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   BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84   

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BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84 (https://dejure.org/1987,192)
BVerfG, Entscheidung vom 14.04.1987 - 1 BvL 25/84 (https://dejure.org/1987,192)
BVerfG, Entscheidung vom 14. April 1987 - 1 BvL 25/84 (https://dejure.org/1987,192)
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Selbstbedienung bei Arzneimitteln

Art. 3 Abs. 1, Art. 12 GG;

Art. 100 GG, mittelbare Entscheidungserheblichkeit

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Selbstbedienung bei Arzneimitteln

  • openjur.de

    Selbstbedienung bei Arzneimitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ApothBetrO § 10 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Regelung der Selbstbedienung bei freiverkäuflichen Arzneimitteln in Apotheken und im übrigen Einzelhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Selbstbedienung - Freiverkäufliche Arzneimittel - Einzelhandel

  • zeit.de (Pressebericht, 18.09.1987)

    Arzneimittel - Streit um das richtige Rezept

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 75, 166
  • NJW 1987, 2919
  • NVwZ 1987, 1067 (Ls.)
  • BB 1987, 1769
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
    Zweifel an der Zulässigkeit könnten lediglich deshalb bestehen, weil für das Ausgangsverfahren eine Vorschrift des Verordnungsrechts, das nicht dem Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts unterliegt (vgl. BVerfGE 48, 40 [45]), nämlich § 10 Abs. 2 ApothBetrO, unmittelbar entscheidungserheblich ist.

    Diese findet sich vielmehr in § 21 ApothG, der seinerseits den Verordnungsgeber zwar zu einer Regelung im Sinne des § 10 Abs. 2 ApothBetrO ermächtigt, ihn aber nicht dazu zwingt, sondern Spielraum für eigenverantwortliche verfassungskonforme Regelungen läßt (vgl. BVerfGE 48, 40 [46]).

  • BVerfG, 03.01.1980 - 2 BvR 1022/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot für Apotheker

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
    Dabei kann mit dem vorlegenden Gericht davon ausgegangen werden, daß der Normgeber ein übersteigertes kaufmännisches Geschäftsgebaren des Apothekers im Interesse einer funktionstüchtigen Gesundheitsfürsorge verhindern und einer Geschäftsgestaltung entgegenwirken darf, die der Apotheke den Charakter eines "Drugstore" geben würde (vgl. dazu den Nichtannahmebeschluß BVerfGE 53, 96 zum Verbot marktschreierischer Werbung).
  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvL 28/64

    Verfassungsmäßigkeit der § 6 Abs. 3 FischG

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
    Eine mittelbare Entscheidungserheblichkeit ist in der Rechtsprechung für den Fall anerkannt worden, daß eine Norm (hier: § 52 AMG) zwar nicht selbst unmittelbar Rechtsgrundlage für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens ist, daß ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage (hier: § 10 ApothBetrO) entscheidet (vgl. BVerfGE 20, 296 [303]; 32, 346 [358] und 48, 29 [35 ff.] für den Fall, daß das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; BVerfGE 30, 227 [240 f.]; 32, 260 [266 f.] für den Fall, daß das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm wiederholt; vgl. ferner die besonders gelagerten Fälle BVerfGE 2, 341 [345]; 20, 312 [316 f.]).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Gleichheitssatz vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 70, 230 [239 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvL 122/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
    Eine mittelbare Entscheidungserheblichkeit ist in der Rechtsprechung für den Fall anerkannt worden, daß eine Norm (hier: § 52 AMG) zwar nicht selbst unmittelbar Rechtsgrundlage für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens ist, daß ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage (hier: § 10 ApothBetrO) entscheidet (vgl. BVerfGE 20, 296 [303]; 32, 346 [358] und 48, 29 [35 ff.] für den Fall, daß das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; BVerfGE 30, 227 [240 f.]; 32, 260 [266 f.] für den Fall, daß das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm wiederholt; vgl. ferner die besonders gelagerten Fälle BVerfGE 2, 341 [345]; 20, 312 [316 f.]).
  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
    Eine mittelbare Entscheidungserheblichkeit ist in der Rechtsprechung für den Fall anerkannt worden, daß eine Norm (hier: § 52 AMG) zwar nicht selbst unmittelbar Rechtsgrundlage für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens ist, daß ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage (hier: § 10 ApothBetrO) entscheidet (vgl. BVerfGE 20, 296 [303]; 32, 346 [358] und 48, 29 [35 ff.] für den Fall, daß das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; BVerfGE 30, 227 [240 f.]; 32, 260 [266 f.] für den Fall, daß das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm wiederholt; vgl. ferner die besonders gelagerten Fälle BVerfGE 2, 341 [345]; 20, 312 [316 f.]).
  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
    Bei dieser Sachlage würde die "Befriedungsfunktion" der Normenkontrollentscheidung des Bundesverfassungsgerichts teilweise verfehlt (vgl. BVerfGE 62, 354 [364]), wenn die mittelbare Entscheidungserheblichkeit der gesetzlichen Vorschriften verneint würde.
  • Drs-Bund, 12.04.1976 - BT-Drs 7/5025
    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
    Bei den Beratungen über eine Neufassung des Arzneimittelgesetzes hatte sich weder das generelle Verbot des Arzneimittelverkaufs im Wege der Selbstbedienung durchgesetzt, wie es in dem 1975 eingebrachten Regierungsentwurf vorgesehen war (BTDrucks. 7/3060, S. 25 und S. 57), noch umgekehrt die vom zuständigen Bundestagsausschuß empfohlene und vom Bundestag beschlossene weitgehende Freigabe der Selbstbedienung (BTDrucks. 7/5025, S. 48, und 7/5091, S. 18).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
    Eine mittelbare Entscheidungserheblichkeit ist in der Rechtsprechung für den Fall anerkannt worden, daß eine Norm (hier: § 52 AMG) zwar nicht selbst unmittelbar Rechtsgrundlage für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens ist, daß ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage (hier: § 10 ApothBetrO) entscheidet (vgl. BVerfGE 20, 296 [303]; 32, 346 [358] und 48, 29 [35 ff.] für den Fall, daß das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; BVerfGE 30, 227 [240 f.]; 32, 260 [266 f.] für den Fall, daß das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm wiederholt; vgl. ferner die besonders gelagerten Fälle BVerfGE 2, 341 [345]; 20, 312 [316 f.]).
  • BVerfG, 19.10.1966 - 1 BvL 24/65

    Tariffähigkeit von Innungen

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
    Eine mittelbare Entscheidungserheblichkeit ist in der Rechtsprechung für den Fall anerkannt worden, daß eine Norm (hier: § 52 AMG) zwar nicht selbst unmittelbar Rechtsgrundlage für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens ist, daß ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage (hier: § 10 ApothBetrO) entscheidet (vgl. BVerfGE 20, 296 [303]; 32, 346 [358] und 48, 29 [35 ff.] für den Fall, daß das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; BVerfGE 30, 227 [240 f.]; 32, 260 [266 f.] für den Fall, daß das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm wiederholt; vgl. ferner die besonders gelagerten Fälle BVerfGE 2, 341 [345]; 20, 312 [316 f.]).
  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68

    Vereinsname

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2017 - 5 S 1044/15

    Verbot des Parkens auf schmalen Straßen in der Straßenverkehrs-Ordnung unwirksam

    Für Rechtsverordnungen besteht eine solches Monopol nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. April 1987 - 1 BvL 25/84 -, BVerfGE 75, 166, und vom 1. März 1978 - 1 BvL 20/77 -, BVerfGE 48, 40).

    Der Inhalt des § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO wird auch nicht von einer Norm des formellen Rechts vorausgesetzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. April 1987 - 1 BvL 25/84 -, BVerfGE 75, 166).

  • AG Dortmund, 02.11.2020 - 733 OWi 64/20

    Freispruch mangels förmlichen Gesetzes für Corona-Beschränkungen

    Von diesem Grundsatz werden nur dann Ausnahmen gemacht, wenn zwar unmittelbar entscheidungserheblich allein Normen einer Verordnung sind, jedoch eine mittelbare Entscheidungserheblichkeit der verfassungsrechtlichen Bewertung des der Verordnung zu Grunde liegenden Gesetzes anzunehmen ist, da ihre verfassungsrechtliche Bewertung auf die der unmittelbar entscheidungsrelevanten Rechtsgrundlage durchschlägt (BVerfG, Beschluss vom 14.04.1987 - 1 BvL 25/84 - juris, Rn. 33).
  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    Ungeachtet der grundsätzlich gebotenen engen Auslegung des Kriteriums der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Vorschriften (vgl. BVerfGE 78, 165 ) genügt es für die Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle, wenn aus einer Norm, obwohl sie nicht unmittelbar Grundlage der im fachgerichtlichen Verfahren zu treffenden Entscheidung ist, Schlüsse für die Auslegung oder den Fortbestand einer unmittelbar entscheidungserheblichen Norm zu ziehen sind (vgl. BVerfGE 75, 166 ; 107, 218 ).
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