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   BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 299/10   

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https://dejure.org/2010,4049
BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 299/10 (https://dejure.org/2010,4049)
BVerfG, Entscheidung vom 14.04.2010 - 1 BvR 299/10 (https://dejure.org/2010,4049)
BVerfG, Entscheidung vom 14. April 2010 - 1 BvR 299/10 (https://dejure.org/2010,4049)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen Rechtsbehelfs aus prozessualen Gründen - hier: nicht fristgerechte Anhörungsrüge gem § 321a ZPO - bewußte Verweigerung der Kenntnisnahme durch Prozessbevollmächtigten steht ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde bei nicht ordnungsgemäßer Ausschöpfung des Rechtsweges bei der Anhörungsrüge

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen Rechtsbehelfs aus prozessualen Gründen - hier: nicht fristgerechte Anhörungsrüge gem § 321a ZPO - bewußte Verweigerung der Kenntnisnahme durch Prozessbevollmächtigten steht ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen Rechtsbehelfs aus prozessualen Gründen - hier: nicht fristgerechte Anhörungsrüge gem § 321a ZPO - bewußte Verweigerung der Kenntnisnahme durch Prozessbevollmächtigten steht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde bei nicht ordnungsgemäßer Ausschöpfung des Rechtsweges bei der Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1215
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 299/10
    Das Oberlandesgericht hat die Regelung der Frist zur Erhebung der Anhörungsrüge nicht in einer fehlerhaften oder überraschenden Weise angewandt, durch die der verfassungsrechtlich gebotene (vgl. BVerfGE 107, 395) Schutz gegen Gehörsverletzungen nicht wirksam geworden wäre (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NJW 2007, S. 2242).

    Da sie die Annahme eines bewussten Sich-Verschließens vor einer Kenntnisnahme an enge Voraussetzungen knüpft, respektiert sie die Grundentscheidung des Gesetzgebers, die Frist zur Einlegung der Anhörungsrüge erst mit der tatsächlichen subjektiven Kenntnis des Betroffenen von der Verletzung des rechtlichen Gehörs beginnen zu lassen (vgl. BTDrucks 15/3706, S. 21; 15/3966, S. 6 f.; 15/4061, S. 25; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NJW 2007, S. 2242 ).

  • BGH, 16.12.1997 - VI ZR 408/96

    Anforderungen an die Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 299/10
    Übergeht der Betroffene vorsätzlich eine gleichsam auf der Hand liegende Kenntnisnahmemöglichkeit, die jeder andere in seiner Lage wahrgenommen hätte, so ist sein Berufen auf Unkenntnis rechtsmissbräuchlich und verstößt gegen Treu und Glauben (vgl. BGH, NJW 1993, S. 1596 ; NJW 1995, S. 332 ; BAG, NZA 2003, S. 453, jeweils zu § 586 ZPO; BGHZ 129, 136 ; BGHZ 176, 281 ; BGH, WM S. 1989, 1047 ; BGH, NJW-RR 2009, S. 1207 , jeweils zu § 826 BGB; BGHZ 133, 192 ; BGH, NJW 1998, S. 988; BAG, NZA 2003, S. 453; OLG Celle, NJW 1996, S. 2660; vgl. ferner für Fälle einer sogenannten Zugangsvereitelung BGH, NJW 1998, S. 976; BAG, NZA 2006, S. 204).
  • BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 201/51

    Anforderungen an die Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 299/10
    Eine Verfassungsbeschwerde ist regelmäßig aber auch dann unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel oder ein Rechtsbehelf, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (stRspr, vgl. BVerfGE 1, 13 ; 42, 252 ; BVerfGK 1, 222 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 24. November 2009 - 1 BvR 3324/08 -).
  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße

    Dementsprechend wird auch die Frist für die Einlegung der Anhörungsrüge zu dem Zeitpunkt in Lauf gesetzt, in dem sich der Betroffene der erforderlichen Kenntnis von einer (angeblichen) Verletzung des rechtlichen Gehörs bewusst verschließt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 5 C 26.12 - BayVBl. 2014, 221 Rn. 2; BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. April 2010 - 1 BvR 299/10 - NJW-RR 2010, 1215 Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 27.11.2017 - 1 BvR 1555/14

    Keine Verpflichtung zur Einrichtung eines gesonderten Unterrichtsfachs Ethik an

    Die Vorlage der Entscheidungen der fachgerichtlichen Vorinstanzen ist hier zur verfassungsrechtlichen Beurteilung erforderlich, weil ohne diese die Anwendung des Landesschulrechts durch die Fachgerichte und damit schon die einfachgesetzliche Grundlage für die Entscheidung im fachgerichtlichen Verfahren nicht hinreichend nachvollzogen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 2010 - 1 BvR 299/10 -, juris, Rn. 8).
  • BGH, 16.10.2012 - II ZB 6/09

    Rechtsbeschwerde in Kapitalanleger-Musterverfahren: Berechnung der Obergrenze des

    Bei schriftlich begründeten Entscheidungen fällt im Regelfall der Zeitpunkt der Kenntniserlangung mit dem der Zustellung der Entscheidung zusammen (BVerfG, NJW-RR 2010, 1215 Rn. 3 ff.; OLG Oldenburg, MDR 2009, 764).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 5 C 26.12

    Anhörungsrüge; Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs; Zeitpunkt der

    Dieses Verständnis steht mit Verfassungsrecht im Einklang (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. April 2010 - 1 BvR 299/10 - NJW-RR 2010, 1215 Rn. 5).

    Damit hat er sich im Zeitpunkt der Bekanntgabe der Kenntnisnahme bewusst verschlossen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. April 2010 a.a.O. Rn. 7).

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 16/17

    Verfassungsbeschwerde begründet; Kostenfestsetzung; Erinnerung; Anhörungsrüge;

    Bleibt ein Rechtsbehelf, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos, ist die Verfassungsbeschwerde in der Regel unzulässig (vgl. BVerfGK 13, 181, 184 f; 16, 409; BVerfG NJW-RR 2010, 1215).
  • VerfG Brandenburg, 12.05.2023 - VfGBbg 9/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Anhörungsrüge ausnahmsweise zulässig; Recht auf

    In diesem Fall wird verfassungsrechtlich unbedenklich davon ausgegangen, dass das bewusste Sichverschließen vor der erforderlichen Kenntnis den Beginn der Frist für die Einlegung der Anhörungsrüge markiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2013 ‌- 5 C 26.12 -,‌ Rn. 2, juris; Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 152a Rn. 15; Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, 43. EL August 2022, § 152a Rn. 22; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 152a Rn. 33; zu § 321a ZPO: BVerfG, Beschlüsse vom 14. April 2010 ‌- 1 BvR 299/10 -,‌ Rn. 6, und vom 16. August 2017 ‌- 2 BvR 238/17 -,‌ Rn. 3, www.bverfg.de).
  • BGH, 28.06.2022 - II ZR 50/20

    Erheben der Anhörungsrüge innerhalb einer Notfrist nach Kenntnis von der

    a) Bei schriftlich begründeten Entscheidungen fällt im Regelfall der Zeitpunkt der Kenntniserlangung mit dem der Zustellung der Entscheidung zusammen (BVerfG, NJW-RR 2010, 1215 Rn. 3 ff.; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZR 171/03, juris Rn. 2; Beschluss vom 16. Oktober 2012 - II ZB 6/09, MDR 2013, 421 Rn. 5; Rensen, MDR 2007, 695, 697).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2022 - 13 ME 435/21

    Abänderungsbefugnis; Anhörungsrüge; Antragsfrist; Ausland; Bekanntgabe;

    In einem solchen Fall (vgl. zur Systematik des § 152a Abs. 2 Satz 1 VwGO BVerwG, Beschl. v. 22.1.2013 - BVerwG 4 B 4.13 -, NVwZ-RR 2013, 340, juris Rn. 5) ist die gesetzgeberische Entscheidung zu respektieren, die Frist zur Einlegung der Anhörungsrüge erst mit der möglicherweise später erfolgten tatsächlichen subjektiven Kenntnis des Betroffenen von der Verletzung des rechtlichen Gehörs beginnen zu lassen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 14.4.2010 - 1 BvR 299/10 -, NJW-RR 2010, 1215, juris Rn. 6 m.w.N.); wobei allerdings dieser das bewusste Sich-der-Kenntnis-Verschließen gleichsteht (a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2016 - 6 U 188/15

    Missbräuchliche Berufung auf die Versäumung der Vollziehungsfrist (§ 929 II ZPO)

    Im Hinblick auf die weiteren Begleitumstände des vorliegenden Falles ist die Berufung der Antragsgegnerin auf die Versäumung der Vollziehungsfrist jedoch nach dem - auch im Prozessrecht geltenden (vgl. allgemein hierzu Zöller-Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., Einl. Rdz. 56 f.; BVerfG NJW-RR 2010, 1215 [BVerfG 14.04.2010 - 1 BvR 299/10] ; juris-Tz. 5) - Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) als missbräuchlich anzusehen, da das Verhalten der Antragsgegnerin insgesamt darauf angelegt war, die Zustellung der Beschlussverfügung vom 26.5.2015 zum Zwecke der Vollziehung gezielt zu vereiteln.
  • BAG, 12.01.2023 - 6 AZN 678/22

    Anhörungsrüge - Fristversäumnis

    Maßgeblich für den Fristbeginn ist die positive Kenntnis des Betroffenen von der Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfG 14. April 2010 - 1 BvR 299/10 - Rn. 5 f. zur wortgleichen Regelung in § 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO; 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 - Rn. 14 ff.; BAG 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 3 mwN, BAGE 118, 229) .
  • BVerfG, 16.08.2017 - 2 BvR 238/17

    Verletzung des Willkürverbots durch nicht nachvollziehbare Kostenentscheidung im

  • BGH, 13.08.2018 - VI ZR 499/16

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig

  • VerfGH Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 1 VB 64/15

    Die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs wie einer

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 35/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Subsidiarität; Anhörungsrüge; Verfristung der

  • LSG Baden-Württemberg, 18.04.2012 - L 3 AL 3923/11
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2011 - L 3 AL 1358/11
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 107-IV-10
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