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   BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93, 2 BvR 1508/93   

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BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93, 2 BvR 1508/93 (https://dejure.org/1996,337)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93, 2 BvR 1508/93 (https://dejure.org/1996,337)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1507/93, 2 BvR 1508/93 (https://dejure.org/1996,337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Sichere Herkunftsstaaten

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden betreffend Regelungen über Asylgewährung und -verfahren bei Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten sowie die gesetzliche Bestimmung Ghanas zu einem sicheren Herkunftsstaat

  • VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylgewährung und Asylverfahren bei Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylgrundrecht - Persönlicher Geltungsbereich - Herkunft - Sichere Drittstaaten - Politische Verfolgung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 94, 115
  • NJW 1996, 1665 (Ls.)
  • MDR 1996, 755
  • NVwZ 1996, 691
  • NVwZ 1996, 698
  • NVwZ 1996, 699
  • NVwZ 1996, 700
  • NJ 1996, 333
  • VBlBW 1996, 296
  • DVBl 1996, 729
  • DÖV 1996, 650
 
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Wird zitiert von ... (531)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93
    Das ist dann nicht der Fall, wenn er in anderen Teilen seines Heimatstaates eine zumutbare Zuflucht finden kann (inländische Fluchtalternative; vgl. BVerfGE 80, 315 ; 81, 58 ; 83, 216 ).

    Aus der Anwendung solcher Staatsschutzvorschriften kann sich auch politische Verfolgung im Sinne von Art. 16a Abs. 1 GG entsprechend den dafür in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Maßstäben (vgl. hierzu BVerfGE 80, 315 ; 81, 142 ) ergeben.

    Anhaltspunkte dafür, daß eine etwaige Strafverfolgung wegen der Teilnahme an Demonstrationen die Beschwerdeführer neben der Ahndung kriminellen Unrechts - trotz der von der Verfassung Ghanas garantierten Demonstrationsfreiheit - auch wegen eines asylerheblichen Merkmals treffen sollte (vgl. BVerfGE 80, 315 ), hat das Verwaltungsgericht zu Recht nicht gesehen.

  • BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 1507/93

    Erfolgreiche Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93
    Mit Beschluß vom 22. Juli 1993 (BVerfGE 89, 101) wurde dem Grenzschutzamt Frankfurt am Main vorläufig untersagt, die verfügten Einreiseverweigerungen zu vollziehen; ferner wurde den Beschwerdeführern die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gestattet.

    Eine solche Argumentation könnte, weil mit ihr die in Art. 16a Abs. 3 Satz 2 GG niedergelegten Anforderungen an das Ausräumen der Vermutung verkannt würden, verfassungsrechtlich keinen Bestand haben (vgl. BVerfGE 89, 101 ).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93
    Für Sicherheit vor politischer Verfolgung und menschenrechtswidriger Behandlung ist letztlich die Rechtspraxis in dem jeweiligen Staat entscheidend (vgl. dazu für die Prüfung des einzelnen Asylgesuchs BVerfGE 76, 143 ).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93
    Das ist dann nicht der Fall, wenn er in anderen Teilen seines Heimatstaates eine zumutbare Zuflucht finden kann (inländische Fluchtalternative; vgl. BVerfGE 80, 315 ; 81, 58 ; 83, 216 ).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93
    Die Beendigung des vorläufigen Bleiberechts - vorbehaltlich einer gegenteiligen Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts - als Folge der offensichtlichen Unbegründetheit eines Asylantrags war schon Inhalt des bisher geltenden Rechts (vgl. dazu BVerfGE 67, 43 ).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93
    Aus der Anwendung solcher Staatsschutzvorschriften kann sich auch politische Verfolgung im Sinne von Art. 16a Abs. 1 GG entsprechend den dafür in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Maßstäben (vgl. hierzu BVerfGE 80, 315 ; 81, 142 ) ergeben.
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93
    Bei diesen kommt die Zuerkennung einer Asylberechtigung nur dann in Betracht, wenn sie sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen, mithin als notwendige Konsequenz einer andauernden, die eigene Identität prägenden und nach außen kundgegebenen Lebenshaltung erscheinen (vgl. BVerfGE 74, 51 ).
  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93
    Das ist dann nicht der Fall, wenn er in anderen Teilen seines Heimatstaates eine zumutbare Zuflucht finden kann (inländische Fluchtalternative; vgl. BVerfGE 80, 315 ; 81, 58 ; 83, 216 ).
  • BVerfG - 2 BvR 1508/93 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93
    - 2 BvR 1508/93 -.
  • AG Lampertheim, 18.03.1994 - C 353/93

    Anspruch auf Zahlung restlichen Arzthonorars für ärztliche Leistungen ;

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93
    In seiner 657. Sitzung vom 28. Mai 1993 stimmte der Bundesrat dem Gesetzesbeschluß zu (BRDrucks 353/93).
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Dabei kann sich die Forderung nach möglichst "vollständigen" Ermittlungen vernünftigerweise nur auf Tatsachen beziehen, die für den jeweiligen Regelungsbereich gewichtig sind (vgl. Meßerschmidt, Gesetzgebungsermessen, 2000, S. 954 ff.), und dem Gesetzgeber muss in gewissen Grenzen überlassen sein, auf welche Weise er die relevanten Tatsachen ermittelt (vgl. BVerfGE 94, 49 ; 94, 115 ; Meßerschmidt, a.a.O.).
  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1282/11

    Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz

    Es handelt sich insoweit nicht um eine gestaltende Tätigkeit, bei der der Gesetzgeber, zwischen möglichen Alternativen bei der Konkretisierung eines Grundrechts wählen könnte (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 94, 115 - abw. Meinung).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Außerdem muß in dem Drittstaat auch die Europäische Menschenrechtskonvention, insbesondere ihr Art. 3, Anwendung finden; damit trägt das Grundgesetz für die Verweisung auf die Schutzmöglichkeit in anderen Staaten den fließenden Übergängen zwischen asylrechtlich erheblichen Verfolgungsmaßnahmen und unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung oder Behandlung Rechnung (vgl. auch Art. 16a Abs. 3 Satz 1 GG und dazu das Urteil vom heutigen Tage im Verfahren 2 BvR 1507 und 1508/93).
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