Rechtsprechung
BVerfG, 14.03.1996 - 2 BvL 19/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässige Richtervorlage zur Antragstellung im Strafbefehlsverfahren durch das Hauptzollamt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Richtervorlage - Steuerstrafverfahren
Verfahrensgang
- AG Braunschweig, 08.11.1994 - 403 Js 27457/94
- BVerfG, 14.03.1996 - 2 BvL 19/94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvL 2/80
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Verwendung von Beamten des gehobenen …
Auszug aus BVerfG, 14.03.1996 - 2 BvL 19/94
Vielmehr könne dies auch durch landesgesetzliche Bestimmungen festgelegt werden (unter Hinweis auf BVerfGE 56, 110 ).So habe auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung über die örtlichen Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft hervorgehoben, daß Rechtspfleger aufgrund ihrer gründlichen Ausbildung (§ 2 RpflG ) für die sachgerechte Ausfüllung der Verfahrensrolle als Vertreter der Staatsanwaltschaft im besonderen Maße geeignet seien (BVerfGE 56, 110 [127]).
Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die Tatsache, daß die Regelungen des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht abschließend festlegen, wer staatsanwaltliche Aufgaben wahrnehmen kann, sondern auch eine Bestimmung durch landesgesetzliche Regelungen zulassen (BVerfGE 56, 110 ), der Möglichkeit der entsprechenden Anwendung dienstrechtlicher und organisatorischer Regelungen hier entgegenstehen könnte.
- BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO
Auszug aus BVerfG, 14.03.1996 - 2 BvL 19/94
Ist eine verfassungskonforme Auslegung der Norm möglich, so bleibt für eine Vorlage mangels Entscheidungserheblichkeit kein Raum (vgl. BVerfGE 22, 373 [377]; 68, 311 [316 f.]; 76, 100 [104]; 80, 54 [58]). - BVerfG, 05.04.1989 - 2 BvL 1/88
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 14.03.1996 - 2 BvL 19/94
Ist eine verfassungskonforme Auslegung der Norm möglich, so bleibt für eine Vorlage mangels Entscheidungserheblichkeit kein Raum (vgl. BVerfGE 22, 373 [377]; 68, 311 [316 f.]; 76, 100 [104]; 80, 54 [58]).
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 14.03.1996 - 2 BvL 19/94
Solange die Möglichkeit besteht, daß das vorlegende Gericht den Rechtsstreit in dem von ihm gewünschten Sinne entscheiden kann, ohne die für verfassungswidrig gehaltene Rechtsnorm anzuwenden, fehlt es an der Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Norm (BVerfGE 11, 330 [335]; 58, 153 [157 f.]; 64, 251 [254]). - BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvL 16/63
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs.1 GG
- BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 14.03.1996 - 2 BvL 19/94
Im Vorlagebeschluß müssen ferner der verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab angegeben und die Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm näher dargelegt sein (BVerfGE 80, 59 [65] m.w.N.). - BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des …
Auszug aus BVerfG, 14.03.1996 - 2 BvL 19/94
Ist eine verfassungskonforme Auslegung der Norm möglich, so bleibt für eine Vorlage mangels Entscheidungserheblichkeit kein Raum (vgl. BVerfGE 22, 373 [377]; 68, 311 [316 f.]; 76, 100 [104]; 80, 54 [58]). - BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69
Gasöl-Verwendungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 14.03.1996 - 2 BvL 19/94
Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist dann zulässig, wenn der Vorlagebeschluß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß das vorlegende Gericht im Fall der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie das Gericht dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 37, 328 [334] m.w.N.). - BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 14.03.1996 - 2 BvL 19/94
Solange die Möglichkeit besteht, daß das vorlegende Gericht den Rechtsstreit in dem von ihm gewünschten Sinne entscheiden kann, ohne die für verfassungswidrig gehaltene Rechtsnorm anzuwenden, fehlt es an der Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Norm (BVerfGE 11, 330 [335]; 58, 153 [157 f.]; 64, 251 [254]). - BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvL 31/82
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 14.03.1996 - 2 BvL 19/94
Solange die Möglichkeit besteht, daß das vorlegende Gericht den Rechtsstreit in dem von ihm gewünschten Sinne entscheiden kann, ohne die für verfassungswidrig gehaltene Rechtsnorm anzuwenden, fehlt es an der Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Norm (BVerfGE 11, 330 [335]; 58, 153 [157 f.]; 64, 251 [254]). - BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60
Verwaltungsstrafverfahren
- BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
Fluglärm
- BVerfG, 24.03.1976 - 1 BvL 7/74
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG