Rechtsprechung
BVerfG, 14.05.2013 - 2 BvR 547/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
Artt. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG; § 31b Satz 1 PartG
Bundestag muss Abschlagszahlungen an die NPD einstweilen weiter auszahlen - Bundesverfassungsgericht
Verrechnung von Abschlagsleistungen auf staatliche Parteienfinanzierung mit Zahlungspflicht gem § 31b S 1 PartG einstweilen ausgesetzt - irreparable Nachteile aufgrund erheblicher Einschränkung der Wahlwerbemöglichkeit überwiegen in Folgenabwägung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 31a Abs 3 S 2 PartG, § 31b S 1 PartG
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Verrechnung von Abschlagsleistungen auf staatliche Parteienfinanzierung mit Zahlungspflicht gem § 31b S 1 PartG einstweilen ausgesetzt - irreparable Nachteile aufgrund erheblicher Einschränkung der Wahlwerbemöglichkeit überwiegen in ... - Wolters Kluwer
Aussetzung der Vollziehung eines durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages gegen eine Partei festgesetzten Zahlungsanspruchs
- rewis.io
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Verrechnung von Abschlagsleistungen auf staatliche Parteienfinanzierung mit Zahlungspflicht gem § 31b S 1 PartG einstweilen ausgesetzt - irreparable Nachteile aufgrund erheblicher Einschränkung der Wahlwerbemöglichkeit überwiegen in ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzung der Vollziehung eines durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages gegen eine Partei festgesetzten Zahlungsanspruchs
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Bundestag muss Abschlagszahlungen an die NPD einstweilen weiter auszahlen
- lto.de (Kurzinformation)
BVerfG zu Parteienfinanzierung - Bundestag muss zunächst Abschläge an NPD zahlen
- spiegel.de (Pressemeldung, 14.05.2013)
Bundestag muss Geld an NPD auszahlen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Wahlkampfmittel für die NPD gesichert
- juraforum.de (Kurzinformation)
Wahlkampfmittel für die NPD gesichert
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bundestag muss Abschlagszahlungen an die NPD einstweilen weiter auszahlen - Ausbleibende Abschlagszahlungen könnten Wahlwerbemöglichkeiten der NPD im Bundestagswahlkampf erheblich einschränken
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 2013, 935
- NVwZ-RR 2013, 625
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 11.11.2013 - 2 BvR 547/13
Erfolgloser Antrag der NPD auf Wiederholung einer einstweiligen Anordnung gegen …
Mit Beschluss vom 14. Mai 2013 (NVwZ-RR 2013, S. 625) verpflichtete die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts den Präsidenten des Deutschen Bundestages im Wege der einstweiligen Anordnung, der Antragstellerin die vom Bund zu leistenden Abschlagszahlungen zum 15. Mai 2013 und zum 15. August 2013 in Höhe von jeweils 303.414,05 Euro ohne Verrechnung mit dem von ihm festgesetzten Zahlungsanspruch zu zahlen. - BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvB 1/13
Ablehnung des Erlasses einer eA im Parteiverbotsverfahren sowie Ablehnung der …
Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung will die Antragsgegnerin erreichen, dass ihr der Präsident des Deutschen Bundestages Abschläge aus der staatlichen Parteienfinanzierung auszahlt, anstatt diese mit einem Erstattungsanspruch aufgrund eines unrichtigen Rechenschaftsberichts der Antragsgegnerin zu verrechnen (zum Hintergrund vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2013 - 2 BvR 547/13 -, NVwZ-RR 2013, S. 625, und vom 11. November 2013 - 2 BvR 547/13 -, juris).