Rechtsprechung
BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvQ 23/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Beschwerdeführende, die sich gegen Entscheidungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wenden, können grundsätzlich auf das Hauptsacheverfahren verwiesen werden
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 BVerfGG, § 922 Abs 3 ZPO, § 936 ZPO
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: keine Verletzung eigener Rechte des Antragstellers bei unterlassener Anhörung der Gegenseite im zivilprozessualen eV-Verfahren (§§ 936, 922 Abs 3 ZPO) - Subsidiarität einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde bei ... - Wolters Kluwer
Statthaftigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- rewis.io
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: keine Verletzung eigener Rechte des Antragstellers bei unterlassener Anhörung der Gegenseite im zivilprozessualen eV-Verfahren (§§ 936, 922 Abs 3 ZPO) - Subsidiarität einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde bei ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 32; BVerfGG § 90 Abs. 2
Statthaftigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 04.05.2015 - 7 C 68/15
- AG Berlin-Schöneberg, 27.05.2015 - 7 C 68/15
- LG Berlin, 19.06.2015 - 52 T 31/15
- BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvQ 23/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
Auszug aus BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvQ 23/15
Es müssen vielmehr alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen werden, um die jeweils geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; stRspr). - BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer …
Auszug aus BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvQ 23/15
Ausnahmsweise gilt dies nur dann nicht, wenn gerade die Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes gerügt wird (vgl. BVerfGE 59, 63 ), das Hauptsacheverfahren keine ausreichende Möglichkeit bietet, einer Rechtsverletzung abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 104, 65 ) oder die Beschreitung des Rechtswegs in der Hauptsache unzumutbar ist (vgl. BVerfGE 86, 46 ). - BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
Vorbringen im Zivilprozess
Auszug aus BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvQ 23/15
Es müssen vielmehr alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen werden, um die jeweils geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; stRspr).
- BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01
Schuldnerspiegel
Auszug aus BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvQ 23/15
Ausnahmsweise gilt dies nur dann nicht, wenn gerade die Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes gerügt wird (vgl. BVerfGE 59, 63 ), das Hauptsacheverfahren keine ausreichende Möglichkeit bietet, einer Rechtsverletzung abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 104, 65 ) oder die Beschreitung des Rechtswegs in der Hauptsache unzumutbar ist (vgl. BVerfGE 86, 46 ). - BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79
Eurocontrol II
Auszug aus BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvQ 23/15
Ausnahmsweise gilt dies nur dann nicht, wenn gerade die Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes gerügt wird (vgl. BVerfGE 59, 63 ), das Hauptsacheverfahren keine ausreichende Möglichkeit bietet, einer Rechtsverletzung abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 104, 65 ) oder die Beschreitung des Rechtswegs in der Hauptsache unzumutbar ist (vgl. BVerfGE 86, 46 ). - BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 720/90
Einstweilige Anordnung im Verfahren auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen …
Auszug aus BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvQ 23/15
Ausnahmsweise gilt dies nur dann nicht, wenn gerade die Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes gerügt wird (vgl. BVerfGE 59, 63 ), das Hauptsacheverfahren keine ausreichende Möglichkeit bietet, einer Rechtsverletzung abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 104, 65 ) oder die Beschreitung des Rechtswegs in der Hauptsache unzumutbar ist (vgl. BVerfGE 86, 46 ). - BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85
Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung …
Auszug aus BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvQ 23/15
Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 BVerfGG liegen nicht vor, weil die in der Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 71, 350 ; 82, 310 ; stRspr). - BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
Auszug aus BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvQ 23/15
Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 BVerfGG liegen nicht vor, weil die in der Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 71, 350 ; 82, 310 ; stRspr). - BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvQ 23/15
Es müssen vielmehr alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen werden, um die jeweils geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; stRspr). - BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83
Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB
Auszug aus BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvQ 23/15
Es müssen vielmehr alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen werden, um die jeweils geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; stRspr).