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   BVerfG, 14.06.2011 - 2 BvR 431/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11907
BVerfG, 14.06.2011 - 2 BvR 431/09 (https://dejure.org/2011,11907)
BVerfG, Entscheidung vom 14.06.2011 - 2 BvR 431/09 (https://dejure.org/2011,11907)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - 2 BvR 431/09 (https://dejure.org/2011,11907)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 156 BGB, § 433 Abs 1 S 1 BGB, § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG, § 93 Abs 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilprozess - hier: Vertragsschluss bei Internet-Auktion - mangels schweren Nachteils bei geringfügigem wirtschaftlichen Nachteil keine Annahme der Verfassungsbeschwerde geboten

  • Wolters Kluwer

    Eine von der herrschenden Auffassung abweichende und ohne Auseinandersetzung mit der höchstrichterlicher Rechtsprechung getroffenen Entscheidung stellt keinen Gehörsverstoß dar; Vereinbarkeit einer von der herrschenden Auffassung abweichenden und ohne Auseinandersetzung ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilprozess - hier: Vertragsschluss bei Internet-Auktion - mangels schweren Nachteils bei geringfügigem wirtschaftlichen Nachteil keine Annahme der Verfassungsbeschwerde geboten

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilprozess - hier: Vertragsschluss bei Internet-Auktion - mangels schweren Nachteils bei geringfügigem wirtschaftlichen Nachteil keine Annahme der Verfassungsbeschwerde geboten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 156; BVerfGG § 93a Abs. 2
    Vereinbarkeit einer von der herrschenden Auffassung abweichenden und ohne Auseinandersetzung mit der höchstrichterlicher Rechtsprechung getroffenen Entscheidung mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2011, 574
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2553/09

    Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Vorlagepflicht nach

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2011 - 2 BvR 431/09
    Allerdings kann die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung unabhängig von einem dem Beschwerdeführer im Fall der Nichtannahme drohenden schweren Nachteil allein deshalb zur Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführersangezeigt sein, weil ein Grundrecht unter krassem Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze verletzt wurde (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2010 - 2 BvR 2553/09 -, juris).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2042/05

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch fachgerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2011 - 2 BvR 431/09
    Lässt das Gericht, wie im vorliegenden Fall, einen Vortrag unberücksichtigt, weil es nach seinem Rechtsstandpunkt auf diesen Vortrag nicht ankommt, so liegt darin kein Gehörsverstoß (vgl. BVerfGE 86, 133 ; BVerfGK 13, 400 , m.w.N.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2011 - 2 BvR 431/09
    Lässt das Gericht, wie im vorliegenden Fall, einen Vortrag unberücksichtigt, weil es nach seinem Rechtsstandpunkt auf diesen Vortrag nicht ankommt, so liegt darin kein Gehörsverstoß (vgl. BVerfGE 86, 133 ; BVerfGK 13, 400 , m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2011 - 2 BvR 431/09
    Allerdings kann die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung unabhängig von einem dem Beschwerdeführer im Fall der Nichtannahme drohenden schweren Nachteil allein deshalb zur Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführersangezeigt sein, weil ein Grundrecht unter krassem Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze verletzt wurde (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2010 - 2 BvR 2553/09 -, juris).
  • BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05

    Offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gem § 152a VwGO hält Frist des § 93

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2011 - 2 BvR 431/09
    Danach ist bereits zweifelhaft, ob die vom Beschwerdeführer erhobene Anhörungsrüge geeignet war, die Frist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde gegen den angegriffenen Beschluss des Amtsgerichts offenzuhalten (vgl. BVerfGK 7, 115 ).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 98/10

    akustilon

    Lässt das Gericht einen Vortrag unberücksichtigt, weil es nach seinem Rechtsstandpunkt auf diesen Vortrag nicht ankommt, liegt kein Gehörsverstoß vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 2 BvR 431/09, juris Rn. 4).
  • BGH, 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 55/11

    Bedeutung des Zeitpunkts des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens für

    a) Soweit der Kläger rügt, der Anwaltsgerichtshof habe gehörswidrig (Art. 103 Abs. 1 GG) von ihm vorgebrachte Tatsachen übergangen, verkennt er, dass kein Gehörsverstoß vorliegt, wenn ein Gericht - wie hier - Sachvortrag unberücksichtigt lässt, weil es nach seinem Rechtsstandpunkt auf diesen nicht ankommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 2 BvR 431/09, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • BVerfG, 15.09.2014 - 2 BvR 2192/13

    Nichtannahmebeschluss: Nichtannahme trotz Verstoßes gegen den Anspruch auf

    Damit hat der Beschwerdeführer, auch soweit seitens des Oberlandesgerichts ein krasser Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze vorgelegen haben mag, der die Annahme der Verfassungsbeschwerde unabhängig von materieller Beschwer angezeigt erscheinen lassen könnte (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfGK 18, 209 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2010 - 2 BvR 2553/09 -, juris; vom 14. Juni 2011 - 2 BvR 431/09 -, juris; vom 14. August 2013 - 2 BvR 1548/13 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. März 2012 - 1 BvR 210/12 -, NJW 2012, S. 2570), ausreichend Genugtuung erfahren.
  • BGH, 17.12.2013 - AnwZ (Brfg) 66/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei eingeleiteten

    Ein solches Vorgehen verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Gebot des Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 86, 133, 145 f.; BVerfG, K & R 2011, 574 Rn. 4).
  • BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 1548/13

    Nichtannahmebeschluss: Haftbedingungen im Strafvollzug - hier: Kostenentscheidung

    Ein Nachteil, dessentwegen eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen ist, kann zwar trotz Geringfügigkeit oder völligen Fehlens einer materiellen Belastung deshalb anzunehmen sein, weil ein besonders krasser Grundrechtsverstoß vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfGK 18, 209 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2011 - 2 BvR 431/09 -, juris).
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