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   BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14   

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https://dejure.org/2016,25706
BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14 (https://dejure.org/2016,25706)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14 (https://dejure.org/2016,25706)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14 (https://dejure.org/2016,25706)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 102 StPO; § 105 StPO; § 168b Abs. 1 StPO; § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB
    Durchsuchung einer Wohnung aufgrund eines anonymen Hinweises (Wohnungsgrundrecht; Anfangsverdacht; besonders sorgfältige Prüfung der Durchsuchungsvoraussetzungen bei Angaben anonymer Hinweisgeber; Pflicht der Ermittlungsbehörden zur Aktenvollständigkeit; fehlende ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung aufgrund einer substanzlosen anonymen Anzeige verletzt Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - Verletzung der polizeilichen Pflicht zur vollständigen Aktenführung bei verspäteter Übernahme eines öffentlichen Fahndungsaufrufs in die ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung aufgrund einer substanzlosen anonymen Anzeige verletzt Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - Verletzung der polizeilichen Pflicht zur vollständigen Aktenführung bei verspäteter Übernahme eines öffentlichen Fahndungsaufrufs in die ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fakten - alles muss in die Akten, sonst rechtswidrige Durchsuchung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der anonyme Hinweis - und der Durchsuchungsbeschluss

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchsuchungsbeschluss - und die unvollständige Ermittlungsakte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 361
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16

    "Legendierte Polizeikontrollen" grundsätzlich zulässig

    Jedoch muss das im Vorverfahren tätige Gericht - hier der Ermittlungsrichter in Limburg - den Gang des Verfahrens ohne Abstriche nachvollziehen können, denn es muss in einem rechtsstaatlichen Verfahren schon der bloße Anschein vermieden werden, die Ermittlungsbehörden wollten etwas verbergen (BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14, StV 2017, 361, 362 f.).

    Sie trägt die Grundverantwortung für die rechtlich einwandfreie Beschaffung der Beweismittel (BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14, aaO).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 16.12.2020 - 2 BGs 408/20

    Grundsatz der Aktenwahrheit und -vollständigkeit bei Prüfung durch den

    Dies folgt bereits aus der Bindung der Verwaltung (und der Justiz) an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) und der aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Pflicht zur Objektivität (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juni 1983 - 2 BvR 244/83, 2 BvR 310/83, NJW 1983, 2135, und vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14, StV 2017, 361; vgl. ferner Gusy in Barton/Kölbel/Lindemann, Wider die wildwüchsige Entwicklung des Ermittlungsverfahrens (2015), S. 195 ff.).

    Da dieses ein schriftliches Verfahren ist, muss jedes mit der Sache befasste Ermittlungsorgan, auch das Gericht, wenn es im Vorverfahren oder im gerichtlichen Verfahren tätig wird, das bisherige Ergebnis des Verfahrens und seine Entwicklung erkennen können (BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14, StV 2017, 361, 362; LR/Erb, 27. Aufl., § 168b Rn. 1, § 160 Rn. 65; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, a.a.O., § 163 Rn. 18 und Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Einl. Rn. 62).

    Es muss in einem rechtsstaatlichen Verfahren schon der bloße Anschein vermieden werden, die Ermittlungsbehörden wollten etwas verbergen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14, StV 2017, 361, 362; BGH, Urteile vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99, BGHSt 45, 321, 338 f., vom 11. Dezember 2013 - 5 StR 240/13, NStZ 2014, 277, 281, und vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173; BGH, Beschluss vom 2. September 2015 - 5 StR 312/15, BeckRS 2015, 15773; vgl. ferner zum Aktenbegriff NdsStGH, Urteil vom 24. Oktober 2014 - StGH 7/13, NordÖR 2015, 16, 19).

    cc) Eingedenk dessen steht es nicht im Belieben der Ermittlungsbehörden, ob sie strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen in den Akten vermerken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14, StV 2017, 361, 362; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Einl. Rn. 62).

    Eine etwaige Aktenunvollständigkeit hat die Staatsanwaltschaft als "Wächterin des Verfahrens" zu vertreten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14, StV 2017, 361, 362 f.; BGH, Beschluss vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173; Wohlers/Schlegel, NStZ 2010, 486, 487; Dallmeyer in FS v. Heintschel-Heinegg (2015), S. 87, 89) und sich Fehler der Ermittlungspersonen ebenso wie deren Kenntnis zurechnen zu lassen.

    aa) Erweist sich später, dass die von der Staatsanwaltschaft vorgenommene Auswahl entgegen einer solcherart abgegebenen konkludenten Vollständigkeitserklärung für die Entscheidung der konkreten gerichtlichen Untersuchungshandlung unvollständig war, so kann dies im Einzelfall den Verlust der hierdurch erlangten Beweismittel besorgen lassen (vgl. G. Schäfer, FS Roxin (2011), S. 1299, 1310; Krehl, StraFo 2018, 265, 271; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Oktober 2018 - V-6 Kart7/17 (OWi), WuW 2020, 101; vgl. zu amtshaftungsrechtlichen Folgen BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - III ZR 9/03, NJW 2003, 32 33 34 3693, 3696, sowie bereits Urteil vom 29. Mai 1958 - III ZR 38/57, NJW 1959, 35, 37); Versäumnisse ihrer Ermittlungspersonen hat sich die Staatsanwaltschaft wegen ihrer Leitungsfunktion und als aktenführende Stelle im Strafverfahren zurechnen zu lassen (§ 161 StPO, § 152 GVG; vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14, StV 2017, 361, 362 f.; BGH, Beschluss vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173; Wohlers/Schlegel, NStZ 2010, 486, 487).

  • VG Düsseldorf, 04.03.2021 - 27 I 11/21

    Durchsuchung Betreten Verhältnismäßigkeit Richtervorbehalt

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14 -, juris, Rn. 18 m.w.N.
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