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   BVerfG, 14.04.2015 - 1 BvR 629/13   

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https://dejure.org/2015,9869
BVerfG, 14.04.2015 - 1 BvR 629/13 (https://dejure.org/2015,9869)
BVerfG, Entscheidung vom 14.04.2015 - 1 BvR 629/13 (https://dejure.org/2015,9869)
BVerfG, Entscheidung vom 14. April 2015 - 1 BvR 629/13 (https://dejure.org/2015,9869)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anforderungen an die Verwarnung wegen Durchführung einer unangemeldeten Versammlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 8 Abs 1 GG, Art 8 Abs 2 GG, § 59 StGB, § 14 Abs 1 VersammlG, § 26 Nr 2 VersammlG
    Nichtannahmebeschluss: Verwarnung wegen Durchführung einer unangemeldeten Versammlung im Ergebnis nicht zu beanstanden - hier: Anmeldung bei unzuständiger Behörde und Fehlen von Anhaltspunkten für Weiterleitung an zuständige Behörde

  • Wolters Kluwer

    Anzeige einer Versammlung bei der unzuständigen Behörde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verwarnung wegen Durchführung einer unangemeldeten Versammlung im Ergebnis nicht zu beanstanden - hier: Anmeldung bei unzuständiger Behörde und Fehlen von Anhaltspunkten für Weiterleitung an zuständige Behörde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3
    Anzeige einer Versammlung bei der unzuständigen Behörde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verwarnung wegen Durchführung einer unangemeldeten Versammlung im Ergebnis nicht zu beanstanden - hier: Anmeldung bei unzuständiger Behörde und Fehlen von Anhaltspunkten für Weiterleitung an zuständige Behörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 15.01.2013 - 4 RVs 132/12

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2015 - 1 BvR 629/13
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn R..., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Meisterernst, Düsing, Manstetten, Oststraße 2, 48145 Münster - gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 15. Januar 2013 - III-4 RVs 132/12 -, b) das Urteil des Landgerichts Münster vom 10. September 2012 -14 Ns 540 Js 206/11 -16/12 -, c) das Urteil des Amtsgerichts Ahaus vom 11. April 2012 -2 Cs-540 Js 206/11-196/11 - hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Kirchhof, den Richter Masing und die Richterin Baer gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 14. April 2015 einstimmig beschlossen:.
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