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   BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 60/71   

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https://dejure.org/1972,999
BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 60/71 (https://dejure.org/1972,999)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.1972 - 2 BvR 60/71 (https://dejure.org/1972,999)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 1972 - 2 BvR 60/71 (https://dejure.org/1972,999)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine direkt gegen Verwaltungsmaßnahmen gerichtete Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 33, 18
  • DÖV 1972, 570
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 141/60

    Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Freispruch

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 60/71
    Zu den formellen Voraussetzungen einer direkt gegen Verwaltungsmaßnahmen gerichteten Verfassungsbeschwerde gehört, daß diese eine materielle Entscheidung enthalten (BVerfGE 16, 89 (93), ständige Rechtsprechung) und daß ihnen unmittelbare Außenwirkung zukommt (vgl. BVerfGE 2, 139 (141 f.); 2, 237 (242 f.)).
  • BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51

    Hypothekensicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 60/71
    Zu den formellen Voraussetzungen einer direkt gegen Verwaltungsmaßnahmen gerichteten Verfassungsbeschwerde gehört, daß diese eine materielle Entscheidung enthalten (BVerfGE 16, 89 (93), ständige Rechtsprechung) und daß ihnen unmittelbare Außenwirkung zukommt (vgl. BVerfGE 2, 139 (141 f.); 2, 237 (242 f.)).
  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58

    Schatzanweisungen

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 60/71
    Daß der Beschwerdeführer erst nach Fristablauf von der Bestimmung betroffen wurde, ändert daran nichts (vgl. BVerfGE 23, 153 (164); 29, 83 (97 f.)).
  • BVerfG, 21.07.1970 - 2 BvR 255/69

    Steinkohle-Anpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 60/71
    Daß der Beschwerdeführer erst nach Fristablauf von der Bestimmung betroffen wurde, ändert daran nichts (vgl. BVerfGE 23, 153 (164); 29, 83 (97 f.)).
  • BVerfG, 04.03.1953 - 1 BvR 766/52

    Verfassungsbeschwerde gegen einen in Vollziehung einer Entscheidung des

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 60/71
    Zu den formellen Voraussetzungen einer direkt gegen Verwaltungsmaßnahmen gerichteten Verfassungsbeschwerde gehört, daß diese eine materielle Entscheidung enthalten (BVerfGE 16, 89 (93), ständige Rechtsprechung) und daß ihnen unmittelbare Außenwirkung zukommt (vgl. BVerfGE 2, 139 (141 f.); 2, 237 (242 f.)).
  • VerfGH Bayern, 17.03.1994 - 22-VI-93

    (VerfGH München: Abweisung einer Verfassungsbeschwerde als unzulässig unter dem

    Durch solche Hinweise wird der Beschwerdeführer nicht unmittelbar in verfassungsmäßigen Rechten betroffen (vgl. VerfGH 13, 53/61; 18, 132 f.; 20, 203/207 f.; VerfGHE vom 17. Dezember 1993 Vf.100-VI-92 S. 5; BVerfGE 29, 304/309; 33, 18/22; 37, 57/61; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNr. 15 zu Art. 120).

    Durch solche Hinweise wird der Beschwerdeführer nicht unmittelbar in verfassungsmäßigen Rechten betroffen (vgl. VerfGH 13, 53/61; 18, 132 f.; 20, 203/207 f.; VerfGHE vom 17. Dezember 1993 Vf.100-VI-92 S. 5; BVerfGE 29, 304/309; 33, 18/22; 37, 57/61; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNr. 15 zu Art. 120).

  • BVerfG, 18.03.2020 - 1 BvR 337/20

    Hinweis auf Missbrauchsgebühr bei offensichtlich unzulässiger

    Dafür müssten sie einen Regelungsgehalt aufweisen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2005 - 2 BvR 1021/05 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juni 2005 - 2 BvR 1019/05 -, Rn. 2; vgl. auch BVerfGE 33, 18 ).
  • BVerfG, 28.06.2005 - 2 BvR 1019/05

    Briefliche Aufforderung der Ausländerbehörde zur Antragstellung gem AufenthG 2004

    Es kann daher Grundrechte der Beschwerdeführerin nicht verletzen; insoweit fehlt es bereits an einem mit der Verfassungsbeschwerde angreifbaren Akt der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 3, 162 [172]; - 33, 18 [20]).
  • BVerfG, 24.06.1983 - 1 BvR 1014/81

    Verfassungsbeschwerde von Rechtsbeiständen gegen die Schließung ihres

    Daß diese - etwa der befürchtete Nachwuchsmangel oder die fehlenden Weiterbildungsmöglichkeiten - bei Erhebung ihrer Verfassungsbeschwerde oder jedenfalls noch binnen Jahresfrist, innerhalb deren allein eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz erhoben werden kann (§ 93 Abs. 2 BVerfGG ), eingetreten seien - was Voraussetzung für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden wäre (vgl. BVerfGE 23, 153 >164<; 29, 83 >98<; 30, 112 >126<; 33, 18 >22<; 60, 360 >372<) -, ist jedenfalls nicht substantiiert dargetan.
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