Rechtsprechung
BVerfG, 14.07.1971 - 2 BvR 357/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; StPO § 23 Abs. 2
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Grundrecht auf den gesetzlichen Richter - Wiederaufnahme des Verfahrens - Frühere Revision des Betroffenen - Beteiligung an Entscheidung
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 17.03.1971 - 1 Ws 51/71
- BVerfG, 14.07.1971 - 2 BvR 357/71
Papierfundstellen
- BVerfGE 31, 295
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69
Begriff des "mitwirkenden" Richters
Auszug aus BVerfG, 14.07.1971 - 2 BvR 357/71
Wie der Senat in seinem Beschluß vom 26. Januar 1971 - 2 BvR 443/692 - BVerfGE 30, 149 -ausgesprochen hat, trifft § 23 Abs. 2 StPO nach Wortlaut und Wortsinn auf denjenigen Richter zu, der in seiner richterlichen Funktion an der Urteilsfindung, das heißt den tatsächlichen Feststellungen und den rechtlichen Folgerungen unmittelbar beteiligt gewesen ist und das Urteil mit zu vertreten hat. - BVerfG, 27.01.1971 - 2 BvR 507/69
Begriff des "ausgeschlossenen" Richters
Auszug aus BVerfG, 14.07.1971 - 2 BvR 357/71
Nach § 23 Abs. 2 StPO ist auch der Richter, der an der Entscheidung über die Revision gegen das Urteil mitgewirkt hat, im Wiederaufnahmeverfahren ausgeschlossen (Beschluß des Senats vom 27. Januar 1971 - 2 BvR 507/69 und 2 BvR 511/69 - BVerfGE 30, 165 ). - BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55
Gesetzlicher Richter
Auszug aus BVerfG, 14.07.1971 - 2 BvR 357/71
Da er nach § 23 Abs. 2 StPO im Wiederaufnahmeverfahren von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen war, ist der angefochtene Beschluß des Oberlandesgerichts Koblenz vom 17. März 1971 unter Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zustande gekommen (BVerfGE 4, 412 [417]).
- VerfGH Sachsen, 20.02.2003 - 55-IV-02 Denn im Wiederaufnahmeverfahren wird allein das Urteil, nicht zugleich auch der das Hauptverfahren einleitende Eröffnungsbeschluss angefochten (so BVerfGE 30, 149 [156 f.] unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des § 23 Abs. 2 StPO; vgl. auch BVerfGE 31, 295 ff.).