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   BVerfG, 14.05.2000 - 2 BvR 1557/98   

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BVerfG, 14.05.2000 - 2 BvR 1557/98 (https://dejure.org/2000,4298)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.2000 - 2 BvR 1557/98 (https://dejure.org/2000,4298)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98 (https://dejure.org/2000,4298)
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"längere Brieflaufzeiten können vorkommen"

§ 52 OWiG, § 44 StPO, Art. 19 Abs. 4, 103 Abs. 1 GG, Vertrauen auf normale Brieflaufzeiten, Aufklärung durch das Gericht

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör - Rechtsweggarantie - Rechtsschutz - Ordnungswidrigkeit - Einspruch - Frist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden - Deutsche Bundespost

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; OWiG § 52; ; StPO §§ 44 ff.

  • RA Kotz

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; StPO § 44
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Postlaufzeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2000 - 2 BvR 1557/98
    Deshalb dürfen bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen prozessrechtlichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was die Betroffene veranlasst haben und vorbringen muss, um nach einer Fristversäumung die Wiedereinsetzung zu erhalten (vgl. BVerfGE 54, 80 ).

    Vielmehr ist bei Zweifeln eine Auskunft der Post darüber vorzulegen oder von Amts wegen einzuholen, wie lange die gewöhnliche Postlaufzeit nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bemessen ist (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 54, 80 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1995 - 1 BvR 2440/94 -, NJW 1995, S. 2546 f. und vom 11. November 1999 - 1 BvR 762/99 -, VersR 2000, S. 469 f.).

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2000 - 2 BvR 1557/98
    Vielmehr ist bei Zweifeln eine Auskunft der Post darüber vorzulegen oder von Amts wegen einzuholen, wie lange die gewöhnliche Postlaufzeit nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bemessen ist (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 54, 80 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1995 - 1 BvR 2440/94 -, NJW 1995, S. 2546 f. und vom 11. November 1999 - 1 BvR 762/99 -, VersR 2000, S. 469 f.).

    Die Absendung am 27. April 1998 ist glaubhaft gemacht und kann nicht widerlegt werden, weil der Briefumschlag der Sendung ausweislich der beigezogenen Verfahrensakte nicht aufbewahrt wurde (vgl. BVerfGE 41, 23 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 -, NJW 1997, S. 1770 ).

  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2000 - 2 BvR 1557/98
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluss hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 53, 25 ; 62, 334 ).

    In seinem Verantwortungsbereich liegt es allein, das zu befördernde Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Post zu geben, dass es nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bei normalem Verlauf der Dinge den Empfänger fristgerecht erreichen kann (vgl. BVerfGE 62, 334 ).

  • BVerfG, 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2000 - 2 BvR 1557/98
    Vielmehr ist bei Zweifeln eine Auskunft der Post darüber vorzulegen oder von Amts wegen einzuholen, wie lange die gewöhnliche Postlaufzeit nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bemessen ist (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 54, 80 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1995 - 1 BvR 2440/94 -, NJW 1995, S. 2546 f. und vom 11. November 1999 - 1 BvR 762/99 -, VersR 2000, S. 469 f.).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2000 - 2 BvR 1557/98
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluss hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 53, 25 ; 62, 334 ).
  • BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2000 - 2 BvR 1557/98
    Die Absendung am 27. April 1998 ist glaubhaft gemacht und kann nicht widerlegt werden, weil der Briefumschlag der Sendung ausweislich der beigezogenen Verfahrensakte nicht aufbewahrt wurde (vgl. BVerfGE 41, 23 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 -, NJW 1997, S. 1770 ).
  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 762/99

    Verzögerungen bei der Briefbeförderung dürfen nicht dem Bürger angelastet werden

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2000 - 2 BvR 1557/98
    Vielmehr ist bei Zweifeln eine Auskunft der Post darüber vorzulegen oder von Amts wegen einzuholen, wie lange die gewöhnliche Postlaufzeit nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bemessen ist (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 54, 80 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1995 - 1 BvR 2440/94 -, NJW 1995, S. 2546 f. und vom 11. November 1999 - 1 BvR 762/99 -, VersR 2000, S. 469 f.).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2000 - 2 BvR 1557/98
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluss hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 53, 25 ; 62, 334 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.04.2018 - 21 Ta 322/18

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe - unverschuldete Versäumung einer

    Daran hat sich auch durch die Privatisierung der Post und die Abschaffung ihrer Monopolstellung nichts geändert (vgl. BVerfG vom 14.05.2000 - 2 BvR 1557/98 - Rn. 4 zitiert nach juris; vom 16.01.2014 - 1 BvR 3031/13 - Rn. 3 zitiert nach juris; ebenso BAG vom 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - Rn. 14, AP Nr. 227 zu § 626 BGB; BGH vom 02.06.2017 - AnwZ (Brfg) 26/16 - Rn 20, MDR 2017, 1091).
  • BVerfG, 16.01.2014 - 1 BvR 3031/13

    Nichtannahmebeschluss: Keine Zurechnung verzögerter Postbeförderung zulasten der

    Insofern durfte die Beschwerdeführerin darauf vertrauen, dass ihr - unterstellt am Freitag, 19. Juli 2013 gegen 15:00 Uhr eingeworfener - Brief sein Ziel am Montag, 22. Juli 2013 erreichen wird (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 62, 334 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juni 1993 - 1 BvR 1240/92 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98 -, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 102-IV-12
    Deshalb dürfen bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen prozessrechtlichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was ein Betroffener veranlasst haben und vorbringen muss, um nach einer Fristversäumung die Wiedereinsetzung zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98; Beschluss vom 26. März 1997, NJW 1997, 1770 [1771]; Beschluss vom 15. April 1980, BVerfGE 54, 80 [84]; SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - Vf. 53-IV-94; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 25-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 32-IV-13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über die Verwerfung eines

    Deshalb dürfen bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen prozessrechtlichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was ein Betroffener veranlasst haben und vorbringen muss, um nach einer Fristversäumung die Wiedereinsetzung zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98; Beschluss vom 26. März 1997, NJW 1997, 1770 [1771]; Beschluss vom 15. April 1980, BVerfGE 54, 80 [84]; SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - Vf. 53-IV-94; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 25-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 30.11.2017 - 147-IV-17
    Deshalb dürfen bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen prozessrechtlichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was ein Betroffener veranlasst haben und vorbringen muss, um nach einer Fristversäumung die Wiedereinsetzung zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98; Beschluss vom 26. März 1997, NJW 1997, 1770 [1771]; Beschluss vom 15. April 1980, BVerfGE 54, 80 [84]; SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 102-IV-12; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 25-IV-01).
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