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   BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13   

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https://dejure.org/2016,31012
BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13 (https://dejure.org/2016,31012)
BVerfG, Entscheidung vom 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13 (https://dejure.org/2016,31012)
BVerfG, Entscheidung vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 (https://dejure.org/2016,31012)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 611 BGB, § 612 BGB, § 614 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Parteivortrags in Zivilurteil sowie in Entscheidung über Anhörungsrüge verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Verteidigung gegen ärztlichen Vergütungs- bzw ...

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Vergütungspflicht bei unterlassener oder fehlerhafter ärztlicher Aufklärung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Parteivortrags in Zivilurteil sowie in Entscheidung über Anhörungsrüge verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Verteidigung gegen ärztlichen Vergütungs- bzw ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Vergütungspflicht bei unterlassener oder fehlerhafter ärztlicher Aufklärung

  • rechtsportal.de

    BGB § 612 ; BGB § 614 ; BGB § 615
    Umfang der Vergütungspflicht bei unterlassener oder fehlerhafter ärztlicher Aufklärung

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Parteivortrags in Zivilurteil sowie in Entscheidung über Anhörungsrüge verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Verteidigung gegen ärztlichen Vergütungs- bzw ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - auch bei kleinen Klageforderungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und der Kern des Parteivortrags

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und der Anhörungsrügebeschluss

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlerhafte Aufklärung kann Honoraranspruch des Arztes zu Fall bringen

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13
    Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an und gibt ihr statt, weil dies zur Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers angezeigt ist (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG; vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Dem aufgezeigten Grundrechtsverstoß kommt trotz der relativ geringen finanziellen Beschwer besonderes Gewicht zu (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13
    Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 107, 395 m.w.N.).

    aa) Eine Heilung von Gehörsverstößen in der gleichen oder einer weiteren Instanz ist möglich, wenn das betreffende Gericht in der Lage ist, das Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13
    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 65, 227 ; 86, 133 ; stRspr).

    Wenn aber ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet auch, dass das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; stRspr).

    Nur dann, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass ein Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 85, 386 ; 96, 205 ; stRspr).

  • OLG Saarbrücken, 21.04.1999 - 1 U 615/98

    Honoraranspruch des Arztes bei Behandlungsfehlern oder Verletzung der

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13
    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs reichte indes der bloße formelhafte Verweis auf zwei oberlandesgerichtliche Urteile (Saarländisches OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. April 1999 - 1 U 615/98-112 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 2003 - 8 U 18/02 -, NJW-RR 2003, 1331) ohne jegliche weitere Begründung nicht aus.
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - 8 U 18/02

    Antrag auf Erstattung des Behandlungshonorars sowie Schmerzensgeldanspruch wegen

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13
    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs reichte indes der bloße formelhafte Verweis auf zwei oberlandesgerichtliche Urteile (Saarländisches OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. April 1999 - 1 U 615/98-112 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 2003 - 8 U 18/02 -, NJW-RR 2003, 1331) ohne jegliche weitere Begründung nicht aus.
  • BVerfG, 15.11.2010 - 2 BvR 1183/09

    Anspruch auf rechtliches Gehör (beharrlicher und wiederholter Verstoß; Anspruch

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13
    Der Verstoß gegen die grundrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs stellt unabhängig von dem in dem jeweiligen Verfahren verfolgten Rechtsschutzziel jedenfalls dann einen gewichtigen Grundrechtsverstoß dar, wenn er beharrlich erfolgt und sich damit nicht mehr als Versehen erklären lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, juris, Rn. 18).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13
    aa) Eine Heilung von Gehörsverstößen in der gleichen oder einer weiteren Instanz ist möglich, wenn das betreffende Gericht in der Lage ist, das Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13
    Wenn aber ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2788/08

    Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstand des

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13
    Das kann auch im Verfahren der Anhörungsrüge geschehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. November 2008 - 1 BvR 2788/08 -, juris, Rn. 8).
  • AG Meldorf, 18.11.2002 - 83 C 1404/02

    Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs aus einem ärztlichen Behandlungsvertrag;

  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

  • BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 178/09

    Fehlendes Beruhen einer zivilgerichtlichen Entscheidung auf Verletzung des

  • BVerfG, 17.04.2012 - 1 BvR 3071/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen

  • AG Diepholz, 26.06.2011 - 2 C 92/11

    Arztermin - Stornierung

  • BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Schweigen der Urteilsgründe

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

  • AG Bremen, 02.06.1995 - 24 C 72/95

    Dienstvertrag; Ansprüche eines Zahnarztes für versäumten Termin

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Das Gericht braucht dabei zwar nicht jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden; es hat vielmehr bei der Abfassung seiner Entscheidungsgründe eine gewisse Freiheit und kann sich auf die für den Entscheidungsausgang wesentlichen Aspekte beschränken (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 -, juris, Rn. 23).

    Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Prozesspartei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 1992 - 1 BvR 600/92-, NJW-RR 1993, S. 383 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 -, juris, Rn. 23).

  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    aa) Ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann geheilt werden, wenn das Gericht in der Lage ist, das nunmehr zur Kenntnis genommene Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 73, 322 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 -, Rn. 10, GRUR-RR 2009, S. 441 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, Rn. 24; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 -, Rn. 50; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 -, Rn. 28).
  • BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 382/19

    Anordnung und Aufrechterhaltung außer Vollzug gesetzter Untersuchungshaft;

    Das Gericht braucht nicht jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden; es hat vielmehr bei der Abfassung seiner Entscheidungsgründe eine gewisse Freiheit und kann sich auf die für den Entscheidungsausgang wesentlichen Aspekte beschränken (vgl. BVerfGE 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 -, Rn. 23).

    Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Prozesspartei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 -, Rn. 23).

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