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   BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 1058/05   

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https://dejure.org/2006,2664
BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 1058/05 (https://dejure.org/2006,2664)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.2006 - 2 BvR 1058/05 (https://dejure.org/2006,2664)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - 2 BvR 1058/05 (https://dejure.org/2006,2664)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Betroffenheit unzulässige Verfassungsbeschwerde - keine Verletzung von GG Art 33 Abs 5 iVm Art 97 durch Auflösung des FG Berlin und Errichtung eines gemeinsamen Fachobergerichts von Berlin und Brandenburg

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Staatsvertrags über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg und des Gesetzes zu dem Staatsvertrag; Verletzung der persönlichen und sachlichen Unabhängigkeit der Richter; Eingreifen in das richterliche ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 97

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 1
    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsbeschwerde gegen die Bildung eines gemeinsamen Finanzgerichts von Berlin und Brandenburg erfolglos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Bildung eines gemeinsamen Finanzgerichts von Berlin und Brandenburg erfolglos

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 395
  • NJW 2007, 1869 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 1058/05
    Einen Eingriff in die durch Art. 97 GG garantierte persönliche Unabhängigkeit ermöglicht zudem Art. 97 Abs. 2 Satz 3 GG, wonach ein Richter bei Veränderung der Einrichtung der Gerichte oder ihrer Bezirke auch gegen seinen Willen an ein anderes Gericht versetzt oder aus dem Amte entfernt werden kann (vgl.BVerfGE 2, 307 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fallen die Errichtung und Aufhebung von Gerichten sowie die Änderung der Grenzen ihrer Bezirke mit Rücksicht auf ihre Bedeutung für die Unabhängigkeit der Rechtspflege im Rechtsstaat allerdings derart aus dem Rahmen der allgemeinen Behördenorganisation, dass sie grundsätzlich nur durch formelles Gesetz angeordnet werden dürfen (vgl.BVerfGE 2, 307 ; 24, 155 ).

  • BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60

    Gemeindegerichte

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 1058/05
    Diese sachliche Unabhängigkeit ist gewährleistet, wenn der Richter seine Entscheidungen frei von Weisungen fällen kann (vgl.BVerfGE 14, 56 ).

    Die sachliche Unabhängigkeit wird durch die Garantie der persönlichen Unabhängigkeit in Art. 97 Abs. 2 GG institutionell gesichert (vgl.BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 17, 252 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 42, 206 ; 87, 68 ).

  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 1058/05
    Die sachliche Unabhängigkeit wird durch die Garantie der persönlichen Unabhängigkeit in Art. 97 Abs. 2 GG institutionell gesichert (vgl.BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 17, 252 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 42, 206 ; 87, 68 ).

    Danach können "die hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richter ... wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden" (vgl.BVerfGE 4, 331 ).

  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    Als Ausdruck der Gewaltenteilung und als elementare Voraussetzung für die Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet Art. 97 Abs. 1 GG, dass der Richter seine Entscheidungen frei von Weisungen fällen kann (vgl. BVerfGE 14, 56 ; BVerfGK 8, 395 ) und dass jede vermeidbare, auch mittelbare, subtile oder psychologische Einflussnahme der Exekutive auf die Rechtsstellung des Richters unterbleibt (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 26, 79 ; 55, 372 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 2006 - 2 BvR 957/05 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

    (2) Zu den hergebrachten Grundsätzen des Richteramtsrechts, die der Gesetzgeber zu beachten hat, zählt insbesondere auch der Grundsatz der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96, NJW 1996, S. 2149 ; BVerfGK 8, 395 ).
  • BFH, 17.04.2013 - X K 3/12

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens -

    In Übereinstimmung damit hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde eines Richters am früheren FG Berlin, der sich unmittelbar gegen den Staatsvertrag gewandt hatte, ausgeführt, das FG Berlin-Brandenburg sei ein Gericht, "welches (auch) zur Berliner Landesgerichtsbarkeit gehört" (Beschluss vom 14. Juli 2006  2 BvR 1058/05, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2006, 1030, unter III.2.b aa).

    Die richterliche Tätigkeit an einem länderübergreifenden Gericht stelle sich als "Ausübung der Rechtsprechung für die an dem Gericht beteiligten Länder dar" (BVerfG-Beschluss in HFR 2006, 1030, unter III.2.b bb).

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Die so umschriebene sachliche Unabhängigkeit ist gewährleistet, wenn der Richter seine Entscheidungen frei von Weisungen fällen kann (BVerfGE 14, 56 ; BVerfGK 8, 395 ), wobei Art. 97 Abs. 1 GG jede vermeidbare auch mittelbare, subtile und psychologische Einflussnahme der Exekutive auf die Rechtsstellung des Richters verbietet (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 26, 79 ; 55, 372 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 2006 - 2 BvR 957/05 -, juris, Rn. 7).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv

    Nach Sinn und Zweck dieser bundesrechtlichen Ermächtigungsnormen üben die zusammengelegten Gerichte Rechtsprechungsgewalt nicht nur für alle beteiligten Länder, sondern auch als Teil von deren Landesgerichtsbarkeit aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2006 - 2 BvR 1058/05 -, unter www.bundesverfassungsgericht. de, Rn. 23: "Entscheidend ist, dass es sich bei dem vorgesehenen Finanzgericht Berlin-Brandenburg [Anm.: in Cottbus] um ein Gericht handelt, welches [auch] zur Berliner Landesgerichtsbarkeit gehört."; vgl. auch Stelkens/Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner [Hrsg.], VwGO, Kommentar, Band I, Stand April 2006, Rn. 18 zu § 3: "gemeinsame Justizhoheit").
  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2576/11

    Zentralisierung der Datenverarbeitung der hessischen Justiz begründet keine

    Die so umschriebene sachliche Unabhängigkeit ist gewährleistet, wenn der Richter seine Entscheidungen frei von Weisungen fällen kann (BVerfGE 14, 56 ; BVerfGK 8, 395 ), wobei Art. 97 Abs. 1 GG jede vermeidbare auch mittelbare, subtile und psychologische Einflussnahme der Exekutive auf die Rechtsstellung des Richters verbietet (siehe BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 2006 - 2 BvR 957/05 -, juris, Rn. 7; BVerfGE 12, 81 ; 26, 79 ; 55, 372 ).
  • BVerwG, 22.03.2018 - 10 BN 1.17

    Anschluss; Landesrecht; Normenkontrolle, prinzipale; Normenkontrollzuständigkeit;

    Vielmehr versteht die Vorinstanz das gemeinsame Oberverwaltungsgericht als ein Obergericht, das sowohl zur Berliner als auch zur brandenburgischen Landesgerichtsbarkeit gehört und das Verwaltungsstreitsachen aus Brandenburg in Wahrnehmung der brandenburgischen Rechtsprechungskompetenz und Verwaltungsstreitsachen aus Berlin in Wahrnehmung der Berliner Rechtsprechungskompetenz entscheidet (vgl. Seite 4 des Beschlussabdrucks; VerfGH Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 45/06 - LVerfGE 17, 62 = juris Rn. 33 ff., 40 mit Hinweis auf die Begründung zu Art. 13 des Staatsvertrages, LT- Drs. 15/2828 S. 15; vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Juli 2006 - 2 BvR 1058/05 - BVerfGK 8, 395 = juris Rn. 23 f.).

    Aus den bundes- und landesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen zum oben zitierten Staatsvertrag vom 26. April 2004 ergibt sich ohne Weiteres, dass ein gemeinsames Obergericht nach Art. 30, Art. 33 Abs. 5, Art. 92 und 97 GG in der Form eines zur Landesgerichtsbarkeit jedes der beteiligten Länder gehörenden, gemeinsam ausgestatteten Gerichts zur Ausübung der Rechtsprechungskompetenz jedes der beteiligten Länder errichtet werden darf, also gerade nicht als Gemeinschaftseinrichtung zur gesamten Hand im Sinne eines von der öffentlichen Gewalt dieser Länder zu unterscheidenden Dritten ausgestaltet sein muss (VerfGH Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 45/06 - LVerfGE 17, 62 = juris Rn. 33 ff., 40; BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Juli 2006 - 2 BvR 1058/05 - BVerfGK 8, 395 = juris Rn. 21 ff.).

  • VerfG Brandenburg, 10.05.2007 - VfGBbg 8/07

    Verfassungsbeschwerde: Widerruf eines Fördermittel-Bescheids zur Umsetzung eines

    Mit den in Art. 2 Abs. 1 Satz 1 und Art. 6 FachogStV getroffenen Regelungen, daß die Richter der gemeinsamen Fachobergerichte im Dienste beider Länder stehen und ihren Eid auf beide Landesverfassungen zu leisten haben, wird die erklärte Absicht der Länder, durch das gemeinsame Oberverwaltungsgericht Rechtsprechungstätigkeit für beide Länder auszuüben, verdeutlicht (BVerfG, Beschluß vom 14. Juli 2006 - 2 BvR 1058/05 - VerfGH Berlin, Beschluß vom 19. Dezember 2006 - VerfGH 45/06 - Begründung zu Art. 2 und 6 des FachogStV, LT-Drucksache 3/7444).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - L 37 SF 2/13

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Der Senat folgt insoweit jedoch dem Bundesfinanzhof, der für das Finanzgericht Berlin-Brandenburg unter Berufung auf die im Wesentlichen auf die Gesetzesmaterialien zum Staatsvertrag sowie die einfachere staatsrechtliche Handhabbarkeit abstellenden Ausführungen des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin im Beschluss vom 19. Dezember 2006 (- 45/06 -, juris, Rn. 23 ff.) sowie auf die Beschlüsse des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 10. Mai 2007 (- 8/07 - juris, Rn. 14 ff.) und des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 2006 (- 2 BvR 1058/05 -, juris, Rn. 22 ff.) davon ausgegangen ist, dass maßgeblich nicht das Sitzprinzip sei.
  • BVerwG, 22.03.2018 - 10 BN 4.17

    Aufschieben des Beginns der Altersrente über das 67. Lebensjahr hinaus bis

    Vielmehr versteht die Vorinstanz das gemeinsame Oberverwaltungsgericht als ein Obergericht, das sowohl zur Berliner als auch zur brandenburgischen Landesgerichtsbarkeit gehört und das Verwaltungsstreitsachen aus Brandenburg in Wahrnehmung der brandenburgischen Rechtsprechungskompetenz und Verwaltungsstreitsachen aus Berlin in Wahrnehmung der Berliner Rechtsprechungskompetenz entscheidet (vgl. Seite 4 des Beschlussabdrucks; VerfGH Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 45/06 - LVerfGE 17, 62 = juris Rn. 33 ff., 40 mit Hinweis auf die Begründung zu Art. 13 des Staatsvertrages, LT- Drs. 15/2828 S. 15; vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Juli 2006 - 2 BvR 1058/05 - BVerfGK 8, 395 = juris Rn. 23 f.).

    Aus den bundes- und landesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen zum oben zitierten Staatsvertrag vom 26. April 2004 ergibt sich ohne Weiteres, dass ein gemeinsames Obergericht nach Art. 30, Art. 33 Abs. 5, Art. 92 und 97 GG in der Form eines zur Landesgerichtsbarkeit jedes der beteiligten Länder gehörenden, gemeinsam ausgestatteten Gerichts zur Ausübung der Rechtsprechungskompetenz jedes der beteiligten Länder errichtet werden darf, also gerade nicht als Gemeinschaftseinrichtung zur gesamten Hand im Sinne eines von der öffentlichen Gewalt dieser Länder zu unterscheidenden Dritten ausgestaltet sein muss (VerfGH Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 45/06 - LVerfGE 17, 62 = juris Rn. 33 ff., 40; BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Juli 2006 - 2 BvR 1058/05 - BVerfGK 8, 395 = juris Rn. 21 ff.).

  • BVerwG, 22.03.2018 - 10 BN 5.17

    Aufschieben des Beginns der Altersrente über das 67. Lebensjahr hinaus bis

  • BVerwG, 27.03.2019 - 2 B 58.18

    Alimentation; Auslegung; Besoldung; Doppeldienst; Fachobergericht;

  • BFH, 05.02.2015 - X B 117/14

    Aufhebung von DDR-Steuerbescheiden - Voraussetzungen und Beweisgrundsätze -

  • BVerwG, 22.03.2018 - 10 BN 2.17

    Möglichkeit des Aufschiebens des Beginn der Altersrente über das 67. Lebensjahr

  • BVerwG, 22.03.2018 - 10 BN 3.17

    Möglichkeit des Aufschiebens des Beginn der Altersrente über das 67. Lebensjahr

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - L 37 SF 37/12

    Zur Bestimmung der Verfahrensdauer bei verbundenen Verfahren - zum Vorliegen von

  • BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 9/10

    Übertragung eines Richteramtes in einen anderen Gerichtszweig bei Veränderungen

  • VG Berlin, 20.11.2014 - 28 K 232.13

    Richter an gemeinsamen Obergerichten in Berlin und Brandenburg dürfen

  • VerfG Brandenburg, 18.11.2011 - VfGBbg 33/11

    Rechtsweg zum Verfassungsgericht des Landes Brandenburg in sogenannten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - L 37 SF 69/12

    Angemessene Dauer - Ruhen des Ausgangsverfahrens

  • BVerwG, 05.11.2008 - 20 F 8.08

    Rechtmäßigkeit der Errichtung gemeinsamer Gerichte mehrerer Länder; Verweigerung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - L 38 SF 56/16

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Leistungsklage auf Entschädigung wegen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2014 - L 38 SF 304/13

    Entschädigungsklage - Verzögerungsrüge - unverzügliche Erhebung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2015 - L 38 SF 267/14

    Entschädigungsklage in einem noch anhängigen Entschädigungsklageverfahren -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 38 SF 1/16

    Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Antrag auf

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 38 SF 364/15

    Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Antrag auf

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2015 - L 38 SF 66/14

    Überlanges Gerichtsverfahren - Verzögerungsrüge - Wartefrist - Übergangsregelung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2022 - 4 B 7.20

    Wahlen zu den Vorschlagslisten für die Wahlen der (richterlichen) ständigen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2014 - L 38 SF 180/13

    Entschädigungsklage - Berufungsverfahren - LSG Berlin-Brandenburg - unangemessene

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