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   BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68, 2 BvL 10/68, 2 BvL 11/68   

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https://dejure.org/1968,367
BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68, 2 BvL 10/68, 2 BvL 11/68 (https://dejure.org/1968,367)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.1968 - 2 BvL 9/68, 2 BvL 10/68, 2 BvL 11/68 (https://dejure.org/1968,367)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 1968 - 2 BvL 9/68, 2 BvL 10/68, 2 BvL 11/68 (https://dejure.org/1968,367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Finanzgericht - Ordnungsmäßige Besetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 23, 321
  • BFHE 92, 188
  • DVBl 1968, 421
  • DB 1968, 931
  • DÖV 1968, 416
  • BStBl II 1968, 467
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68
    Am "gesetzlichen Richter" kann es außerdem fehlen, wenn nicht durch Gesetz und Geschäftsverteilungsplan so genau wie möglich im voraus bestimmt ist, an welchen anhängig werdenden Verfahren die einzelnen Richter mitzuwirken berufen sind (BVerfGE 6, 45 [50 f]; 17, 294 [298 f.]; 20, 336 [344]).
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68
    Das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters kann schließlich dann verletzt sein, wenn es in der Person des Richters an der persönlichen oder sachlichen Unabhängigkeit fehlt (BVerfGE 4, 412 [416]; 21, 139 [146 f.]).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68
    Das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters kann schließlich dann verletzt sein, wenn es in der Person des Richters an der persönlichen oder sachlichen Unabhängigkeit fehlt (BVerfGE 4, 412 [416]; 21, 139 [146 f.]).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68
    Am "gesetzlichen Richter" kann es außerdem fehlen, wenn nicht durch Gesetz und Geschäftsverteilungsplan so genau wie möglich im voraus bestimmt ist, an welchen anhängig werdenden Verfahren die einzelnen Richter mitzuwirken berufen sind (BVerfGE 6, 45 [50 f]; 17, 294 [298 f.]; 20, 336 [344]).
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68
    Am "gesetzlichen Richter" kann es außerdem fehlen, wenn nicht durch Gesetz und Geschäftsverteilungsplan so genau wie möglich im voraus bestimmt ist, an welchen anhängig werdenden Verfahren die einzelnen Richter mitzuwirken berufen sind (BVerfGE 6, 45 [50 f]; 17, 294 [298 f.]; 20, 336 [344]).
  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68
    Die Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann verletzt sein, wenn die Institution, innerhalb der der "Richter" zu entscheiden oder mitzuentscheiden berufen ist, kein Gericht ist (BVerfGE 10, 200 [213]).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Das Grundgesetz gewährleistet den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, vor einem unabhängigen und unparteilichen Richter zu stehen, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber allen Verfahrensbeteiligten und dem Verfahrensgegenstand bietet (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 21, 139 ; 23, 321 ; 82, 286 ; 89, 28 ).
  • BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvR 1333/17

    Eilantrag gegen Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen

    Das Grundgesetz gewährleistet den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, vor einem unabhängigen und unparteilichen Richter zu stehen, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber allen Verfahrensbeteiligten und dem Verfahrensgegenstand bietet (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 21, 139 ; 23, 321 ; 82, 286 ; 89, 28 ).
  • BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veröffentlichung von

    Andererseits gewährleistet das strafbewehrte Verbot der Veröffentlichung bestimmter amtlicher Schriftstücke die unbedingte Neutralität und Distanz des Gerichts gegenüber allen Verfahrensbeteiligten und dem Verfahrensgegenstand, die zentraler Bestandteil der rechtsstaatlichen Gesamtkonzeption des Grundgesetzes sind (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 23, 321 ; 82, 286 ; 89, 28 ; 133, 168 ).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Die Institution, innerhalb derer der Richter zu entscheiden hat, muss ein Gericht sein (vgl. BVerfGE 23, 321 ), der einzelne Richter muss wirksam zum Richter ernannt sein (vgl. BVerfGE 42, 206 ) und entsprechend dem Grundsatz der Gewaltenteilung (vgl. BVerfGE 10, 200 ) die ihm anvertraute rechtsprechende Gewalt in institutioneller Unabhängigkeit wahrnehmen.

    Der Richter muss persönlich und sachlich unabhängig sein (vgl. BVerfGE 42, 206 ; vgl. auch BVerfGE 21, 139 ; 23, 321 ; 82, 286 ) und die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bieten (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 149 ; 40, 268 ).

  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    bb) Darüber hinaus hat Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch einen materiellen Gewährleistungsgehalt, der dem rechtssuchenden Bürger im Einzelfall garantiert, vor einem unabhängigen und unparteilichen Richter zu stehen, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet ( BVerfGE 4, 412 ; 21, 139 ; 23, 321 ; 82, 286 ; 89, 28 ).
  • BFH, 27.05.1968 - GrS 1/68

    Besetzung der Finanzgerichte

    Nach der Anrufung des Großen Senats durch den VI. Senat hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluß 2 BvL 9, 10, 11/68 vom 14. Mai 1968 (BStBl II 1968, 467; HFR 1968, 322) entschieden, daß die Vorlagebeschlüsse des Hessischen FG B III 26/68 vom 22. April 1968 (EFG 1968, 238), B I 114/67 vom 26. April 1968 (EFG 1968, 236) und IV 2115--2120/66 vom 29. April 1968 unzulässig sind.

    Im übrigen sei der Beschluß des BVerfG 2 BvL 9, 10, 11/68, a. a. O., für den Großen Senat nicht bindend.

    Bei Beantwortung der vorgelegten Anfrage ist der Große Senat nicht an den Beschluß des BVerfG 2 BvL 9, 10, 11/68 gebunden.

    b) Ist der Senat an die Auslegung des BVerfG, soweit sie einfaches Recht zum Gegenstand hat, nicht gebunden, kann dahingestellt bleiben, ob, wie von der Revisionsklägerin behauptet, § 31 Abs. 1 BVerfGG gegen § 103 Abs. 1 GG [richtig: Art. 103 Abs. 1 GG - d. Red.] verstößt oder nicht, ferner ob die Entscheidung des BVerfG 2 BvL 9, 10, 11/68, a. a. O., eine prozessuale Entscheidung darstellt und ob bei solchen Entscheidungen eine Bindung nicht eintritt (vgl. Geiger, a. a. O., Anm. 2 zu § 31).

    Der Große Senat teilt nicht die vom BVerfG ohne nähere Begründung in dem Beschluß 2 BvL 9, 10, 11/68, a. a. O., vertretene Ansicht, daß die von den vorlegenden Senaten des Hessischen FG übernommene Auffassung des IV. Senats des BFH in dem Urteil IV R 124/67, a. a. O., "unhaltbar" sei.

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    "Ungesetzlich" ist auch das Gericht, das nicht den Anforderungen des Grundgesetzes entspricht, sowie der Richter, dessen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht gewährleistet erscheint (vgl. BVerfGE 10, 200 [213]; 23, 321 [325]; sowie Bettermann, a.a.O., S. 263 f.).
  • BVerfG, 10.08.1995 - 1 BvR 1644/94

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Überbesetzung der Richterbank beim BFH

    Am gesetzlichen Richter fehlt es, wenn nicht so genau wie möglich im voraus bestimmt ist, an welchem anhängig werdenden Verfahren die einzelnen Richter mitzuwirken berufen sind (BVerfGE 23, 321 [325]).
  • BVerfG, 12.04.1996 - 2 BvL 18/93

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Soweit das vorlegende Gericht unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 (BVerfGE 84, 239 ) von einem zur Verfassungswidrigkeit der materiellen steuerrechtlichen Regelung führenden, dem Gesetzgeber zuzurechnenden strukturellen Erhebungsmangel ausgehe, seien die entsprechenden Darlegungen unhaltbar und könnten deshalb auch insoweit die Zulässigkeit der Vorlage nicht begründen (unter Hinweis auf BVerfGE 23, 321 [324]; 80, 182 [187]).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden

    Sollte diese Auffassung von der Erwägung beeinflußt sein, daß angesichts der den Flüchtlingen in Art. 26 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (GFK) gewährten Freizügigkeit Aufenthaltsbeschränkungen für Asylbewerber kein legitimes gesetzgeberisches Ziel sein könnten, so beruht sie auf einer im Ansatz unhaltbaren rechtlichen Voraussetzung, so daß schon aus diesem Grunde die Ausführungen des Vorlagebeschlusses nicht als eine der Vorschrift des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügende Begründung angesehen werden können (vgl. BVerfGE 23, 321 [324]).
  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66

    Besoldungsgesetz

  • BSG, 17.12.2018 - B 1 SF 2/15 S

    Sozialgerichtliches Verfahren - Amtsenthebung eines ehrenamtlichen Richters -

  • BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 528/92

    Keine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Anwendung der

  • BFH, 14.11.1968 - I R 9/68

    Unwirksamkeit der Zustellung einer Entscheidung über einen außergerichtlichen

  • BFH, 02.08.1968 - VI R 219/67

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Unterschlagungen eines

  • BFH, 27.06.1968 - V R 128/66

    Umstrittene Umsatzsteuer

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.01.1992 - 4 L 13/92

    Einzelrichterentscheidung; Kammerinterner Geschäftsverteilungsplan;

  • BFH, 06.05.1969 - VI R 110/68

    Revision - Verfahrensmängel - Materiell-rechtliche Prüfung - Zeitpunkt der

  • BFH, 10.07.1970 - VI R 41/68

    Freibetrag - Auswärtige Unterbringung - Typische Kosten - Nebenkosten -

  • BFH, 11.12.1968 - I R 138/67

    Mündliche Verhandlung - Fortsetzung - Unterbrechung - Bestimmung von

  • VGH Hessen, 16.12.1982 - X OE 520/82
  • BFH, 28.11.1968 - I R 101/68

    Darlegungsumfang bei Verfahrensrüge einer Verletzung der Vorschriften über die

  • OLG Köln, 19.03.1976 - Ss 118/76 Ws 15/76

    Möglichkeit der isolierten Anfechtung eines richterlichen Beschlusses ohne

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