Rechtsprechung
BVerfG, 14.08.2019 - 2 BvL 12/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Fixierung im Hessischen Gesetz über Hilfe bei psychischen Krankheiten
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 2 Abs 2 S 3 GG, Art 100 Abs 1 GG, Art 104 Abs 1 S 1 GG, § 80 Abs 1 BVerfGG
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 21 Abs 1, Abs 4 PsychKG HE - unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Verfassungsmäßigkeit der §§ 21 Abs. 1, Abs. 4 PsychKG Hessen, Sicherungsmaßnahme, Fixierung, Richtervorlage, Unzulässigkeit, Entscheidungserheblichkeit, Unzureichende Darlegung
- rewis.io
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 21 Abs 1, Abs 4 PsychKG HE - unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1, Abs. 4 PsychKG HE; Anforderungen an die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit bei einer Richtervorlage; Regelung der Fixierung im Hessischen Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten
- datenbank.nwb.de
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 21 Abs 1, Abs 4 PsychKG HE - unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Fulda, 04.07.2019 - 88 XIV 312/19
- BVerfG, 14.08.2019 - 2 BvL 12/19
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 5/19
Eine von sechs Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig
Erforderlich sind vielmehr hinreichende Feststellungen, die die fach- und verfassungsrechtliche Beurteilung tragen können (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 48, 396 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2019 - 2 BvL 12/19 -, Rn. 11). - AG Frankfurt/Main, 16.11.2019 - 45 XIV 2080/19 Die Erheblichkeit der Gefahr bei einer Fixierung im Sinne von § 21 Abs. 1 PsychKHG erfordert eine qualitativ gesteigerte Gefahr mit einem besonderen Gewicht der drohenden Schädigung, sei es durch eine Gefährdung besonders gewichtiger Rechtsgüter, einen besonders großen Umfang oder eine besondere Intensität des drohenden Schadens (…BVerfG NJW 2018, 2619 [Rn. 109]; BVerfG, Beschluss v. 14.08.2019 - 2 BvL 12/19 , juris [Rn. 14]).