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   BVerfG, 14.05.2001 - 2 BvR 662/01   

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https://dejure.org/2001,24568
BVerfG, 14.05.2001 - 2 BvR 662/01 (https://dejure.org/2001,24568)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.2001 - 2 BvR 662/01 (https://dejure.org/2001,24568)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 2001 - 2 BvR 662/01 (https://dejure.org/2001,24568)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2001 - 2 BvR 662/01
    Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ist die Verfassungsbeschwerde binnen eines Monats nach Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung zu erheben und in einer den §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG genügenden Weise substantiiert zu begründen (BVerfGE 88, 40 [45]; 93, 266 [288]; 99, 84 [87]).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2001 - 2 BvR 662/01
    Denn hierin liegt keine bloße Ergänzung des Beschwerdevorbringens in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht, die auch nach Fristablauf noch möglich ist (vgl. BVerfGE 65, 196 [209]).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2001 - 2 BvR 662/01
    Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ist die Verfassungsbeschwerde binnen eines Monats nach Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung zu erheben und in einer den §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG genügenden Weise substantiiert zu begründen (BVerfGE 88, 40 [45]; 93, 266 [288]; 99, 84 [87]).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2001 - 2 BvR 662/01
    Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ist die Verfassungsbeschwerde binnen eines Monats nach Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung zu erheben und in einer den §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG genügenden Weise substantiiert zu begründen (BVerfGE 88, 40 [45]; 93, 266 [288]; 99, 84 [87]).
  • BVerfG, 14.02.2024 - 2 BvR 1816/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsentscheidung in einem

    Dies ändert aber nichts daran, dass bereits bei Ablauf der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eine ausreichend begründete und damit zulässige Verfassungsbeschwerde vorgelegen haben muss (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 12, 319 ; 18, 85 ; 81, 208 ; 84, 212 ; 127, 87 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Mai 2001 - 2 BvR 662/01 -, Rn. 3: "Unheilbarer Substantiierungsmangel"; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2019 - 1 BvR 2208/19 -, Rn. 5).
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