässigen Rechtsweg reicht nicht weiter als der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in dem nach § 177 SGG eine Beschwerde an das Bundessozialgericht nicht gegeben ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. November 2014, a. a. O., bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 2016 - 1 BvR 3514/14 - NVwZ-RR 2016, 361 f. = juris Rdnr. 9; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. August 2018, a. a. O.; vgl. auch Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG [12. Aufl., 2017], § 51 Rdnr. 71a, m. w. N.;.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2016 - L 8 SO 284/16
    Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB VIII) einen Anspruch auf Eingliederungshilfe verfolgt und möglicherweise eine seelische Behinderung vorliegt, ist daher auch - neben einer Prüfung nach den §§ 53 ff. SGB XII - über die Gewährung von Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII zu entscheiden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Februar 2016 - 1 BvR 3514/14 - juris Rn. 7).
  • LG Neuruppin, 16.01.2017 - 1 O 14/17

    Rechtsweg: Binnenstreitigkeit zwischen einem Vorstandsmitglied der

    Da diese öffentlich-rechtlichen Aspekte nach der verständigen Interpretation des Anliegens des Antragstellers auch jedenfalls an erster Stelle zu prüfen sind, wäre sodann das Verwaltungsgericht im Falle der Negation einer öffentlich-rechtlichen Rechtsposition des Antragstellers auch dazu berufen, gem. § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG mögliche nachgelagert bestehende bürgerlich-rechtliche Ansprüche des Antragstellers - für deren Vorliegen nach dem Dafürhalten des Gerichts gleichwohl keinerlei Anhaltspunkte bestehen - vollständig zu prüfen und zu bescheiden (siehe hierzu auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14.02.2016 - Az. 1 BvR 3514/14, Rn. 7 bei juris) .
  • VG Köln, 15.05.2019 - 8 L 693/19
    vgl. zur Möglichkeit einer einschränkenden entsprechenden Anwendung von § 17 a Abs. 4 GVG auch Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 14. Februar 2016 - 1 BvR 3514/14 -, juris Rn. 9; Bundessozialgericht, Beschluss vom 24. Januar 2008 - B 3 SF 1/08 R -, juris Rn. 11.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht