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   BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84   

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https://dejure.org/1987,192
BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84 (https://dejure.org/1987,192)
BVerfG, Entscheidung vom 14.04.1987 - 1 BvL 25/84 (https://dejure.org/1987,192)
BVerfG, Entscheidung vom 14. April 1987 - 1 BvL 25/84 (https://dejure.org/1987,192)
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Selbstbedienung bei Arzneimitteln

Art. 3 Abs. 1, Art. 12 GG;

Art. 100 GG, mittelbare Entscheidungserheblichkeit

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Selbstbedienung bei Arzneimitteln

  • openjur.de

    Selbstbedienung bei Arzneimitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ApothBetrO § 10 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Regelung der Selbstbedienung bei freiverkäuflichen Arzneimitteln in Apotheken und im übrigen Einzelhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Selbstbedienung - Freiverkäufliche Arzneimittel - Einzelhandel

  • zeit.de (Pressebericht, 18.09.1987)

    Arzneimittel - Streit um das richtige Rezept

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 75, 166
  • NJW 1987, 2919
  • NVwZ 1987, 1067 (Ls.)
  • BB 1987, 1769
 
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Wird zitiert von ... (67)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2017 - 5 S 1044/15

    Verbot des Parkens auf schmalen Straßen in der Straßenverkehrs-Ordnung unwirksam

    Für Rechtsverordnungen besteht eine solches Monopol nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. April 1987 - 1 BvL 25/84 -, BVerfGE 75, 166, und vom 1. März 1978 - 1 BvL 20/77 -, BVerfGE 48, 40).

    Der Inhalt des § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO wird auch nicht von einer Norm des formellen Rechts vorausgesetzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. April 1987 - 1 BvL 25/84 -, BVerfGE 75, 166).

  • AG Dortmund, 02.11.2020 - 733 OWi 64/20

    Freispruch mangels förmlichen Gesetzes für Corona-Beschränkungen

    Von diesem Grundsatz werden nur dann Ausnahmen gemacht, wenn zwar unmittelbar entscheidungserheblich allein Normen einer Verordnung sind, jedoch eine mittelbare Entscheidungserheblichkeit der verfassungsrechtlichen Bewertung des der Verordnung zu Grunde liegenden Gesetzes anzunehmen ist, da ihre verfassungsrechtliche Bewertung auf die der unmittelbar entscheidungsrelevanten Rechtsgrundlage durchschlägt (BVerfG, Beschluss vom 14.04.1987 - 1 BvL 25/84 - juris, Rn. 33).
  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    Ungeachtet der grundsätzlich gebotenen engen Auslegung des Kriteriums der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Vorschriften (vgl. BVerfGE 78, 165 ) genügt es für die Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle, wenn aus einer Norm, obwohl sie nicht unmittelbar Grundlage der im fachgerichtlichen Verfahren zu treffenden Entscheidung ist, Schlüsse für die Auslegung oder den Fortbestand einer unmittelbar entscheidungserheblichen Norm zu ziehen sind (vgl. BVerfGE 75, 166 ; 107, 218 ).
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